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Eventim Gutschein » Wie lange ist ein Eventim-Gutschein gültig?

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Eventim (www.eventim.de) bietet seinen Nutzern auch Gutscheine zum Kauf von Tickets an. Vor einem Kauf eines solchen Gutscheins stellen Sie sich sicherlich die eine oder andere Frage, die hier im Folgenden beantwortet werden soll.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Das Wichtigste in Kürze
  • 2 Wie lange ist ein Gutschein von Eventim gültig?
  • 3 Welche Gutscheine bietet Eventim an?
  • 4 Darf ein Gutschein von Eventim ablaufen?
  • 5 Einen Gutschein von Eventim einlösen
  • 6 Kann der Gutschein umgetauscht werden?
  • 7 Kontakt zum Anbieter

Das Wichtigste in Kürze

Sie haben einen Gutschein des online-Ticketanbieters Eventim erhalten oder möchten gar einen verschenken.

Die wichtigsten Fakten zu Gutscheinen bei Eventim:

  • Gutscheine können im Wert von 10,00 € bis 250,00 € erworben werden.
  • Der Gutschein besitzt eine Gültigkeit von 18 Monaten.
  • Die gesetzliche Verjährungsfrist für einen Gutschein beträgt 3 Jahre.

Wie lange ist ein Gutschein von Eventim gültig?

Bei einem Gutschein gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren – dies ist auch bei einem Gutschein von Eventim nicht anders. Ist der Gutschein abgelaufen, dann haben Sie laut dem Gesetzgeber zumindest das Recht den Geldwert des Gutscheines ausgezahlt zu bekommen.

Für die Gültigkeit eines Gutscheines gilt laut den Verbraucherzentralen folgendes:

  • Befristung: Ein Gutschein kann zeitlich befristet sein. Jedoch darf diese Frist nicht zu knapp bemessen sein, denn dann ist die Frist unwirksam.
  • Nach Ablaufdatum: Sobald die Frist angelaufen ist, kann die Einlösung des Gutscheines nicht mehr verlangt werden. Es besteht jedoch ein Anspruch auf den Geldwert des Gutscheines, abzüglich eines entgangenen Gewinns des Händlers.
  • Reguläre Frist: Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt immer 3 Jahre.
  • Teileinlösung: Ein Gutschein kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden, sofern dies zumutbar und nicht mit Nachteilen für den Händler verbunden ist.

Welche Gutscheine bietet Eventim an?

Gutscheine gibt es physisch und online

Gutscheine gibt es physisch und online

Bei Eventim haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten von Gutscheinen. Zum einen gibt es Gutschein in Briefform und zum anderen den Online-Gutschein. Die erste Variante wird Ihnen oder dem Beschenkten per Post in einem Brief zugestellt. Die zweite Variante kann am Drucker selbst ausgedruckt werden.

Gutscheine von Eventim sind in Wertstufen von 10,00 € bis 250,00 € erhältlich.

In seinen FAQs schreibt Eventim, dass Gutscheine innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden können. Ein eventuell vorhandenes Restguthaben wird nicht ausgezahlt, bleibt dem Besitzer des Gutscheines aber erhalten.

Darf ein Gutschein von Eventim ablaufen?

Laut BGB und Verbraucherzentrale haben Gutscheine eine Gültigkeit von 3 Jahren. Eventim sagt dazu ganz klar in seinem Helpcenter, dass Gutscheine innerhalb von 18 Monaten nach dem Kaufdatum eingelöst werden müssen. Mit dem Kauf eines Gutscheins bei Eventim stimmen Sie dieser verkürzten Gültigkeit gegenüber der gesetzlichen Verjährungsfrist zu.

Einen Gutschein von Eventim einlösen

Zum Einlösen eines Gutscheins bei Eventim benötigen Sie die 16-stellige Gutscheinnummer. Diese geben Sie ohne Leerzeichen in das Feld „Gutschein-Code“ ein.

Kann der Gutschein umgetauscht werden?

Da ein Gutschein von Eventim nicht an eine bestimmte Veranstaltung gebunden ist, haben Sie die freie Wahl zu welchem Event Sie den Gutschein einlösen möchten. Anders sieht es allerdings bei einem personalisierten Ticket von Eventim aus. Solch ein Ticket ist mit dem Namen des Besuchers bedruckt. Soll der Name geändert werden, dann ist dies nur möglich indem Sie den Kundenservice von Eventim kontaktieren.

Kontakt zum Anbieter

Haben Sie Fragen bezüglich eines Gutscheins von Eventim, dann können Sie diese per Mail stellen. Die E-Mail-Adresse lautet in diesem Fall gutschein@eventim.de. Alternativ können Sie auch Ihre Fragen über den Anfragebutton auf der Webseite von Eventim (www.eventim.de) stellen.

Telefonischer Kontakt zu Eventim

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Fragen zu einem Gutschein von Eventim auch über die Service-Hotline zu klären.

Die Nummer hierzu lautet: 01806-570070

Ein Anruf kostet Sie hier aus dem Festnetz 0,20 € oder maximal 0,60 € aus allen deutschen Mobilfunknetzen.

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Bezahlmethoden:
 
Billpay GiroPay Lastschrift Mastercard MasterPass Paydirekt VISA Vorkasse
Liefermethoden:Deutsche Post, DHL
Liefergebiet: Deutschland | Europa | Österreich | Schweiz
Slogan: Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten
Anschrift: CTS EVENTIM AG
Contrescarpe 75 A
D-28195 Bremen
Telefon: +49 (0)1806-570070
E-Mail: info@eventim.de
Lieferzeitraum: 2-3 Tage
Soziale Medien:
Weitere Links: AGB von Eventim

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10 Kommentare

  1. Otto sagt:
    19. März 2021 um 9:53 Uhr

    Ich habe im Dezember 2019 Gutscheine gekauft als Geschenk. Damals konnte niemand ahnen das Corona kommt.
    Dadurch war die Einlösung der Gutscheine nicht möglich, die Kultur liegt ja am Boden. Nun laufen die Gutscheine ab, da die 18 Monate rum sind.
    Werden sie unter Corona automatisch verlängert, oder kann ich das Geld zurückholen, oder ist es ein Gewinn für Eventim.
    Kennt Jemand die Lösung
    Danke

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. März 2021 um 9:23 Uhr

      Hallo Otto,
      eine automatische Verlängerung ist, soweit ich weiß, nicht vorgesehen. Aber melden Sie sich doch bei Eventim, um die Gutscheine verlängern zu lassen. Das dürfte überhaupt kein Problem sein. Allerhöchstens dauert es derzeit eine Weile, bis Eventim antwortet.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Svenja sagt:
    10. Januar 2022 um 8:40 Uhr

    Ich habe im Januar 2020 Karten für Feuerwerk der Turnkunst gekauft. Sind diese weiterhin gültig und wann ist der Nachholttermin?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      10. Januar 2022 um 8:58 Uhr

      Hallo Svenja,
      das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Bitte kontaktieren Sie dazu Eventim als Verkäufer.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Stefan sagt:
    5. Januar 2023 um 21:08 Uhr

    Ich hatte aus der „Vor-Corona-Zeit“ noch einen 50 Euro Gutschein, den ich nun einlösen wollte. Wie ich aber erwartet habe, funktionierte der Code im Rahmen des Bestellvorgangs nicht. Ich nahm unverzüglich Kontakt zu eventim auf und erhielt von eventim noch am selben Tag folgende Antwort:

    „vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wir bedauern sehr, dass Sie innerhalb der Gutscheingültigkeit von 36 Monaten unter unseren vielfältigen Angeboten kein Event gefunden haben, um Ihren Gutschein einzulösen.
    Leider können wir Ihrem Wunsch nach einer Verlängerung nicht nachkommen.

    Wir bitten um Verständnis.“

    Ich überlege jetzt, ob ich eventim auf Zahlung verklage und auch wegen Betruges anzeige. Anders als zu „normalen“ Zeiten wird man auch selbst gesetzte Fristen, wie es eventim tut, nicht streng ablaufen lassen können. Die AGB sind für solche Fälle ergänzend auszulegen und anzupassen. Nach meiner Rechtsansicht, muss der Ablauf der Frist mit Beginn der Pandemie und dem Ende von Veranstaltungen unterbrochen werden und nach Neubeginn von Veranstaltungen muss die Frist weiter laufen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      9. Januar 2023 um 12:02 Uhr

      Hallo Stefan,
      das ist wirklich ärgerlich! Die rechtliche Klärung wäre sicherlich eine Möglichkeit, die hier überdenkenswert ist.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Christiane sagt:
    3. März 2023 um 18:22 Uhr

    Ich habe das gleiche Problem wie Stefan: vor Corona habe ich einen Gutschein über 200 Euro geschenkt bekommen. Diesen haben wir vor Corona nur teilweise für Konzerte einlösen können, so dass noch ein ordentlicher Restbetrag drauf ist. Ich habe von Eventim genau die gleiche Antwort erhalten:“ vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Wir bedauern sehr, dass Sie innerhalb der Gutscheingültigkeit von 36 Monaten unter unseren vielfältigen Angeboten kein Event gefunden haben, um Ihren Gutschein einzulösen.
    Leider können wir Ihrem Wunsch nach einer Verlängerung nicht nachkommen.
    Wir bitten um Verständnis.“
    Ich habe daraufhin noch einmal nachgehakt und darauf verwiesen, dass 10 Monate vor Ablauf der Gutscheingültigkeit Corona ausgebrochen war und keine Veranstaltungen stattfanden. Daraufhin erhielt ich erneut eine Absage mit folgender Begründung:
    „ Es bestand also bis zum Beginn der Corona-Pandemie für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren und damit für den Großteil der Gesamtgültigkeitsdauer uneingeschränkt die Möglichkeit, den Gutschein für beliebige Veranstaltungen einzulösen. Der Verweis auf die Pandemie als Ursache für die Nichteinlösung verfängt insofern nicht.

    Abgesehen davon, dass zudem auch in der Pandemie genügend Gelegenheit bestand, den Gutschein einzulösen, hätte aber jedenfalls wiederum seit März 2020, als klar war, dass Veranstaltungen ab auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, eine Anfrage bzgl. der Verlängerung erfolgen können – auch dies ist nicht erfolgt.“
    Ich hätte also die Pandemiebedingten Konzertabsagen vorhersehen müssen. Ich frage mich auch, wie ich während der Pandemie den Gutschein für Konzerte, die ja nicht stattfanden, hätte nutzen sollen. Und ja, vermutlich hätte ich im März 2020, als niemand wusste, wann Corona vorbei ist und es wieder Konzerte gibt, mich um eine erneute und dann unbefristete Verlängerung bemühen müssen. Ich hatte hier auf eine kundenfreundliche Lösung gehofft, da ich noch diesen Monat den Restbetrag des Gutscheins hätte einlösen wollen. Leider zeigt Eventim da keine Kulanz und streicht sich den Betrag einfach ein.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      6. März 2023 um 16:08 Uhr

      Hallo Christiane,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Eventim, das ist natürlich für Sie total ärgerlich!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. Krüger Torsten sagt:
    26. Mai 2023 um 15:03 Uhr

    Hallo,
    wo kann ich mein Restguthaben eines Gutscheines von eventime einsehen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      30. Mai 2023 um 9:38 Uhr

      Hallo Torsten,
      dazu konnte ich leider keine Lösung finden. Bitte fragen Sie doch direkt bei Eventim nach. Möglicherweise kann man Ihnen dort unter Angabe der Gutscheinnummer weiterhelfen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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