Es hört sich an, wie die Story eines Hollywood-Films: Unverhofft findet man auf seinem Konto plötzlich Tausende oder gar Millionen Euro, die aufgrund eines Bankirrtums überwiesen wurden. Meistens handelt es sich um einen IT-Fehler oder um einen Fehler, der durch einen Menschen verursacht wurde. Doch was bedeutet das im Klartext für den Besitzer des Kontos? Ist das das Ende aller Geldsorgen oder muss die Überweisung zügig zurückerstattet werden? Wir verraten Ihnen, wie Sie sich verhalten müssen, wenn Sie plötzlich einen größeren Geldbetrag auf Ihrem Konto finden, der dort nicht hingehört.
Muss die Fehlüberweisung gemeldet werden?
Sie haben eine Fehlüberweisung erhalten und fragen sich nun, wie Sie jetzt vorgehen müssen? Zunächst einmal können Sie sich über die Überweisung freuen und müssen nichts unternehmen. Sie sind vor dem Gesetz nämlich nicht verpflichtet, die Bank über ihren Fehler zu informieren. Natürlich ist es nett und zuvorkommend, wenn Sie es trotzdem melden. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.
Darf das Geld ausgegeben werden?
Freuen Sie sich jedoch nicht zu sehr, denn auch wenn Sie die Fehlüberweisung nicht melden müssen, dürfen Sie das Geld nicht einfach ausgeben. Sie dürfen es auch nicht auf ein anderes Konto umbuchen, denn dies käme einer unrechtmäßigen Bereicherung gleich.
Darf der Kontoinhaber das Geld behalten?
Der Kontoinhaber darf das Geld behalten, wenn sich niemand meldet. Wie bereits erwähnt, muss das Geld jedoch auf diesem Konto verbleiben und darf vorerst nicht ausgegeben werden. Die Forderung verjährt nach drei Jahren. So lange müssen Sie das Geld liegen lassen und dürfen nichts davon ausgeben. Nach drei Jahren gehört das Geld Ihnen und Sie können damit machen, was Sie wollen.
Was kann passieren, wenn man das Geld auf ein anderes Konto bucht, obwohl es nicht erlaubt ist?
Sie sollten den Betrag auf dem Konto belassen und keinesfalls umbuchen, da es sonst zu Schwierigkeiten kommen kann.
Ein Beispiel:
Ein Mann, der eine Fehlüberweisung von 200 Millionen Euro auf seinem Konto vorfand, erlebte Folgendes: Nachdem er die Fehlüberweisung auf seinem Konto vorfand, überwies er gleich 10 Millionen Euro auf ein anderes eigenes Konto. Angeblich machte er dies, um die Bank auf ihren Fehler aufmerksam zu machen.
Der Bank entgingt die Fehlbuchung natürlich nicht. Sie forderte den kompletten Betrag und zusätzlich dazu noch rund 12.000 Euro an Zinsen zurück. Die Sache landete vor dem Gericht, welches letztendlich zu Gunsten des Mannes entschied. Dieser bekam seine Zinsen allerdings erst ein Jahr später wieder.
Was ist zu tun, wenn man selbst eine Fehlbuchung veranlasst hat?
Irren ist menschlich, deshalb passiert es immer mal wieder, dass eine Überweisung nicht auf dem Konto landet, für das sie bestimmt ist. Falls Sie den Fehler verursacht haben, und Geld an ein falsches Konto überwiesen haben, ist das Geld nicht automatisch verloren. Falls Sie es schnell genug bemerken und die Bank die Überweisung noch nicht ausgeführt hat, können Sie alles recht unkompliziert über Ihr Onlinebanking rückgängig machen.
Alternativ beauftragen Sie Ihre Bank einfach, das Geld wieder zurückzuholen. Dafür haben Sie acht Wochen lang Zeit. Ist das Geld bereits beim Empfänger angekommen und liegt dort schon länger, sollten Sie Ihren Anspruch schnellstmöglich anmelden und darauf hoffen, dass er widerstandslos zurücküberweist. Ist dies nicht der Fall, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen.