Bei der Bestellung von Markenware aus China schwingt immer die Gefahr mit, ein Plagiat zu erstehen. Einige Schnäppchenjäger sind sogar gezielt auf der Suche nach gefälschter Markenware, um beim Kauf aus Fernost zu sparen. Aber was ist beim Import von Produkten aus China eigentlich erlaubt und welche Konsequenzen gibt es beim Kauf von Fälschungen?
Beim Kauf von günstiger Markenware in ausländischen Onlineshops ist Vorsicht geboten. Ähnlich wie bei Straßenverkäufern, beispielsweise in Italien, handelt es sich bei den günstig angebotenen Produkten häufig um Plagiate – um Fälschungen.
Plagiate sind gefälschte Produkte, die Originalprodukten stark ähneln, indem sie beispielsweise Markennamen führen (teils in falscher Schreibweise) oder ihr Aussehen kopieren. Diese dürfen nicht in den deutschen Wirtschaftskreislauf gelangen, darum müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie Nachahmungen importieren.
Wir raten ausdrücklich vom Kauf falscher Markenware ab!
Rechtlicher Hinweis
Alle Informationen in diesem Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Wir können jedoch keine Rechtsberatung durchführen. Bei individuellen Fragen zum Markenrecht und zu Plagiaten wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Was passiert, wenn ich gefälschte Markenprodukte kaufe?
Wenn Sie Fälschungen kaufen, passiert erst einmal nichts. Zwar sind Urheberrecht und Markenrecht auch in China bekannt und werden geschützt, diese gewerblichen Schutzrechte müssen aber über Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden, was in der Praxis häufig schwierig ist.
Problematisch als Kunde ist erst die Einfuhr der gefälschten Markenprodukte nach Deutschland, also beispielsweise per Briefpost oder Paket. Da der Zoll besonders für Nicht-EU-Plagiate sensibilisiert wurde, finden bei verdächtigen Päckchen und Paketen verstärkt Kontrollen statt, die auch mit der Vernichtung der Ware enden können.
Kontrolle der Ware beim Zoll
Der Zoll schreitet dann ein, wenn es sich um Waren mit kommerziellem Charakter handelt. Bei Mitbringseln aus dem Urlaub, die im Privatgepäck geführt werden, schreitet der Zoll nicht ein. Auch wenn einzelne gefälschte Produkte für den privaten Gebrauch bestellt werden, kann ein gewerblicher Charakter zugrunde liegen, da der Verkäufer der Ware einen geschäftlichen Zweck verfolgt. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung und deutsche Anwälte geben mitunter andere Auskünfte als der Zoll.
Viele chinesischen Händler deklarieren Warensendungen als “Gift”, also als “Geschenk” und wollen den Zoll glauben lassen, dass es sich um ein privates Paket handle, also kein gewerblicher Charakter vorläge. Dieser Trick ist jedoch schon lange bekannt, sodass auch bei einer Deklaration als Geschenk mit Konsequenzen zu rechnen ist, wenn es sich um Fälschungen handelt oder schlicht aufgrund des Warenwerts eine Verzollung nötig ist.
Drittlandsendungen müssen von der Post oder dem Paketdienstleister beim Zoll angemeldet werden. Verdächtige Pakete werden beim Zoll festgehalten. Das kann dann passieren, wenn die Deklaration unglaubwürdig ist, aber auch dann, wenn keine Rechnung etc. außen am Paket angebracht ist. Sie werden in dem Fall kontaktiert und müssen gegebenenfalls eine Rechnung für die Ware vorlegen. Liegt ein Plagiat vor, werden Sie darüber ebenfalls informiert.
Zollrechtliche Bestimmungen
Mehr Informationen zu Marken- und Produktpiraterie finden Sie in diesem Faltblatt des Zolls: Produktpiratierie.
Beschlagnahmung und Vernichtung von Plagiaten
Viele Markeninhaber haben einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt. Sie haben den Zollbehörden auch Informationen zur Verfügung gestellt, wie man echte Markenprodukte von Fälschungen unterscheiden kann.
Ist Ihr Paket betroffen, werden sowohl Sie als auch der Markenrechtsinhabers von der Beschlagnahmung informiert und können innerhalb von zwei Wochen reagieren. Teils müssen verdächtige Produkte zunächst vom Rechteinhaber geprüft werden. Liegt ein Plagiat vor, werden die Waren vernichtet, damit sie nicht in den deutschen Warenverkehr gelangen und es sind weitere Konsequenzen zu tragen.
Einige Hersteller, wie beispielsweise Nike, haben dem Kleinsendungsverfahren zugestimmt. Wenn Sie als Empfänger der Vernichtung der Ware sofort zustimmen, werden Ihre Daten nicht an den Markeninhaber weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
Konsequenzen
Wurde Ihre Sendung als Plagiat erkannt und vernichtet, müssen Sie überdies noch mit einer Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Schadensersatzforderung des Originalherstellers rechnen. Teilweise werden hier mehrere Tausend Euro fällig.
Überdies haben Sie in den meisten Fällen keine Möglichkeit, den finanziellen Verlust beim Verkäufer geltend zu machen.
Plagiat erhalten – was tun?
In einigen Shops ist nicht erkennbar, dass Sie Plagiate erwerben. Die Preise sind realistisch, sodass Sie davon ausgegangen sind, ein Markenprodukt zu erstehen. Stellen Sie dann beim Auspacken fest, dass Sie ein Plagiat erhalten haben, sollten Sie handeln. Wird der Artikel unter einem Markennamen angeboten, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, ein Original zu erhalten. Diesen Rechtsanspruch in China durchzusetzen ist jedoch höchst langwierig und nicht zwingend von Erfolg gekrönt.
Gehen Sie davon aus, dass dem Händler lediglich ein Fehler unterlaufen ist, können Sie ihn anschreiben und um Klärung des Falls bitten. Bei Zahlung per Lastschrift können Sie den Betrag innerhalb von 6 Wochen problemlos durch Ihre Bank zurückbuchen lassen, bei Kreditkartenzahlungen oder Überweisungen kann es kompliziert werden. Hier sind Sie zumeist auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen.
Einfacher wird es, wenn Sie per PayPal bezahlt haben, denn durch den Anspruch auf Käuferschutz können Sie einen “Fall” öffnen und das Problem schildern. Normalerweise erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit das bezahlte Geld von PayPal zurück.
Gefahren von Plagiaten
Bei Fälschungen sind nicht nur die zollrechtlichen Konsequenzen wichtig, diese Produkte bergen auch andere Gefahren. Günstig hergestellte Plagiate enthalten teilweise giftige Farbstoffe oder Dämpfe, die gesundheitsschädlich sein können. Das betrifft auch schlechte Verarbeitung, nicht nur bei Kleidung und Schuhen, sondern auch bei Elektrogeräten. Diese entsprechen oft nicht den EU-Normen. Außerdem fehlen Garantie und Gewährleistung, sodass Sie im Falle eines Schadens keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller geltend machen können.
Gefahren im Überblick:
Gefahren für den Käufer | Gefahren für die Wirtschaft |
---|---|
Bedrohung für die Gesundheit: Giftige Farben, fehlende Dämpfung bei Sportschuhen, Cremes mit undeklarierten Inhalten | Umwelt: billige Produktion mit umweltschädlichen Stoffen |
Keine Rückversicherung: Sie haben keine Gewährleistungsansprüche des Originalherstellers | Wirtschaftsschädigend: höhe Umsatzeinbußen bei Originalherstellern |
Rechtlich: mögliche Schadensersatzanforderungen des Originalherstellers |
Zusammenfassung
- Wir raten ausdrücklich vom Kauf gefälschter Markenware ab.
- Plagiate können gefährlich oder gesundheitsschädlich sein.
- Fälschungen werden vom Zoll erkannt und vernichtet.
- Je nach Hersteller und Einfuhrmenge müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
- Eine Erstattung des Kaufbetrags vom Verkäufer ist im Normalfall nicht möglich.
Sie schreiben, dass es einfacher ist, bei Paypal wieder zu seinem Geld zu kommen. Das ist leider nicht richtig. Paypal hat ein Käuferschutzprogramm, welches den Namen nicht verdient. Der Käufer ist nur geschützt, wenn wer die Ware nachweislich nicht erhalten hat, oder diese mit Sendungsverfolgung wieder nach China zurück schickt. Meistens kostet dies jedoch mehr, als die Ware gekostet hat. Es gibt also nachweislich Markenschutzverletzungen, es wird Müll von China nach Europa geschickt, welchen man gleich in den entsorgen kann und wir haben keine Möglichkeit dies zu unterbinden. Einfach nicht mehr online kaufen, denn natürlich kommen Markenfälscher nicht im Chinalabel daher, sondern klingen nach Amerikanischen oder Europäischen Firmen. Das ist der Dank der Globalisierung. Kauft im Laden im Dorf, dort könnt ihr noch jemanden an der Kravatte packen und durchschütteln, wenn er euch berügen will.
Hallo Christian,
ja, die Plagiatsgeschichte ist ärgerlich. Trotz allem bietet PayPal hier immer noch eine der aussichtsreichsten Möglichkeiten, sein Geld zurückzubekommen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag
Vielen Dank für Ihren Umfangreichen Beitrag.
Ich habe gemeinsam mit einer Bekannten Person ein Produkt gekauft, welches keine Marke haben sollte (auf Bildern ist das Produkt ohne jegliche Marken zu sehen). Die Bekannte Person hat jedoch anstelle des Markenlosen Artikels eine Fälschung einer bekannten Marke erhalten. Jetzt habe ich bedenken, dass der Zoll meinen Artikel rausnimmt und feststellt, dass es eine Fälschung ist. Ich habe jedoch nicht willentlich ein Produkt der gefälschten Marke kaufen wollen, sondern ein Produkt ganz ohne Marke, so wie es auf den Bildern beworben wurde.
Wie wird mit so einem Fall umgegangen?
Theoretisch könnte auch jemand, der mich in eine schlechte wirtschaftliche Lage bringen möchte, auf meinen Namen eine fälschung bestellen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Hallo Chantal,
Ihre Bekannte hat das Produkt also schon erhalten, Sie aber noch nicht?
In vielen Fällen werden solche Produkte beim Zoll einfach vernichtet, ohne dass Sie Strafzahlungen leisten müssen. Hier könnten Sie dann nur versuchen, gegen den Verkäufer vorzugehen und von ihm Ihr Geld zurückzubekommen.
Wenn das Produkt ohne Markenlogo trotzdem so aussieht wie ein Markenprodukt, kann auch das als Fälschung verstanden werden. Über die genauen rechtlichen Einschätzungen des Markenrechts kann ich Sie aber nicht aufklären.
Ich gehe allerdings davon aus, dass – in Bezug auf Ihre letzte Frage – sollte jemand in Ihrem Namen wissentlich Fälschungen bestellen, Sie notfalls beweisen könnten, dass Sie die Bestellungen nicht ausgelöst haben. Sie könnten dann Anzeige erstatten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
hab gelesen, einer hat es zurückgeschickt mit tracking nummer.. ist dann beim china zoll hängen geblieben..
sprich er hatte tracking nummer und alles getan was paypal wollte.. und geld bekommt er keins, weil ware nicht angekommen.. und der china händler holt das sicher ned ab..
dann doch lieber zur polizei gehen, wisch dass fälschung .. und damit dann geld zurückverlangen von paypal.. aber halt auch hoher aufwand..
Hallo Denni,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Kenntnisse zu Plagiaten aus China.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net