In Deutschland zahlt jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag (vormals GEZ). Auch Studenten sind verpflichtet, diesen Beitrag zu bezahlen. Es gibt für Studenten jedoch Möglichkeiten, sich von dem Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Wir verraten Ihnen in unserem Artikel, in welchen Fällen Sie den Rundfunkbeitrag als Student nicht bezahlen müssen und wie Sie eine Befreiung beantragen können.
Was sind die Unterschiede zwischen dem Rundfunkbeitrag und der ehemaligen GEZ Gebühr?
Der Rundfunkbeitrag wurde am 1. Januar 2013 eingeführt und ersetzte die bis dahin gültige GEZ Gebühr. Zeitgleich wurde die GEZ umbenannt in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Bis 2013 war die Zahlung der GEZ Gebühr geräteabhängig. Bürger wurden damals gebeten, die in der Wohnung oder im Auto vorhandenen Geräte anzugeben und mussten daraufhin die GEZ Gebühr bezahlen. Unterschieden wurde hier in Fernseher, Radios und Computer bzw. internetfähige Handys.
Um den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und um herauszufinden, ob es Wohnungen gibt, die noch keinen Beitrag zahlen, aber Geräte benutzen, wurden GEZ-Mitarbeiter stichprobenartig zu Kontrollen in Wohnsiedlungen geschickt.
Mit Einführung des Rundfunkbeitrags, ist die Gebühr nicht mehr an Geräte, sondern an den Haushalt gekoppelt. Es spielt somit keine Rolle mehr, ob Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind und genutzt werden. Auch die Anzahl der Bewohner der jeweiligen Wohnung ist unerheblich, denn pro Haushalt wird immer nur ein Beitrag gezahlt. Es finden somit auch keine Kontrollen mehr statt.
In welchen Fällen können Studenten sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Als Student müssen Sie nicht zwangsläufig den Rundfunkbeitrag bezahlen. Je nach persönlicher Situation können Sie sich von der Pflichtabgabe befreien lassen.
Rundfunkbeitrag für Studenten in der Wohnung ihrer Eltern
Wohnen Sie als Student noch bei Ihren Eltern, so ist es unerheblich, ob Sie BAföG beziehen oder nicht. Da der Rundfunkbeitrag pro Haushalt gezahlt wird, ist die Gebühr vermutlich bereits durch Ihre Eltern abgedeckt. Es fallen dementsprechend keine Kosten für Sie an.
Rundfunkbeitrag für Studenten in der eigenen Wohnung: Mit BAföG und ohne BAföG
Beziehen Sie als Student BAföG, so können Sie sich beim Beitragsservice von der Gebühr befreien lassen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die Zahlung der Gebühren nicht einfach einstellen dürfen, sondern eine Befreiung beantragen müssen. Dies sollte möglichst sofort geschehen, nachdem der BAföG-Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, da sonst Gebühren fällig werden, die Sie rückwirkend nicht erstattet bekommen.
Leben Sie als Student in Ihrer eigenen Wohnung und beziehen kein BAföG , so müssen Sie den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 € bezahlen. Eine Befreiung ist in dem Fall nicht möglich.
Achtung: Befreiung ist an BAföG gebunden!
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt nur solange, wie das BAföG bewilligt wurde. Wird ein neuer BAföG-Antrag gestellt, muss auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erneut geprüft werden.
Rundfunkbeitrag für Studenten in einer Wohngemeinschaft
Leben Sie als Student in einer WG, so profitieren Sie in Bezug auf den Rundfunkbeitrag. Da dieser pro Haushalt erhoben wird, muss er von einer Wohngemeinschaft nur einmal gezahlt werden. Den monatlichen Betrag von 18,36 € können Sie dementsprechend durch die Anzahl der Bewohner teilen und sparen dadurch viel Geld.
Falls Sie sich als Student mit BAföG-Bezug vom Rundfunkbeitrag haben befreien lassen, so müssen Sie auch in einer Wohngemeinschaft nichts bezahlen. In dem Fall wird der Beitragsservice jedoch auf einen anderen Bewohner der Wohngemeinschaft zurückgreifen, um die Gebühr einzuziehen. Nur wenn alle Bewohner der Wohngemeinschaft eine Befreiung vorlegen können, muss kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden.
Rundfunkbeitrag für Studenten im Studentenwohnheim
Für Studentenwohnheime gibt es eine Sonderregelung. Falls Sie ein Zimmer in einem Studentenwohnheim bewohnen, das wie eine Wohnung angeordnet ist und Ihr Zimmer von einem Flur zu begehen ist, zu dem nur Sie selbst oder Ihre direkten Mitbewohner Zutritt haben, so müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Wichtig ist allerdings, dass der Flur nicht allgemein zugänglich ist.
Geht Ihr Zimmer im Studentenwohnheim allerdings von einem allgemein zugänglichen Flur ab, so wird es als eigene Wohnung angesehen, ganz unerheblich davon, wie groß das Zimmer ist. In dem Fall werden Gebühren fällig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie BAföG beziehen und eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erwirkt haben.
Auch diese Ratgeber zum Rundfunkbeitrag könnten Sie interessieren:
Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei BAföG-Bezug
Studenten, die BAföG beziehen, müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen und können sich befreien lassen.
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erwirken, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Webseite www.rundfunkbeitrag.de.
- Klicken Sie auf „Befreiung / Ermäßigung beantragen“.
- Wählen Sie im nächsten Schritt „BAföG“ aus.
- Machen Sie die erforderlichen Angaben und senden Sie den Antrag ab.
- Vergessen Sie nicht, Ihren BAföG-Bescheid mitzusenden.
Rechtzeitig neuen Antrag stellen!
Ihre Befreiung gilt nur solange, wie der BAföG-Bescheid gilt. Notieren Sie sich deshalb das Datum, an dem Sie einen neuen Antrag für Ihre Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen müssen.
Wie hoch sind die GEZ Gebühren bzw. der Rundfunkbeitrag für Studenten?
Studenten zahlen den Standardbetrag, es sei denn, sie haben sich von der Gebühr befreien lassen.
Gebühr | Abrechnungszeitraum |
---|---|
17,50 € | Monatlich |
52,50 € | 3-Monatlich |
105,00 € | Halbjährlich |
210,00 € | Jährlich |