Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 statt der ehemaligen GEZ Gebühr fällig. Mit diesem Zeitpunkt benannte sich auch die Gebühreneinzugszentrale in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice um. Jeder Haushalt ist seitdem verpflichtet diese Abgabe an den Beitragsservice zu leisten. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Bezahlung Ihnen zur Verfügung stehen.
So können Sie Ihren Rundfunkbeitrag / Ihre GEZ Gebühr bezahlen
Beim Beitragsservice haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Rundfunkbeitrag bezahlen per SEPA-Lastschrift
Die SEPA-Lastschrift ist die wohl beliebteste und vor allem auch bequemste Art den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Haben Sie dem Beitragsservice das SEPA-Mandat erteilt, müssten Sie sich um nichts mehr kümmern, denn der Beitrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Je nachdem wie Sie es vereinbart haben, geschieht dies entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Um den Rundfunkbeitrag per Lastschrift einziehen zu lassen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an den Beitragsservice übermitteln: Rundfunkbeitrag Lastschriftverfahren
Rundfunkbeitrag bezahlen per Überweisung
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag per Überweisung zu bezahlen. Sobald der Rundfunkbeitrag fällig wird, wird Ihnen eine Rechnung zugeschickt. Anschließend müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist den Betrag überweisen. Damit die Überweisung Ihrem Konto zugeordnet werden kann, sollte auf jedem Überweisungsbeleg auch die individuelle Beitragsnummer stehen.
Überweisen Sie den Rundfunkbeitrag auf dieses Konto:
Postbank Köln
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03, BIC: PBNKDEFFXXX
Wo finde ich die Beitragsnummer?
Die Beitragsnummer entspricht Ihrer Kundennummer. Sie ist immer dann zu nennen, wenn mit dem Beitragsservice Kontakt aufgenommen wird. Durch die besagte Nummer können die Mitarbeiter des Beitragsservices die Anfrage direkt Ihrem Kundenkonto zuordnen.
- Im Schriftverkehr mit dem Beitragsservice (rechts oben in der Ecke)
- Auf Ihrem Kontoauszug unter den jeweiligen Abbuchungen des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice„
- Indem Sie die Beitragsservice-Hotline anrufen und gezielt nachfragen. Die Telefonnummer ist 01806 – 99955510.
Wie lange habe ich Zeit, um die Überweisung zu tätigen?
Nachdem Sie die Rechnung für den fälligen Rundfunkbeitrag erhalten haben, bleiben Ihnen vier Wochen Zeit, um den Betrag zu überweisen. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Überweisung, gibt es automatisch einen Festsetzungsbescheid. Darin wird ein Säumniszuschlag von 1 % der Summe erhoben, mindestens jedoch 8,00 €.
Kann der Rundfunkbeitrag auch bar bezahlt werden?
Nein, eine Barzahlung ist nicht möglich. Das höchste hessische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Beitragsservice nicht verpflichtet ist, eine Barzahlung anzubieten.
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Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag und in welchem Rhythmus kann er bezahlt werden?
In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welche Gebühren fällig werden.
Gebühr | Abrechnungszeitraum |
---|---|
17,50 € | Monatlich |
52,50 € | 3-Monatlich |
105,00 € | Halbjährlich |
210,00 € | Jährlich |
Seitdem die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durch den Beitragsservice mit dem Rundfunkbeitrag ersetzt wurde, sind die Einnahmen tendenziell gestiegen. Das liegt vor allem daran, dass nicht mehr nach im Haushalt vorhandenen Geräten abgerechnet wird. „Mogeln“ bei der Angabe ist also nicht mehr möglich, denn seit 2013 wird pro Haushalt bezahlt.