Bezahlen.net
Besucher: 59 Letzte aktualisierung: 2 Minuten
  • Startseite
  • Ratgeber
    • Payment-Anbieter
      • PaySafeCard
      • Klarna
      • Skrill
      • N26
    • Zahlarten
      • Amazon Pay
      • Bitcoins
      • PayPal
      • Kreditkarte
      • Lastschrift
      • Ratenkauf
      • Rechnungskauf
    • Weitere Themen
      • Banking
        • Sparkasse
        • Gemeinschaftskonto
        • Im Geschäft Geld abheben
      • Rechtliches
        • Umtauschen
        • Rundfunkbeitrag
        • Schufa
      • Packstation
      • Wie funktioniert…
    • Paket-Status
      • DHL
      • DHL Express
      • DHL Global Mail
      • DPD
      • Deutsche Post
      • GLS
      • Hermes
      • UPS
      • TNT
      • FedEx
  • Shops
    • Shop-Ratgeber
      • Aldi
      • Amazon
      • Asos
      • eBay Kleinanzeigen
      • Ikea
      • Media Markt
      • OTTO
      • Quelle
      • Kontaktdaten
    • Shops mit…
      • Shops mit Amazon Pay
      • Shops mit Ratenzahlung
      • Shops mit Rechnungskauf
      • Shops mit Klarna
      • Shops mit Klarna Ratenkauf
      • Shops mit Klarna Rechnungskauf
      • Shops mit Lastschrift
      • Shops mit PayPal
      • Shops mit PayPal Ratenzahlung
      • Shops mit PaySafeCard
  • Ausland
    • Themen:
      • Bezahlen im Ausland
      • Bestellen im Ausland
      • Bankgebühren im Ausland
      • Steckdosen im Ausland
      • Umsatzsteuer im Ausland
      • Zigarettenpreise im Ausland
      • Zoll und Import
    • China Shopping
      • China Shops
      • China Ratgeber
      • Zollrechner
    • China Shops
      • AliExpress
      • Alibaba
      • Banggood
      • SheIn.com
      • Zaful
  • Kauf auf Rechnung
    • Themen
      • Kleidung auf Rechnung
      • Handy auf Rechnung
      • Fernseher auf Rechnung
      • Laptop auf Rechnung
      • Parfum auf Rechnung
  • Ratenzahlung
    • Themen
      • Schuhe Ratenkauf
      • Kleidung Ratenkauf
      • Betten Ratenkauf
      • Couch Ratenkauf
      • Möbel Ratenkauf
      • Küche Ratenkauf
      • Fernseher Ratenkauf
      • Handy Ratenkauf
      • Handy ohne Vertrag Ratenkauf
      • Laptop Ratenkauf
      • Playstation 4 Ratenkauf
Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ bei Hartz IV

GEZ bei Hartz IV - Tipps & Infos zum Rundfunkbeitrag bei ALG II

[ Gesamtbewertungen: 4 | Durchschnitt: 2,00 ]
Loading...

Der Rundfunkbeitrag (ehemalige GEZ Gebühr) ist eine Pflichtabgabe für jeden Haushalt. Seit 1973 wird diese Gebühr erhoben und kommt den öffentlich-rechtlichen Programmen zugute. Großer Beliebtheit erfreut sich die Gebühr nicht. In den meisten Fällen kann man sich ihr jedoch nicht entziehen. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Sie Hartz IV beziehen? In unserem Artikel erfahren Sie, ob Sie den Rundfunkbeitrag auch als Hartz IV-Empfänger bezahlen müssen.

Wer muss denn Rundfunkbeitrag bezahlen?

Meinung zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist nicht bei allen Zahlern beliebt.

Seit Januar 2013 heißt die GEZ Gebühr „Rundfunkbeitrag“ und ist von jedem Haushalt verpflichtend zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Gebühr an einzelne Personen und die von ihnen genutzten Rundfunkgeräte gebunden. Dies gehört seit einigen Jahren der Vergangenheit an. Somit entfallen auch Kontrollbesuche durch die GEZ. Der Rundfunkbeitrag ist nun an die Wohnung gekoppelt. Es ist irrelevant, wie viele Personen in der Wohnung leben und ob sie Rundfunkgeräte nutzen.

Mehrere Personen, die in einer Wohnung zusammenleben, können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Wer alleine wohnt, muss die Gebühr dementsprechend alleine aufbringen. Besitzer von Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen müssen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag bleibt 2019 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Diese Gebühren werden für den Rundfunkbeitrag fällig:

GebührAbrechnungszeitraum
17,50 €Monatlich
52,50 €3-Monatlich
105,00 €Halbjährlich
210,00 €Jährlich

Können Hartz IV-Empfänger sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, als Hartz IV-Empfänger sind Sie von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages ausgenommen. Dies passiert jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Sie dürfen also nicht einfach die Zahlungen einstellen, sondern müssen Ihre Situation dem Beitragsservice erst melden, um eine Freistellung zu erwirken.

Wo kann ich den Antrag auf Befreiung stellen?

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann online gestellt werden.

Gehen Sie folgendermaßen vor, um einen Hartz IV-Befreiungsantrag beim Beitragsservice zu stellen:


  1. Öffnen Sie die Webpage www.rundfunkbeitrag.de
  2. Klicken Sie auf „Befreiung/Ermäßigung beantragen„
  3. Geben Sie die erforderlichen Daten ein
  4. Prüfen Sie den Antrag noch einmal
  5. Drucken Sie den Antrag aus
  6. Senden Sie den Antrag zusammen mit dem Hartz IV-Bescheid per Post an den Beitragsservice.

    ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice
    Freimersdorfer Weg 6
    50829 Köln

Die Befreiung wird Ihnen anschließend für ein halbes oder ein ganzes Jahr bewilligt. Beziehen Sie auch nach dem Bewilligungszeitraum noch Hartz IV, so muss der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtzeitig neu gestellt werden.

Was passiert, wenn ich keinen Antrag stelle und die Gebühr trotzdem nicht bezahle?

In dem Fall werden Sie Mahnungen bekommen und der Beitragsservice wird versuchen, den Beitrag zu vollstrecken. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, um Ärger zu vermeiden. Wird kein Befreiungsantrag gestellt, kann der Rundfunkbeitrag auch rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Dadurch drohen Ihnen hohe Nachzahlungen.

Kann der Antrag auf Befreiung auch rückwirkend gestellt werden?

Grundsätzlich sollten Sie sich bemühen, den Antrag zügig zu stellen. Der Beitragsservice zeigt sich jedoch kulant und ermöglicht Ihnen eine rückwirkende Befreiung von bis zu zwei Monaten. Alles darüber hinaus muss von Ihnen bezahlt werden.

Rundfunkbeitrag bei Hartz IV – Das könnte Sie auch interessieren!

  • Rundfunkbeitrag in Raten bezahlen
  • GEZ-Beitragsnummer finden
  • Rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien – Wie geht das?

Wer kann sich sonst noch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung, BAFöG, Pflegezulagen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc. beziehen.

Auch wenn Sie bestimmte Behinderungen aufweisen, ist eine Befreiung möglich. Können Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung als behinderte Person nicht vorweisen, ist möglicherweise eine Ermäßigung realisierbar.


Diese Artikel können Sie auch interessieren:

  • GEZ Beitragsnummer
  • GEZ verfassungswidrig
  • GEZ Befreiung
  • GEZ für Studenten
  • GEZ bezahlen
  • GEZ umgehen

2 Kommentare

  1. Hildebrandt Jochen sagt:
    28. Dezember 2018 um 20:49 Uhr

    Ich muß mich ummelden,finde meine beitragsnummer nicht.Was tun.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. Januar 2019 um 21:08 Uhr

      Hallo Hildebrandt,

      rufen Sie einfach bei der GEZ an, die können anhand Ihrer Daten Ihre Beitragsnummer herausfinden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beliebte Beiträge

  • Amazon Kontakt
  • Klarna Kontakt
  • PayPal Kontakt
  • o2 Kontakt
  • eBay Kontakt
  • Bei Amazon anrufen
  • Bei Amazon Ware nicht erhalten
  • Sky Hotline
  • ALDI Kontakt
  • Alte Bestellungen bei Amazon löschen
  • Teuerste Yu-Gi-Oh! Karte
  • Aldi Online Bestellung

Unsere Philosophie

Bezahlen.net - das große Fachportal zu allen Themen rund um das Bezahlen, sowohl online als auch offline. 100%ig unabhängig!

Über Bezahlen.net

  • 2000+ Ratgeber
  • 1900+ Shops
  • 1000+ Kommentare
  • 120 Videos

Soziale Kanäle

  • Twitter
  • YouTube
  • Facebook

Kontakt

  • Impressum / Kontakt
  • Unsere Redaktion
  • Fehler gefunden? Hier melden
© 2025 Bezahlen.net. Alle Rechte vorbehalten.
  • Neue Ratgeber
  • Beliebte Ratgeber
  • Unsere Kategorien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Einstellungen