Der Rundfunkbeitrag (ehemalige GEZ Gebühr) ist eine Pflichtabgabe für jeden Haushalt. Seit 1973 wird diese Gebühr erhoben und kommt den öffentlich-rechtlichen Programmen zugute. Großer Beliebtheit erfreut sich die Gebühr nicht. In den meisten Fällen kann man sich ihr jedoch nicht entziehen. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Sie Hartz IV beziehen? In unserem Artikel erfahren Sie, ob Sie den Rundfunkbeitrag auch als Hartz IV-Empfänger bezahlen müssen.
Wer muss denn Rundfunkbeitrag bezahlen?
Seit Januar 2013 heißt die GEZ Gebühr „Rundfunkbeitrag“ und ist von jedem Haushalt verpflichtend zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Gebühr an einzelne Personen und die von ihnen genutzten Rundfunkgeräte gebunden. Dies gehört seit einigen Jahren der Vergangenheit an. Somit entfallen auch Kontrollbesuche durch die GEZ. Der Rundfunkbeitrag ist nun an die Wohnung gekoppelt. Es ist irrelevant, wie viele Personen in der Wohnung leben und ob sie Rundfunkgeräte nutzen.
Mehrere Personen, die in einer Wohnung zusammenleben, können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Wer alleine wohnt, muss die Gebühr dementsprechend alleine aufbringen. Besitzer von Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen müssen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag bleibt 2019 im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Diese Gebühren werden für den Rundfunkbeitrag fällig:
Gebühr | Abrechnungszeitraum |
---|---|
17,50 € | Monatlich |
52,50 € | 3-Monatlich |
105,00 € | Halbjährlich |
210,00 € | Jährlich |
Können Hartz IV-Empfänger sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Ja, als Hartz IV-Empfänger sind Sie von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages ausgenommen. Dies passiert jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Sie dürfen also nicht einfach die Zahlungen einstellen, sondern müssen Ihre Situation dem Beitragsservice erst melden, um eine Freistellung zu erwirken.
Wo kann ich den Antrag auf Befreiung stellen?
Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann online gestellt werden.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um einen Hartz IV-Befreiungsantrag beim Beitragsservice zu stellen:
- Öffnen Sie die Webpage www.rundfunkbeitrag.de
- Klicken Sie auf „Befreiung/Ermäßigung beantragen„
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein
- Prüfen Sie den Antrag noch einmal
- Drucken Sie den Antrag aus
- Senden Sie den Antrag zusammen mit dem Hartz IV-Bescheid per Post an den Beitragsservice.
ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Die Befreiung wird Ihnen anschließend für ein halbes oder ein ganzes Jahr bewilligt. Beziehen Sie auch nach dem Bewilligungszeitraum noch Hartz IV, so muss der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtzeitig neu gestellt werden.
Was passiert, wenn ich keinen Antrag stelle und die Gebühr trotzdem nicht bezahle?
In dem Fall werden Sie Mahnungen bekommen und der Beitragsservice wird versuchen, den Beitrag zu vollstrecken. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, um Ärger zu vermeiden. Wird kein Befreiungsantrag gestellt, kann der Rundfunkbeitrag auch rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Dadurch drohen Ihnen hohe Nachzahlungen.
Kann der Antrag auf Befreiung auch rückwirkend gestellt werden?
Grundsätzlich sollten Sie sich bemühen, den Antrag zügig zu stellen. Der Beitragsservice zeigt sich jedoch kulant und ermöglicht Ihnen eine rückwirkende Befreiung von bis zu zwei Monaten. Alles darüber hinaus muss von Ihnen bezahlt werden.
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Wer kann sich sonst noch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung, BAFöG, Pflegezulagen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc. beziehen.
Auch wenn Sie bestimmte Behinderungen aufweisen, ist eine Befreiung möglich. Können Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung als behinderte Person nicht vorweisen, ist möglicherweise eine Ermäßigung realisierbar.
Ich muß mich ummelden,finde meine beitragsnummer nicht.Was tun.
Hallo Hildebrandt,
rufen Sie einfach bei der GEZ an, die können anhand Ihrer Daten Ihre Beitragsnummer herausfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana