Der Rundfunkbeitrag (ehemalige GEZ Gebühr) ist für jeden Haushalt verpflichtend und kann grundsätzlich nicht umgangen werden. Er basiert auf dem Rundfunkstaatsvertrag, der zwischen den einzelnen Ländern geschlossen wurde. Eine Befreiung ist nur in bestimmten Fällen möglich. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können.
Was ist der Rundfunkbeitrag und wofür wird er benötigt?
Der Rundfunkbeitrag löste am 1. Januar 2013 die bis dahin gültige GEZ Gebühr ab. Zeitgleich benannte sich die GEZ auch um in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Während die GEZ Gebühr geräteabhängig war, ist der Rundfunkbeitrag an die Wohnung gekoppelt. Er wird für jeden Haushalt einmal fällig und ist eine Pflichtgebühr. Ob Fernseher, Radio oder Computer in dem Haushalt genutzt werden, ist irrelevant. Ebenso unerheblich ist es, wie viele Personen in dem Haushalt leben.Der Rundfunkbeitrag wird zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Programme verwendet. Dazu gehören unter anderem Das Erste, ZDF, Deutschlandradio und viele andere Programme. Der Rundfunkbeitrag soll es möglich machen, dass diese Programme ohne Druck zu Marktgewinnen eine unabhängige und wahrheitsgemäße Berichterstattung liefern können.
In welchen Fällen kann man sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Blindenhilfe
- Pflegegeld
- Pflegezulagen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
Außerdem können diese Personengruppen eine Befreiung beantragen:
- Personen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag erhalten
- Volljährige, die sich zur Antragstellung in einer stationären Einrichtung befinden bzw. dort leben
- Taubblinde Menschen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung haben
- Empfänger von Blindenhilfe
- Sonderfürsorgeberechtigte
Einen Befreiungsantrag können Sie online auf der Webseite des Rundfunkbeitrags stellen. Hier müssen Sie auswählen, ob Sie sich aus sozialen oder aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen möchten und dann Ihre persönlichen Daten eingeben.
Vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag einen entsprechenden Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde beizufügen, um nachzuweisen, dass Ihnen die Befreiung tatsächlich zusteht.
Wer kann eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen?
Steht Ihnen keine Befreiung zu, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ermäßigung.
- Menschen mit einem konstanten Behinderungsgrad von mindestens 80, wenn sie nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und ihnen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
- Blinde Personen mit Merkzeichen „RF„
- Dauerhaft sehbehinderte Personen mit einem Behinderungsgrad, der mindestens 60 beträgt, die das Merkzeichen „RF“ haben
- Gehörlose und hörgeschädigte Menschen, denen eine Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und die das Merkzeichen „RF“ haben
Als Nachweis muss entweder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder eine Bescheinigung der Behörde mit dem Merkzeichen „RF“ vorgelegt werden.
Wie lange sind die Befreiung oder die Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag gültig?
Die Gültigkeit der Befreiung oder der Ermäßigung des Rundfunkbeitrages orientiert sich an der Gültigkeit des Nachweises, den Sie beim Beitragsservice einreichen.
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Können Personen bei der GEZ komplett abgemeldet werden?
Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt verpflichtend.
In Ausnahmefällen ist jedoch eine Abmeldung möglich. In diesem Fall muss gar kein Rundfunkbeitrag mehr bezahlt werden.
Eine Abmeldung ist möglich für:
- Personen, die verstorben sind
- Eine Abmeldung ist ebenfalls möglich, wenn eine Wohnungsauflösung stattgefunden hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn zwei Personen zusammenziehen.
- Ein weiterer Grund für eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist ein Umzug ins Ausland.
Vergessen Sie nicht, Ihrer Abmeldung die entsprechenden Nachweise beizufügen!
Wie eine Abmeldung abläuft, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Das man die Rundfunkgebühren ohne die oben genannten Möglichkeiten verweigern kann, ist Möglich! Eine Verpflichtung zum Zahlen steht wo? Natürlich in einem Vertrag, der früher als Information von ARD und ZDF bekannt war! Wo ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBSTV) denn Unterschrieben? Wo bitte wird dieser Vertrag eigentlich zu einem Gesetz? Nirgends! Denn die Medien steuern die Aussagen über diesen Vertrag! Warum soll ich gegen etwas Klagen, das keinen Eindeutigen Gläubiger aufweist? Auch Besuche von Gerichtsvollziehern wurden mit Rechtlichen Möglichkeiten zurück gewiesen! Warum verschickt eine Nicht Rechtsfähige Einrichtung wie der Beitragsservice Amtliche Dokumente? Der Trick ist ganz einfach, ein illegaler Beitragsservice erstellt alle Forderungen, um zu kassieren! Wenn ein Rundfunkverein klagt, muss er etwas vorweisen, was einen Vertrag mit jedem einzelnen nachweist! Solange aber Richter und deren Familien von den Luxus-Zusatz-Renten profitieren, werden in diesem Land keine gerechten Urteil gesprochen!
Ja das Ärgert mich auch,ich habe eine kleine Rente Grundsicherung bekomme ich nicht ,bekomme aber laufent Mahnungen und Gerichtsvollzieher besuche.
Stinkt mir bis dort hinaus
Ich finde es einfach nur Abzocke was an Geld kassiert wird für ein nicht mehr vorhandenes TV Programm, da alles abgeschaltet wird was nicht HD geeignet ist. Früher bezahlte man für einen Antennenanschluß und alle hatten nur einige wenige Programme zur Verfügung- wie ARD, ZDF, WDR.
Dann stiegen die Kosten immer weiter- man musste sich diverse Geräte anschaffen um überhaupt noch irgendeinen Sender empfangen zu können- was ganz schön ins Geld ging- vor allem wegen der dauernden Änderungen.
Heute bezahlt man mehr als früher für ARD, ZDF, WDR (noch nicht einmal mehr das WDR Duisburg kann ich empfangen!) , bezahlt aber neben GEZ auch Kabelgebühr und für jeden weiteren Sender wird nochmals Geld verlangt. Inzwischen beläuft sich die monatliche Gebühr nur für das TV bei ca. 20 Euro für den Kabelempfang, weitere Kosten für GEZ, incl. Internetanschluß (zu dem man ja geradezu gezwungen ist) sowie weitere TV Kosten für Normalprogramme auf monatlich gut 100 Euro.
Ich denke, ich stelle einen Sonderfall dar. Ich bin aus Glaubensgründen ungeimpft. Mein Glaube verbietet mir schlichtweg die Impferei. Trotzdem bin ich von den Medien genau so mies behandelt worden, wie diejenigen, die sich nicht impfen wollten. Ich fühle mich zutiefst beleidigt und in meinem Glauben gekränkt.
Hallo Susanne,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net