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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ Kontakt

GEZ Kontakt – Alle wichtigen Kontaktdaten und Infos zum Rundfunkbeitrag

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Sie möchten die GEZ kontaktieren? Seit dem 1. Januar 2013 heißt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Seitdem zahlen Sie auch nicht mehr GEZ Gebühren, sondern einen Rundfunkbeitrag, der für jeden Haushalt fällig wird. In unserem Artikel erfahren Sie, welche unterschiedlichen Möglichkeiten es für Sie gibt, um den Beitragsservice zu erreichen und wie die Bankverbindung der Gemeinschaftseinrichtung ist.

GEZ bzw. Beitragsservice telefonisch oder per Fax erreichen

Sie können den Beitragsservice bequem per Telefon oder per Fax erreichen. Haben Sie zum Beispiel Fragen zu Ihrem persönlichen Kundenkonto, zu einer Abbuchung oder zum Zahlungsverfahren, macht es Sinn, den Beitragsservice direkt zu kontaktieren.

Kontaktdetails Beitragsservice:

Service-Telefon: 01806-99955510
Service-Fax: 01806-99955501

Die Gebühren betragen für einen Anruf aus dem deutschen Festnetz 0,20€.

Der Kundenservice ist für Sie von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr zu erreichen.

GEZ bzw. Beitragsservice schriftlich erreichen


Möchten Sie dahingegen Änderungen an Ihrem Kundenkonto wahrnehmen, sich erstmalig anmelden oder eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen, sollten Sie sich entweder schriftlich an den Beitragsservice wenden oder die Online-Kontaktmöglichkeit wahrnehmen. Auf der Webpage finden Sie viele verschiedene Formulare vor, mit denen Sie Änderungen vornehmen oder Mitteilungen an den Beitragsservice übermitteln können.

Beitragsservice Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Beitragsservice Webpage:

www.rundfunkbeitrag.de

GEZ bzw. Beitragsservice Bankverbindung

Sie möchten den fälligen Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice überweisen? Dafür können Sie den Betrag auf das gemeinsame Konto aller Landesrundfunkanstalten einzahlen. Damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann, muss immer die Beitragsnummer im Verwendungszweck angegeben werden.

Dies ist die Kontoverbindung:

Postbank Köln
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03
BIC: PBNKDEFFXXX

Ist es möglich per Lastschriftverfahren zu bezahlen?

Alternativ können Sie natürlich auch per Lastschriftverfahren bezahlen. Dies ist deutlich bequemer, als den Betrag monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zu überweisen. Mit einem Lastschriftverfahren müssen Sie sich um nichts mehr kümmern, wenn Sie dem Beitragsservice einmal die Genehmigung zur Abbuchung gegeben haben. Außerdem kommen Sie auch nicht mehr in die Verlegenheit, eine Zahlung zu vergessen.

Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, müssen Sie das Onlineformular ausfüllen.

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  • Ratgeber: Beitragsnummer vom Rundfunkbeitrag – Was ist das? Wo findet man die Beitragsnummer?
  • Ratgeber: Namensänderung bei der GEZ / Rundfunkbeitrag – Bei Hochzeit & Scheidung den Namen ändern
  • Ratgeber: GEZ ummelden – Rundfunkbeitrag über Umzug oder Adressänderung informieren

Wofür wird der Rundfunkbeitrag überhaupt gezahlt?

Der Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher. Dieser produziert ein vielfältiges Programm an Informationen, Unterhaltung, Sport und Kultur. Unter anderem werden Das Erste, ZDF, 3sat, ARTE, Phoenix, Kika und Deutschlandradio davon unterstützt.

Außerdem hat auch der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Verwaltungskosten zu zahlen, die ebenfalls über den Rundfunkbeitrag kompensiert werden.

Wohin die 18,36 € Rundfunkbeitrag fließen

Die Verwendung des Rundfunkbeitrags teilt sich auf viele unterschiedliche Posten auf


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  • GEZ Beitragsnummer
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28 Kommentare

  1. Peter Heinze sagt:
    25. Dezember 2018 um 0:43 Uhr

    Ihr siet die letzte Rotze und das an Weihnachten ! Ihr müsstet Euch mal hintefragen was Ihr snedet! Das ist SCHEIßE wie das ganze Jahr! Und dafür soll ich bezahlen?! Nein danke

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. Januar 2019 um 20:53 Uhr

      Hallo Peter,

      wir sind nicht die GEZ. Bite wenden Sie sich direkt an diese: 01806-99955510.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  2. Cornelia sagt:
    25. Juli 2019 um 16:52 Uhr

    Hallo, ich habe ein Appartement ab dem 15.05.2019 gemietet und soll bereits ab 01.05.2019 Rundfunkgebühren bezahlen, weil diese ab dem Ersten des Monats fällig seien. Kann das sein? Das wäre meines Erachtens nach betrügerisch, weil so eine Doppelzahlung (vom Vormieter und mir als Nachmieter) sein kann. Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      26. Juli 2019 um 12:21 Uhr

      Hallo Cornelia,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen wie oben beschrieben an den Rundfunkservice. Wir von Bezahlen.net schreiben lediglich Ratgeber und können Ihren Fall daher nicht bearbeiten.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Weicher Siegmund sagt:
    22. Oktober 2019 um 10:24 Uhr

    Ihr habt meine Papiere verschlampt. Ein Anruf bringt nichts. Es wird einen gedroht, sie muß mann ja bestrafen. Na weil ich mich über Werbung beschwerte. Sie wußte das ich befreit bin. Denn sie sagte was wollen sie denn, sind doch befreit. Die Bestrafung folgte. Jetzt muss ich 700,-€ zahlen. Die vier Bekannten die das mithören steht immer noch Mund offen. Ich werde nicht eher Ruhe geben bis ich mit Sicherheit weiß das die Frau entlassen ist. Oder diese selbst ernannte Richterin meine Papiere gefunden hat 2734 Unterschriften habe ich schon. 2020 mehr Zeit 56000 Urlauber zur ferfügung. Verfassungsgericht u. EU Gerichtshof werden sich freuen, über bißchen mehr Arbeit. Diese Frau denkt Harz 4 kann das nicht. Mir egal. Gericht wird sich mit 16 Punkten beschäftigen müssen. Dieses. Mal mit Handfesten. Auch über die Schlamperei u. Willkür des Vereins.

    Antworten
  4. Helga Siebigs-Wagner sagt:
    7. Oktober 2020 um 16:40 Uhr

    In diesen schwierigen Corona-Zeiten, die Gebühr zu erheben kommt einfach nicht gut an. Sendungen wie z.B. Mord mit Aussicht wird viel zu oft wiederholt und ist auch eine Verdummung an der Menschheit. Auch die Sendungen Hubert und Staller und die Rentnercops sind auch angemessen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      8. Oktober 2020 um 11:38 Uhr

      Hallo Helga,
      für eine Beschwerde über das Fernsehprogramm oder die Rundfunkgebühren müssten Sie sich bitte direkt an die Sender wenden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. Becker regina sagt:
    29. März 2021 um 10:44 Uhr

    Ich wollte meine adressänderung anmelden,weiss aber nicht wie ich die erforderliche Unterschrift leisten soll.habe noch nicht lange den internetanschluss .Ich habe versucht dies telefonisch zu machen klappt auch nicht

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      29. März 2021 um 11:21 Uhr

      Hallo Regina,
      Ihre Adresse können Sie leicht ohne Unterschrift online ändern. Wir haben hier beschrieben, wie das geht: Ummeldung beim Rundfunkbeitrag

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  6. anita wernard sagt:
    12. April 2021 um 10:35 Uhr

    Der Kundenservice ist unterirdisch bei FRagen wird man aus der Leitung geschmissen es ging ldiglich um eine SEPA Lastschrift 3Btiefe Beim Kundensrvice wird man einfach aus der Leitung geworffen immer Lastschrift jetzt soll ich überweissen?gehts noch

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. April 2021 um 10:10 Uhr

      Hallo Anita,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit dem Rundfunkbeitrag.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  7. richter sagt:
    20. März 2022 um 13:42 Uhr

    GEZ ist sehr sehr ungerecht ich als 100 % schwer beschädigte Frau mit einem niedrigen Einkommen Rente muss wegen den Freibetrag bezahlen aber andere sie fünf Jahre keine Gebühren bezahlen Wert nicht zur Kasse gebeten wie ungerecht ist das ich finde es ist ein Haufen Mist

    Antworten
  8. jan sagt:
    31. Oktober 2022 um 16:17 Uhr

    Ich muss einen offenen Rundfunkbeitrag + Mahngebühr zahlen, obwohl ich meine Beiträge gezahlt habe. Ich bin rechtlich korrekt umgezogen und hab mich auch beim Meldeamt angemeldet, jetzt gibts eine offene Gesamtrechnung obwohl ich meine Beiträge gezahlt habe, dehalb möchte ich gerne eine Stellungnahme wie die Summen zu Stande kommen. Auf dem Brief ist eine Telefon Nr. die nicht funktionert bei der ich aufgerufen werde den Kundenservice anzurufen obwohl die Nr. (01806 999 555 30) vom Service ist. Beim Onlineformular muss ich eine aktenzeichennr. eintragen die aber nicht auf dem Brief und auch nicht auf dem Zahlschein steht… ??? wie kann ich euch jetzt kontaktieren

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. November 2022 um 10:08 Uhr

      Hallo Jan,
      leider können wir Ihre Nachricht nicht an den Beitragsservice weiterleiten. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, sind aber nicht der Beitragsservice. Können Sie eventuell unter Ihrem bestehenden Konto eine Nachricht senden?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  9. Sofia Lionta sagt:
    2. Januar 2023 um 18:08 Uhr

    Wie kann ich Gez vom Ausland erreichen

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      9. Januar 2023 um 12:08 Uhr

      Hallo Sofia,
      mit der Vorwahl 0049 sollten Sie die Telefonnummer auch vom Ausland aus erreichen können.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  10. Ute Hoppe sagt:
    12. Januar 2023 um 12:56 Uhr

    Im Internet wird hingewiesen, ich muss meine IBAN ändern, auf die zugehörigen IBAN der Bundesländer . Ich wohne in Berlin.
    Ich weiß nicht ob es ein Fake ist. Ich habe keine schriftliche
    Mitteilung bekommen.
    Wenn es sich geändert hat, bitte ich um die neue IBAN dami ich
    meinen Dauerauftrag ändern kann.
    Mit freundlichen Grüßenen Ute Hoppe

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      16. Januar 2023 um 9:56 Uhr

      Hallo Ute,
      Ihre IBAN müssen Sie nirgendwo ändern. Ihre IBAN bleibt gleich, sofern Sie Ihre Bank nicht gewechselt haben. Geht es darum, dass Sie einen Dauerauftrag an den Rundfunkbeitrag eingerichtet haben? Denn beim SEPA-Lastschriftmandat ändert sich ebenfalls nichts.

      Tatsächlich hat sich zum 1.1. die Bankverbindung der Rundfunkanstalten geändert. Wenn Sie also überweisen, müssen Sie die neue Bankverbindung beachten. Die Kontonummern finden Sie hier: Beitrag bezahlen mit neuer Kontoverbindung

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  11. Foerster, Peter, 78462 Konstanz sagt:
    11. März 2023 um 17:03 Uhr

    Ich habe heute mehrmals vergeblich versucht, Ihnen meine neue Bankverbing mitzuteilen, immer bin ich an einem Schwarzen Balken „Zahlungsweise nicht ändern“ hängengeblieben. Ich vermute einen Bock in Ihrer Software.
    Ab 1.04. wird mein bisheriges Konto zugemacht und liquidiert, Wenn Sie dann am 15. Mai abbuchen wollen, haben Sie ein Problem

    meine Beitragsnummerist: [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. März 2023 um 10:15 Uhr

      Hallo Peter,
      bitte treten Sie noch einmal direkt mit dem Beitragsservice in Kontakt. Wir von Bezahlen.net können Ihre neue Kontoverbindung nicht einpflegen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  12. Silke Muessenberger sagt:
    19. Juni 2023 um 21:50 Uhr

    Guten Tag,
    ich warte seit 4 wochen auf eine Antwort auf meine mail. Telefonisch vom Ausland geht nicht, so dass ich 2 mails geschrieben habe. Ich bin momentan im Ausland, meine Heimatadresse, die ist untervermietet und die Gebuehren werden schon bezahlt.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      26. Juni 2023 um 9:40 Uhr

      Hallo Silke,
      bitte melden Sie sich direkt beim Beitragsservice. Wir von Bezahlen.net können leider keine Nachrichten weiterleiten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  13. Harry sagt:
    12. März 2024 um 18:45 Uhr

    Ich habe am20.11.2023 abgemeldert weil ich nach 23 jähre dauernd zurück nach England ausreisse. Ich habe trotzdem, und unerwünscht, eine weiteres Lastschrift bezahlt beim einzugen von Rundfunk!110 Euro ! Das Geld möchte ich sofort zurück haben. Aber ich kann nicht telefonisch durch kommen weil die gegebenen Nummer ist nur fuer inland Deutschland. Ich bin jetzt, lange, in England. Es ist mehr als ärgerlich.
    Ich habe als beweis meine Internet Abmeldung Dokument. Und jetzt kostet es geld bei meine Bank.
    Bitte konnten sie mir helfen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      18. März 2024 um 11:33 Uhr

      Hallo Harry,
      leider kann ich Ihnen bei konkreten Problemen zum Rundfunkbeitrag nicht weiterhelfen. Wenn es sich um eine Abbuchung für einen künftigen Zeitraum handelt, Sie aber nicht mehr beitragspflichtig sind, können Sie die Lastschrift zurückbuchen lassen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  14. Maurizio sagt:
    17. April 2024 um 14:24 Uhr

    Ich bekomme ALG und lebe dem entsprechend am Existenzminimum, dann kann ich mir auch den Brief nicht leisten für die Dokumente.
    Welche anderen Optionen habe ich meine Dokumente dort einzureichen.
    Ich habe keine Option gefunden für Email noch um auf der Website Dokumente hochzuladen.

    Viele Grüße

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. April 2024 um 11:42 Uhr

      Hallo Maurizio,

      auf der Webseite des Beitragsservice können Sie unter „Kontakt“ Ihr Anliegen auswählen und die Daten häufig auch online einreichen.
      Wenn Ihnen das ALG I nicht zum Leben reicht, haben Sie eventuell Anspruch auf Wohngeld, Bürgergeld oder andere Leistungen. Informieren Sie sich am besten bei dem für Sie zuständigen Amt darüber.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  15. Michael sagt:
    7. August 2024 um 11:44 Uhr

    Hallo
    Der Ehemann einer Freundin ist verstorben. Er war von der Gebühr befreit. Meine Freundin kennt sich mit diesen Dingen nicht aus, und hat ihren Mann nicht abgemeldet, und sich nicht angemeldet
    Als Bürgergeldempfängerin wäre sie befreit
    Was kann sie tun?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      12. August 2024 um 16:50 Uhr

      Hallo Michael,
      sie sollte sich beim Rundfunkservice melden und den Fall schildern.
      Eine Befreiung ist normalerweise nur ab dem Zeitpunkt möglich, in dem man seine Unterlagen einreicht.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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