Eine Namensänderung geht mit viel Verwaltungsaufwand einher. Nach einer Hochzeit oder einer Scheidung muss der neue Name den Behörden mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die GEZ bzw. für den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, der für den Einzug der Rundfunkgebühr verantwortlich ist. Wir erklären Ihnen in unserem Artikel, wie Sie eine Namensänderung bei beim Beitragsservice vornehmen lassen können.
Rundfunkbeitrag: Namensänderung online mitteilen
Heutzutage können Sie eine Namensänderung ganz bequem online an den Beitragsservice weiterleiten. Gehen Sie dafür folgendermaßen vor:
- Gehen Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.
- Klicken Sie auf „Alle Formulare“.
- Wählen Sie anschließend „Änderung zum Beitragskonto“. Sie können die PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und das Formular anschließend ausgefüllt an den Beitragsservice schicken. Alternativ füllen Sie es einfach online aus und übermitteln es auf diese Weise an den Beitragsservice.
- Geben Sie alle geforderten Informationen an. Besonders wichtig ist dabei die Beitragsnummer. Diese wird vom Beitragsservice benötigt, um die Änderung Ihrem Konto zuordnen zu können.
Wie kann ich meine Beitragsnummer herausfinden?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Beitragsnummer zu erfahren. Zum einen wird sie immer im Schriftverkehr mit dem Beitragsservice genutzt. Haben Sie also noch Briefe vom Beitragsservice vorliegen, so finden Sie die Beitragsnummer rechts oben in der Ecke.
Alternativ reicht auch ein Blick auf den Kontoauszug. Jede Abbuchung wird dort mit der Angabe der Beitragsnummer dokumentiert.
Zu guter Letzt haben sie natürlich auch die Möglichkeit, die Hotline des Beitragsservices anzurufen und die Nummer dort zu erfragen. Die Telefonnummer lautet: 01806 – 999 555 10.
Kann ich mich beim Beitragsservice auch abmelden?
Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bevor Sie also ein Kündigungsschreiben aufsetzen und dieses an den Beitragsservice schicken, prüfen Sie zunächst einmal, ob es in Ihrem speziellen Fall überhaupt möglich ist, den Rundfunkbeitrag zu kündigen.
- Sie ziehen mit jemandem zusammen, der den Rundfunkbeitrag bereits zahlt. In dem Fall können Sie sich abmelden, denn der Beitrag muss nur einmal pro Haushalt gezahlt werden.
- Sie ziehen ins Ausland und unterhalten in Deutschland keinen Haushalt mehr. Da der Rundfunkbeitrag nur von Haushalten in Deutschland zu bezahlen ist, können Sie sich problemlos abmelden.
- Ein Beitragszahler ist verstorben und kann den Rundfunkbeitrag dementsprechend nicht mehr bezahlen. Eine Abmeldung ist natürlich möglich. Der Nachmieter der Wohnung wird sich jedoch neu anmelden und den Beitrag zahlen müssen.
Bedenken Sie, dass eine Kündigung aufgrund oben genannter Umstände zwar möglich ist, die Gründe jedoch nachgewiesen werden müssen. Ihrer Kündigung sollten Sie deshalb stets einen entsprechenden Nachweis beilegen.
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Das passiert mit dem Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird für die Finanzierung der Angebote des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verwendet. Dazu gehören die Fernseh- und Radiosender, die betrieben werden, aber auch Onlineangebote. Zusätzlich fallen Kosten für die Verwaltung an.
[Anm. d. Redaktion: Persönliche Daten wurden gelöscht]
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter ist verstorben und ich habe die Wohnung übernommen.
Bitte die künftigen Geb. von meinem Konto beider Frankfurter Sparkasse [Anm. d. Red.: Persönliche Daten gelöscht] abbuchen. Meine Daten
[Anm. d. Red.: s.o.]
Bitte um kurze Bestätigung. Vielen Dank!
Guten Tag Herr Wissenbach
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit der GEZ zu tun. bitte wenden Sie sich direkt an die GEZ unter der Telefonnummer: 01806 999 555 10
Mein herzliches Beileid zu Ihrem Verlust.
Mit freundlichen Grüßen
Jana