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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ anmelden

GEZ anmelden – So melden Sie sich für den Rundfunkbeitrag an!

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Die GEZ Gebühr gibt es schon lange, seit Januar 2013 heißt sie jedoch Rundfunkbeitrag. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) wurde außerdem in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Der Rundfunkbeitrag beträgt zurzeit 17,50€ im Monat und ist von jedem Haushalt zu zahlen. Die Abgabe ist verpflichtend, auch dann, wenn man keinen Fernseher, Radio oder Computer hat. Falls Sie noch nicht angemeldet sind, sollten Sie dies schleunigst nachholen, da es sonst zu rückwirkenden Beitragszahlungen kommen kann, die sich schnell auf vierstellige Beträge summieren können. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich ganz einfach bei dem Beitragsservice anmelden können.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wofür wird der Rundfunkbeitrag genutzt?
  • 2 Rundfunkbeitrag anmelden – Diese Möglichkeiten gibt es!
    • 2.1 Sie melden sich selbst an
    • 2.2 Sie warten ab, bis der Beitragsservice Sie anschreibt
  • 3 Wie erfährt der Beitragsservice, dass ein Haushalt keinen Rundfunkbeitrag zahlt?
  • 4 Muss der Rundfunkbeitrag auch von Gemeinschaftsunterkünften bezahlt werden?
  • 5 Ist es möglich sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen?

Wofür wird der Rundfunkbeitrag genutzt?

Mit dem Rundfunkbeitrag werden öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften finanziert. Sie stellen auf dem TV, Radio, Computer und Smartphone Programmangebote zur Verfügung, die von dem jeweiligen Besitzer genutzt werden können. Ob dieser das Angebot wahrnimmt, ist irrelevant und nimmt keinen Einfluss darauf, ob der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, wie viele dieser Geräte in einem Haushalt vorhanden sind. Während früher GEZ-Mitarbeiter von Haus zu Haus zogen und prüften, ob die Geräte in den Wohnungen bei der GEZ angemeldet sind, ist dies heutzutage nicht mehr nötig. Es wird ein Beitrag pro Haushalt fällig, ganz egal wie viele Geräte vorhanden sind und wie viele Personen in dem Haushalt leben.

Wohin die 17,50€ Rundfunkbeitrag fließen

Der Rundfunkbeitrag wird für die Bereitstellung der Angebote in Fernsehen, Radio und Internet genutzt, aber auch für Verwaltungstätigkeiten

Rundfunkbeitrag anmelden – Diese Möglichkeiten gibt es!

Falls Sie noch nicht angemeldet sind und keinen Rundfunkbeitrag zahlen, so haben Sie zwei Möglichkeiten, um dies zu ändern.

Sie melden sich selbst an

Um sich bei der GEZ bzw. dem Beitragsservice des Rundfunkbeitrages anzumelden, müssen Sie nur wenige Schritte befolgen.

So melden Sie sich selbst für den Rundfunkbeitrag an:

  1. Öffnen Sie die Webpage www.rundfunkbeitrag.de
  2. Klicken Sie auf „Alle Formulare“
  3. Wählen Sie nun das Formular „Wohnung anmelden“
  4. Füllen Sie das Formular online aus
  5. Laden Sie das ausgefüllte Formular herunter und drucken Sie es aus
  6. Senden Sie das Formular per Post an den Beitragsservice

Formular per Post senden
Senden Sie das Formular per Post an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Sie warten ab, bis der Beitragsservice Sie anschreibt

Stellt der Beitragsservice fest, dass für Ihren Haushalt noch kein Rundfunkbeitrag bezahlt wird, so schreibt er Sie an und fordert Sie dazu auf, sich anzumelden. Dies können Sie mit dem beigefügten Formular tun. Vermerken Sie darin das korrekte Datum Ihres Einzugs. Möglicherweise werden Beiträge rückwirkend fällig. Der Beitragsservice ist nämlich berechtigt Beiträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 einfordern zu können.

Wie erfährt der Beitragsservice, dass ein Haushalt keinen Rundfunkbeitrag zahlt?

Die Meldeämter arbeiten mit dem Beitragsservice zusammen und übermitteln neben persönlichen Daten, wie Name, Adresse, akademischem Grad, Familienstand und Geburtsdatum auch das Einzugsdatum in Ihre Wohnung. Der Beitragsservice gleicht diese Daten mit dem Einwohnermeldeamt ab und erfährt auf diese Weise, welche Haushalte noch keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Muss der Rundfunkbeitrag auch von Gemeinschaftsunterkünften bezahlt werden?

Es kommt darauf an. Handelt es sich bei der Gemeinschaftsunterkunft um eine Wohngemeinschaft, so muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Es handelt sich hierbei um einen Haushalt, für den keine Ausnahmen gelten. Anders verhält es sich allerdings in Kaserne oder in Internaten. Die Bewohner dieser Gemeinschaftsunterkünfte müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Ist es möglich sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen?

Eine Befreiung oder eine Ermäßigung sind für bestimmte Personengruppen möglich. Dies wird unter anderem von den finanziellen Möglichkeiten der Personen abhängig gemacht. Es können jedoch auch gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen Einfluss nehmen.

Um eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Außerdem sind – je nach Grund für die Ermäßigung oder Befreiung – Nachweise beizulegen.

Diese weiteren Ratgeber zum Rundfunkbeitrag könnten Sie interessieren:

  • Ratgeber: GEZ abmelden – So kündigen Sie den Rundfunkbeitrag!
  • Ratgeber: Bezahlen bei der GEZ – Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es für den Rundfunkbeitrag?
  • Ratgeber: GEZ umgehen – Lässt sich die Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden?
  • Ratgeber: Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen – Ist das möglich?


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2 Kommentare

  1. Benkard Alois sagt:
    9. Oktober 2020 um 18:56 Uhr

    HERR [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net] HAT AM [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net], APARTMENT 17 BEZOGEN UND WILL SEINEN FERNSEHER ANMELDEN. TEL [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      19. Oktober 2020 um 14:30 Uhr

      Hallo Alois,
      wir sind nicht der Rundfunkbeitragsservice, sondern ein Ratgeberportal. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Onlineanmeldung.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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