Einst wurde die GEZ Gebühr fällig, heute ist es der Rundfunkbeitrag. Großer Beliebtheit erfreut sich diese Pflichtgebühr nicht. Finanziert werden damit die öffentlich-rechtlichen Programme. Die Deutschen zahlen die Gebühr nur äußerst ungern. Umso interessanter ist die Frage, ob der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden kann. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, ob dies möglich ist.
Können Privatpersonen den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?
Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt verpflichtend. Als Privatperson können Sie ihn deshalb nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Falls Sie bisher einen zweiten Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung bezahlt haben, können Sie diesen zweiten Betrag von der Steuer absetzen.
Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung – Ist das erlaubt?
Haben Sie in der Vergangenheit einen Rundfunkbeitrag für Ihre Zweitwohnung bezahlt, so können Sie diesen steuerlich geltend machen.
Wichtig zu wissen: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen abgeschafft
Seit Juli 2018 sind Sie nicht mehr verpflichtet einen Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen zu bezahlen, wenn Sie diesen bereits in Ihrer Hauptwohnung zahlen. Bis Juli 2018 mussten Besitzer von Zweitwohnungen auch einen zweiten Rundfunkbeitrag bezahlen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Die Gebühr für eine Ferienwohnung, einen Nebenwohnsitz oder eine Zweitwohnung muss nicht mehr bezahlt werden, wenn der Besitzer seinen Hauptsitz woanders hat und dort bereits einen Rundfunkbeitrag bezahlt.
Zweitwohnung ordnungsgemäß abmelden
Sie können die Zahlungen für die zweite Wohnung nicht einfach einstellen. Stattdessen müssen Sie die Wohnung zunächst abmelden. Damit das möglich ist, müssen Sie beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und einer Nebenwohnung gemeldet sein und beide Wohnungen beim Beitragsservice angemeldet haben. Liegen diese Voraussetzungen vor, so können Sie beim Beitragsservice über folgenden Link eine Abmeldung Ihrer Zweitwohnung vornehmen: Zweitwohnung abmelden
Vergessen Sie nicht, Ihrer Abmeldung eine Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde beizulegen, aus der der Beitragsservice klar ersehen kann, dass es sich tatsächlich um Ihre Zweitwohnung handelt.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Privatpersonen?
Für Privatpersonen gelten folgende Gebühren:
Gebühr | Abrechnungszeitraum |
---|---|
17,50 € | Monatlich |
52,50 € | 3-Monatlich |
105,00 € | Halbjährlich |
210,00 € | Jährlich |
Können Selbständige den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?
Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende können die Rundfunkgebühr von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Gebühren ausschließlich für den Betrieb anfallen. Die Belastung für den Rundfunkbeitrag müssen entweder in der Bilanz oder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auftauchen. Sie mindern den Umsatz und damit auch die steuerliche Berechnungsgrundlage.
Die Absetzung des Rundfunkbeitrages von der Steuer ist auch dann möglich, wenn lediglich ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung existiert, wie es oftmals bei Freiberuflern der Fall ist. Der Betrag wird anteilig als Werbungskosten angerechnet.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Freiberufler und Selbständige, die von Zuhause arbeiten?
Freiberufler und Selbständige, die von Zuhause arbeiten, können aufatmen. Der Rundfunkbeitrag ist mit der Gebühr abgedeckt, die privat von dem Haushalt bezahlt wird. Die Nutzung als Betriebsstätte muss dem Beitragsservice jedoch gemeldet werden.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Unternehmen?
Bei Unternehmen richtet sich die Höhe des Rundfunkbeitrages nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeitern und Kraftfahrzeugen.
So gilt für Betriebsstätten folgende Staffelung:
Staffel | Beschäftigte | Anzahl Beiträge | Betrag |
---|---|---|---|
1 | 0 bis 8 | 1/3 | 5,83€ |
2 | 9 bis 19 | 1 | 17,50€ |
3 | 20 bis 49 | 2 | 35,00€ |
4 | 50 bis 249 | 5 | 87,50€ |
5 | 250 bis 499 | 10 | 175,00€ |
6 | 500 bis 999 | 20 | 350,00€ |
7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 700,00€ |
8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.400,00€ |
9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.100,00€ |
10 | ab 20.000 | 180 | 3.150,00€ |
Ein Kraftfahrzeug pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist frei. Für jedes weitere Kfz fallen 6,12 € pro Monat an.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Einrichtungen des Gemeinwohls?
Es wird ein Unterschied zwischen klassischen Unternehmen und Einrichtungen des Gemeindewohls gemacht. Bei Letzteren handelt es sich zum Beispiel um die Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Einrichtungen für Behinderte, Einrichtungen für Jugendliche, Einrichtungen für alte Menschen, Hochschulen etc. Diese Einrichtungen zahlen grundsätzlich nur 1/3 Betrag des Rundfunkbeitrags, also 6,12 €.
Wofür wird der Rundfunkbeitrag verwendet?
Die Einnahmen aus den Gebühren für den Rundfunkbeitrag fließen in die Finanzierung der Angebote, sei es im Fernsehen, im Radio oder Online. Um eine unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten, sind die Fernseh- und Radiosender nicht auf Werbepartner angewiesen, sondern werden von den Bürgern bezahlt.