Für die einen ist es ein Ärgernis, für die anderen ein notwendiges Finanzierungsmittel zur Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogramm: die GEZ-Gebühr. Doch wer muss sie überhaupt zahlen? Wer profitiert davon? Und überhaupt: Was kostet die GEZ?
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2013 muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich als GEZ bezeichnet, bezahlen.
- Der aktuelle Rundfunkbeitrag liegt bei 18,36 Euro pro Monat für jeden Haushalt, unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt wohnen.
- Mit den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlichen-rechtlichen Programme im Fernsehen und Rundfunk finanziert.
Wofür muss GEZ bezahlt werden?

Wer ein Rundfunkgerät hat, muss zahlen
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist in Deutschland für die Erhebung der Rundfunkgebühren verantwortlich. Diese Gebühren müssen von allen Personen entrichtet werden, die ein Rundfunkgerät besitzen oder auf ein solches zugreifen können. Die GEZ wurde im Jahr 2013 in den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgewandelt und ist nun Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Deutschland.
Die Rundfunkgebühren dienen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Dieser umfasst in Deutschland die Sender ARD, ZDF, Deutschlandradio und diverse Landesrundfunkanstalten. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, ein umfassendes Informations- und Unterhaltungsangebot bereitzustellen. Dies beinhaltet nicht nur Nachrichten- und Dokumentationssendungen, sondern auch Unterhaltungsprogramme wie Fernsehserien, Filme und Sportübertragungen.
Die Rundfunkgebühren dienen somit der Finanzierung eines breiten Angebots an Fernseh- und Radioprogrammen sowie Online-Inhalten. Diese sollen unabhängig von kommerziellen Interessen produziert werden und eine qualitativ hochwertige Berichterstattung und Unterhaltung gewährleisten. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben in Deutschland einen Bildungsauftrag und sollen somit zur Vermittlung von Wissen und zur Meinungsbildung beitragen.
Insgesamt ist die Rundfunkgebühr somit ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Durch sie wird ein breites Angebot an Inhalten bereitgestellt, das unabhängig von kommerziellen Interessen produziert wird. Die Höhe der Gebühr wird regelmäßig überprüft und angepasst, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.
Muss auch für Zweitwohnungen GEZ gezahlt werden?
Im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Zweitwohnungen und Ferienwohnungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags ausgenommen sind. Auf Antrag können sich Eigentümer einer Zweit- oder Ferienwohnung für diese von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Wer bisher für eine Zweit- oder Ferienwohnung allerdings den Rundfunkbeitrag bezahlt hat, kann diesen nicht rückwirkend erstattet bekommen.
Auch für Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften muss kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Dazu können beispielsweise Internate, Studentenwohnheime oder Kasernen gehören.
Wer kann sich von der Zahlung der GEZ befreien lassen?
In Deutschland gibt es bestimmte Personengruppen, die sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ oder „Bl“
- Studierende, die BAföG erhalten
- Personen, die eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen halten
- Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten
- Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld oder Pflegezulagen erhalten
- Volljährige Personen, welche in einer stationären Einrichtung leben
- Sonderfürsorgeberechtigte
Um sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Dies ist seit 2013 der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Auf der Webseite des Beitragsservice finden sich alle notwendigen Informationen sowie ein Antragsformular, das online oder per Post eingereicht werden kann.
Die Postadresse lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Für die Antragsstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden, die belegen, dass man berechtigt ist, eine Befreiung zu erhalten. Diese können beispielsweise eine Bescheinigung des Jobcenters oder des Sozialamts sein, ein Schwerbehindertenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung. Die Befreiung wird dann in der Regel für einen bestimmten Zeitraum bewilligt und muss bei Bedarf erneut beantragt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass die Befreiung nur für den Antragsteller selbst gilt. Wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben, müssen auch diese die Rundfunkgebühren bezahlen, sofern sie nicht ebenfalls berechtigt sind, eine Befreiung zu erhalten.
Was passiert bei der Zusammenlegung von zwei Haushalten?
Werden zwei Haushalte zusammengelegt, so ist zukünftig nur noch für einen Haushalt die GEZ zu bezahlen. Auf der Homepage des Beitragsservices www.rundfunkbeitrag.de steht ein Formular bereit, mit dem Sie einen der beiden Haushalte online abmelden können.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2023?
Die Rundfunkgebühren werden auf Basis eines festen Betrags pro Haushalt erhoben. Im Jahr 2023 beträgt dieser Betrag pro Haushalt 18,36 Euro pro Monat. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einem Haushalt leben oder wie viele Rundfunkgeräte sich in einem Haushalt befinden. Auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen Rundfunkgebühren zahlen.
Der Rundfunkbeitrag wird alle vier Jahre von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft. Im Anschluss legt die KEF einen Vorschlag für eine Beitragshöhe vor, über den dann die Länder entscheiden. Der nächste Bericht der KEF ist für 2024 geplant, sodass frühestens ab 2025 eine Änderung des Rundfunkbeitrags erfolgen könnte.
Es bleibt abzuwarten, ob es in den kommenden Jahren Änderungen am Rundfunkbeitrag geben wird. In der Vergangenheit hat die KEF sowohl eine Erhöhung als auch eine Senkung des Beitrags vorgeschlagen, je nachdem, welchen Bedarf sie bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermittelt hat.