Bis 2012 war die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, mit Einzug und Verwaltung von Rundfunkgebühren befasst. Seit 2013 ist an die Stelle der vorherigen Rundfunkgebühr ein nutzungsunabhängiger Rundfunkbeitrag getreten, der an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice entrichtet wird. Obwohl die Abgabe der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten dient, ist sie für viele ein Ärgernis. Das gilt insbesondere dann, wenn hohe Nachzahlungen fällig werden oder sich eine Rundfunkbeitrag-Schuld angehäuft hat. Ob und wann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgrund von Verjährung entfallen kann, klären wir hier.
Bedeutung von GEZ und Rundfunkbeitrag
Der heute geltende Rundfunkbeitrag wird durch den ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen. Bis Ende 2012 war hierfür die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die GEZ, zuständig. Die bis 2012 fälligen Rundfunkgebühren wurde darum oft auch „GEZ-Gebühren“ genannt – ein Begriff, gegen den sich die GEZ stets sträubte.
Seit Januar 2013 hat der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) den vorher gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrags abgelöst. Seither ersetzt ein einheitlicher Rundfunkbeitrag die früher fällige Rundfunkgebühr. Im Unterschied zur früheren Gebühr ist der Rundfunkbeitrag nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden. Er fällt quasi allein für die Möglichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme bestimmter Medien an. Das bedeutet: Während es früher für Personen ohne Radio oder Fernsehgerät möglich war, um die Gebührenzahlung herumzukommen, ist das seit Einführung des Rundfunkbeitrags so nicht mehr möglich.
Der heute geltende Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich ist darum von jedem Inhaber einer Wohnung zu zahlen. Unerheblich ist dabei, ob überhaupt Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind.
Begriff „GEZ“ wird noch immer genutzt
Obwohl sich die Struktur des Rundfunkbeitrags in den letzten Jahren stark verändert hat, sind die Begriffe der „GEZ“ und der „GEZ-Gebühr“ heute immer noch gebräuchlich. Obwohl sie eigentlich nicht mehr zutreffen, ist das vermutlich der Tatsache geschuldet, dass auch der heute erhobene Rundfunkbeitrag nach wie vor insbesondere der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dient.
So entstehen GEZ-Schulden
Wie bereits gesehen, beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf aktuell 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Unerheblich ist es dabei, ob der Wohnungsinhaber und seine Familie oder seine sonstigen Mitbewohner das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich nutzen. Der Beitrag wird in jedem Fall fällig und ist vom Wohnungsinhaber zu zahlen.
Zahlbar ist der Rundfunkbeitrag dabei innerhalb von 4 Wochen ab Fälligkeit. Wird er nicht rechtzeitig beglichen, folgen in der Regel eine oder mehrere Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid. Der Festsetzungsbescheid führt dazu, dass nicht nur der eigentlich geschuldete Rundfunkbeitrag, sondern auch ein Säumniszuschlag zu zahlen ist. Außerdem stellt der Festsetzungsbescheid einen Verwaltungsakt dar, welcher die rechtliche Grundlage für die spätere Zwangsvollstreckung sein kann. Werden die fälligen Beiträge auch nach Zustellung des Festsetzungsbescheids nicht gezahlt, können sie darum nach Eintritt der Rechtskraft direkt beispielsweise durch Pfändung beigetrieben werden.
Rundfunkbeitrag: Schulden nach verpasster Ummeldung
Es ist nicht unüblich, dass Rundfunkbeitragsschulden nicht darum entstehen, weil der Beitragsschuldner es verpasst, eine Zahlung vorzunehmen oder schlichtweg zahlungsunwillig ist. Oft kommt es vor, dass etwa durch eine verpasste An- bzw. Ummeldung Beitragsschulden entstehen. Diese werden von der zuständigen Stelle oft erst nach einigen Jahren eingefordert. Entsprechend hoch kann die Schuldensumme des Beitragszahlers sein.
Prinzipiell sind Zahlungsaufforderungen auch bezüglich ausstehender Beitragszahlungen aus der Vergangenheit zulässig. Schließlich ist jeder volljährige Wohnungsinhaber gesetzlich verpflichtet, sich selbst beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Tut er dies erst verspätet, muss er Gebühren aus der Vergangenheit selbstverständlich nachzahlen. Dabei ist es allerdings ausreichend, wenn nur eine in einer Wohnung lebenden Personen den Rundfunkbeitrag zahlt.
Wann entfällt die Beitragspflicht?
Wie schon beschrieben, ist jeder Wohnungsinhaber dazu verpflichtet, sich selbst beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen. In bestimmten Fällen kann die Beitragspflicht aber auch enden und eine Abmeldung erfolgen.
Das ist etwa der Fall, wenn
- mehrere Beitragszahler in eine gemeinsame Wohnung ziehen (auch WG). Bei der Abmeldung sind dann Name sowie Beitragsnummer aller Beitragszahler anzugeben.
- ein Beitragszahler dauerhaft ins Ausland zieht. Bei der Abmeldung ist eine meldeamtliche Abmeldebescheinigung (des deutschen Wohnsitzes) vorzulegen.
- der Beitragszahler verstorben ist. Bei der Abmeldung müssen die Angehörige die Sterbeurkunde vorlegen.
- der Beitragszahler in eine Pflegeeinrichtung zieht. Die Angaben müssen durch die Pflegeeinrichtung bestätigt werden.
Können Rundfunkbeitrags-Schulden verjähren?
Wie alle anderen Forderungen auch, unterliegen auch Rundfunkbeitragsforderungen der Verjährung. Aus § 7 IV des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ergibt sich dabei, dass sich ihre Verjährung nach den Vorschriften des BGB richtet. Dementsprechend ist auch auf Rundfunkbeitrags-Schulden die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB anwendbar.
Konkret bedeutet das:
Im Falle des Rundfunkbeitrags beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember des Jahres zu laufen, in dem der Beitrag hätte gezahlt werden müssen. 3 Jahre später verjährt die Forderung. Beruft sich der Beitragsschuldner nach Ablauf der Frist auf die Verjährung, muss der die verjährte Beitragsforderung nicht mehr zahlen.
Die Verjährung „rettet“ oft nicht vor der Zahlungspflicht
Viele Beitragspflichtige fühlen sich durch die pauschale Erhebung des Rundfunkbeitrags ungerecht behandelt. Einige von ihnen zahlen den Rundfunkbeitrag darum bewusst nicht. Allerdings ist das keine gute Idee. Aufgrund der durchaus konsequenten Beitreibepraxis des zuständigen Beitragsservices rettet oft nämlich auch die Verjährung nicht vor einer Zahlungspflicht.
Zwar unterliegt auch die Rundfunkbeitragsforderung prinzipiell der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Allerdings können bestimmte Handlungen des Beitragsservices dazu führen, dass sich die Frist verlängert. In diesem Fall kann sich der Beitragsschuldner auch nach 3 Jahren nicht auf die Verjährung berufen.
Eine solche Verlängerung der Verjährungsfrist kann insbesondere dann eintreten, wenn ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid bezüglich der Beitragsforderung vorliegt. Ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid macht die Beitragsforderung für ganze 30 Jahre vollstreckbar. Dementsprechend verlängert sich die Verjährungsfrist hier auf 30 Jahre. Eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung hingegen hat keine solche Wirkung und verlängert die Verjährungsfrist nicht.
Anders kann es jedoch aussehen, wenn ein Beitragszahler – etwa nach einem Umzug – aufgefordert wird, Rundfunkbeiträge aus der Vergangenheit nachzuzahlen. War der Beitragspflichtige vorher gar nicht beim ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice angemeldet und sind auch keine Festsetzungsbescheide ergangen, müssen bereits verjährte Nachzahlungen selbstverständlich nicht geleistet werden. In diesen Fällen kann sich der Beitragsschuldner auf die reguläre 3-jährige Verjährungsfrist und die Verjährung der Forderungen berufen.
Verjährung von Rundfunkbeitrags-Schulden zusammengefasst
Der Rundfunkbeitrag ist prinzipiell pro Haushalt und in Höhe von 18,36 Euro monatlich zu entrichten. Wird er nicht gezahlt, verjähren offene Forderungen des ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren. Geht dem Beitragsschuldner allerdings ein Festsetzungsbescheid bezüglich offener Beiträge zu, verlängert dieser bei Rechtskraft die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Aufgrund der konsequenten Verfolgung von Zahlungsrückständen durch den Beitragsservice, können Beitragsschuldner darum im Normalfall nicht auf eine „Schuldenfreiheit durch Verjährung“ hoffen.
Ich habe von 2014 und 2015 Schulden von GEZ hatte weder Radio noch Fernseher?! Es galten früher andere Gesetze wie Heute?! Ich habe 400Euro Rente.Meine Wohnung wurde damals betreten und Papiere geklaut.Ich habe damals auch bei Polizei Anzeige gemacht.Bin deshalb oft abhauen um Wohnung zu suchen?!Wohnungen werden überall verlangt aber nicht geboten?!Ich habe diese Wohnung nur weil ich den Vermieter kenngelernt habe.Nirgents gibt es Wohnraum?!
Hallo Cathrin,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Meinung zum Rundfunkbeitrag.
Sollte es Probleme mit einem alten Bescheid geben, melden Sie sich bitte direkt beim Rundfunkbeitrag.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Es gibt immer weniger Rente.Ein drittel wie vor 30Jahren.Überall wird Geld verlangt?!Kein Fahrgeld keine Tierarztkosten?!In Bonn gibt es das leider keine Wohnungen?!Es werden nur die Unschuldigen für alles Verantwortlich gemacht wo es die Regierung ist?!Da gibt es keine Gerechtigkeit sondern immer mehr Betrug.
Aber hallo
Seit 2013 bis Heute verlangt der Beitragsservice ARD ZDF-Deutschlandradio auf eine Ausbau Garage eine staatlich verordnete Rundfunkgebühr Auf eine meldeaderesse in eine Wochenende Siedlung.
Wo ein Ausbau, für eine Hauptwohnsitz dort nicht genehmigt, erlaubt ist und so scheiterte.
Als Rentner hatte ich mich im Ausland aufgehalten ohne einen Hauptwohnsitz (Wohnung) in Deutschland zuhaben Eine Melde Adresse sollte dazu dienen obiges auszubauen, Was nun nicht möglich war. Diese Meldeadresse wurde für Postalische Post nach meinem Aufenthaltsort im Ausland genutzt durch Nachsendeauftrag der Post.
Mann erlässt seit 2013 Festsetzungen, bis man ein Hauptwohnsitz als Wohnen-Wohnung in Deutschland wieder habe.
Hierbei werden seit nicht innehaben einer Wohnung diese Nichtbeitragszahlungen mit den jetzigen Zahlungen einer Mietwohnung verrechnet.
Zu den Festsetzungen, Erpressungsversuchen werden widersprucheingaben von der Beitragsservice ARD ZDF-Deutschlandradio ignoriert und Rechtsbehelfe nicht bearbeitete.
Man Verweise auf eine Meldeadresse, eine Anmeldung ein Beitrag, keine Wohnung -Wohnen kein Beitrag.
Sind solche GZ Forderungen möglicherweise Rechtens.
Danke ich bitte um eine Kurtze Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Pl.sigi.
Hallo,
eine Rechtsauskunft kann ich in Ihrem Fall nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo
Carolin von Bezahlen.net, Danke für ihre Interesse. Ein Anwalt wird sich nicht mit so einem Fall beschäftigen, es ist für ihm zu Zeitaufwendig. Sich mit 9.Jährige Erpressung der Beitragsservice ARD ZDF-Deutschlandradio zu Beschäftigen. Hier geht es um ein Festgesetzten Betrag aus 2013 bis 2015 also ohne Hauptwohnsitz(Wohnung) . Nun habe ich die Erpresser Gerichtlich angezeigt . Nun warten wir noch auf die Reaktion von der Beitragsservice ARD ZDF-Deutschlandradio ab.( Habe man nicht auf meine Widersprucheingaben reagiert ,so muss man dem Gericht ⚖ jetzt antworten)
Solange bleibt es noch offen, ist es eine Erpressung, eine Nötigung, oder verleugnen Schuldner auf eine Nichtzahlung von Beiträge ohne Wohnung Zusein.
Oder sind solche GZ Forderungen möglicherweise Rechtens.
Freundliche Grüße
S.Zander
Hallo,
ich vermag nicht zu beurteilen, ob solche Forderungen des Rundfunkbeitrags rechtens sein können oder nicht.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Die GEZ verlangt von mir 1568 Euro für den Zeitraum 2001 bis 2010 Euro. Fällt der Betrag nicht in die Verjährung????
Hallo Regina,
das kommt ein wenig auf die Vorgeschichte an. Wenn Sie vorher nicht gemeldet oder beitragspflichtig, kann es sein, dass keine Beträge nachgezahlt werden müssen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo.
habe heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen.
Ich soll dort eine Eidesstattliche Versicherung gemäß Paragraph 802f ZPO abgeben.
Zwangsvollstreckungssache GEZ
Die Aufstellung der rückständigen Forderungen
vom 2013 bis 2022 i.H.v. 2.323,33€
Im Brief steht unter der Auflistung:
Nicht beigetriebene Kosten aus der Vollstreckung des Ersuchens vom 02.01.15 mit Bescheiden vom 04 07.14 bis 01.08.14.
Ich verstehe diesen Satz nicht. Was bedeutet das?
Habe nie so einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher je bekommen und es war auch nie einer bei mir um Geld einzutreiben.
Was soll ich machen?
Mein Mann ist Alleinverdiener und ich bin Hausfrau & Mutter.
Ich beziehe keine Leistungen vom Amt/Staat.
Bekomme nur das Kindergeld für die Kinder auf mein Konto.
Habe von dieser Verjährungsfrist gelesen.
Würde die bei mir zählen?
Was bedeutet diese eidesstattliche Versicherung?
Wie soll ich das bezahlen, wenn ich keine Einkünfte oder Leistung erhalte? Ich erhalte nur das Kindergeld.
(Das Kindergeld für 2 Kinder wird ausschließlich für die Kids genutzt)
Was ist ein Vergleich und wäre das möglich?
Wäre hier eine mtl. Ratenzahlung von kleinen Beträgen auch möglich?
Entschuldigen Sie meine vielen Fragen.
Ich weiß nicht was ich machen soll und wo ich mich wenden kann. Ich weiß auch nicht, ob der Gerichtsvollzieher mich verstehen wird und mir den richtigen Weg zeigt, oder nur meine Unterschrift für diese eidesstattliche Versicherung haben möchte.
Bitte helfen Sie mir mit Ihrem Rat.
Danke für Ihre Zeit
Hallo,
wie ich herausfinden konnte, muss bei der GEZ bzw. beim Rundfunkbeitrag kein „gelber Brief“ versendet werden. Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten und dieser nie widersprochen haben, gehen viele Gerichte von der Rechtmäßigkeit der Forderungen aus, da diese nie bestritten worden sind. Dass die Zahlungsaufforderung über die ausstehenden Beiträge erst jetzt kommt, ist natürlich ärgerlich.
Die Frage ist aber: Zahlt Ihr Haushalt bereits den Rundfunkbeitrag? Wenn Ihr Mann bereits registriert ist und Gebühren zahlt, können Sie hier eventuell eine Minderung des offenen Betrags erwirken. Sie müssten dann nachweisen, seit wann Sie zusammenleben (so eine Bescheinigung erhalten Sie beispielsweise vom Einwohnermeldeamt), damit die ausstehenden Zahlungen entsprechend überprüft werden können.
Wenn Ihr Haushalt tatsächlich seit 9 Jahren keinen Rundfunkbeitrag bezahlt, Sie aber auch keine Bescheide oder keine Anmeldeaufforderung erhalten haben, kann es sein, dass Sie sich auf die Verjährung berufen können. Sie sollten sich dazu allerdings am besten Hilfe bei einer Schuldnerberatung vor Ort suchen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag
Wir zahlen alle Rechnungen die wir bekommen
Gestern 11.1.23 kamm ein Brief mit der Anschrift: Ihr Rundfunkbeitrag
Seehr geehrte Frau …..
Weill uns ihre aktuelle Adresse nicht bekannt war,konnten wir Ihnen geraumer Zeit keine Zahlungsauorderungen zusenden
Zwischenzeitlich haben wir von ihrem Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse mitgeteit bekommen
Auf dieser Adresse sind wir seit 2002 angemeldet und die rundfunkgebühren wahren auch angemeldet
11.1.23 ist dieser Brief auch auf dieser Adresse angekommen
Wir sollen 9o8,84Euro bezahlen ,es stehen auch keine Zeiten von wann bis wann dieser Betrag ist
Die telefonische leitung der beitragsservice ist pausenlos besetzt
Wir werden uns sehr freuen von Ihnen einen Rat zu bekommen wie wir richtig vorgehen sollen ,wir wollen das Problem friedlich lesen
vielen herzlichen dank
Mit freundlichen Grüßen
Fam …..
Wir sind ein Rentnerehepaar von 77 und 74Jahren,da kann es auch pasieren bei den vielen Rechnungen das man es garnicht mitbekommt
das es was zu zahlen ist wenn man keine Rechnungen bekommt
Wir werden uns sehr freuen auf Ihre
Hallo Vera,
dass so ein Brief Angst macht, kann ich gut verstehen.
Wenn Sie den Rundfunkbeitrag in den letzten Jahren bezahlt haben, sollten Sie das auf Ihren Kontoauszügen heraussuchen und dem Rundfunkbeitrag mitteilen. Das geht auch schriftlich. Dort müssten Sie auch Ihre Beitragsnummer finden, unter der man Sie zuordnen kann. Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen gab es für den Rundfunkbeitrag ja schon länger nicht mehr, hier wurde wohl von Eigeninitative ausgegangen. Daher empfiehlt der Rundfunkbeitrag auch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, damit Sie keine Überweisung vergessen. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall noch einmal beim Beitragsservice, um zu besprechen, wann die letzte Zahlung von Ihnen eingegangen ist und ob tatsächlich ein Betrag offen ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Ich habe diesen Monat zum ersten Mal eine Nachricht von der ARD bekommen, in der ich gebeten werde, das Datum anzugeben, an dem ich in meine Wohnung eingezogen bin. Ich bin Student und lebe seit 6 Jahren in Deutschland. gelten hier die verjährung und wenn ja wie kann ich das machen ?
Hallo Rar,
ja, tatsächlich könnte eine Verjährungsfrist für die Beiträge gelten, die länger als drei Jahre zurückliegen. Sie müssen sich bei der Anmeldung auf die Verjährung berufen, werden aber die in den vergangenen drei Jahren angefallenen Beiträge vermutlich zahlen müssen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Ich bin seit 11 Jahren Freiberufler und mein Arbeitsraum ist in meiner Wohnung. Für meine Wohnung habe ich immer Gebühren bezahlt. Da Freiberufler, sofern sie in der Wohnung arbeiten, keinen zweiten Gebühren für ihren Arbeitsplatz bezahlen müssen, dachte ich, es ist alles in Ordnung.
Jetzt bekam ich aber von der ZDF-Gebührenzentrale eine Frage bzgl. meines Pkws. Da ich 2-4 Fahrten im Schnitt für meine Tätigkeit mache, muss ich den halben Satz der monatl. Gebühren von 6,12 € bezahlen. Das hatte ich nicht gewusst. Das ZDF fordert nun für meine gesamte freiberufliche Tätigkeit der letzten 11 Jahr ca. 670 € ein.
1. Was ist hierbei mit der Verjährungsfrist?
Und ich habe bisher nur einen Abbuchungsbescheid über die Summe erhalten, aber keinen richtigen Gebührenbescheid. Da ist nicht einmal ausgewiesen, ob in dem Betrag Umsatzsteuer enthalten ist.
2. Kommt da noch ein Bescheid?
Schöne Grüße
Fred
Hallo Fred,
Sie sollten sich in jedem Fall auf die Verjährung berufen, sodass Sie hoffentlich nur für die vergangenen drei Jahre zahlen müssen.
Ich glaube tatsächlich, dass es über den Rundfunkbeitrag nie Gebührenbescheide gibt, oder? Der Rundfunkbeitrag unterliegt jedenfalls, soweit ich weiß, nicht der Umsatzsteuer.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Guten Tag,
Bin in Trennung seit 01.08.2013 also um/ausgezogen und auch umgemeldet.
Beitragservice wurde von meiner Ex Frau bezahlt in der Vergangenheit. Habe nie daran gedacht gerade in dieser schwierigen Zeit sich anzumelden beim Beitragsservice. Habe auch noch nie irgendeinen Bescheid oder ähnliches bekommen. Aktuell werden anscheinend die Melde Daten abgeglichen. Habe auf jeden Fall aktuell ein Schreiben vom Beitragsservice bekommen, aber auch keine Forderung sondern erstmal ein Abgleich.
Wie sieht nun das Szenario aus?
Kann ich Verjährung geltend machen, also 3 Jahre rückwirkend oder muss ich ab Einzug, sprich 01.08. 2013 rückwirkend bezahlen?
Kommen sonst noch irgendwelche Kosten auf mich zu?
Habe mich erst jetzt nach diesem Schreiben damit auseinander gesetzt, da ich sowas nicht auf dem Schirm hatte.
Hallo Robert,
grundsätzlich sind Sie seit dem Auszug beitragspflichtig, sofern niemand anders in/für Ihren Haushalt Rundfunkbeitrag bezahlt hat. Sie sollten sich, sobald die Forderung zur Nachzahlung kommt, auf die Verjährung berufen, sodass Sie „nur“ die Beiträge der vergangenen drei Jahre leisten müssen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Guten Tag,
ich habe Post von der GEZ erhalten, in dem Schreiben geht es darum ob man es vielleicht vergessen hat anzumelden oder ein Partner ausgezogen ist etc.
In meinem Fall ist es so, dass meine EX-Partnerin immer die GEZ bezahlt hat, sie ist im März 2020 ausgezogen. Da hatte ich ganz andere Probleme in der Zeit anstatt mich um die GEZ zu kümmern.
Nun kam das Schreiben (April 2023) wie verhalte ich mich am klügsten ?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Johannes,
wenn Sie seit dem Auszug Ihrer Ex-Partnerin alleine wohnten und keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben, müssen Sie vermutlich mit Nachforderungen rechnen. In dem aktuellen Schreiben geht es ja vermutlich erst einmal nur darum, Ihren Zahlstatus festzustellen? Da seit März 2023 keine Forderungen verjährt sein dürften, müssen Sie wahrscheinlich tatsächlich die offenen Rundfunkbeiträge nachzahlen – es sei denn, es lebte jemand anders mit Ihnen zusammen, der die Beiträge entrichtet hat.
Am klügsten verhalten Sie sich, wenn Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Alles andere kann Ihnen schnell auf die Füße fallen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo, ich habe vom ARD Beitragservice (ehem. GEZ) einen Feststetzungsbescheid am 03.04.2023 bekommen mit einem Betrag von 223 Euro, obwohl alle Beiträge in den letzten 10 Jahren ordnungsgemäss entrichtet wurde, mit der Angabe das ich im Jahre 2022 die beiträge nicht entrichtet habe. Daraufhin habe ich das ignoriert, weil ich ja die Kontoauszüge habe. Daraufhin kam ein Vollstreckungsbescheid vom GVZ mit diesem Betrag. Ich bin dann zum Gerichtsvollzieher und habe ihm die Kontoauszüge gezeigt. Daraufhin hat er die Kontoauszüge der GEZ zugeschickt und datraufhin kam ein Schreiben mit einer Forderung aus 2012 von 24,13 Euro und die daraus laufenden Säumniszuschläge.. Daraufhin bin ich wieder zum Gercihstvollzieher, dieser setzte die Vollstreckung aus mit der Bitte an die GEZ die nicht bezahalten Beträge in 2012 genau auszuweisen. Nun kam ein Schreiben, das ein offener Betrag in2012 von 223 Euro offen ist.
Wie kann das alles nur sein, Gilt hier die Verjährung? Ist ja über 11 Jahre her und warum können die nicht genau ausweisen, was NICHT bezahlt wurde.
Soll ich nicht doch einen Anwalt nehmen. Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
Hallo Pa,
wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann Ihnen ein Anwalt sicher weiterhelfen. Ansonsten könnten Sie sich auch schriftlich auf die Verjährung berufen. Das sollten Sie umgehend schriftlich tun.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo Carolin,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben oben:
„Eine solche Verlängerung der Verjährungsfrist kann insbesondere dann eintreten, wenn ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid bezüglich der Beitragsforderung vorliegt. Ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid macht die Beitragsforderung für ganze 30 Jahre vollstreckbar. Dementsprechend verlängert sich die Verjährungsfrist hier auf 30 Jahre. Eine einfache Mahnung oder Zahlungsaufforderung hingegen hat keine solche Wirkung und verlängert die Verjährungsfrist nicht.“
Mein Festsetzungsbescheid war am 03.04.2023- heisst das, die können rückwirkend 30 Jahre zurückfordern?
Vielen Dank.
MfG
Pa
Hallo Pa,
so würde ich das in diesem Moment verstehen. Eine rechtliche Einschätzung dazu kann ich aber aus der Ferne nicht abgeben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo Carolin,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Schreben an den Beitragsservice ging bereits raus.
Sie schreiben oben, das mit einem Festsetungsbescheid, die Gebühren 30 Jahre rückwirkend gefordert werden können, mein Feststetzngsbescheid war am 03.04.23, ist das hier auch der Fall, können die bis 30 jahre zurücfordern?
Danke für Ihre schnelle Antwort.
MfG Pa
Guten Tag,
Habe heute einen Brief von der gez bekommen, soll dort Angaben machen wann ich eingezogen bin und ob ich angemeldet bin oder nicht. Bin Dezember 2018 mit meiner Frau eingezogen, keine Ahnung ob wir damals gez bezahlt haben, Ende 2020 wurden wir geschieden, seit dem lebe ich alleine. Post von gez habe ich nie bekommen, bin davon ausgegangen das alles normal läuft und es vom Konto abgebucht wird, natürlich auch nicht kontrolliert ob ich was an die gez zahle oder nicht. Meine Frage ist, soll ich den Brief beantworten oder einfach abwarten bis die mich anmelden und dann wenn die Rechnung kommt auf die Verjährungfrist bestehen?
Dann müsste ich ja praktisch von heute an bis 3 Jahre zurück nachzahlen, oder?
MfG Langjahr
Hallo,
der richtige Weg wäre, dass Sie sich sofort zurückmelden und ggf. auch mit Ihrer Ex-Frau besprechen, ob Sie damals eine Anmeldung für den Rundfunkbeitrag abgegeben hat. So wissen Sie dann, ob ab Ende 2018 Zahlungen stattgefunden haben. Sie müssen dann tatsächlich die angefallenen Beiträge nachzahlen, ggf. können Sie sich für einen Zeitraum auf die Verjährung berufen. Wird einmal ein Festsetzungsbescheid erwirkt, können die Beiträge bis zu 30 Jahre zurückgefordert werden, dann hilft auch eine Verjährung nicht. Und dieser Bescheid wird vermutlich versucht zu erwirken, wenn Sie sich nicht zurückmelden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Vielen Dank für die Antwort,
Mit meiner Ex habe ich keinen Kontakt und bezahle lieber für 100 Jahre GEZ bevor ich versuche meine ex zu kontaktieren🙈 werde wie empfohlen mich bei der GEZ melden und meinen regulären Einzugsdatum Dezember 2017 angeben. Vielleicht finde ich dort eine Möglichkeit mich auf die Verjährungsfrist zu berufen was ich stark bezweifle, die GEZ Mafia wird sich jeden Cent holen den sie bekommen können.
MfG Langjahr
Hi, sehr hilfreiche Zeilen, wollt nur sagen, das ich seit ca.15-18 Jahren GEZ befreit bin, neuer Bescheid bis März 2024, dem wurde dann noch schnell hinzu gefügt, das eine Rechnung von 2013 in Höhe von ca. 53 Euro offen wäre. Ich war echt baff, werde dann an meinem Sterbebett auf irgendwelche auf Dummfang angeforderte Rechnungen in ca. 50 Jahren warten, Spaß beiseite. Habe nun herausgelesen, das ich mich auf die Verjährungsfrist berufen sollte, was ich auch angehen werde, falls nicht, dann gehe ich 3-4 Tage in Haft. Danke an Euch alle und wünsch noch Kraft und Gesundheit!
Hallo Harald,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit dem Rundfunkbeitrag.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag ich hab gestern ein Inkasso schreiben von der stadt bekommen wegen GEZ berühren die schon über 10 jahre her ist. Der hammer Ist die dame von der Stadt erzählt mir das die den Auftrag von der gez 2021 bekommen hat und melden sich 2jahre später . Ist diese forderung nicht schon verjährt?????
Hallo André,
ja, möglicherweise ist diese Forderung verjährt. Sie können sicherlich Widerspruch einlegen und sich auf die Verjährung berufen. Sprechen Sie im Zweifelsfall auch mit Ihrem Anwalt darüber,
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag,
ich habe seit 2020 keine gez rechnungen bekommen, und ich wollte Fragen ob bald eine Rechnung mit Rückwirkung folgen kann oder ob ich dort anrufen und fragen soll?
Wenn ich keine Rechnung bekomme kann ich auch nix Überweisen somit ist das doch deren Schuld?
meine anschrift hat sich nicht geändert.
Mit Freundlichen Grüßen und Danke im Forraus
Hallo,
grundsätzlich sind Sie, sofern keine Befreiung vorliegt, zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Sollte niemand anders die Gebühren für Ihren Haushalt zahlen, sind Sie beitragspflichtig. Möglicherweise erreicht Sie künftig eine hohe Rechnung mit der Aufforderung zur Nachzahlung. Wenn Sie proaktiv auf den Beitragsservice zugehen, müssen Sie den Betrag meist ebenso innerhalb kurzer Zeit zahlen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.