Wer einen Kurort besucht, muss dort Kurtaxe zahlen. Nicht selten sind Urlauber oder Tagesgäste, die die Fremdenverkehrsabgabe zahlen müssen, überrascht oder fragen sich, welchen Nutzen die Landes- bzw. Kommunalabgabe hat. Wir erklären, warum die Kurtaxe berechnet wird und wo genau sie zu zahlen ist.
Was genau versteht man unter der Kurtaxe?
Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die in Erholungsorten, Heilstätten und Seebädern erhoben wird. In den meisten Orten wird die Abgabe Kurtaxe genannt – seltener ist hingegen die Bezeichnung „Ortstaxe“.
Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine Landes- bzw. Kommunalabgabe. Sie wird regelmäßig auf Gemeindeebene erhoben und muss pro Person und meist im Falle einer entgeltlichen Übernachtung in einem bestimmten Gemeindegebiet gezahlt werden.
Keine Kurtaxe bei Verwandtenbesuch
In den meisten Gemeinden, die eine Kurtaxe erheben, gilt diese nur für Touristen. Wer Verwandte besucht und privat übernachtet, ist von der Abgabe befreit.
Es gibt aber auch Orte, beispielsweise auf Rügen oder Usedom, in denen die Kurtaxe auch bei privaten Besuchen fällig wird.
Warum wird die Kurtaxe erhoben?
Kurtaxen werden bereits seit Jahrhunderten erhoben. Erstmalig kam eine Kurtaxe in Deutschland dabei 1507 in Baden-Baden zum Einsatz. Zweck ihrer Erhebung ist es dabei, die örtliche Umwelt und die verschiedene Einrichtungen, die den Erholungs- oder Erlebniswert eines Ortes ausmachen, zu schützen und zu erhalten.
Außerdem werden die Einnahmen auch zur Pflege der Sehenswürdigkeiten eines Ortes sowie oftmals zur Bereitstellung einer kostenlosen Touristeninformation genutzt. In vielen Gemeinden werden die durch die Kurtaxe generierten Einnahmen auch dazu verwendet, Besuchern freien Eintritt zu Ausstellungen, Veranstaltungen und Erholungseinrichtungen zu gewähren.
Wo kann eine Kurtaxe erhoben werden?
Übernachten Besucher in einem Kurort, kann die entsprechende Gemeinde dafür eine Kurtaxe erheben. Die Gemeinde kann die Höhe der Abgabe selbst festlegen.
Prinzipiell wird eine Kurtaxe aber nicht schlechthin von allen Städten und Gemeinden erhoben. Vielmehr wird sie nur in Gebieten verlangt, die verstärkt zur Entspannung und Erholung genutzt werden. Hierzu zählen etwa die Nord- und Ostseeinseln, Seebäder oder Kurorte im Harz oder in Bayern.
Abgabe auch in Orten ohne Erholungscharakter
In Form einer sogenannten City Tax oder Hotelsteuer (umgangssprachlich auch: Bettensteuer) wird eine Art Kurtaxe außerdem auch in einigen Großstädten verlangt. Dabei handelts es sich um eine Kulturförderabgabe, die abhängig vom Übernachtungspreis ist.
Muss jeder Besucher die Kurtaxe bezahlen?
Prinzipiell muss eine Kurtaxe nur von Personen gezahlt werden, die einen Ort als Gäste besuchen. Für Einwohner des Kurorts fällt sie selbstverständlich nicht an. Darüber hinaus wird die Kurtaxe regelmäßig pro Person und Übernachtung berechnet. Für Tagesgäste hingegen fällt die Kurtaxe nicht überall an.
Insbesondere in einigen Seebäder wird eine Kurtaxe allerdings auch von Tagesbesuchern verlangt. Das gilt zumindest dann, wenn die Tagesgäste den Strand des Seebads nutzen möchten. Wird die Kurtaxe auch von Tagesgästen verlangt, wird sie meistens direkt an den Strandzugängen gezahlt – ohne die Abgabe zu entrichten ist eine Strandnutzung dann quasi nicht möglich.
Fällt die Kurtaxe auch für Kinder an?
In den meisten Gemeinden muss die Kurabgabe nur von Erwachsenen gezahlt werden. Wann genau eine Person jedoch als „Erwachsener“ gilt, wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich beurteilt.
Meist fällt die Kurtaxe nämlich nicht erst mit Erreichen der Volljährigkeit an. Je nach Ort werden nämlich Jugendliche ab mindestens 14 (teilweise auch ab 16) Jahren bereits als Erwachsene angesehen und müssen Kurtaxe zahlen.
Was kostet die Kurtaxe?
Hierzulande werden für die Kurtaxe maximal 4 Euro pro Tag und Person bzw. Übernachtung berechnet. Ob der Kurgast dabei in einem Hotel oder einer Ferienwohnung unterkommt, ist unerheblich. Wie bereits dargestellt, kann die Höhe der Kurtaxe von der Gemeinde jedoch individuell festgelegt werden. Außerdem kann die Abgabe ihrer Höhe nach von Saison zu Saison unterschiedlich hoch ausfallen.
Wann und wo wird die Kurtaxe bezahlt?
Fällt die Kurtaxe nur für Übernachtungsgäste an, wird sie in der Regel am Anreisetag direkt an den Vermieter einer Ferienwohnung bzw. eines Hotelzimmers gezahlt. Dieser zieht die Abgabe ein und leitet sie an die Gemeinde weiter.
Fällt die Kurtaxe in einem Ort auch für Gäste an, die nicht über Nacht bleiben, muss die Abgabe meist bei Zugang zum örtlichen Stand gezahlt werden. Hierfür stehen in manchen Fälle sogar spezielle Automaten bereit.
Kurkarte mitnehmen!
Teils wird nach der Bezahlung eine Kurkarte ausgestellt, mit der Inhaber oft Vergünstigungen am Urlaubsort erhalten. Sie sollten Ihre Kurkarte darum immer mitführen!
Was passiert wenn die Kurtaxe nicht gezahlt wird
Dort, wo die Kurtaxe pro Übernachtung anfällt, ist es meist gar nicht möglich, die Abgabe nicht zu bezahlen. Schließlich wird sie einfach auf den Übernachtungspreis aufgeschlagen und vom Vermieter der Unterkunft eingezogen.
Anders sieht es hingegen dort aus, wo die Kurtaxe auch für Tagesgäste anfällt. Hier könnten Besucher auf die Idee kommen, sich an den Strand „zu schleichen“ ohne die Kurtaxe zu entrichten. Zu bedenken ist allerdings: Wer diesen Versuch unternimmt, handelt ordnungswidrig. Schließlich ist die Verpflichtung, die Abgabe zu zahlen, im Kommunalabgabengesetz (KAG) festgeschrieben. Ob die Vorschriften eingehalten werden, kann durch das Ordnungsamt kontrolliert werden.
Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass die Kurtaxe nicht gezahlt worden ist, kann ein Bußgeld verhängt werden. Auf Fehmarn beispielsweise kann dieses bis zu 500 Euro betragen.