Bezahlen.net
Besucher: 46 Letzte aktualisierung: 7 Minuten
  • Startseite
  • Ratgeber
    • Payment-Anbieter
      • PaySafeCard
      • Klarna
      • Skrill
      • N26
    • Zahlarten
      • Amazon Pay
      • Bitcoins
      • PayPal
      • Kreditkarte
      • Lastschrift
      • Ratenkauf
      • Rechnungskauf
    • Weitere Themen
      • Banking
        • Sparkasse
        • Gemeinschaftskonto
        • Im Geschäft Geld abheben
      • Rechtliches
        • Umtauschen
        • Rundfunkbeitrag
        • Schufa
      • Packstation
      • Wie funktioniert…
    • Paket-Status
      • DHL
      • DHL Express
      • DHL Global Mail
      • DPD
      • Deutsche Post
      • GLS
      • Hermes
      • UPS
      • TNT
      • FedEx
  • Shops
    • Shop-Ratgeber
      • Aldi
      • Amazon
      • Asos
      • eBay Kleinanzeigen
      • Ikea
      • Media Markt
      • OTTO
      • Quelle
      • Kontaktdaten
    • Shops mit…
      • Shops mit Amazon Pay
      • Shops mit Ratenzahlung
      • Shops mit Rechnungskauf
      • Shops mit Klarna
      • Shops mit Klarna Ratenkauf
      • Shops mit Klarna Rechnungskauf
      • Shops mit Lastschrift
      • Shops mit PayPal
      • Shops mit PayPal Ratenzahlung
      • Shops mit PaySafeCard
  • Ausland
    • Themen:
      • Bezahlen im Ausland
      • Bestellen im Ausland
      • Bankgebühren im Ausland
      • Steckdosen im Ausland
      • Umsatzsteuer im Ausland
      • Zigarettenpreise im Ausland
      • Zoll und Import
    • China Shopping
      • China Shops
      • China Ratgeber
      • Zollrechner
    • China Shops
      • AliExpress
      • Alibaba
      • Banggood
      • SheIn.com
      • Zaful
  • Kauf auf Rechnung
    • Themen
      • Kleidung auf Rechnung
      • Handy auf Rechnung
      • Fernseher auf Rechnung
      • Laptop auf Rechnung
      • Parfum auf Rechnung
  • Ratenzahlung
    • Themen
      • Schuhe Ratenkauf
      • Kleidung Ratenkauf
      • Betten Ratenkauf
      • Couch Ratenkauf
      • Möbel Ratenkauf
      • Küche Ratenkauf
      • Fernseher Ratenkauf
      • Handy Ratenkauf
      • Handy ohne Vertrag Ratenkauf
      • Laptop Ratenkauf
      • Playstation 4 Ratenkauf
Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Mahnbescheid erhalten – Was tun?

Mahnbescheid erhalten: So reagieren Empfänger richtig

[ Gesamtbewertungen: 1 | Durchschnitt: 1,00 ]
Loading...

Geht dem Schuldner ein Mahnbescheid zu, ist schnelles Handeln besonders wichtig. Gleichzeitig werden aber auch gerade in dieser Situation besonders viele Fehler gemacht. Nicht selten beruht eine falsche Reaktion nach Zugang des Mahnbescheids auf einer fehlerhaften Einschätzung seiner Rechtsnatur. Wir erklären darum, was ein Mahnbescheid überhaupt ist, welche Folgen er haben kann und wie auf seinen Zugang reagiert werden sollte.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Häufige Fehler nach Zugang des Mahnbescheids
  • 2 Die Rechtsnatur des Mahnbescheids
  • 3 Mahnbescheid erhalten: Wie Schuldner reagieren sollten
  • 4 Mahnbescheid: Widerspruch auch bei berechtigten Forderungen?
    • 4.1 Zusatzkosten durch Vollstreckungsbescheid
    • 4.2 Richtigkeit der sonstigen Kosten prüfen

Häufige Fehler nach Zugang des Mahnbescheids

Häufig beruht eine falsche Reaktion auf den zugegangenen Mahnbescheid auf der fehlerhaften Einschätzung seiner Rechtsnatur.

Hierbei sind insbesondere zwei Irrtümer möglich und auch weit verbreitet:

  1. Der Mahnbescheid wird für ein gewöhnliches Mahnschreiben gehalten

    Vielleicht getäuscht von der Bezeichnung „Mahnbescheid“ nehmen einige Schuldner an, dass es sich bei dem Schreiben um eine normale Mahnung des Gläubigers handelt.

    Im Ergebnis erfährt der Mahnbescheid dann ebenso wenig Aufmerksamkeit wie auch vorherige Zahlungsaufforderungen des Gläubigers. Eine Reaktion auf das Schreiben unterbleibt dann oft ganz.

  2. Der Mahnbescheid wird als Urteil verstanden

    Im Gegensatz zu den Schuldnern, die gar nicht auf den Mahnbescheid reagieren, gibt es auch solche, die das Schreiben als eine Art rechtskräftiges Urteil ansehen.

    Aufgrund der offiziellen Zustellung durch das Gericht wird dann oft angenommen, dass es nun zu spät sei, etwas gegen das Zahlungsverlangen des Gläubigers zu unternehmen. Irrig geht diese Schuldnergruppe davon aus, dass das Gericht vor Zustellung des Mahnbescheids die Berechtigung der vom Gläubiger geltend gemachten Forderung umfassend prüfen würde.

    Wird der Mahnbescheid als rechtskräftiges Urteil verstanden, reagieren Schuldner auf das Schreiben ebenfalls meist nicht, sondern zahlen die vom Gläubiger verlangte Summe anstandslos – und das oft ohne eine genauere Forderungsprüfung.

Die Rechtsnatur des Mahnbescheids

Der MahnbescheidDie tatsächliche Rechtsnatur des Mahnbescheids liegt etwa in der Mitte beider Irrtümer:

In Wahrheit dient das gerichtliche Mahnverfahren dazu, vom Gläubiger behauptete Geldforderungen einfacher durchsetzen zu können – mit einem Urteil gegen den Schuldner ist es jedoch genauso wenig gleichzusetzen, wie mit einer einfachen Mahnung.

Vielmehr stellt der Mahnbescheid den Versuch des Gläubigers dar, eine ihm seiner Meinung nach zustehende Geldforderung in einem schnellen, schriftlichen Gerichtsverfahren rechtskräftig feststellen zu lassen.

Hierzu stellt der Gläubiger beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheids. Zu diesem Zwecke muss der Gläubiger lediglich Angaben zum Schuldner, der behaupteten Forderung sowie zu Zinsen und sonstigen Kosten machen.

Auf diesen Antrag hin prüft das Gericht lediglich, ob die behauptete Forderung generell bestehen könnte – ob der Gläubiger sie jedoch zu Recht geltend macht, wird nicht überprüft. Das bedeutet beispielsweise: Macht der Gläubiger eine Kaufpreisforderung geltend, prüft das Gericht lediglich, ob es zwischen beiden Parteien zu einem Kaufvertrag und der Zahlungsverpflichtung des Schuldners gekommen sein könnte. Das wird so gut wie immer der Fall sein. Ob Schuldner A aber tatsächlich einen Kaufvertrag mit Gläubiger B geschlossen hat, wird nicht abschließend überprüft.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Gläubiger nach Belieben Forderungen durchsetzen kann, die in Wahrheit gar nicht existieren. Schließlich hat der Schuldner nach Zugang des Bescheids die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Besteht die vom Gläubiger behauptete Forderung in Wahrheit nicht, sollte er von dieser Möglichkeit auch dringend Gebrauch machen.

Schließlich geht das Gericht, sofern der Empfänger des Mahnbescheids keinen Widerspruch einlegt, davon aus, dass die vom Gläubiger geltend gemachte Forderung berechtigt sei. Darum wird, nachdem die Widerspruchsfrist ereignislos verstrichen ist, auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt. Mit dessen Hilfe kann der Gläubiger seine Forderung dann sogar einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen.

Sollte die behauptete Forderung jedoch tatsächlich nicht bestehen, hat der Schuldner auch nach Ausstellung des Vollstreckungsbescheids noch einmal die Gelegenheit, Widerspruch gegen selbigen einzulegen. Versäumt der Schuldner auch das, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Schuldner kann sich – sogar gegen eine unberechtigte Forderung – nicht mehr wehren.

Mahnbescheid erhalten: Wie Schuldner reagieren sollten

Der Rechtsnatur des Mahnbescheids entsprechend ist es Sache des Schuldners, nach Erhalt des Bescheids zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die Forderung des Gläubigers tatsächlich besteht. Ist der Schuldner mit der Forderung des Gläubigers nicht einverstanden oder bestreitet die vom Gläubiger angegebene Höhe, muss er selbst aktiv werden.

Das bedeutet: Er muss Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Hierzu kann das dem Mahnbescheid beigefügte Widerspruchs-Formular genutzt werden.

Widerspruch kann der Schuldner dabei gegen die gesamte Hauptforderung, Teile der Hauptforderung, gegen die veranschlagte Zinshöhe, Nebenforderungen sowie sonstige Kosten einlegen. Auch ein Widerspruch, der nur auf einzelne Posten beschränkt ist, kann eingelegt werden.

Nach Zugang des Mahnbescheids hat der Schuldner hierfür insgesamt 14 Tage Zeit. Sollte er es versäumen, innerhalb der 14-tägigen Frist Widerspruch einzulegen und darum ein Vollstreckungsbescheid ergehen, kann auch gegen diesen innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.

Frist nicht verstreichen lassen!

Lässt der Schuldner beide Fristen verstreichen, kann er sich gegen die dann rechtskräftige Forderung nicht mehr wehren. Das gilt selbst dann, wenn die Forderung unberechtigt ist.

Mahnbescheid: Widerspruch auch bei berechtigten Forderungen?

Selbst dann, wenn die mit Hilfe des Mahnbescheids geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht, sollte der Schuldner nicht untätig bleiben. Zum einen gilt es nämlich, die einzelne Kostenpunkte trotz berechtigter Hauptforderung genau zu überprüfen, zum anderen sollten unnötige Zusatzkosten vermieden werden.

Zusatzkosten durch Vollstreckungsbescheid

Besteht die vom Gläubiger geltend gemachte Forderung tatsächlich, sollte der Schuldner auch in diesem Fall sofort reagieren und den ausstehenden Betrag in voller Höhe überweisen. Reagiert er hingegen nicht und wartet ab, bis der Gläubiger auch einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, muss der Schuldner die hierfür anfallenden Zusatzkosten tragen. Im Falle einer unbestrittenen Schuld ist das unnötig und kann vermieden werden.

Richtigkeit der sonstigen Kosten prüfen

Selbst dann, wenn der Schuldner die Hauptforderung des Gläubigers anerkennt, sollte er die übrigen, im Mahnbescheid aufgeführten Kosten genau überprüfen. Schließlich kann es vorkommen, dass zwar die Hauptforderung besteht, sonstige Kosten oder Zinsen aber zu hoch bemessen sind. In diesem Fall kann der Schuldner trotz bestehender Hauptforderung Widerspruch nur gegen diese Kostenpunkte einlegen.

Besonders genau zu überprüfen ist dabei die Berechnung fälliger Zinsen, also Zinsbeginn sowie die konkrete Zinshöhe. Hier ist eine falsche Berechnung zu Ungunsten des Schuldners nämlich besonders häufig.

Zu beachten ist dabei: Richtet sich der Mahnbescheid an einen Verbraucher, darf gemäß § 288 BGB ein Zinssatz, der mehr als 5 Prozentpunkten über dem Basiszins liegt, nicht berechnet werden. Außerdem darf der Beginn der Zinsberechnung nicht stattfinden, bevor sich der Schuldner in Zahlungsverzug befunden hat.

Üblicherweise bedeutet das: Zinsen dürfen erst ab dem Tag berechnet werden, an welchem dem Schuldner die erste Mahnung des Gläubigers bezüglich der offenen Forderung zugekommen ist.

In Fällen, in denen ein Zahlungsdatum kalendermäßig bestimmt war (beispielsweise bei Ratenzahlungen, die etwa am 15. eines jeden Monats fällig sind), gerät der Schuldner jedoch auch ohne Mahnung in Verzug. Hier dürfen Zinsen auch ohne Mahnung und bei Verstreichen des Zahlungstermins gefordert werden.

Zusätzlich sollten auch die sonstigen vom Gläubiger geltend gemachten Kosten auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Neben den Verzugszinsen kann der Gläubiger nämlich noch außergerichtliche Rechtsverfolgungs- oder Mahnkosten geltend machen. Auf dem Mahnbescheid sind diese als „Nebenforderungen“ gekennzeichnet.

Diese Nebenforderungen dürfen aus den Gerichtskosten für den Mahnbescheid sowie aus Anwalts- bzw. Inkassogebühren bestehen, sofern ein Inkassobüro bzw. ein Anwalt den Erlass des Bescheids beantragt hat. Eine hierfür veranschlagte Pauschale darf jedoch 25 Euro nicht übersteigen.

Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltskosten für die erste Mahnung, durch welche der Schuldner erst in Verzug geraten ist, dürfen niemals geltend gemacht werden. Schließlich ist die erste Mahnung für den Schuldner prinzipiell kostenfrei. Taucht ein solcher Posten dennoch auf, sollte selbst bei einer berechtigten Hauptforderung zumindest gegen die Nebenforderung Widerspruch eingelegt werden.


Diese Artikel können Sie auch interessieren:

  • Verjährung bei Ratenzahlung
  • Ratenzahlung bei Gerichtsvollzieher
  • Verjährung von Schulden
  • Stundung
  • Verjährung Zinsen
  • Verjährung Forderungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Team

Kevin Schroer
Redaktion
Berlin
Thema: Zahlungsmittel
Laura Schneider
Redaktion
Berlin
Thema: Shopping
Manuela Vogel
Redaktion
Hamburg
Thema: Banking & Finanzen
Fabian Simon
Marketing
Berlin

Ähnliche Ratgeber

  • 14-Tage-Rückgaberecht
  • Abschlussgebühr bei Ratenzahlungen
  • Anfechtung und Widerruf – Unterschiede
  • Annahmepflicht von Bargeld
  • Anwaltskosten bezahlen
  • Bearbeitungsgebühren bei Krediten
  • Beerdigung bezahlen
  • Bestellungsannahme
  • Bezahlen mit D-Mark
  • Bezahlen unter Vorbehalt
  • Bonität vorausgesetzt
  • Bonitätsprüfung bei Unternehmen
  • Bonitätsprüfung beim Kauf auf Rechnung
  • Bonpflicht
  • Bußgeld in Raten bezahlen
  • D-Mark umtauschen
  • Darf man Sechserpack aufreißen
  • Defekte Ware einschicken
  • Deutsche Mark-Münzen Wert
  • Differenzbesteuerung
  • EC Karte gefunden
  • Eigentumsvorbehalt beim Ratenkauf
  • Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umwandeln
  • Erweiterter Eigentumsvorbehalt
  • Eventim Widerruf
  • Fernabsatzgesetz – Umtausch im Onlinehandel
  • Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto
  • Garantie ohne Kassenbon
  • Gebrauchte Waren als neu erhalten
  • Gefälschte Markenprodukte und Plagiate aus China
  • Gekaufte Ware kommt nicht an
  • Gemeinschaftskonto
  • Gemeinschaftskonto auflösen
  • Gemeinschaftskonto eröffnen
  • Gemeinschaftskonto für Firmen
  • Gemeinschaftskonto für Mietzahlungen
  • Gemeinschaftskonto für Nicht-Verheiratete
  • Gemeinschaftskonto für Vereine
  • Gemeinschaftskonto für Verheiratete
  • Gemeinschaftskonto im Erbfall
  • Gemeinschaftskonto im Todesfall
  • Gemeinschaftskonto Kosten
  • Gemeinschaftskonto mit mehreren Personen
  • Gemeinschaftskonto oder Vollmacht?
  • Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz
  • Gemeinschaftskonto Pfändung
  • Gemeinschaftskonto Steuern
  • Gemeinschaftskonto trotz Schufa
  • Gemeinschaftskonto umwandeln
  • Gemeinschaftskonto Vergleich
  • Gemeinschaftskonto: Vorteile + Nachteile
  • Gerichtskosten bezahlen
  • Geschäftsfähigkeit
  • Gewährleistung und Garantie – Unterschiede
  • GEZ abmelden
  • GEZ anmelden
  • GEZ bar bezahlen
  • GEZ Befreiung
  • GEZ bei Hartz IV
  • GEZ bei Todesfall
  • GEZ bei Wohngemeinschaften
  • GEZ Beitragsnummer
  • GEZ bezahlen
  • GEZ für Studenten
  • GEZ für Unternehmen
  • GEZ Gebühren
  • GEZ in der Zweitwohnung
  • GEZ in Raten bezahlen
  • GEZ Kontakt
  • GEZ Konto ändern
  • GEZ Nachzahlung
  • GEZ Namensänderung vornehmen
  • GEZ nicht bezahlt
  • GEZ umgehen
  • GEZ ummelden
  • GEZ Urteil
  • GEZ verfassungswidrig
  • GEZ Verjährung
  • GEZ von der Steuer absetzen
  • GEZ Widerspruch einlegen
  • Gültig bis auf Widerruf
  • Gutschein umtauschen – Rechte & Pflichten
  • Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfrist
  • Herstellergarantie
  • IKEA ohne Kassenbon umtauschen
  • Inkassokosten: Welche Gebühren sind zulässig?
  • Kapitalerträge auf einem Gemeinschaftskonto
  • Kaufvertrag beim Tierkauf
  • Kaufvertrag Verjährung
  • Kaufvertrag zwischen Privatpersonen
  • Kündigungsfristen beim Ratenkauf
  • Lastschrift trotz Widerruf
  • Lieferverzug
  • Mahngebühren bei Ratenzahlung
  • Mündlicher Kaufvertrag
  • Münzgeldprüfverordnung
  • N26 Gemeinschaftskonto
  • Nachbesserung
  • Nacherfüllungsanspruch
  • Notarkosten bezahlen

Beliebte Beiträge

  • Amazon Kontakt
  • PayPal Kontakt
  • Klarna Kontakt
  • Aldi Online Bestellung
  • Bei Amazon Ware nicht erhalten
  • Sky Hotline
  • Klarna Ratenkauf / Rechnungskauf abgelehnt
  • ALDI Kontakt
  • ING: Geld einzahlen
  • o2 Kontakt
  • Alte Bestellungen bei Amazon löschen
  • Sparkasse Geld einzahlen

Unsere Philosophie

Bezahlen.net - das große Fachportal zu allen Themen rund um das Bezahlen, sowohl online als auch offline. 100%ig unabhängig!

Über Bezahlen.net

  • 2000+ Ratgeber
  • 1900+ Shops
  • 1000+ Kommentare
  • 120 Videos

Soziale Kanäle

  • Twitter
  • YouTube
  • Facebook

Kontakt

  • Impressum / Kontakt
  • Unsere Redaktion
  • Fehler gefunden? Hier melden
© 2021 Bezahlen.net. Alle Rechte vorbehalten.
  • Neue Ratgeber
  • Beliebte Ratgeber
  • Unsere Kategorien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Bezahlen.net verwendet Cookies und Google Analytics mit Opt-Out Option zur Datenschutz-Erklärung