Ob als Zusatzleistung zu einer Ratenzahlungsvereinbarung oder beim Abschluss anderer Ratenkredite – eine Ratenschutz- oder Restschuldversicherung gehört bei vielen Banken einfach dazu. Zweck der Versicherung ist es, dann einzuspringen, wenn der Kreditnehmer die Rate beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen kann.
Das klingt sinnvoll – außerdem haben viele Verbraucher den Eindruck, ohne den Abschluss der Versicherung einen Kredit oder eine Ratenzahlungsmöglichkeit gar nicht erst zu bekommen. Das stimmt jedoch oft nicht: die Restschuldversicherung ist nicht zwingend notwendig und auch nicht immer sinnvoll. Wir zeigen, wann sich ihr Abschluss lohnen kann und wann auf eine Restschuldversicherung besser verzichtet werden sollte.
- Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen werden gemeinsam mit dem Kredit oder der Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen. Sie verursachen selbstverständlich Zusatzkosten.
- Häufig sind Ausschlussklauseln und Fälle vorgesehen, in denen die Versicherung nicht zahlt.
- Der Versicherungsabschluss erhöht die Kreditsumme. Versicherungsprämie und Vermittlungskosten werden als Einmalbetrag bei Vertragsbeginn fällig.
- Kreditkosten werden nicht im Effektivzins angegeben – die tatsächlichen Kosten bleiben darum oft unklar.
Restschuldversicherung sinnvoll? Kein Muss für Kreditnehmer
Noch vor einigen Jahren spielten Restschuldversicherungen im Kreditwesen kaum eine Rolle – heute werden sie von Banken als Sicherheitsprodukt für Kreditnehmer verkauft. Schließlich soll die Restschuldversicherung eine Absicherung für den Kreditnehmer oder – im Falle seines Todes – für seine Hinterbliebenen darstellen.
Einspringen soll die Versicherung dann, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten seines Kredits nicht mehr zahlen kann. Entsprechend dient die Versicherung auch dem Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit und wird darum besonders oft direkt an die Bank abgetreten.
Die Idee, Kreditraten mit einer Versicherung abzusichern, erscheint dabei in einigen Fällen sinnvoll. Schließlich kann sich die persönliche Situation des Kreditnehmers insbesondere bei langfristigen Finanzierungen (z.B. Bau) über die Jahre nachteilig verändern.
Geht es hingegen um kleinere Kreditbeträge und eine kurze Laufzeit, ist die berufliche und private Situation des Kreditnehmers leichter überschau- und planbar. In solchen Fällen kann die Restschuldversicherung die Gesamtkosten der Ratenzahlungsvereinbarung sinnlos in die Höhe treiben. Hier kann es passieren, dass die Restschuldversicherung sämtliche Kostenvorteile eines günstigen Finanzierungsangebots zunichtemacht.
Kreditnehmer sollten darum beachten, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung kein Muss, sondern eine abzuwägende Option ist – ganz gleich, wie intensiv die Versicherung durch die Bank beworben wird.
Wer seinen Kredit dennoch mit einer Restschuldversicherung absichern möchte, sollte außerdem besonders genau darauf achten, welche Fälle die Police überhaupt abdeckt.
Was wird mit der Restschuldversicherung überhaupt abgesichert?
Wie schon erwähnt, soll die Restschuldversicherung dann einspringen, wenn der Kreditnehmer fällige Raten nicht mehr zahlen kann. Besonders häufig werden Restschuldversicherungen darum für den Todesfall des Kreditnehmers oder zur Absicherung bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit abgeschlossen.
Zu beachten ist hierbei jedoch: Soll die Restschuldversicherung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit einspringen, müssen oft Wartezeiten bzw. zeitlich begrenzte Zahlungsperioden berücksichtigt werden.
Das bedeutet: Gerade im Fall von Arbeitslosigkeit übernehmen viele Versicherer die Kreditraten nur für einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise einem Jahr. Üblich ist außerdem, dass:
- Raten bei Arbeitslosigkeit erst nach 6-monatiger Wartezeit und einer zusätzlichen Karenzzeit von drei Monaten gezahlt werden.
- Die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall nicht einspringt, wenn eine der folgenden Krankheit dafür ursächlich war: Herz- und Kreislauferkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Erkrankung von Gelenken oder Verdauungsorganen, Krebserkrankungen oder eine andere chronische Krankheit.
Greift kein Ausschlussgrund ein, schützt die Restschuldversicherung die Hinterbliebenen außerdem im Todesfall des Kreditnehmers und übernimmt den zum Todeszeitpunkt noch ausstehenden Kreditbetrag.
Was kostet eine Restschuldversicherung?
Obwohl Restschuldversicherungen aktuell zu den Top-Schutzprodukten gehören, lassen sich ihre Kosten nicht pauschal benennen. Insbesondere lässt sich nicht an der abgesicherten Kreditsumme ablesen, wie teuer oder günstig eine Restschuldversicherung sein wird. Vielmehr kommt es Banken und Versicherungen auf den Einzelfall und die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände des Kreditnehmers an.
Gemeinsam haben Restschuldversicherungen – egal, ob günstig oder zu teuer – jedoch, dass die Kosten der Versicherungsprämie nicht im Effektivzins enthalten sind. Allerdings werden sie auf die monatlichen Abzahlungsraten addiert. Entsprechend fällt vielen Kreditnehmern ein genauer Kostenüberblick hier besonders schwer.
Achtung vor Doppelversicherung
Selbst dann, wenn die Restschuldversicherung mit moderaten Kosten einhergeht – was stets im Einzelfall zu überprüfen ist – besteht oft das Risiko einer unnötigen Doppelversicherung. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Kreditnehmer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung abgeschlossen hat.
In diesem Fall würde die Restschuldversicherung eine doppelte und damit unnötig kostenintensive Absicherung darstellen.
Übrigens: Nicht immer wird die Restschuldversicherung auch als solche bezeichnet. Einige Banken verwenden Umschreibungen wie Ratenschutz, Ratenschutzversicherung, Kreditlebensversicherung oder Kredit-Schutzbrief – gemeint ist jedoch stets das gleiche Produkt.
Zusammengefasst: Vor- und Nachteile der Restschuldversicherung
Obwohl Restschuldversicherungen gerade für Banken sinnvoll sind, die eine zusätzliche Kreditsicherheit und eine Vermittlungsprovision erhalten, können sie auch Kreditnehmern einige Vorteile bringen:
- Der Restkredit kann für Fälle von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Tod abgesichert werden
- Versicherungsschutz gilt meist weltweit
- Abschluss ist auch ohne Gesundheitsprüfung möglich
Haben Kreditnehmer jedoch bereits eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeits- bzw. Unfallversicherung abgeschlossen, wird die Restschuldversicherung meist überflüssig oder birgt den klassischen Versicherungsformen gegenüber sogar einige Nachteile
- Unsicherer oder kein Schutz bei Zahlungsausfall aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen
- Meist nur bis zu einem Höchstalter abschließbar
- Die Kreditgesamtkosten steigen oft deutlich/unüberschaubar
- Bei Kleinkrediten mit kurzer Laufzeit meist verzichtbar
- Oft arbeiten Kreditgeber exklusiv mit nur einem Versicherer zusammen – das schließt Vergleichsmöglichkeiten bezüglich der Versicherungsprämie aus
Im Endeffekt muss jedoch jeder Kreditnehmer selbst prüfen, inwieweit er auf den Versicherungsschutz der Restschuldversicherung angewiesen ist. Ist der Kreditnehmer jedoch bereits durch eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebensversicherung abgesichert, wird die Restschuldversicherung in den meisten Fällen überflüssig. Gleiches gilt auch bei Krediten mit kurzen Laufzeiten, geringen Kreditsummen oder dann, wenn ausreichend Rücklagen bestehen.
Geht es jedoch um eine längerfristige Verpflichtung, besonders hohe Kreditraten und besteht noch keine Risikolebensversicherung, kann eine Restschuldversicherung durchaus sinnvoll sein.