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Bezahlen.net Ratgeber Was kostet… TÜV Kosten

RATGEBER: Was kostet TÜV?

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Um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten, müssen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen möchten, regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Bei der umgangssprachlich auch als “TÜV” bezeichneten Untersuchung wird festgestellt, ob die Verkehrssicherheit des betreffenden Fahrzeugs noch gewährleistet ist. Neben der Hauptuntersuchung wird in der Regel zugleich auch eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Doch was kostet der “TÜV” eigentlich? Wir klären auf!

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Feststellung der technischen Verkehrssicherheit müssen alle Fahrzeuge in Deutschland im Abstand von zwei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung.
  • Die Haupt- und Abgasuntersuchung kann bei verschiedenen Prüforganisationen durchgeführt werden.
  • Für die umgangssprachlich als “TÜV” bezeichnete Hauptuntersuchung fallen Kosten zwischen 130 und 150 Euro inklusive Abgasuntersuchung an.

Preise für den “TÜV” – das sollten Sie wissen

Alle zwei Jahre, bei Neuwagen erst nach drei Jahren, müssen Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden sollen, zum “TÜV”. Dabei handelt es sich bei der Bezeichnung “TÜV” genau genommen allerdings lediglich um eine der Prüforganisationen, die zur Durchführung der vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchung befähigt sind. Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) kann jedoch auch bei anderen Prüforganisationen nach eigener Wahl durchgeführt werden.

Diese sind:

  • TÜV
  • Dekra
  • GTÜ
  • KÜS

Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird jedes Fahrzeug auf dessen Verkehrssicherheit hin durchleuchtet. Die meist gleichzeitig zu absolvierende Abgasuntersuchung überprüft die Einhaltung der für das Fahrzeug geltenden Abgasnormen. Erst wenn beide Untersuchungen bestanden sind, wird die zum Weiterbetrieb notwendige Plakette erteilt.

Was passiert, wenn der TÜV bereits abgelaufen ist?

Die Fälligkeit des HU-Termins kann auf der Plakette am Nummernschild oder im Fahrzeugschein abgelesen werden. Wird der Termin überschritten, können zusätzliche Kosten anfallen. Wer mit abgelaufener Hauptuntersuchung auf den öffentlichen Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld sowie eventuell zusätzlich Punkte in Flensburg. Ist die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überfällig, muss die Prüforganisation eine erweiterte Prüfung durchführen. Die Kosten der Hauptuntersuchung steigen dann um rund 20 Prozent.

Kosten für die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung

Die Höhe der Gebühren für die Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs sind nicht einheitlich festgelegt. Jede Prüforganisation kann ihre Gebühren eigenständig festlegen. Selbst innerhalb der gleichen Prüforganisation kann es Preisunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben. Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Pkws liegen im Durchschnitt zwischen 60 und 90 Euro. Die zusätzlichen Gebühren für die Abgasuntersuchung betragen zwischen 50 und 70 Euro.

Was kostet TÜV für Motorräder?

Auch Motorräder müssen regelmäßig bei der Haupt- und Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Die Kosten für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung für Motorräder liegen zwischen 70 und 90 Euro.

Die Abgasuntersuchung (AU) kann, muss aber nicht zeitgleich mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Neben den vorgenannten Prüforganisationen sind auch entsprechend zertifizierte Werkstätten zur Durchführung der Abgasuntersuchung autorisiert. Nach bestandener AU muss der HU-Termin innerhalb von zwei Monaten stattfinden, andernfalls verliert die Abgasuntersuchung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.

Kosten für eine Nachunterschung

Werden bei der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel am Fahrzeug festgestellt, kann die erforderliche HU-Plakette nicht ausgestellt werden. Dem Fahrzeughalter bleibt dann ein Monat Zeit, um die Mängel am Fahrzeug zu beseitigen und das Fahrzeug erneut bei der Prüforganisation vorzustellen. Die dann durchgeführte Nachuntersuchung kostet je nach Prüforganisation und Bundesland zwischen 15 und 25 Euro.

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der Frist von einem Monat zur Nachuntersuchung vorgeführt, muss die komplette Hauptuntersuchung wiederholt werden. In diesem Fall werden die Gebühren für die Hauptuntersuchung in voller Höhe fällig. Die Frist für die Nachuntersuchung kann nicht verlängert werden. Wird auch die Nachprüfung nicht bestanden, so bleiben erneute vier Wochen für eine weitere Wiederholung der Nachprüfung.

Was kostet eine Einzelabnahme beim TÜV

Wer an seinem Fahrzeug Umbauten vornimmt, die über die vom Hersteller angebotenen Extras hinausgehen, muss diese genehmigen lassen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wodurch es nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Zur Genehmigung von durchgeführten Änderungen und Umbauten an einem Fahrzeug muss dieses bei einer der Prüforganisationen vorgeführt werden.

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:


  1. Änderungsabnahme
  2. Einzelabnahme

Änderungsabnahme

Eine Änderungsabnahme ist dabei die unkomplizierte Variante. Dafür muss allerdings ein entsprechendes Prüfzeugnis für die betroffenen Änderungen vorliegen. Dies können ein Teilegutachten, eine EG-Typgenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sein. Werden beispielsweise eine neue Auspuffanlage oder veränderte Scheinwerfer gekauft, so erhalten Käufer vom Hersteller in der Regel ein entsprechendes Prüfzeugnis, welches die Zulassung des verkauften Teils bestätigt.

Dieses ist im Rahmen der Änderungsabnahme bei der Prüforganisation vorzulegen, um die durchgeführten Änderungen in den Papieren des Fahrzeugs eintragen zu lassen. Die Kosten für eine Änderungsabnahme liegen in der Regel durchschnittlich bei 30 bis 60 Euro.

Einzelabnahme

Einzelabnahme ist umfangreicher

Einzelabnahme ist umfangreicher

Die Einzelabnahme ist hingegen deutlich aufwendiger. Die offiziell als “Begutachtung nach Paragraf 21” bezeichnete Untersuchung muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Sie ist notwendig für Änderungen und Umbauten an Fahrzeugen, für die kein entsprechendes Prüfzeugnis vorliegt. Im Rahmen der Einzelabnahme wird durch den Sachverständigen ein Gutachten erstellt, welches im Anschluss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Nur so kann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden.

Die Einzelabnahme ist deutlich umfangreicher als eine Änderungsabnahme und erfordert meist einen deutlich höheren Arbeitsaufwand. Die Kosten für eine Einzelabnahme sind immer vom tatsächlichen Arbeitsaufwand abhängig und variieren daher von Fall zu Fall stark. Nicht selten liegen diese bei mehreren hundert Euro.

Was kostet der TÜV für Anhänger?

Neben Kraftfahrzeugen müssen auch Anhänger einer regelmäßigen Hauptuntersuchung zur Feststellung der Verkehrssicherheit unterzogen werden. Da Anhänger nicht über einen eigenen Antrieb verfügen, ist eine Abgasuntersuchung jedoch nicht notwendig.

Überprüft werden bei der Hauptuntersuchung für Anhänger insbesondere:

  • Beleuchtung
  • Blinker
  • Rückscheinwerfer
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • allgemeiner Zustand des Rahmens und des Ladebodens (insbesondere Rost)
  • Zustand der Räder, Achsen und Reifen

Auch für die Hauptuntersuchung eines Anhängers variieren die Gebühren je nach gewählter Prüforganisation und Bundesland sowie des Gewichts des Anhängers. Sie liegen in der Regel zwischen rund 35 Euro für einen leichten Anhänger ohne Bremse und bis zu 130 Euro für Anhänger bis 12 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts.

Was kostet der TÜV für Wohnwagen und Wohnmobile?

Wohnwagen und Wohnmobile müssen ebenfalls einer regelmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden. Während für Wohnmobile mit eigenem Antrieb auch eine Abgasuntersuchung fällig ist, entfällt diese logischerweise bei Wohnwagen. Die Preise für die Hauptuntersuchung orientieren sich an denen für Kfz beziehungsweise Anhängern und können sich auch hier regional sowie unter den einzelnen Prüforganisationen unterscheiden.

Schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t und darüber hinaus müssen jedes Jahr zur Haupt- und Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Die Gebühren hierfür liegen bei rund 20 bis 40 Euro über denen für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Wird in dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil außerdem Flüssiggas für die Heizung oder zum Kochen verwendet, muss auch die Gasanlage regelmäßig überprüft werden. Die sogenannte Gasprüfung nach G607 darf ausschließlich von anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Die Kosten hierfür liegen bei 30 bis 60 Euro.

Fazit zu den Kosten für den TÜV

Alle zwei Jahre stehen Autobesitzer vor der notwendigen Haupt- und Abgasuntersuchung, umgangssprachlich oft “TÜV” genannt, für ihr Fahrzeug. Diese dient der Feststellung der Verkehrssicherheit aller Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Die Kosten dafür unterscheiden sich je nach gewählter Prüforganisation, aber auch regional in den einzelnen Bundesländern.

Im Schnitt sind für Haupt- und Abgasuntersuchung eines Pkws 130 bis 150 Euro einzurechnen. Die Gebühren für Motorräder sind deutlich günstiger. Auch Anhänger müssen regelmäßig bei der Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Eine Abgasuntersuchung ist jedoch nicht erforderlich.


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