Die Incoterms sind eine Zusammenstellung von Vertragsklauseln, die im internationalen Handel angewendet werden. Was genau der Incoterm „EXW“ im internationalen Warenhandel bedeutet und welche Bestimmungen für mit EXW deklarierte Sendungen gelten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
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Incoterms im internationalen Handel
Incoterms existieren bereits seit 1936. Von der Internationalen Handelskammer ICC aufgestellt, spiegelt jeder Incoterm – also jede der Klausel – wider, wie bestimmte Vertragsgegenstände im internationalen Handel üblicherweise behandelt werden. Allerdings sind Incoterms keine internationalen Gesetze und müssen von den Vertragsparteien ausdrücklich als Vertragsbestandteile benannt werden. Damit es bei der Aufnahme einzelner Incoterms in zukünftige Verträge nicht zu Missverständnissen kommt, werden zu ihrer Benennung englischsprachige Abkürzungen aus drei Buchstaben – wie EXW – verwendet.
Was bedeutet EXW?
Die Incoterm-Abkürzung EXW steht für „Ex Works“ und kann mit „ab Werk“ übersetzt werden. Der Incoterm besagt dabei, dass die Lieferung einer Ware nur mit minimalen Verpflichtungen für den Verkäufer einhergeht und stellt so quasi eine Abholklausel dar. Für den Verkäufer wird ein internationales damit quasi zu einem Inlandsgeschäft.
Schließlich muss der Verkäufer die betreffende Ware lediglich auf seinem Betriebsgelände bzw. am Herstellungsort pünktlich und in transportgerechtem Zustand verladebereit für den Käufer bereithalten. Damit die Ware als transportgerecht und verladebereit angesehen werden kann, muss sie selbstverständlich zuvor verpackt werden. Die Kosten der Verpackung hat dabei der Verkäufer zu tragen.
Der „EXW“-Incoterm hat zur Folge, dass die Gefahr von Untergang oder Verschlechterung der Ware schon dann auf den Käufer übergeht, wenn die Handelsware am Werk des Verkäufers abgenommen worden ist. Außerdem kann EXW dazu führen, dass der Käufer für Lagerkosten aufkommen muss, falls er die Ware nicht rechtzeitig abtransportieren kann oder sie zur Abwicklung von Zollformalitäten gelagert werden muss.
EXC Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Ware pünktlich am vereinbarten Ort bereit halten
- Verpackung der Ware
- Benachrichtigung des Käufers darüber, wann und wo die Bereitstellung erfolgen kann
EXC Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Abholung der Ware
- Verladen der Ware
- Zollrechtliche Abfertigung der Ware