Incoterms sind eine international anerkannte Auflistung typischer Vertragsklauseln, die im grenzübergreifenden Warenhandel Anwendung findet. Was der Incoterm „FOB“ bedeutet und zu welchen Konditionen mit FOB deklarierte Ware verkauft wird, zeigt Ihnen dieser Artikel.
Incoterms: Internationale Vertragsbestandteile
Die Incoterms wurden schon 1936 erstmals von der ICC, der Internationalen Handelskammer, erstellt und seither fortlaufend überarbeitet. Jede einzelne der enthaltenen Standard-Vertragsklauseln stellt dabei dar, wie bestimmte Vertragsbestandteile im internationalen Handel in der überwiegenden Zahl der Fälle behandelt werden. Allerdings sind Incoterms keine internationalen Gesetze und werden nicht automatisch Bestandteil internationaler Verträge. Vielmehr müssen sie – falls gewünscht – von den vertragsschließenden Parteien selbst ausdrücklich als Vertragsinhalt benannt werden.
Was bedeutet FOB?
Damit es bei der Aufnahme der Incoterm-Regelungen in einen neuen Vertrag keine Missverständnisse gibt, werden einzelne Incoterms-Regelungen mit kurzen englischsprachigen Abkürzungen aus nur drei Buchstaben benannt – hier FOB. Die Abkürzung FOB steht dabei für „Free On Board“ und lässt sich mit „frei an Bord“ übersetzen.
Der FOB-Incoterm ist dabei speziell für per Seefracht transportierte Waren bestimmt und besagt, dass es dem Verkäufer obliegt, die betreffende Ware auf ein vom Käufer gewähltes Schiff zu verladen. Der Verkäufer ist außerdem dazu verpflichtet, sämtliche Kosten und Risiken zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffes geladen worden ist. Ist die Ware jedoch einmal verladen, gehen alle Kosten und Risiken auf den Käufer über.
FOB Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Lieferung der Ware zu einem benannten Hafen
- Erledigung der Ausfuhrformalitäten sowie Übernahme der Kosten für Ausfuhr, Zollformalitäten, Zölle und Steuern
- Verladen der Ware
FOB Incoterm – Pflichten des Käufers
- Erledigung von Einfuhrformalitäten und Übernahme aller damit verbundener Kosten
- Beförderung der Ware ab Verladezeitpunkt
- Entladen der Ware
- Übernahme sämtlicher Kosten und Gefahren sobald sich die Ware an Bord des Transportschiffes befindet