Wir alle nutzen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Lastschriftverfahren ist eine der bequemsten Möglichkeiten, eine Zahlung abzuwickeln. In Deutschland ist die Lastschrift das meistgenutzte Verfahren zur Zahlungsabwicklung. Doch wie funktioniert die Lastschrift genau?
Ablauf der Lastschrift
Ein Lastschriftverfahren hat vier Beteiligte: Den Kaufmann und den Verbraucher, die ein Geschäft miteinander abschließen, sowie deren kontoführende Kreditininstitute.
SEPA-Lastschriftverfahren
Bei der SEPA-Lastschrift erteilt der Verbraucher dem Händler ein Lastschriftmandat. Dieses Mandat hat eine Referenznummer. Zusammen mit der Gläubiger-ID des Händlers ist so jede Zahlung verifizierbar.
Der Gläubiger weist sein Kreditinstitut (das in diesem Vorgang als „Erste Inkassostelle“ bezeichnet wird) dann mit Angabe der Mandatsreferenz an, den vereinbarten Betrag beim Kreditinstitut (der „Zahlstelle“) des Schuldners einzufordern. Die Zahlstelle bucht den geforderten Betrag dann vom Konto des Zahlungspflichtigen ab.
Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz kann bis zu 35 Zeichen lang sein. Sie wird vom Zahlungspflichtigen vergeben. In der Praxis wird die Mandatsreferenz zumeist vom Kreditinstitut festgelegt.
- Zahlen von 0 bis 9
- Buchstaben von A bis Z
- Sonderzeichen: + ? / – : ( ) . , ‚
- Leerzeichen
Gläubiger-ID
Die Gläubiger-ID identifiziert einen Zahlungsempfänger vom konkreten Konto unabhängig. In Deutschland wird die ID von der Bundesbank vergeben. Die Gläubiger-ID gilt im gesamten SEPA-Raum.
Sie hat folgenden Aufbau:
- Ländercode (zweistellig, Buchstaben)
- Prüfnummer (zweistellig, Zahlen)
- Geschäftsbereichskennung (dreistellig, Zahlen und Buchstaben, frei wählbar; in Deutschland standardmäßig ZZZ)
- Nationales Identifikationsmerkmal (11-stellig, beginnt mit 0, ab Stelle 5 dürfen Buchstaben und Sonderzeichen verwendet werden)
Beispiel
Als Beispiel für eine Gläubiger-ID stellt die Bundesbank folgende Test-ID bereit: DE98ZZZ09999999999.
Basis- und Firmenlastschrift
Beim SEPA-Lastschriftverfahren besteht eine Widerrufsfrist von 8 Wochen, wenn es sich um eine Basislastschrift handelt. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn eine Zahlung zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher abgewickelt wird.
Die Firmenlastschrift ähnelt dem früheren Abbuchungsverfahren. Sie wird eingesetzt, wenn es sich um Zahlungsabwicklungen zwischen zwei Unternehmen handelt. Bei dieser Art der SEPA-Lastschrift ist kein Widerruf möglich, da die Lastschrift bereits vor ihrer Wertstellung geprüft werden muss.
Frühere Lastschriftverfahren
Vor der Umstellung auf das SEPA-Verfahren waren im deutschen Zahlungsverkehr zwei Lastschriftverfahren üblich.
Diese Verfahren waren:
- Abbuchungsverfahren
- Einzugsermächtigungsverfahren
Beim Abbuchungsverfahren erteilte der Zahlungspflichtige seiner Bank den Auftrag, die Lastschrift zugunsten des Zahlungsempfängers zu veranlassen. Dieses Verfahren war anfällig für Betrügereien, da es ein eingeschränktes Widerspruchsrecht beinhaltete. Bei wiederholte Zahlungen konnte es somit nachteilig für den Zahlungspflichtigen sein. Eine klassische Anwendung des Abbuchungsverfahrens war die Zahlung per EC-Karte im Einzelhandel.
Das Einzugsermächtigungsverfahren wurde für wiederkehrende Zahlungen genutzt (bspw. Mitgliedschaften, Mietzahlungen). Dabei erklärte der Schuldner, dass der Gläubiger berechtigt ist, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Diese Ermächtigung musste schriftlich erfolgen und konnte innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung zurückgenommen werden.
Die ursprünglichen Lastschriftverfahren wurden durch die Einführung des SEPA-Verfahrens abgelöst. Das Abbuchungsverfahren ist im Februar 2014 abgeschafft worden, während das Einzugsermächtigungsverfahren zum 1. Februar 2016 eingestellt wurde.
Geltungsbereich von SEPA
SEPA steht für Single Euro Payments Area (zu Deutsch etwa Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Der SEPA-Bereich erstreckt sich auf die 28 Länder der Europäischen Union, sowie die Schweiz, Monaco, San Marino, Island, Liechtenstein und Norwegen.
In den Überseedepartements Frankreichs, den Kanarischen Inseln, den spanische Exklaven und den Portugiesischen Inseln gilt ebenfalls der SEPA-Raum.
Nicht zum SEPA-Gebiet gehören die britischen Inseln im Ärmelkanal, die Isle of Man, Grönland, die Färöer, Vatikanstadt, Andorra und die Euro-Länder Kosovo und Montenegro.
Unterschied zwischen Lastschrift und Überweisung
Der entscheidende Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift besteht darin, wer den Zahlungsvorgang auslöst. Bei der Überweisung löst der Zahlungspflichtige (im Finanzwesen „Schuldner“) die Zahlung aus, indem er den Auftrag zur Transaktion bei seiner Bank erteilt.
Bei der Lastschrift ist der Zahlungsempfänger (“Gläubiger” genannt) der Auslöser des Zahlungsvorgangs. Er reicht den Auftrag, die vereinbarte Summe einzuziehen, bei seiner Bank ein.
Ein weiterer Unterschied zur Überweisung besteht in der Option der Wiederholbarkeit. Während eine Überweisung grundsätzlich einmalig ist (im Unterschied zum Dauerauftrag), kann eine Lastschrift auch wiederholt angewiesen werden.
Verbreitung der Lastschrift
Die Lastschrift ist in Deutschland die beliebteste Methode zur Zahlungsabwicklung. Einer Statistik der Bundesbank aus dem Jahr 2013 nach entfielen fast die Hälfte aller Zahlungsvorgänge in Deutschland auf Lastschriften. Das Volumen der Transaktionen durch Lastschriften betrug knapp ein Fünftel des Gesamtvolumens.
In anderen Wirtschaftsräumen, beispielsweise in den USA, ist die Lastschrift als Zahlungsverfahren unbekannt. Dort entfallen Zahlungsabwicklungen größtenteils auf Bargeld, Schecks und Kreditkarte.
Zusammenfassung
- Eine Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung vom Zahlungsempfänger ausgelöst.
- Lastschriften werden im gesamten SEPA-Raum gleich behandelt.
- Ein Lastschriftmandat kann für eine einmalige Zahlung, aber auch für wiederholte Zahlungen erteilt werden.
- Bei einer Zahlung, in welche Verbraucher involviert sind, gilt eine Widerrufsfrist von 8 Wochen nach Zahlungsabwicklung.