In Deutschland ist das Lastschriftverfahren bereits seit vielen Jahren bekannt und wird gerne genutzt. Im Zuge der europäischen Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wurde das bisherige Elektronische Lastschriftverfahren ELV durch die SEPA-Lastschrift ersetzt. Was eine SEPA-Basislastschrift ist und wie sie sich von anderen Lastschriften unterscheidet, lesen Sie hier.
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und ist ein Projekt zur Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa. Mit der Umstellung auf SEPA im Jahr 2014 wurde auch die Kontonummer zur IBAN und die Bankleitzahl zur BIC. Seit 2016 können die alten Verfahren nicht mehr genutzt werden.
- Mehr zur IBAN finden Sie hier: Was ist die IBAN?
- Mehr zum BIC finden Sie hier: Was ist die BIC?
Das ist die SEPA-Basislastschrift
Mit dem Lastschriftverfahren kann ein Zahlungsempfänger Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lassen. Die SEPA Basislastschrift ist die „SEPA Core Direct Debit“. Eine Lastschrift kann nur abgebucht werden, wenn ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt. Außerdem werden sie zu einem bestimmten Fälligkeitstermin gebucht, müssen also vorab bei der Bank des Zahlungspflichtigen angekündigt werden.
Die SEPA-Basislastschrift (ähnelt der ehemaligen Einzugsermächtigung) wird vor allem im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern genutzt, während die SEPA-Firmenlastschrift („Business to Business Direct Debit“, ähnlich wie der frühere Abbuchungsauftrag) vereinbart werden kann, wenn ausschließlich Firmen beteiligt sind. Die Firmenlastschrift kann im Gegensatz zur Basislastschrift nicht zurückgebucht werden.
Die SEPA-Basislastschrift gliedert sich in Erstlastschrift, Folgelastschrift und Einmallastschrift auf. Welche Art genutzt wird, hängt vom Mandat und der vertraglichen Vereinbarung zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ab. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesem Beitrag: Unterschiede bei Lastschriften.
So läuft eine Buchung per SEPA-Basislastschrift ab
Während es für den Zahlungspflichtigen aussieht, als würde lediglich die Abbuchung des Betrags von seinem Konto stattfinden, sind bei der SEPA-Basislastschrift weitere Schritte notwendig, um sie korrekt umzusetzen.
Wichtig ist, dass der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein Mandat erteilt, das diesen berechtigt, Zahlungen einzuziehen. Dieses wird bei der SEPA-Basislastschrift beim Zahlungsempfänger, bei der Firmenlastschrift zusätzlich bei der Bank des Zahlungspflichtigen hinterlegt.
Jedes Lastschriftmandat erhält eine Mandatsreferenz, die auch später bei der Abbuchung erscheint. Welche Informationen das Lastschriftmandat enthalten muss, ist vorgeschrieben. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihre Bank.
So funktioniert eine Abbuchung per Lastschrift:
- Beantragung einer SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank durch den Zahlungsempfänger. Dies ist ein einmaliger Schritt, die ID dient später zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsempfängers.
- Ausfüllung und Unterschreibung des SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungspflichtigen (Vorlage hierfür stellt i.d.R. der Zahlungsempfänger).
- Information an den Zahlungspflichtigen (durch den Zahlungsempfänger) vor dem ersten Einzug über Höhe der Lastschrift und Einzugstermin. Eine Rechnung ist dafür ausreichend.
- Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungsempfängers inklusive Fälligkeitsdatum. Diese leitet den Auftrag zum Zahlungseinzug an die Bank des Zahlungspflichtigen weiter.
- Abbuchung des fälligen Betrags vom Konto des Zahlungspflichtigen.
- Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers.
Wurde der Betrag einmal abgebucht, kann der Zahlungspflichtige den Betrag unter Umständen noch zurückbuchen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Fristen für die SEPA-Basislastschrift
Damit die SEPA-Basislastschrift zum gewünschten Fälligkeitsdatum abgebucht werden kann, muss die Einreichung bei der Bank innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Meist liegt diese bei 1-5 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit.
Der Schuldner muss rechtzeitig über die Fälligkeit der Lastschrift informiert werden. Das kann mit der Rechnung erfolgen und ist üblicherweise 14 Kalendertage vor Fälligkeit nötig. Individuell kann die Frist vertraglich anders vereinbart werden, muss aber bei mindestens einem Tag vor Fälligkeit liegen. So kann der Kunde dafür sorgen, dass das Konto zum Belastungszeitpunkt ausreichend gedeckt ist.
SEPA-Lastschrift zurückbuchen
SEPA-Basislastschriften können innerhalb von 8 Wochen nach dem Buchungszeitpunkt vom Zahlenden zurückgebucht werden. Dafür müssen keine Gründe angegeben werden, er muss lediglich seine Bank über den Rückbuchungswunsch informieren. Bei vielen Kreditinstituten ist das im Onlinebanking-Bereich möglich.
Nicht autorisierte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn für den Zahlungseinzug kein gültiges Lastschriftmandat vorlag.
Ablauf des SEPA-Lastschriftmandats
Ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet, solange die Geschäftsbeziehung zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger läuft, muss also nicht erneuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen Mandatserteilung und erster Abbuchung oder zwischen zwei Abbuchungen nicht mehr als 36 Monate vergehen. Wird das Mandat 36 Monate lang nicht genutzt, verfällt es automatisch.
Mit der Kündigung eines Vertrags endet auch das Recht des Zahlungsempfängers, Beträge vom Konto des Zahlenden einzuziehen. Eine gesonderte Kündigung des Lastschriftmandats ist zumeist nicht nötig.
Zusammenfassung
- SEPA-Basislastschrift ist seit 2014 neues europäisches Lastschriftverfahren
- Lastschrifteinzug kann nur erfolgen, wenn vom Zahlenden ein Mandat erteilt wurde
- Zahlungsempfänger muss Geldeinzug bei seiner Bank rechtzeitig anmelden und Information an den Zahlenden geben
- Lastschriften können ohne Begründung innerhalb von 8 Wochen zurückgebucht werden (rechtliche Folgen beachten!)
monatlich wird von AMAZON mittels SEPA-Basislastschrift der Betrag von 7,99€ aus unserem Privat-Bankkonto der Sparkasse Markkleeberg abgebucht.
Die Abbuchskennzeichen sind: AMAZON EU S. AR.L. Niederlassung D-Deutschland.
[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
Ich bitte um die Rückbuchung der monatlichen SEPA – Basislastschriften von Januar-Dezember 2019.
Hallo Herr Dr. Stolle,
wir von Bezahlen.net können Ihre Abbuchungen weder einsehen noch zurückbuchen. Dafür müssten Sie mit Ihrer Bank kommunizieren. Eine Rückbuchung ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn Sie Amazon kein SEPA-Mandat erteilt haben oder es fristgerecht widerrufen haben. Andernfalls können hohe Nachforderungen auf Sie zukommen, da bei Rücklastschriften auch immer eine Bearbeitungsgebühr anfällt, die Amazon in Folge vermutlich von Ihnen erstattet haben möchte.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
ich möchte lastschrieft zurück buchen da ich mit dem gleubiger ein ratenplann gemacht habe
Hallo Elfi,
bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Bank. Auch im Onlinebanking ist die Rückbuchung manchmal möglich.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net