Mit einer Lastschrift wird Geld mit Genehmigung vom Konto abgebucht. Doch hier gibt es Unterschiede, denn Lastschriften mit SEPA sind nicht einheitlich Die Unterschiede zwischen Erstlastschrift, Folgelastschrift und Einmallastschrift sind aber nicht immer klar. Wir erklären Ihnen die Unterschiede.
SEPA wurde 2014 eingeführt und bedeutet „Single Euro Payments Area“, soll also den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa (nicht nur dem Euro-Raum) vereinheitlichen. Die neuen IBAN – das ist die internationale Kontonummer – und BIC – die Bankleitzahl – sind nur ein Teil der Umstellung. Neu ist auch das SEPA-Lastschriftverfahren, welches das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) in Deutschland abgelöst hat. Neben der Unterteilung in Basislastschrift und Firmenlastschrift wird auch in Erstlastschrift, Folgelastschrift und Einmallastschrift unterschieden. Was die einzelnen Lastschriftarten bedeuten, lesen Sie in diesem Artikel.
SEPA-Lastschriften
Mehr zu den Unterschieden zwischen SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift (mit der früheren Einzugsermächtigung und dem Abbuchungsauftrag vergleichbar) finden Sie in diesem Beitrag: Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag.
Bei einer Lastschrift taucht auf Ihrem Kontoauszug oft auch die Mandatsnummer und eine Referenzzahl auf, mit der Sie die Lastschrift prüfen können.
Lastschriften immer prüfen
Egal, ob es sich um eine Erstlastschrift, eine Folgelastschrift oder eine Einmallastschrift handelt: Prüfen Sie immer, ob die Abbuchung rechtens ist. Sie können eine Lastschrift zurückbuchen lassen. Dafür müssen Sie Ihre Bank innerhalb von 8 Wochen kontaktieren. Ungerechtfertigte Einzüge – also solche, die ohne erteiltes SEPA-Lastschriftmandat abgebucht wurden – können Sie sogar innerhalb von 13 Monaten zurückfordern.
Wiederkehrende Zahlungen
Bei wiederkehrenden Zahlungen, also regelmäßigen Abbuchungen, kommen die Erstlastschrift und die Folgelastschrift zum Einsatz. Damit das Unternehmen Geld von Ihrem Konto abbuchen darf, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Erstlastschrift
Die Erstlastschrift ist bei wiederkehrenden Zahlungen die erste Abbuchung. Haben Sie also ein Abonnement oder einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, wird die erste Lastschrift als Erstlastschrift bezeichnet.
Eine Erstlastschrift ist also die erste von regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen. Erstlastschrift bedeutet nicht, dass bei mangelnder Kontodeckung ein zweiter Abbuchungsversuch vorgenommen wird. Eine „Zweitlastschrift“ gibt es nicht.
Folgelastschrift
Alle weiteren Abbuchungen, die aufgrund des beim Vertragsabschluss erteilten SEPA-Lastschriftmandats stattfinden, sind Folgelastschriften. Dies betrifft auch Mietzahlungen oder Stromkosten. Auch Vereinsbeiträge werden in den folgenden Abbuchungsperioden als Folgelastschriften abgebucht.
Einmalige Zahlung: Einmallastschrift
Eine Einmallastschrift ist eine Zahlung, die einmalig autorisiert wurde. Die Abbuchung erfolgt nur dieses Mal und das Lastschriftmandat gilt nur für diese Zahlung. Das Mandat zum Einzug einer Einmallastschrift erteilen Sie beispielsweise mit Ihrer PIN oder Ihrer Unterschrift im Supermarkt, bei der Tankstelle oder einem Onlineeinkauf.
Bei einer Einmallastschrift gibt es kein Abo und keine Folgezahlungen, die Sie leisten müssen. Jede weitere Zahlung beim gleichen Anbieter muss von Ihnen erneut autorisiert werden. Unautorisierte Abbuchungen können Sie von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Zusammenfassung
- Umstellung auf SEPA vereinheitlicht bargeldlose Zahlungen in Europa
- Lastschriften können einmalig oder wiederkehrend erfolgen
- Einmallastschrift wird einmalig abgebucht, der Zahlungsempfänger hat nicht das Recht, weitere Beträge abzubuchen
- Bei wiederkehrenden Zahlungen ist die erste Abbuchung die Erstlastschrift, alle weiteren sind Folgelastschriften
- Lastschriften immer genau prüfen, ob sie gerechtfertigt sind
Lastschrift – wie lange möglich?
Wie viel Zeit darf sich der Einziehende lassen, diese auch tatsächlich auszuführen? Beispiel: Der Einzug einer Lastschrift ist jeweils zum ersten Tag eines Monats vereinbart. Wie viel Zeit darf sich der Einziehende lassen, diesen Vorgang auch tatsächlich durchzuführen? Ab wann bin ich nicht mehr verpflichtet, die erforderliche Kontodeckung vorzuhalten? Es kann ja nicht sein, dass erst beispielsweise 14 Tage nach dem vereinbarten Termin gebucht wird, oder? Wo wird eine solche Frist geregelt? Danke!
Hallo K.Ellermann,
hierzu gibt es in der Tat bereits Urteile. Meist wird davon ausgegangen, dass, wer nicht rechtzeitig abbucht, das Geld offenbar nicht „will“ und der Schuldner deswegen über das Geld verfügen darf.
In Kürze erscheint bei uns ein separater Beitrag zu dem Thema.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Lastschrift Limit
Ich ziehe Lastschriften ein. Wie wird das behandelt, wenn eine Bank finanzielle Schwierigkeiten hat. Wenn ein Dispokredit da ist, kann die Bank diesen ausschöpfen und mir belasten, zur eigenen Rettung. Ist das bei dem Lastschriftlimit auch so?
Hallo Frau Lüthje,
Sie meinen ein „Bail-in“, als eine Gläubigerbeteiligung an den Verlusten eines Kreditinstituts? Grundsätzlich gilt erst einmal, dass alles, was in der EU der Einlagensicherung unterliegt, weitgehend von der Gläubigerbeteiligung ausgeschlossen ist. Damit also überhaupt ins das Kapital von Privatpersonen oder KMU eingegriffen werden darf, muss die Bank in weitreichend finanziellen Schwierigkeiten stecken. Ich konnte jedoch weder Ihre erste Aussage bei meiner Recherche bestätigt finden noch, dass ein Lastschriftlimit genutzt werden könnte. In den Informationspapieren der von mir angeschauten Banken ist davon nie die Rede.
Fragen Sie darum am besten direkt bei Ihrer Bank nach, wenn Sie hier eine hochgradige Verschuldung vermuten oder informieren Sie sich bei der BaFin.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
guten Tag
Adrian Malnar
Bitte erklären Sie mir, warum ich zahlen musste Ich verstehe nicht worum es geht Bitte antworten Sie mir schriftlich.
Vielen Dank
[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
Hallo Adrian,
dabei kann ich Ihnen leider wirklich nicht helfen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank oder das Unternehmen, das abgebucht hat.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net