Um bargeldlose Zahlungen abzuwickeln, kann man Beträge selbst überweisen oder vom Konto abbuchen lassen. Das zweite Verfahren nennt sich „Lastschriftverfahren“ und ist seit 2014 in Europa einheitlich. Was der Lastschrifteinzug ist und wie das Lastschriftverfahren funktioniert, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen wie Miete, Strom oder Telefon ist es angenehm, den Betrag vom Konto abbuchen zu lassen. Das übernimmt der Zahlungsempfänger, sodass Sie nur noch die Kontoauszüge prüfen müssen. Dieser Vorgang heißt „Lastschriftverfahren“. Mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren wurden 2014 die bargeldlosen Zahlungsvorgänge in Europa vereinheitlicht.
SEPA
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. So wurden die Zahlungsprozesse innerhalb der EU (nicht nur des Euroraums) vereinheitlicht, sodass seit Februar 2016 das alte ELV (Elektronische Lastschriftverfahren) nicht mehr gilt, sondern die SEPA-Lastschrift genutzt wird. Diese kann europaweit eingesetzt werden, es gibt keine unterschiedlichen Vorgehensweisen in den verschiedenen EU-Ländern.
Was ist Lastschrifteinzug?
Lastschrifteinzug wird auch Bankeinzug genannt und ist das Gegenteil einer Überweisung. Beim Lastschriftverfahren wird der Zahlungsempfänger vom Zahlenden per Lastschriftmandat dazu ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto abzubuchen. Im Gegensatz zum Dauerauftrag können bei der Lastschrift auch veränderliche Summen abgebucht werden.
Um einen Betrag abbuchen lassen zu können, muss der Zahlende dem Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger muss dann den Einzug bei seiner Bank anmelden. Der Betrag wird vom Konto des Zahlenden abgebucht und dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Innerhalb einer bestimmten Zeit ist eine Rückbuchung von Lastschriften möglich. Mehr dazu finden Sie weiter unten.
SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift
Vielen sind die Begriffe „Einzugsermächtigung“ und „Abbuchungsauftrag“ noch geläufig. Diese wurden im Zuge der SEPA-Umstellung abgeschafft und durch die SEPA-Basislastschrift (gilt immer dann, wenn Verbraucher beteiligt sind) und die SEPA-Firmenlastschrift (nur bei Geschäftskonten möglich, aber nicht vorgeschrieben) ersetzt.
Bei Abbuchungen von einem Privatkonto handelt es sich immer um eine SEPA-Basislastschrift.
Beim Lastschriftverfahren wird in Einmallastschrift, Erstlastschrift und Folgelastschrift unterschieden. Welche Unterschiede es hier gibt, lesen Sie in diesem Beitrag: Unterschied bei Lastschriften.
Was ist ein Lastschriftmandat?
Ein Lastschriftmandat berechtigt den Zahlungsempfänger dazu, Geld vom Konto des Zahlenden abzubuchen. Mandate können als Einfachmandat oder Mehrfachmandat vorliegen.
Einfachmandate gelten einmalig für eine Abbuchung, beispielsweise wenn Sie im Supermarkt an der Kasse mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Der Supermarkt darf den fälligen Betrag einmalig von Ihrem Konto abbuchen. Auch beim Onlineshopping erteilen Sie ein Mandat, wenn Sie Ihre Kontodaten eingeben und kostenpflichtig bestellen.
Mehrfachmandate gelten bis auf Widerruf, sodass der Zahlungsempfänger mehrfach Zahlungen von Ihrem Konto einziehen darf. Das betrifft beispielsweise Mietzahlungen, Telefonrechnungen, Mitgliedsbeiträge und Ratenzahlungen.
Lastschriftmandat widerrufen
Möchten Sie ein erteiltes Lastschriftmandat widerrufen oder eine bestehende Einzugsermächtigung kündigen? Wir haben im Artikel: Einzugsermächtigung kündigen eine Vorlage vorbereitet.
Jedes Lastschriftmandat beinhaltet eine Mandatsreferenz, die den Buchungsvorgang betrifft und die Gläubiger-Identifikationsnummer, mit der Zahlungsempfänger eindeutig zugeordnet werden können.
Lastschriftmandate gelten für 36 Monate. Die Frist beginnt mit der Erteilung des Mandats und wird – bei Mehrfachmandaten – mit jeder Abbuchung erneuert. Wird ein Lastschriftmandat für 36 Monate nicht genutzt, verfällt es.
Welche Kosten fallen beim Lastschrifteinzug an?
Für den Zahlenden ist der Lastschrifteinzug kostenfrei. Die Bank berechnet Ihnen keine Kosten für die Abbuchung von Ihrem Konto. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Konto bei Abbuchungen ausreichend gedeckt ist! Ansonsten können Rücklastschriften anfallen. Die Kosten dafür müssen Sie dem Gläubiger möglicherweise ersetzen.
Lastschriften zurückbuchen
Zahler haben die Möglichkeit, Lastschriften ohne Begründung durch ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Das Geld wird ihnen in diesem Fall wieder gutgeschrieben. Für diesen Vorgang fallen Ihnen zunächst keine Kosten an.
Vorsicht bei Rückbuchungen!
Haben Sie eine Rückbuchung unberechtigterweise durchgeführt und waren zahlungspflichtig, müssen Sie oft nicht nur die tatsächlichen Kosten, sondern auch das Rückbuchungsentgelt bezahlen!
Zweifeln Sie an der Höhe der Lastschrift, treten Sie darum erst mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung. Häufig können zu viel gezahlte Beträge verrechnet werden.
- Wenn das Konto des Zahlers nicht ausreichend gedeckt ist
- Wenn das Konto des Zahlers nicht existiert oder ein Sparkonto ist, von dem nicht abgebucht werden kann
- Teilweise bei Doppelbuchungen innerhalb kurzer Zeit
Eine Rückbuchung ist meist im Onlinebankingbereich Ihrer Bank möglich, Sie können sie aber auch in einer Bankfiliale oder telefonisch vornehmen lassen.
Welche Fristen gelten für die Rückbuchung von Lastschriften?
Die häufig kommunizierte Frist von 6 Wochen für die Rückbuchung von Lastschriften ist falsch. Seit der SEPA-Umstellung gelten generell 8 Wochen Rückbuchungsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Lastschriften durch Ihre Bank zurückbuchen lassen. Dafür müssen Sie keine Begründung angeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Gebühren muss der unrechtmäßige Zahlungsempfänger zahlen. Eine Rückbuchung findet meist innerhalb kurzer Zeit statt, häufig ist das Geld schon am nächsten Tag wieder auf Ihrem Konto.
Bei Lastschriften, die ohne gültiges SEPA-Mandat eingezogen wurden – die also nicht autorisiert waren – haben Sie sogar noch mehr Zeit, Ihr Geld zurückzubekommen. Unberechtigte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchungsdatum rückgängig gemacht werden. Kontaktieren Sie dafür Ihre Bank.
Zusammenfassung
- Beim Lastschriftverfahren wird Geld von Ihrem Konto abgebucht
- Abbuchung ist nur mit gültigem Lastschriftmandat möglich
- SEPA-Basislastschrift ähnelt der ehemaligen Einzugsermächtigung, kann aber europaweit genutzt werden
- Lastschriften können innerhalb von 8 Wochen zurückgebucht werden
- Teilnahme am Lastschriftverfahren ist kostenlos