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Bezahlen.net Ratgeber Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag?

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Im Gegensatz zur Überweisung, die vom Kontoinhaber in Auftrag gegeben wird, werden beim Lastschriftverfahren Beträge vom Konto abgebucht. Hier muss der Kontoinhaber also nicht selbst tätig werden. Auch nach der Umstellung auf das SEPA-Verfahren liest man häufig von Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Was die Unterschiede sind und worauf Sie achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Einzugsermächtigung – SEPA-Basislastschrift
    • 1.1 Wofür eignet sich die Einzugsermächtigung?
    • 1.2 Pro und Kontra der Einzugsermächtigung
  • 2 Abbuchungsauftrag – SEPA-Firmenlastschrift
    • 2.1 Wofür eignet sich der Abbuchungsauftrag?
    • 2.2 Pro und Kontra
  • 3 Erlöschen von Lastschriftmandaten
  • 4 Zusammenfassung

Das Lastschriftverfahren gliedert sich in zwei Bereiche auf, die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Die klassischen deutschen Lastschriftverfahren – die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag –, gibt es somit seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr. Trotzdem wird noch immer im Internet vor Abbuchungsaufträgen gewarnt. Aber was hat es damit eigentlich auf sich und wo muss man wirklich vorsichtig sein? Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen den Zahlungsarten.

SEPA

Die Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und vereinheitlicht bargeldlose Zahlungen innerhalb der EU.

Einzugsermächtigung – SEPA-Basislastschrift

einzugsermaechtigung-erteilen

Ihre Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren geben Sie meist mit einer Unterschrift.

Die Einzugsermächtigung ist das, was gemeinhin als „Lastschriftverfahren“ bezeichnet wird. Im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern, also wenn nicht ausschließlich Firmen beteiligt sind, ist die SEPA-Basislastschrift das genutzte Verfahren. Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Zahlungsempfänger dazu, fällige Zahlungen vom Konto einzuziehen. Dafür muss der Zahlende die Einzugsermächtigung unterschreiben, die beim Zahlungsempfänger vorliegen muss, um Geld einziehen zu dürfen. Diese Einzugsermächtigung erteilen Kunden auch im Supermarkt durch Eingabe der PIN oder durch ihre Unterschrift.

Bei der Einzugsermächtigung kann der Zahlungspflichtige innerhalb von acht Wochen Widerspruch bei seiner Bank einlegen. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die abgebuchten Beträge nicht korrekt sind. Er muss dabei keine Gründe nennen, um die Lastschrift zurückzuziehen. Die Bank schreibt ihm das Geld dann wieder gut. Dafür fallen beim Kontoinhaber keine Kosten an, dem Gläubiger werden aber Rücklastschriftgebühren vom Konto abgezogen. Unautorisierte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden.

Einzugsermächtigungen können bis einen Tag vor der Einlösung widerrufen werden.

Wofür eignet sich die Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung ist nicht nur bei einmaligen Bezahlvorgängen sinnvoll, sondern auch dann, wenn regelmäßig Zahlungen stattfinden sollen. Das können auch Zahlungen in veränderlicher Höhe sein. Das betrifft vor allem Mietzahlungen, Telefonrechnungen und Versicherungen.

Pro und Kontra der Einzugsermächtigung

Vorteile

  • Keine Überweisung nötig, Geld wird vom Zahlungsempfänger abgebucht
  • Einzug ist kostenlos
  • Widerruf innerhalb von 6 Wochen möglich
  • Ermöglicht bargeldlosen Zahlungsverkehr

Nachteile

  • Kunde muss darauf achten, dass das Konto gedeckt ist, damit fällige Beträge abgebucht werden können
  • Risiko für den Gläubiger, da Buchungen zurückgezogen werden können

Abbuchungsauftrag – SEPA-Firmenlastschrift

Beim Abbuchungsauftrag ermächtigt der Zahlungspflichtige die Bank dazu, Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Diese schriftliche Anweisung wird auch bei der Bank hinterlegt. Die konkrete Abbuchung muss vom Zahlungsempfänger ausgelöst werden und die Bank kontrolliert dann, ob ein entsprechender Abbuchungsauftrag vorliegt und löst diesen dann ein.

Da der Schuldner seiner Bank, also der Zahlstelle, die Genehmigung für Abbuchungen erteilt hat, muss er anfallende Zahlungen nicht gesondert bestätigen. Die Abbuchungen können nicht rückgängig gemacht werden. Hier müssen Sie mit dem Zahlungsempfänger in Kontakt treten, um eine Rückbuchung zu veranlassen.

Übrigens: Auch eine Überweisung können Sie nicht zurückziehen. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber: Eine Überweisung zurückziehen – Geht das?

Wofür eignet sich der Abbuchungsauftrag?

dafür eignet sich der Abbuchungsauftrag

Der Abbuchungsauftrag ist seit dem 1. Februar 2014 als SEPA-Firmenlastschrift bekannt, kann also nicht unter Verbrauchern genutzt werden. Bei Bezahlvorgängen zwischen Unternehmen kann der Abbuchungsauftrag sinnvoll sein.

Für die Gläubiger, also Zahlungsempfänger, ist der Abbuchungsauftrag eine komfortable Zahlungsweise, weil kein Risiko der Rückbuchung besteht.

Auch Beiträge für Mitgliedschaften in Vereinen dürfen nur per Einzugsermächtigung, also SEPA-Basislastschrift, stattfinden. Ein pauschaler Abbuchungsauftrag ist nicht möglich.

Pro und Kontra

Vorteile

  • Sinnvoll für Firmenkunden
  • Schnelle Zahlungsabwicklung

Nachteile

  • Keine Rückbuchung möglich
  • Nicht für Zahlungsverkehr mit Verbrauchern zulässig

Erlöschen von Lastschriftmandaten

Lastschriftmandate können einmalig (befristet) oder wiederkehrend (unbefristet) sein. Lastschriftmandate verfallen, wenn innerhalb von 36 Monaten keine Lastschrift eingezogen wurde. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Mandatsunterzeichnung und beginnt mit jeder eingezogenen Lastschrift erneut.

Zusammenfassung

  • Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag nicht mehr aktuell
  • Seit 2014 SEPA-Lastschriftverfahren für einheitlichen Zahlungsverkehr im Euro-Raum
  • Neu sind SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift, welche die bisherigen Lastschriftverfahren ersetzen
  • Basislastschrift für Verbraucher und Firmenkunden möglich, Firmenlastschrift nur für Geschäftskunden
  • Rückbuchung der Basislastschrift innerhalb von 8 Wochen möglich


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Team

Kevin Schroer
Redaktion
Berlin
Thema: Zahlungsmittel
Laura Schneider
Redaktion
Berlin
Thema: Shopping
Manuela Vogel
Redaktion
Hamburg
Thema: Banking & Finanzen
Fabian Simon
Marketing
Berlin

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