Bezahlen.net
Besucher: 39 Letzte aktualisierung: 9 Minuten
  • Startseite
  • Ratgeber
    • Payment-Anbieter
      • PaySafeCard
      • Klarna
      • Skrill
      • N26
    • Zahlarten
      • Amazon Pay
      • Bitcoins
      • PayPal
      • Kreditkarte
      • Lastschrift
      • Ratenkauf
      • Rechnungskauf
    • Weitere Themen
      • Banking
        • Sparkasse
        • Gemeinschaftskonto
        • Im Geschäft Geld abheben
      • Rechtliches
        • Umtauschen
        • Rundfunkbeitrag
        • Schufa
      • Packstation
      • Wie funktioniert…
    • Paket-Status
      • DHL
      • DHL Express
      • DHL Global Mail
      • DPD
      • Deutsche Post
      • GLS
      • Hermes
      • UPS
      • TNT
      • FedEx
  • Shops
    • Shop-Ratgeber
      • Aldi
      • Amazon
      • Asos
      • eBay Kleinanzeigen
      • Ikea
      • Media Markt
      • OTTO
      • Quelle
      • Kontaktdaten
    • Shops mit…
      • Shops mit Amazon Pay
      • Shops mit Ratenzahlung
      • Shops mit Rechnungskauf
      • Shops mit Klarna
      • Shops mit Klarna Ratenkauf
      • Shops mit Klarna Rechnungskauf
      • Shops mit Lastschrift
      • Shops mit PayPal
      • Shops mit PayPal Ratenzahlung
      • Shops mit PaySafeCard
  • Ausland
    • Themen:
      • Bezahlen im Ausland
      • Bestellen im Ausland
      • Bankgebühren im Ausland
      • Steckdosen im Ausland
      • Umsatzsteuer im Ausland
      • Zigarettenpreise im Ausland
      • Zoll und Import
    • China Shopping
      • China Shops
      • China Ratgeber
      • Zollrechner
    • China Shops
      • AliExpress
      • Alibaba
      • Banggood
      • SheIn.com
      • Zaful
  • Kauf auf Rechnung
    • Themen
      • Kleidung auf Rechnung
      • Handy auf Rechnung
      • Fernseher auf Rechnung
      • Laptop auf Rechnung
      • Parfum auf Rechnung
  • Ratenzahlung
    • Themen
      • Schuhe Ratenkauf
      • Kleidung Ratenkauf
      • Betten Ratenkauf
      • Couch Ratenkauf
      • Möbel Ratenkauf
      • Küche Ratenkauf
      • Fernseher Ratenkauf
      • Handy Ratenkauf
      • Handy ohne Vertrag Ratenkauf
      • Laptop Ratenkauf
      • Playstation 4 Ratenkauf
Bezahlen.net Ratgeber Lastschrift Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem Abbuchungsauftrag?

[ Gesamtbewertungen: 2 | Durchschnitt: 2,50 ]
Loading...

Im Gegensatz zur Überweisung, die vom Kontoinhaber in Auftrag gegeben wird, werden beim Lastschriftverfahren Beträge vom Konto abgebucht. Hier muss der Kontoinhaber also nicht selbst tätig werden. Auch nach der Umstellung auf das SEPA-Verfahren liest man häufig von Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Was die Unterschiede sind und worauf Sie achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Einzugsermächtigung – SEPA-Basislastschrift
    • 1.1 Wofür eignet sich die Einzugsermächtigung?
    • 1.2 Pro und Kontra der Einzugsermächtigung
  • 2 Abbuchungsauftrag – SEPA-Firmenlastschrift
    • 2.1 Wofür eignet sich der Abbuchungsauftrag?
    • 2.2 Pro und Kontra
  • 3 Erlöschen von Lastschriftmandaten
  • 4 Zusammenfassung

Das Lastschriftverfahren gliedert sich in zwei Bereiche auf, die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Die klassischen deutschen Lastschriftverfahren – die Einzugsermächtigung und den Abbuchungsauftrag –, gibt es somit seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr. Trotzdem wird noch immer im Internet vor Abbuchungsaufträgen gewarnt. Aber was hat es damit eigentlich auf sich und wo muss man wirklich vorsichtig sein? Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen den Zahlungsarten.

SEPA

Die Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und vereinheitlicht bargeldlose Zahlungen innerhalb der EU.

Einzugsermächtigung – SEPA-Basislastschrift

einzugsermaechtigung-erteilen

Ihre Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren geben Sie meist mit einer Unterschrift.

Die Einzugsermächtigung ist das, was gemeinhin als „Lastschriftverfahren“ bezeichnet wird. Im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern, also wenn nicht ausschließlich Firmen beteiligt sind, ist die SEPA-Basislastschrift das genutzte Verfahren. Der Zahlungspflichtige ermächtigt den Zahlungsempfänger dazu, fällige Zahlungen vom Konto einzuziehen. Dafür muss der Zahlende die Einzugsermächtigung unterschreiben, die beim Zahlungsempfänger vorliegen muss, um Geld einziehen zu dürfen. Diese Einzugsermächtigung erteilen Kunden auch im Supermarkt durch Eingabe der PIN oder durch ihre Unterschrift.

Bei der Einzugsermächtigung kann der Zahlungspflichtige innerhalb von acht Wochen Widerspruch bei seiner Bank einlegen. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die abgebuchten Beträge nicht korrekt sind. Er muss dabei keine Gründe nennen, um die Lastschrift zurückzuziehen. Die Bank schreibt ihm das Geld dann wieder gut. Dafür fallen beim Kontoinhaber keine Kosten an, dem Gläubiger werden aber Rücklastschriftgebühren vom Konto abgezogen. Unautorisierte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden.

Einzugsermächtigungen können bis einen Tag vor der Einlösung widerrufen werden.

Wofür eignet sich die Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung ist nicht nur bei einmaligen Bezahlvorgängen sinnvoll, sondern auch dann, wenn regelmäßig Zahlungen stattfinden sollen. Das können auch Zahlungen in veränderlicher Höhe sein. Das betrifft vor allem Mietzahlungen, Telefonrechnungen und Versicherungen.

Pro und Kontra der Einzugsermächtigung

Vorteile

  • Keine Überweisung nötig, Geld wird vom Zahlungsempfänger abgebucht
  • Einzug ist kostenlos
  • Widerruf innerhalb von 6 Wochen möglich
  • Ermöglicht bargeldlosen Zahlungsverkehr

Nachteile

  • Kunde muss darauf achten, dass das Konto gedeckt ist, damit fällige Beträge abgebucht werden können
  • Risiko für den Gläubiger, da Buchungen zurückgezogen werden können

Abbuchungsauftrag – SEPA-Firmenlastschrift

Beim Abbuchungsauftrag ermächtigt der Zahlungspflichtige die Bank dazu, Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Diese schriftliche Anweisung wird auch bei der Bank hinterlegt. Die konkrete Abbuchung muss vom Zahlungsempfänger ausgelöst werden und die Bank kontrolliert dann, ob ein entsprechender Abbuchungsauftrag vorliegt und löst diesen dann ein.

Da der Schuldner seiner Bank, also der Zahlstelle, die Genehmigung für Abbuchungen erteilt hat, muss er anfallende Zahlungen nicht gesondert bestätigen. Die Abbuchungen können nicht rückgängig gemacht werden. Hier müssen Sie mit dem Zahlungsempfänger in Kontakt treten, um eine Rückbuchung zu veranlassen.

Übrigens: Auch eine Überweisung können Sie nicht zurückziehen. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber: Eine Überweisung zurückziehen – Geht das?

Wofür eignet sich der Abbuchungsauftrag?

dafür eignet sich der Abbuchungsauftrag

Der Abbuchungsauftrag ist seit dem 1. Februar 2014 als SEPA-Firmenlastschrift bekannt, kann also nicht unter Verbrauchern genutzt werden. Bei Bezahlvorgängen zwischen Unternehmen kann der Abbuchungsauftrag sinnvoll sein.

Für die Gläubiger, also Zahlungsempfänger, ist der Abbuchungsauftrag eine komfortable Zahlungsweise, weil kein Risiko der Rückbuchung besteht.

Auch Beiträge für Mitgliedschaften in Vereinen dürfen nur per Einzugsermächtigung, also SEPA-Basislastschrift, stattfinden. Ein pauschaler Abbuchungsauftrag ist nicht möglich.

Pro und Kontra

Vorteile

  • Sinnvoll für Firmenkunden
  • Schnelle Zahlungsabwicklung

Nachteile

  • Keine Rückbuchung möglich
  • Nicht für Zahlungsverkehr mit Verbrauchern zulässig

Erlöschen von Lastschriftmandaten

Lastschriftmandate können einmalig (befristet) oder wiederkehrend (unbefristet) sein. Lastschriftmandate verfallen, wenn innerhalb von 36 Monaten keine Lastschrift eingezogen wurde. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Mandatsunterzeichnung und beginnt mit jeder eingezogenen Lastschrift erneut.

Zusammenfassung

  • Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag nicht mehr aktuell
  • Seit 2014 SEPA-Lastschriftverfahren für einheitlichen Zahlungsverkehr im Euro-Raum
  • Neu sind SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift, welche die bisherigen Lastschriftverfahren ersetzen
  • Basislastschrift für Verbraucher und Firmenkunden möglich, Firmenlastschrift nur für Geschäftskunden
  • Rückbuchung der Basislastschrift innerhalb von 8 Wochen möglich


Diese Artikel können Sie auch interessieren:

  • Unterschied bei Lastschriften
  • Wie funktioniert Lastschrifteinzug?
  • Wie funktioniert die SEPA-Basislastschrift?
  • Shops mit Lastschrift
  • Widerruf eines Lastschriftmandats
  • Wie funktioniert Lastschrift?

2 Kommentare

  1. G.Weber sagt:
    19. Januar 2023 um 18:51 Uhr

    ich habe Ihren Artikel mit Interesse gelesen. Bedeutet die Änderung vom 1. Februar 2014 dann, dass mein Abbuchungsauftrag der jetzt eine SEPA-Firmenlastschrift ist, eigentlich nicht mehr autorisiert ist? Denn bei Ihnen steht ja der Hinweis, dass dieses Konstrukt zwischen Unternehmen und Verbraucher so nicht mehr gilt, bzw. für den Verbraucher auch ein Nachteil sein kann. Hat sich dann seit diesem 1. Februar 2014 die einmal abgegebene Willenserklärung von mir dahingehend erledigt, bzw. ist diese dann aufgelöst? Sollte ich als Verbraucher dann diese alte Erklärung nachträglich noch kündigen und dafür eine neue SEPA-Basislastschrift mit dem Gläubiger vereinbaren?
    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      20. Januar 2023 um 14:35 Uhr

      Hallo,
      ich bin nicht sicher, was sie mit „mein Abbuchungsauftrag“ meinen: Haben Sie einen Auftrag erteilt oder buchen Sie selbst ab? Wenn Sie selbst Verbraucher sind, hätte der Gläubiger sich bei Ihnen bereits bezüglich eines SEPA-LAstschriftmandats bei Ihnen melden sollen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beliebte Beiträge

  • Amazon Kontakt
  • Klarna Kontakt
  • PayPal Kontakt
  • Bei Amazon Ware nicht erhalten
  • o2 Kontakt
  • Sky Hotline
  • ALDI Kontakt
  • eBay Kontakt
  • Alte Bestellungen bei Amazon löschen
  • Aldi Online Bestellung
  • Teuerste Yu-Gi-Oh! Karte
  • Teuerste 2-Euro-Münzen der Welt

Unsere Philosophie

Bezahlen.net - das große Fachportal zu allen Themen rund um das Bezahlen, sowohl online als auch offline. 100%ig unabhängig!

Über Bezahlen.net

  • 2000+ Ratgeber
  • 1900+ Shops
  • 1000+ Kommentare
  • 120 Videos

Soziale Kanäle

  • Twitter
  • YouTube
  • Facebook

Kontakt

  • Impressum / Kontakt
  • Unsere Redaktion
  • Fehler gefunden? Hier melden
© 2023 Bezahlen.net. Alle Rechte vorbehalten.
  • Neue Ratgeber
  • Beliebte Ratgeber
  • Unsere Kategorien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Einstellungen