Wenn man eine Bestellung bei OTTO einmal abgeschickt hat, ist auch die Zahlungsart festgelegt. Doch was passiert, wenn man die falsche Zahlungsart ausgewählt hat oder sich plötzlich für eine andere Zahlungsart entscheiden möchte? Wir erklären im folgenden Artikel, ob es möglich ist, beispielsweise auch nachträglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren, und wie man am besten dabei vorgeht.
Auf einen Blick
- Ist eine Bestellung einmal abgeschickt, ist die Zahlungsart festgelegt und kann nicht mehr manuell geändert werden
- Der Kundenservice hat die Möglichkeit, die Zahlungsart zu ändern, solange der zugehörige Rechnungsbetrag noch nicht fällig ist
- Für die nachträgliche Änderung einer Zahlungsart empfiehlt sich der telefonische Kontakt zum Kundenservice (gebührenfrei unter 040 3603 3603)
Kann ich bei OTTO auch nachträglich die Ratenzahlung wählen?
Hat man eine Bestellung bei www.OTTO.de getätigt, hat man selbst keine Möglichkeit, die Zahlungsart zu ändern. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich zur Bestellung mit dem Kundenservice in Verbindung zu setzen, um die Zahlweise doch noch anzupassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Rechnungsbetrag noch nicht fällig ist.
Das bedeutet, dass bei der Zahlung per Kreditkarte und PayPal eine nachträgliche Änderung ausscheidet, da der Rechnungsbetrag im Regelfall sofort eingezogen wird. Bessere Chancen hat man als Kunde bei der Zahlung per Vorkasse oder Rechnungskauf. In diesem Fall ist es meist noch möglich, die Zahlungsart über den Kundenservice anpassen zu lassen.
Wie wende ich mich an den Kundenservice?
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme per Telefon, wenn die Zahlweise geändert werden soll. So erfolgt eine direkte Bearbeitung der Anfrage, der Servicemitarbeiter kann vom Kunden sämtliche notwendigen Informationen in Erfahrung bringen und man erhält sofort eine Auskunft, ob die Änderung durchgeführt werden kann.
Der Kundenservice kann telefonisch unter 040 3603 3603 (einmalig 20 Cent aus dem deutschen Festnetz, max. 60 Cent aus dem Mobilfunknetz) kontaktiert werden. Alternativ kann ein kostenloser Rückruf angefordert oder ein Live-Chat initiiert werden. Per Mail ist der Kundenservice unter service@otto.de erreichbar.
Wichtig ist, dass man seine Kundennummer bereithält, da eine Änderung durch den Mitarbeiter der entsprechenden Bestellung zugeordnet werden muss. Die Kundennummer findet man, wenn man eingeloggt ist, unter „Mein Konto“ (rechts oben auf der Startseite), den Unterpunkt „Mein Konto“ und in der linken Themenleiste unter „Meine persönlichen Daten“. Wie man bei OTTO mit Kundennummer bestellen kann, zeigen wir in einem anderen Ratgeber.
- Kreditkarte (Belastung erfolgt direkt bei Versand der Ware)
- PayPal (Belastung erfolgt ebenfalls bei Versand der Ware)
- Banküberweisung (zahlbar innerhalb von sieben Kalendertagen)
- Rechnungskauf (zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt)
- Ratenzahlung (erste Rate 30 Tage nach Erhalt der Bestellung fällig)
- 100 Tage Zahlpause (Komplettzahlung nach 100 Tagen)
Welche Vor- und Nachteile bietet die Ratenzahlung?
Grundsätzlich ist die Ratenzahlung genau dann von Vorteil, wenn ein Einkauf so groß ist, dass man ihn nicht auf einmal bezahlen kann oder möchte. So hat man Zeit, den Einkauf bequem in 3 bis 48 Monatsraten abzubezahlen. Allerdings ist das auch bereits der erste Nachteil: Je größer der Bestellwert, umso schwerer tut sich OTTO auch damit, diese uneingeschränkt anzubieten. Gerade bei höheren Bestellbeträgen kann es notwendig sein, eine Anzahlung an OTTO zu leisten.
Außerdem ist der Ratenkauf bei OTTO relativ teuer. Mit einem effektiven Jahreszins, der je nach Zahldauer zwischen 15 und 16 Prozent liegt, ist der Ratenkauf bei OTTO sogar teurer als der Dispokredit vieler Hausbanken. Entsprechend ist man in Bezug auf die Kosten mit einem echten Ratenkredit nahezu immer wesentlich besser beraten.
Fazit
Nach einem Einkauf ist es nicht mehr möglich, die Zahlart manuell anzupassen. Allerdings hat man die Möglichkeit, in Kooperation mit dem Kundenservice gemeinsam noch eine Änderung zu erreichen, sofern der Rechnungsbetrag noch nicht zur Zahlung fällig ist.
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