Deutsche Post Status: „Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.“
Die Sendung befand sich in der Zustellung, jedoch wurde der Empfänger nicht angetroffen, sodass sie nicht übergeben werden konnte. Eventuell wurde sie in einer Postfiliale hinterlegt, damit der Empfänger sie dort abholen kann. Dafür hat er sieben Werktage Zeit. Erfolgt in dieser Zeit keine Abholung, wird das Paket an den Absender zurückgeschickt. Sobald dieser Prozess eingeleitet ist, kann er nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Wie erfahre ich den genauen Grund für die Rücksendung?
Der Sendungsstatus gibt keinen Aufschluss über den Grund für die Rücksendung. Wird eine Sendung an den Absender zurückgeschickt, versieht die Deutsche Post sie mit einem Aufkleber oder einem schriftlichen Vermerk, der Aufschluss über den Rücksendegrund gibt. Der Empfänger kann diesen somit nach erfolgter Rücksendung beim Absender erfragen.
Kann ich den Rücksendegrund auch beim Kundenservice der Deutschen Post erfragen?
Sie können den Kundenservice telefonisch kontaktieren und den Rücksendegrund erfragen. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Sendungsnummer. Eventuell werden Sie auch nach dem Versanddatum gefragt. Dadurch stellen die Mitarbeiter der Deutschen Post sicher, dass es sich bei dem Anrufer tatsächlich um den Versender handelt und nicht um eine fremde Person.
Hotlines der Deutschen Post
Sie erreichen den Kundenservice der Deutschen Post unter folgenden Telefonnummern:
- Kundenservice BRIEF Einschreiben, Nachname National, wert National: 0228 4333 112
- Kundenservice BRIEF International: 0228 4333 118
- Geschäftskundenservice BRIEF: 0180 6555 555
Meine Sendung wurde ungerechtfertigt zurückgeschickt. Was kann ich in dem Fall tun?
In seltenen Fällen kommt es vor, dass eine Sendung ungerechtfertigt zurückgeschickt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Empfänger gar nicht darüber informiert war, dass seine Sendung in der Postfiliale hinterlegt wurde. Vielleicht hat der Zusteller vergessen ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten zu werfen.
Was auch immer der Grund für die ungerechtfertigte Rücksendung ist, kontaktieren Sie den Kundenservice der Deutschen Post und erklären Sie die Sachlage. Sind Sie im Recht, so wird die Deutsche Post Ihnen vielleicht die Portogebühr erstatten.
Wie muss ich vorgehen, wenn meine Sendung in einer Postfiliale hinterlegt wurde, ich aber keine Zeit habe, um sie abzuholen?
Beauftragen Sie einfach eine andere Person mit der Abholung Ihrer Sendung. Das ist problemlos möglich, setzt jedoch voraus, dass diese Person mit einer Vollmacht ausgestattet ist, die vom Empfänger erstellt wurde. Die Deutsche Post bietet dafür spezielle Vordrucke, die der Empfänger ausdrucken und ausfüllen kann. Bei Vorlage dieser Vollmacht bekommt die Person Ihre Sendung problemlos ausgehändigt, nachdem sie sich mit einem Ausweis identifiziert hat.
Welche Informationen muss eine Vollmacht enthalten?
Aus der Vollmacht muss klar hervorgehen, um welchen Transportdienstleister es sich handelt und welche Sendungsnummer das Paket hat. Zudem sollten der Name und die Adresse des Empfängers sowie auch des Abholers genannt werden. Machen Sie weiterhin deutlich, dass Sie eine Abholung durch diese Person wünschen und unterschreiben Sie das Formular.
Zusammenfassung
- Die Deutsche Post hat versucht die Sendung zuzustellen. Dies war jedoch nicht möglich, weshalb sie an den Absender zurückgeschickt werden musste.
- Trifft der Zusteller den Empfänger nicht an, wird die Sendung in einer Postfiliale hinterlegt, wo sie innerhalb einer festgelegten Aufbewahrungsfrist abgeholt werden kann. Erst danach wird die Sendung an den Absender zurückgeschickt.
Kontakt zur Deutschen Post
Kontakt | Details |
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Telefon | BRIEF Einschreiben und Nachnahme National, WERT NATIONAL: (Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr) BRIEF International: (Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr) Geschäftskundenservice BRIEF: (Mo. - Fr., 8.00 - 18.00 Uhr, 20 Cent aus dem Festnetz, max. 60 Cent aus dem Mobilfunknetz) |
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