DHL-Status: „Zu dieser Sendung liegt ein Wunschort/-nachbar vor.“
Für diese Sendung wurde vom Empfänger ein Wunschort bzw. Wunschnachbar angeben. An diesem Ort oder bei diesem Nachbarn soll die Sendung bevorzugt abgegeben werden.
Wer übernimmt die Haftung in diesem Fall?
Falls der Empfänger einen Wunschort angegeben hat, geht die Haftung dementsprechend auf den Empfänger über. Deshalb ist es wichtig, dass ein sicherer Ort ausgesucht wird, der von außen nicht einsehbar ist. Dies kann zum Beispiel ein Schuppen im Garten des Empfängers sein oder ein Kellereingang, der nun vom Empfänger selbst genutzt wird. Hier liegt es am Empfänger, sicherzustellen, dass die Sendung an dem Wunschort sicher liegt. Wird die Sendung bei einem Wunschnachbarn abgegeben, geht die Haftung für Schäden oder Verluste im Moment der Übergabe auf den Nachbarn über.
Wie kann ich bei DHL einen Wunschort oder Wunschnachbarn angeben?
Registrieren Sie sich bei DHL als Kunde, um praktische Services wie das Angeben eines Wunschortes und Wunschnachbarn nutzen zu können. Nach der Registrierung können Sie Ihren Wunschnachbarn und Wunschort angeben. Dort werden Ihre Sendungen abgegeben, falls Sie nicht zuhause sind. Ebenso können Sie dort Ihre Sendungen zur Abholung bereitstellen.
Wie erfahre ich, dass eine Sendung für mich beim Nachbarn oder einem Wunschort hinterlassen wurde?
Der DHL-Zusteller informiert Sie in Form einer Benachrichtigungskarte, die er in Ihren Briefkasten wirft. DHL-Kunden können zusätzlich wählen, ob Sie per E-Mail oder SMS benachrichtigt werden möchten.
Was passiert mit meinem Wunschort oder Wunschnachbarn, wenn ich umziehe?
In diesem Fall müssen Sie einfach bei DHL Ihre Adresse aktualisieren und einen neuen Wunschort bzw. Wunschnachbarn eingeben.
Zusammenfassung
- Der Empfänger hat für diese Sendung einen Wunschnachbarn bzw. Wunschort angegeben. Dort soll die Sendung hinterlegt werden, wenn der Empfänger selbst nicht zuhause ist.
- Diesen DHL-Service kann man nutzen, wenn man sich als DHL-Kunde registriert.
- Jedoch gilt es dabei zu beachten, dass DHL damit die Haftung abgibt und diese auf den Empfänger (im Fall des Wunschortes) und auf den Nachbarn (im Fall der Abgabe beim Wunschnachbarn) übergeht.
Kontakt zu DHL
Kontakt | Details |
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Telefon | (Mo. - Fr., 7.00 - 20.00Uhr, auch an Feiertagen) |
Fax (Beschwerden) | 01803/002600 (kostenpflichtig: 0,09 €/min) |
Post (Reklamation) | DHL Paket GmbH Kundenservice 22795 Hamburg, Hamburg - Germany |
Chat | Post-Chat |
Sendungsverfolgung: | DHL Track and Trace |
Filiale finden | standorte.deutschepost.de |
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twitter.com/DHLPaket |
Mein DHL Paket wurde laut DHL an die Nachbarin geliefert. (Ohne meine Zustimmung)
Sie sagt, dass Sie nichts angenommen hat und gar nicht zuhause war.
Ich vermute dass ein Trick Betrüger das Paket angenommen hat (150 Parteien im Haus)
Weder DHL noch Verkäufer (privat) wollen für den Verlust (75 EUR) aufkommen.
Was jetzt?
Hallo Sidlee,
laut den AGB von DHL dürfen die Zusteller das Paket an beliebige Nachbarn (auch ohne Zustimmung) abgeben, sofern der ursprüngliche Empfänger benachrichtigt wird.
Wenn Ihre Nachbarin das Paket nicht angenommen hat, besteht eventuell die Möglichkeit, dass der Zusteller den falschen Namen auf die Benachrichtigungskarte geschrieben hat? Eventuell liegt das Paket bei einem anderen Nachbarn? Könnte hier ein Aushang im Haus helfen?
Was Sie sonst tun können: einen Ablieferbeleg von DHL anfordern. Ist aus dem Ablieferbeleg nicht exakt ersichtlich, wo das Paket abgegeben wurde oder hat möglicherweise der Zusteller die Abgabe nur vorgetäuscht, haftet DHL. Sie könnten dann Anzeige erstatten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.