Vielleicht ist es Ihnen auch schon passiert: Sie haben bei eBay etwas gekauft und erhalten die Lieferung nicht direkt vom Händler oder der Privatperson, sondern in einer Amazon-Verpackung. Die ist nicht wiederverwendet, sondern die Originalverpackung, inklusive Label und Paketband. Ob bei der Bestellung alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Wir erklären Ihnen, wie es passieren kann, dass Ihre eBay-Bestellung von Amazon geliefert wird und ob Sie etwas dagegen tun können.
Kurios: Bestellungen werden über Amazon geliefert
Manchmal hat man gar nichts bei Amazon bestellt und erhält doch eine Sendung. Die Ware passt zu einer eBay-Bestellung, Verkäufer oder Shopname aber nicht… Wenn Ihnen das auch schon passiert ist und Sie sich wundern, ob das mit rechten Dingen zugehen kann, sind Sie nicht alleine. Tatsache ist aber: In den meisten Fällen handelt es sich nicht um Betrug – Sie haben über eBay bezahlt, eine Rechnung oder Kontobelastung von Amazon erfolgt nicht – sondern um ein findiges Geschäftsmodell.
Gründe für Amazon als Lieferant
Viele Händler nutzen Amazon als Fulfillment-Anbieter. Sie lagern Ihre Ware dort und lassen liefern, wenn eine Bestellung eingeht. Teilweise nutzen Händler aber auch genau diese Strategie anderer Verkäufer, um sich daran zu bereichern.
Verkäufer betreibt Amazon-Shop
Wenn der eBay-Verkäufer auch bei Amazon einen Händleraccount hat und statt eines eigenen Lagers alle Waren bei Amazon lagert, beauftragt er Amazon im Anschluss an Ihre Bestellung mit der Lieferung.
Verkäufer bestellt bei anderen Amazon-Händlern
Eine andere Möglichkeit ist es, dass der eBay-Verkäufer gar nicht selbst ebenfalls bei Amazon verkauft, sondern einfach ein paar Euro auf den Verkaufspreis eines anderen Händlers bei Amazon draufschlägt und auf eBay verkauft. Sobald eine eBay-Bestellung eingegangen ist, ordert er dann bei Amazon und lässt an Ihre Adresse liefern, quasi also Geschenk.
Meist ist das Ganze weder mit Amazon, noch mit dem Händler abgesprochen. Mitunter werden Produktfotos oder -beschreibungen einfach kopiert und die Verkäufer sitzen in Spanien oder anderen Ländern. Amazon unterstützt dieses Guerilla-Dropshipping ausdrücklich nicht. Haben aber eBay-Händler und Amazon-Händler eine entsprechende Vereinbarung getroffen, kann das Vorgehen durchaus legal und legitim sein.
Kann ich Lieferungen von Amazon vermeiden?
Auch wenn Sie selbst kein Konto bei Amazon haben und den Händler vielleicht sogar aus Überzeugung vermeiden, können Sie in den meisten Fällen nichts dagegen unternehmen, dass jemand eine Bestellung aufgibt und bezahlt und sie dann an Ihre Adresse liefern lässt.
Auf Datenschutzerklärung achten
Seriöse Händler, die bei eBay verkaufen und über Amazon ausliefern, geben allerdings in ihrer Datenschutzerklärung an, dass ihre Daten zu Lieferzwecken an Amazon weitergegeben werden. Finden Sie diesen Hinweis und möchten Sie eine Lieferung durch Amazon vermeiden, können Sie einen anderen Verkäufer wählen.
Zusammenfassung
Einige Händler nutzen FBA, also Amazon als Fulfillment-Anbieter, indem sie ihre Waren dort lagern und versenden lassen, wenn eine Bestellung eingegangen ist. Das spart ein eigenes Lager und die Logistik. In solchen Fällen müssen Sie also nicht von Betrug ausgehen – es ist schlicht für normale Kunden kurios. Stutzig werden sollen Sie, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von Amazon erhalten, obwohl Sie Ihre Ware bereits beim ebay-Händler bezahlt haben.
Wir lehnen grundsätzlich Amazon ab!!!! Wie können wir uns schützen? Bei Bestellung generell Amazon ablehnen?
Hallo Glenn,
gerade bei Marktplatzhändlern oder solchen, die kein eigenes Warenlager unterhalten, ist der Versand über Amazon sehr beliebt. Das können Sie aber vor Lieferung im Normalfall nicht wissen. Sie können natürlich vor dem Kauf beim Händler nachfragen, wie geliefert wird. Ansonsten bleibt Ihnen wohl nur übrig, jede mit Amazon versandte Bestellung bei der Lieferung abzulehnen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.