Mit einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) haben Sie den Vorteil, dass Ihnen im Falle einer Pfändung ausreichend Geld zur Verfügung steht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Aktuell beträgt der monatliche Grundfreibetrag auf einem P-Konto 1.178,59 €. Diese Summe darf nicht gepfändet werden. Auch die Postbank bietet Ihnen die Möglichkeit eines P-Kontos an. Dabei müssen Sie jedoch einige Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Monatliche Kontoführungsgebühr beträgt 5,90 €
- Antrag geht nur postalisch möglich
- Keine Nutzung von Kreditkarten oder einem Dispokredit
- EC-Karte dürfen Sie nutzen
Wie erfolgt die Beantragung eines P-Kontos bei der Postbank?
Wenn Sie ein P-Konto bei der Postbank eröffnen wollen, dann müssen Sie den Antrag schriftlich einreichen. Hier finden Sie das entsprechende Formular.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die Postanschrift:
Postbank Essen
Kontoführung
Kruppstraße 2
45128 Essen
Wie lange dauert die Eröffnung des P-Kontos bei der Postbank?
Nachdem Ihr schriftlicher Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos bei der Postbank eingegangen ist, darf laut dem Gesetzgeber die Dauer der Einrichtung des P-Kontos vier Bankarbeitstage nicht überschreiten. Aufgrund des Postweges sollten Sie jedoch zwischen 5 und 6 Werktage einplanen. Sollte bereits eine Pfändung bestehen, ist dies nicht weiter tragisch, denn der Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt bis zu 4 Wochen rückwirkend.
Was benötigen Sie für die Eröffnung eines P-Kontos bei der Postbank?
Damit Sie Ihr Girokonto bei der Postbank in ein P-Konto umwandeln können, benötigen Sie den erwähnten Antrag. Weitere Unterlagen werden zur Eröffnung des P-Kontos nicht benötigt. Möchten Sie jedoch den monatlichen Freibetrag von aktuell 1.178,59 € erhöhen lassen, dann müssen Sie der Postbank die entsprechenden Bescheinigungen zukommen lassen. Erhöhungen des Freibetrages sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies gilt, wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben oder wenn Sie Unterhalt zahlen müssen. Auch hier bietet Ihnen die Postbank für die Bescheinigung ein vorbereitetes Formular, das Sie herunterladen können.
Welche Kosten erwarten Sie mit einem P-Konto bei der Postbank?
Für die Führung eines P-Kontos bei der Postbank müssen Sie monatlich 5,90 € zahlen. Laut Gesetzgeber ist die Einrichtung eines P-Kontos immer kostenfrei.
Wann können Sie über das Geld auf dem P-Konto bei der Postbank verfügen?
Alle Zahlungseingänge auf Ihrem P-Konto bei der Postbank müssen disponiert werden. Dies bedeutet, dass jede Buchung manuell geprüft werden muss, ob mit dem Geld der Pfändungsfreibetrag nicht überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, dass muss diese Summe an Ihre Gläubiger weitergereicht werden, um Ihre Schulden zu tilgen.
Kommt es am Monatsende oder am Monatsanfang zu einem vermehrten Buchungsaufwand, dann kann es durchaus passieren, dass Sie Geldeingänge auf Ihrem P-Konto nicht sofort sehen. Die Postbank bietet Ihnen hierfür jedoch einen speziellen Service an. Unter der Rufnummer 0228 – 55 00 10 00 können Sie sich jederzeit Ihr aktuelles Guthaben ansagen lassen. Sie benötigen dazu nur Ihre Postbank Girokonto-Nummer und Ihre persönliche PIN für das Telefon-Banking.
Wo bekommen Sie ihre persönliche PIN für das Telefon-Banking?
Direkt bei der Kontoeröffnung bei der Postbank bekommen Sie mit Ihren Unterlagen auch Ihre persönliche PIN für das Telefon-Banking zugesandt. Haben Sie dieses Anschreiben verloren oder verlegt, dann können Sie in einer Filiale der Postbank eine neue PIN beantragen.
Können Sie von Ihrem P-Konto bei Postbank Geld abheben?
Haben Sie Ihr Girokonto bei der Postbank in ein P-Konto umwandeln lassen, dann können Sie Ihre EC-Karte wie gewohnt weiternutzen. Dies bedeutet, dass Sie an jedem Geldautomaten der Postbank Bargeld abheben können. Nutzen Sie einen Automaten der Cash-Group sind die Abhebungen für Sie kostenlos.
Welche Banken gehören zur Cash-Group?
Zu Cash-Group zählen:
- Postbank
- Commerzbank
- Deutsche Bank
- Hypo Vereinsbank
- Teilnehmende Shell Tankstellen
Jedoch müssen Sie bedenken, dass einige Services für Sie als Inhaber eines P-Konto nur noch eingeschränkte oder gar nicht mehr nutzbar sind. Sie bekommen unter anderem keinen Dispo-Kredit mehr gewährt und können auch keine Kreditkarte mehr nutzen. Mit einem P-Konto haben Sie lediglich die Möglichkeit einer Prepaid-Kreditkarte.
Können Sie ein P-Konto bei der Postbank zurückwandeln?
Sobald alle Ihre Schulden beglichen sind und Sie keine Pfändungen mehr erwarten, können Sie das P-Konto wieder in ein Girokonto umwandeln. Diese Rückumwandlung müssen Sie natürlich beantragen. Dazu müssen Sie in der Filiale der Postbank einen persönlichen Termin vereinbaren.