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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Paket bekommen, nicht bestellt

Paket bekommen, aber nicht bestellt - Achtung Betrugsmasche!

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Der Handel im Internet floriert. Sicher haben auch Sie schon oft etwas in Onlineshops bestellt und im Anschluss sehnsüchtig auf Ihr Paket gewartet. Doch was hat es eigentlich zu bedeuten, wenn Sie gar nichts bestellt haben und trotzdem ein Paket erhalten? Es passiert immer häufiger, dass Verbrauchern Ware zugeschickt wird, mit der sie nichts anfangen können. Hier ist Vorsicht geboten, denn es handelt sich um eine Betrugsmasche, die von diversen Internethändlern betrieben wird, um die Absätze zu steigern. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eins dieser Pakete bekommen. Wir verraten Ihnen, ob Sie die Ware bezahlen oder zurückschicken müssen und ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn Sie bereits bezahlt haben.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Paket bekommen und nicht bestellt – Wie funktioniert die Betrugsmasche?
    • 1.1 Pakete von Amazon
  • 2 Bezahlpflicht: Muss ich die Ware bezahlen?
  • 3 Rücksendung: Muss ich die Ware zurückschicken?
  • 4 Geld zurückfordern: Ich habe bereits bezahlt. Kann ich trotzdem mein Geld zurückerhalten?
  • 5 Prävention: Wie schützt man sich am besten vor Situationen dieser Art?
  • 6 Zusammenfassung

Paket bekommen und nicht bestellt – Wie funktioniert die Betrugsmasche?

Die Masche der Paketbetrüger

Die Masche der Paketbetrüger

Einige Unternehmen versenden ihre Ware an ahnungslose Verbraucher, legen eine Rechnung bei und hoffen darauf, dass diese bezahlt wird. Leider passiert es oft genug, dass diese Masche funktioniert. Manche Menschen sind durch das Paket verunsichert und bezahlen die Rechnung, um sich möglichen Ärger zu ersparen.

Leider lässt sich nur darüber spekulieren, wem diese Unternehmen ihre Pakete zuschicken. Sehr wahrscheinlich ist jedoch, dass Sie mit im Internet gehandelten Adresslisten arbeiten. Seien Sie deshalb vorsichtig, wem Sie im Internet Ihre Daten anvertrauen. Verzichten Sie möglichst darauf, Ihre Adresse kommerziellen Seiten zur Verfügung zu stellen. Auch wenn Sie im Glauben sind, an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder einfach nur Informationen zu erfragen, kann es dennoch sein, dass Ihre Adresse anschließend weitergegeben wird.

Pakete von Amazon

Teils kommen Pakete auch von Amazon. Dabei handelt es sich um Käufe, die nicht im Kundenkonto auftauchen, d.h. das Konto wurde nicht gehackt. Meist handelt es sich um Marketplace-Verkäufer, die durch verifizierte Käufe ihre Position bei Amazon aufbessern möchten und für den Versand echte Adressen nutzen, die sie im Internet (sei es über Adresslisten oder Webseiten-Impressen) erhalten.

Dabei ist die Ware bei Ankunft sogar bezahlt. Auf Anfrage bietet Amazon zwar eine kostenlose Rücksendung an, grundsätzlich können Sie die Ware aber auch behalten oder entsorgen.

Bezahlpflicht: Muss ich die Ware bezahlen?

Nein. Ware, die Sie nicht bestellt haben, müssen Sie auch nicht bezahlen. Eine Zahlungsverpflichtung besteht erst, wenn Sie einen Kaufvertrag eingegangen sind. Allein durch Zusendung eines Paketes mit Ware, besteht noch kein Kaufvertrag. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie auf dieses Paket reagieren und sich z.B. beim Versender bedanken. Dies könnte als Einverständniserklärung gewertet werden und damit verpflichten Sie sich automatisch zur Zahlung.

Im Zweifelsfall muss der Versender oder Verkäufer beweisen, dass er einen Vertrag mit Ihnen geschlossen hat.

Rücksendung: Muss ich die Ware zurückschicken?

Was passiert mit nicht bestellter Ware?

Was passiert mit nicht bestellter Ware?

Nein, Sie können die Ware grundsätzlich behalten oder entsorgen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sie zurückzuschicken, wenn Sie sie nicht bestellt haben.

Wichtig ist jedoch, dass die Ware tatsächlich an Sie adressiert war. Haben Sie das Paket nur irrtümlich angenommen und es war eigentlich für jemand anderen bestimmt, so kann das Unternehmen die Ware zurückverlangen. Auch wenn das Paket nur versehentlich an Sie gesendet wurde, weil ein Fehler passiert ist, so sind Sie zur Rückgabe verpflichtet. Klären Sie in dem Fall am besten mit dem Versender ab, was nun zu tun ist. In der Regel wird er die Portokosten übernehmen, da es natürlich nicht Ihr Verschulden ist, dass das Paket bei Ihnen gelandet ist.

Geld zurückfordern: Ich habe bereits bezahlt. Kann ich trotzdem mein Geld zurückerhalten?

Grundsätzlich gilt in solchen Fällen immer das Fernabsatzgesetz. Dabei handelt es sich um das sogenannte Widerrufsrecht, das den Verbraucher schützt. Schließen Sie einen Kaufvertrag über das Internet oder das Telefon ab, so haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Haben Sie also unbestellte Ware erhalten und sie bezahlt, so können Sie bis zu zwei Wochen danach noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Fraglich ist lediglich, ob ein Unternehmen, das zu Betrugsmaschen dieser Art greift, Ihnen den Kaufpreis tatsächlich erstatten wird. Aber einen Versuch ist es natürlich wert.

Prävention: Wie schützt man sich am besten vor Situationen dieser Art?

Zunächst einmal sollten Sie mit Ihrer Adresse besonders vorsichtig umgehen und sie nur dann weitergeben, wenn es unbedingt notwendig ist. Verzichten Sie im Idealfall auf die Teilnahme an Gewinnspielen und versuchen Sie, sich möglichst nicht mit Ihrer Adresse auf Internetseiten einzutragen. Bekommen Sie dennoch ungefragt Waren zugesendet, so gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie darauf gar nicht reagieren.

Zusammenfassung

Einige Unternehmen nutzen Adressen von Privatpersonen, um ungewollt Pakete an diese zu versenden. Teils geschieht das, um später Rechnungen zu senden und auf Bezahlung zu hoffen, teils um bessere Verkaufszahlen bei Onlinehändlern vorzugaukeln. Lassen Sie sich von Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen nicht unter Druck setzen, wenn Sie keine Ware bestellt haben.

Hilfsweise können Sie den Vertrag aber auch widerrufen – selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen Vertrag eingegangen sind – oder den Vertrag hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.


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6 Kommentare

  1. Monika Di Nunno sagt:
    7. Februar 2020 um 16:15 Uhr

    Ich habe aus mir heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen an einem Gewinnspiel teilgenommen. READERS DIGEST. Ich kann Euch alle nur warnen……
    Es kam ein Buch mit Rechnung, das ich nicht bestellt hatte. Natürlich ohne Rücksendeschein, richtig schwer und nicht brauche. Also habe ich den Verein mit Rückschein angeschrieben und den üblen Betrug klargestellt. Zurück sende ich nicht, warum soll ich mir die Kosten antun. Als nächstes machen die mit meinem Rechtsanwalt Bekanntschaft.

    Antworten
    1. Caro sagt:
      12. Februar 2020 um 15:46 Uhr

      Hallo Monika,

      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung. Ich hoffe, der Fall klärt sich schnell zu Ihren Gunsten auf!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  2. Ilona sagt:
    29. Dezember 2020 um 22:36 Uhr

    Hallo,
    Hallo, ich bin ein kleiner gewerblicher Onlinehändler, habe einen Artikel verkauft -nur kleiner Preis – dieser wurde direkt mit Paypal bezahlt und ich habe ihn gleich verschickt an die mir mitgeteilte Lieferadresse. Nun meldet sich der Empfänger, der mich anhand der beiliegenden Rechnung ausfindig gemacht hat, er hätte diesen Artikel nicht bestellt. Der Empfänger heißt XX und der Besteller heißt YY. Aber die Anschrift ist die gleiche. Die Telefonnummern des Bestellers YY weichen voneinander ab, in der Bestellung ist eine andere als in der PayPal-Zahlung, beide Telefonnummern gibt es nicht. Der Name des Bestellers ist dem Empfänger völlig unbekannt.
    Für mich ist die Sache ja erledigt, aber mich interessiert doch, worin der Sinn liegt, was der Besteller damit bezweckt, Ware an jemanden schicken zu lassen, die schon bezahlt ist. Und selbst wenn nicht bezahlt wäre, bekäme ich ja doch das Geld aufgrund der beiliegenden Rechnung.
    Vielleicht kann mich jemand aufklären.
    Vielen Dank im voraus
    Ilona

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. Januar 2021 um 10:43 Uhr

      Hallo Ilona,
      vielleicht sollte es sich hier um ein Geschenk handeln? Oder kennt der Empfänger den Besteller gar nicht? Das klingt in der Tat ungewöhnlich – normalerweise werden ja eher unbezahlte Dinge bestellt, um entweder den Verkäufer oder den ungewollten Empfänger zu schädigen …

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Lessi sagt:
    12. April 2021 um 10:19 Uhr

    Hallo, ich habe gerade ein Paket aus den USA bekommen, das ich nicht bestellt habe. Meine Schwester hat das Paket angenommen und den Zoll bezahlt, da sie es nicht wusste.
    Gibt es eine Möglichkeit oder ein Recht darauf das Zoll Geld zurückzubekommen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. April 2021 um 10:12 Uhr

      Hallo Lessi,
      ich fürchte, wenn das Paket einmal angenommen wurde, lässt sich das nicht rückgängig machen. Bitte kontaktieren Sie den Zoll bzw. den Paketdienstleister, um zu erfragen, wie Sie hier vorgehen. Alternativ kann Ihnen möglicherweise auch der Versender weiterhelfen.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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Kevin Schroer
Redaktion
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Thema: Zahlungsmittel
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Thema: Banking & Finanzen
Fabian Simon
Marketing
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