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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Paket bekommen, nicht bestellt

Paket bekommen, aber nicht bestellt - Achtung Betrugsmasche!

[ Gesamtbewertungen: 59 | Durchschnitt: 3,61 ]
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Der Handel im Internet floriert. Sicher haben auch Sie schon oft etwas in Onlineshops bestellt und im Anschluss sehnsüchtig auf Ihr Paket gewartet. Doch was hat es eigentlich zu bedeuten, wenn Sie gar nichts bestellt haben und trotzdem ein Paket erhalten? Es passiert immer häufiger, dass Verbrauchern Ware zugeschickt wird, mit der sie nichts anfangen können. Hier ist Vorsicht geboten, denn es handelt sich um eine Betrugsmasche, die von diversen Internethändlern betrieben wird, um die Absätze zu steigern. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eins dieser Pakete bekommen. Wir verraten Ihnen, ob Sie die Ware bezahlen oder zurückschicken müssen und ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn Sie bereits bezahlt haben.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Paket bekommen und nicht bestellt – Wie funktioniert die Betrugsmasche?
    • 1.1 Pakete von Amazon
  • 2 Bezahlpflicht: Muss ich die Ware bezahlen?
  • 3 Rücksendung: Muss ich die Ware zurückschicken?
  • 4 Geld zurückfordern: Ich habe bereits bezahlt. Kann ich trotzdem mein Geld zurückerhalten?
  • 5 Prävention: Wie schützt man sich am besten vor Situationen dieser Art?
  • 6 Zusammenfassung

Paket bekommen und nicht bestellt – Wie funktioniert die Betrugsmasche?

Die Masche der Paketbetrüger

Die Masche der Paketbetrüger

Einige Unternehmen versenden ihre Ware an ahnungslose Verbraucher, legen eine Rechnung bei und hoffen darauf, dass diese bezahlt wird. Leider passiert es oft genug, dass diese Masche funktioniert. Manche Menschen sind durch das Paket verunsichert und bezahlen die Rechnung, um sich möglichen Ärger zu ersparen.

Leider lässt sich nur darüber spekulieren, wem diese Unternehmen ihre Pakete zuschicken. Sehr wahrscheinlich ist jedoch, dass Sie mit im Internet gehandelten Adresslisten arbeiten. Seien Sie deshalb vorsichtig, wem Sie im Internet Ihre Daten anvertrauen. Verzichten Sie möglichst darauf, Ihre Adresse kommerziellen Seiten zur Verfügung zu stellen. Auch wenn Sie im Glauben sind, an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder einfach nur Informationen zu erfragen, kann es dennoch sein, dass Ihre Adresse anschließend weitergegeben wird.

Pakete von Amazon

Teils kommen Pakete auch von Amazon. Dabei handelt es sich um Käufe, die nicht im Kundenkonto auftauchen, d.h. das Konto wurde nicht gehackt. Meist handelt es sich um Marketplace-Verkäufer, die durch verifizierte Käufe ihre Position bei Amazon aufbessern möchten und für den Versand echte Adressen nutzen, die sie im Internet (sei es über Adresslisten oder Webseiten-Impressen) erhalten.

Dabei ist die Ware bei Ankunft sogar bezahlt. Auf Anfrage bietet Amazon zwar eine kostenlose Rücksendung an, grundsätzlich können Sie die Ware aber auch behalten oder entsorgen.

Bezahlpflicht: Muss ich die Ware bezahlen?

Nein. Ware, die Sie nicht bestellt haben, müssen Sie auch nicht bezahlen. Eine Zahlungsverpflichtung besteht erst, wenn Sie einen Kaufvertrag eingegangen sind. Allein durch Zusendung eines Paketes mit Ware, besteht noch kein Kaufvertrag. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie auf dieses Paket reagieren und sich z.B. beim Versender bedanken. Dies könnte als Einverständniserklärung gewertet werden und damit verpflichten Sie sich automatisch zur Zahlung.

Im Zweifelsfall muss der Versender oder Verkäufer beweisen, dass er einen Vertrag mit Ihnen geschlossen hat.

Rücksendung: Muss ich die Ware zurückschicken?

Was passiert mit nicht bestellter Ware?

Was passiert mit nicht bestellter Ware?

Nein, Sie können die Ware grundsätzlich behalten oder entsorgen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sie zurückzuschicken, wenn Sie sie nicht bestellt haben.

Wichtig ist jedoch, dass die Ware tatsächlich an Sie adressiert war. Haben Sie das Paket nur irrtümlich angenommen und es war eigentlich für jemand anderen bestimmt, so kann das Unternehmen die Ware zurückverlangen. Auch wenn das Paket nur versehentlich an Sie gesendet wurde, weil ein Fehler passiert ist, so sind Sie zur Rückgabe verpflichtet. Klären Sie in dem Fall am besten mit dem Versender ab, was nun zu tun ist. In der Regel wird er die Portokosten übernehmen, da es natürlich nicht Ihr Verschulden ist, dass das Paket bei Ihnen gelandet ist.

Geld zurückfordern: Ich habe bereits bezahlt. Kann ich trotzdem mein Geld zurückerhalten?

Grundsätzlich gilt in solchen Fällen immer das Fernabsatzgesetz. Dabei handelt es sich um das sogenannte Widerrufsrecht, das den Verbraucher schützt. Schließen Sie einen Kaufvertrag über das Internet oder das Telefon ab, so haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Haben Sie also unbestellte Ware erhalten und sie bezahlt, so können Sie bis zu zwei Wochen danach noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Fraglich ist lediglich, ob ein Unternehmen, das zu Betrugsmaschen dieser Art greift, Ihnen den Kaufpreis tatsächlich erstatten wird. Aber einen Versuch ist es natürlich wert.

Prävention: Wie schützt man sich am besten vor Situationen dieser Art?

Zunächst einmal sollten Sie mit Ihrer Adresse besonders vorsichtig umgehen und sie nur dann weitergeben, wenn es unbedingt notwendig ist. Verzichten Sie im Idealfall auf die Teilnahme an Gewinnspielen und versuchen Sie, sich möglichst nicht mit Ihrer Adresse auf Internetseiten einzutragen. Bekommen Sie dennoch ungefragt Waren zugesendet, so gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie darauf gar nicht reagieren.

Zusammenfassung

Einige Unternehmen nutzen Adressen von Privatpersonen, um ungewollt Pakete an diese zu versenden. Teils geschieht das, um später Rechnungen zu senden und auf Bezahlung zu hoffen, teils um bessere Verkaufszahlen bei Onlinehändlern vorzugaukeln. Lassen Sie sich von Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen nicht unter Druck setzen, wenn Sie keine Ware bestellt haben.

Hilfsweise können Sie den Vertrag aber auch widerrufen – selbst wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen Vertrag eingegangen sind – oder den Vertrag hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.


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22 Kommentare

  1. Monika Di Nunno sagt:
    7. Februar 2020 um 16:15 Uhr

    Ich habe aus mir heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen an einem Gewinnspiel teilgenommen. READERS DIGEST. Ich kann Euch alle nur warnen……
    Es kam ein Buch mit Rechnung, das ich nicht bestellt hatte. Natürlich ohne Rücksendeschein, richtig schwer und nicht brauche. Also habe ich den Verein mit Rückschein angeschrieben und den üblen Betrug klargestellt. Zurück sende ich nicht, warum soll ich mir die Kosten antun. Als nächstes machen die mit meinem Rechtsanwalt Bekanntschaft.

    Antworten
    1. Caro sagt:
      12. Februar 2020 um 15:46 Uhr

      Hallo Monika,

      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung. Ich hoffe, der Fall klärt sich schnell zu Ihren Gunsten auf!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  2. Ilona sagt:
    29. Dezember 2020 um 22:36 Uhr

    Hallo,
    Hallo, ich bin ein kleiner gewerblicher Onlinehändler, habe einen Artikel verkauft -nur kleiner Preis – dieser wurde direkt mit Paypal bezahlt und ich habe ihn gleich verschickt an die mir mitgeteilte Lieferadresse. Nun meldet sich der Empfänger, der mich anhand der beiliegenden Rechnung ausfindig gemacht hat, er hätte diesen Artikel nicht bestellt. Der Empfänger heißt XX und der Besteller heißt YY. Aber die Anschrift ist die gleiche. Die Telefonnummern des Bestellers YY weichen voneinander ab, in der Bestellung ist eine andere als in der PayPal-Zahlung, beide Telefonnummern gibt es nicht. Der Name des Bestellers ist dem Empfänger völlig unbekannt.
    Für mich ist die Sache ja erledigt, aber mich interessiert doch, worin der Sinn liegt, was der Besteller damit bezweckt, Ware an jemanden schicken zu lassen, die schon bezahlt ist. Und selbst wenn nicht bezahlt wäre, bekäme ich ja doch das Geld aufgrund der beiliegenden Rechnung.
    Vielleicht kann mich jemand aufklären.
    Vielen Dank im voraus
    Ilona

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. Januar 2021 um 10:43 Uhr

      Hallo Ilona,
      vielleicht sollte es sich hier um ein Geschenk handeln? Oder kennt der Empfänger den Besteller gar nicht? Das klingt in der Tat ungewöhnlich – normalerweise werden ja eher unbezahlte Dinge bestellt, um entweder den Verkäufer oder den ungewollten Empfänger zu schädigen …

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Lessi sagt:
    12. April 2021 um 10:19 Uhr

    Hallo, ich habe gerade ein Paket aus den USA bekommen, das ich nicht bestellt habe. Meine Schwester hat das Paket angenommen und den Zoll bezahlt, da sie es nicht wusste.
    Gibt es eine Möglichkeit oder ein Recht darauf das Zoll Geld zurückzubekommen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. April 2021 um 10:12 Uhr

      Hallo Lessi,
      ich fürchte, wenn das Paket einmal angenommen wurde, lässt sich das nicht rückgängig machen. Bitte kontaktieren Sie den Zoll bzw. den Paketdienstleister, um zu erfragen, wie Sie hier vorgehen. Alternativ kann Ihnen möglicherweise auch der Versender weiterhelfen.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Micaela Lämmle sagt:
    10. Juni 2021 um 12:51 Uhr

    Hallo, ich habe heute ein nicht bestelltes Päckchen aus China erhalten, Inhalt: eine Fake Sonnen brille von Rayban. Wie verhalte ich mich? Da muss jemand meine Mailadresse gehackt haben…

    Für Beratung bin ich dankbar….

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      14. Juni 2021 um 9:52 Uhr

      Hallo Micaela,
      bitte melden Sie sich beim Zoll, um die Sonnenbrille vernichten zu lassen. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie ein Kundenkonto beim Versender-Shop haben, ob eine Lastschrift abgegangen ist, etc. Hier können Sie dann auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. Marion O. sagt:
    18. Juni 2021 um 16:01 Uhr

    Ich habe mehrfach winzige Briefsendungen aus China erhalten. Lagen im Briefkasten. Ein Plastikedelstein, 2 Pokémon Karten. Von einem Niederaula Verteilzentrum.
    Später die Rechnung und Mahnung von Klarna. Mit Androhung Inkasso und Kontopfändung. Lassen sich nicht mal durch Strafanzeigen bei der Polizei von ihren Mahnungen abbringen. Da treibt jemand Schindluder mit meiner Anschrift.
    Und web. de ändert die Mail Adresse nicht. Klarna bleibt stur. Man ist völlig hilflos.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      21. Juni 2021 um 9:19 Uhr

      Hallo Marion,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Klarna. Bleiben Sie hier auf jeden Fall dran und nehmen Sie sich, falls möglich, einen Anwalt, der mit Ihnen ein passendes Schreiben aufsetzt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  6. Nathalie Binder sagt:
    31. August 2021 um 22:28 Uhr

    Hallo,
    ich habe heute ein Päckchen von Poco bekommen, daß ich nicht bestellt habe.
    Bei der Adresse war die Hausnummer falsch?!?
    Ich rief bei Poco an, die sagten mir ich hätte vor drei Tagen den Artikel bestellt und sagten mir eine Handy Nr. die nicht meine ist, durch. Dann meinten Sie dass ich von KLARNA eine Rechnung per E Mail bekommen hätte, was auch nicht der Fall ist. Poco sagte mir ich solle das Paket zurückschicken. Wie kommt so etwas zustande? Muss ich damit zur Polizei gehen?
    Gruß
    Nathalie

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      5. September 2021 um 15:33 Uhr

      Hallo Nathalie,
      hier kann es gut sein, dass jemand Ihre Adresse und ggf. Ihre E-Mail-Adresse genutzt hat, um Ihnen zu schaden.
      Wichtig ist, dass Sie nun auch bei Klarna nachfragen, ob dort eine Rechnung auf Ihren Namen bzw. Ihre E-Mail-Adresse erstellt wurde. Eine Anzeige bei der Polizei kann auch nützlich sein, um möglicherweise nachweisen zu können, dass Sie hier der Meinung sind, Opfer von Identitätsdiebstahl geworden zu sein. Sollte Klarna später Mahngebühren erheben wollen, kommen Sie so vielleicht drumherum.
      Gut aber, dass Poco sich so schnell bereit erklärt hat, die Ware zurückzunehmen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  7. Hubert Schulte sagt:
    19. November 2021 um 14:08 Uhr

    Habe eine EMail über Sendungsverfolgung bekommen bzw über Rückholung meines Paketes. Da ich auf ein Paket warte bin ich darauf eingegangen aber habe keine Adresse angegeben. Nur wurde ich gefragt ob das Paket ohne oder mit Kontakt ausgeliefert werden soll. Heute kam dann ein Paket an. Da meine Frau wusste das ich ein Paket erwarte hat sie es ohne Unterschrift angenommen,in dem Glauben, das es mein Paket ist, auf das ich schon länger warte. aber es war nicht meine bestellte Ware. Jetzt lese ich von einer Betrugsmasche im Internet. Ist jemand ähnliches passiert, und wie habt Ihr reagiert,bzw was passierte weiter. Danke für eine Nachricht im Voraus Gruss Hubert

    .

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      19. November 2021 um 16:19 Uhr

      Hallo Hubert,
      in den meisten Fällen ist das für Sie höchstens ärgerlich, eine Rechnung müssen Sie vielleicht gar nicht erwarten. Wenden Sie sich trotzdem an den Händler oder Absender. Gerade wenn es ein großer Onlinehändler ist, geht es den Marktplatz-Verkäufern oft darum, Bestellungen zu generieren, um dann die Produkte bewerten zu können. Sie sollten auf jeden Fall Kontakt aufnehmen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  8. Chukie sagt:
    7. Januar 2022 um 8:57 Uhr

    Vorsicht vor neuer Betrugsmasche:
    Ein Verkäufer A ( meist in China ) verkauft günstig Markenware auf Plattformen wie Ebay oder Amazon. Kunde K hat Interesse . Wer kauft bekommt sogar meist das Paket augenscheinlich korrekt und mit erwartetem Inhalt von deutscher Adresse schneller als erwartet. Versender B der Ware aus Deutschland ist aber meist ein bekannter Anbieter wie LIDL, BAUHAUS, OBI,… . So weit so gut denkt der Kunde und freut sich. Mit oft deutlicher Verzögerung kommt aber eine Rechnung oder Mahnung von LIDL & Co. . Der betrügerische Verkäufer A hat mit den Kundendaten vom Verkauf eine Bestellung im Onlineshop des Lieferanten B getätigt und sich als Kunde ausgegeben ( häufig ist das wegen Konkurrenzdruck noch auf Rechnung möglich ). B denkt es handelt sich um eine direkte Bestellung von K und liefert gegen Rechnung aus. Da meist die Rechnung aus Kostengründen per Email ( an die vom chinesischen Verkäufer angegebene Adresse ) versendet wird hat der Endkunde erst mal Spaß an seinem Schnäppchen bis sämtliche Zahlungsfristen (von denen er ja nichts weis ) verstrichen sind und die Inkassomahnung per Briefpost kommt ( nicht selten Monate später ). Dann ist es oft zu spät um das Geld zurückzuhohlen und der „Spaß“ mit Versender B, Inkasso und Kreditauskunft geht los. Rechtlich dürfte es sich zwar i.d.R. um gutgläubigen Erwerb handeln und eine Zahlungsforderung läuft ins Leere, aber der Stress ist gratis.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      10. Januar 2022 um 9:07 Uhr

      Hallo Chukie,
      vielen Dank fürs Teilen dieser unschönen Praxis.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  9. Kristin sagt:
    20. April 2022 um 21:28 Uhr

    Meine Mutter bekam heute etwas von douglas – nicht bestellt, aber natürlich mit Rechnung. Habe ihr gesagt, dass sie NICHTS machen soll!
    Sollen wir uns bei douglas melden?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      25. April 2022 um 11:03 Uhr

      Hallo Kristin,

      ja, bitte melden Sie sich unbedingt bei Douglas, um Mahnungen zu vermeiden. Sie könnten auch Anzeige wegen Betrugs stellen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  10. sigrid kaufmann sagt:
    20. Juni 2022 um 16:49 Uhr

    Hallo ich habe heute ein Paket von FRGC Shopper only erhalten was ich nicht bestellt habe es stand eine Adresse drauf den Ort und die Straße gibt es nur die Hausnummer und den Namen der Firma gab es dort nicht zu finden hatte im Internet gesucht weis nicht was ich machen soll eine Rechnung war nicht da bei

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      21. Juni 2022 um 16:38 Uhr

      Hallo Sigrid,
      in so einem Fall rät die Verbraucherzentrale – sofern keine Rechnung mehr kommt, dann wäre eine Anzeige der richtige Weg –, das Paket 6 Monate lang aufzubewahren, um es zurücksenden zu können, falls Sie dazu aufgefordert werden. Danach müssten Sie damit verfahren können, wie Ihnen beliebt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  11. Bernd K. sagt:
    23. Juli 2022 um 11:25 Uhr

    Moin Zusammen,

    Ich hab ein Paket (nicht bestellt!!!)
    vom Saturn Onlineshop bzw einer da
    E-Comerce Adresse aus Erfurt.

    iPhone 13 mit 256 GB rot metallic.
    Kostet normalerweise 939,00Euro lt. Google im Saturn online Shop.
    Keine Rechnung !!! Kein Lieferschein!!!
    Und unterschrieben hat auch angebl. Keiner.

    Ging an meine alte Adresse

    Toll, was jetzt ???

    iPhone zu verkaufen 🤣🤣🤣

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      1. August 2022 um 11:06 Uhr

      Hallo Bernd,
      am besten direkt bei Saturn melden und nachfragen. Nicht, dass Sie noch eine Rechnung dafür erhalten …

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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