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Wo zahlt man Steuern? » Steuerpflicht, Doppelbesteuerung & mehr!

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Wer in Deutschland lebt und arbeitet, muss selbstverständlich auch in Deutschland Steuern zahlen. Anders sieht es hingegen aus, wenn deutsche Staatsbürger im Ausland leben und ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rente, Sozialleistungen oder Vermögenserträgen erzielen. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass Deutsche im Ausland oder sogar im In- und Ausland Steuern zahlen müssen.

Vielfältige Möglichkeiten zum Leben und Arbeiten im Ausland

Dank offener EU-Grenzen und der Globalisierung gibt es für deutsche Staatsbürger viele Möglichkeiten, im Ausland zu leben und zu arbeiten. Dabei kommen sowohl die Tätigkeit für einen deutschen als auch einen ausländischen Arbeitgeber sowie ein dauerhafter oder vorübergehender Auslandsaufenthalt infrage. Je nach Variante kann es Sinn machen, den eigenen Wohnsitz innerhalb Deutschlands aufzugeben oder zu behalten. Je nachdem, welches Modell dabei gewählt wird, können jedoch besondere Steuerregeln relevant werden, die Auswanderer oder Auslands-Jobber kennen sollten.

Ganz prinzipiell kann jedoch zwischen folgende Varianten des Arbeitens im Ausland unterschieden werden:

  • Eine Person wohnt in Deutschland, pendelt zum Arbeiten jedoch in ein Nachbarland.
  • Ein deutscher Arbeitgeber sendet einen Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit ins Ausland, um ihn dort zu beschäftigen.
  • Eine Person zieht in ein anderes Land, um dort für einen dort ansässigen Arbeitgeber tätig zu werden.

Arbeiten im Ausland: Wo werden Steuern gezahlt?

Prinzipiell besagt eine der wichtigsten Regeln des deutschen Einkommensteuergesetzes, dass Steuern immer am eigenen Wohnsitz gezahlt werden müssen. Der Wohnsitz gilt nämlich auch steuerrechtlich als „gewöhnlicher Aufenthalt“. Dementsprechend muss dort prinzipiell das vollständige in- und ausländische Einkommen versteuert werden. Diese generelle Regel wird auch „Welteinkommensprinzip“ genannt.

Das Welteinkommensprinzip gilt allerdings nur dort, wo keine sonstigen, ausdrücklichen Steuerabkommen mit anderen Ländern greifen. Allerdings hat Deutschland mit einigen Ländern das Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dieses Abkommen legt genau fest, in welchen der eingeschlossenen Länder unter welchen Bedingungen Steuern zu zahlen sind. Die Regelungen sind dabei recht individuell und überlagern das Welteinkommensprinzip.

Was bedeutet das Doppelbesteuerungsabkommen?

In den meisten Ländern, mit denen ein solches Abkommen besteht, ist festgelegt, dass in dem Land, in dem der Arbeitsplatz liegt, auch Lohnsteuern zu zahlen sind. Das gilt sogar dann, wenn der Deutsche nach wie vor über einen Wohnsitz innerhalb Deutschland verfügt.

Sonstige Einkünfte, die innerhalb Deutschlands etwa durch Vermietung oder Verpachtung erzielt werden, müssen hingegen in Deutschland versteuert werden. Der im Ausland erarbeitete Loh kann dabei allerdings den in Deutschland anzuwendenden persönlichen Steuersatz beeinflussen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beschäftigung im Ausland für weniger als 183 Tage stattfand und der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat. Ist das der Fall, gilt eine vollumfängliche Steuerpflicht in Deutschland.

Was, wenn es vor Ort kein Abkommen gibt?

Es gibt einige Länder, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Ist das der Fall und verfügt der Betreffende nach wie vor über einen deutschen Wohnsitz, muss er in Deutschland in vollem Umfang Steuern zahlen. Allerdings können auch am Arbeitsort Steuerabgaben anfallen. Tritt dieser Fall ein, muss die Doppelbesteuerung erst einmal getragen werden – allerdings kann sie durch eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern in Deutschland ausgeglichen werden.

Konkret bedeutet das: Im Falle einer Auslandstätigkeit, die nicht länger als 6 Monate dauert, kann die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Hierzu ist allerdings eine Steuererklärung nötig.

Dauerhaft im Ausland arbeiten, deutschen Wohnsitz behalten?

Bei Wohnsitz in Deutschland müssen auch Steuern gezahlt werden

Bei Wohnsitz in Deutschland müssen auch Steuern gezahlt werden

Wer länger als ein halbes Jahr in einem Land arbeitet, für das kein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, gleichzeitig aber seinen Wohnsitz in Deutschland behält, befindet sich – steuerrechtlich betrachtet – in einer schwierigen Lage: In aller Regel werden dann nämlich in beiden Ländern Steuerabgaben fällig.

Aufgrund ihres Wohnsitzes bleibt die betreffende Person in Deutschland nämlich unbeschränkt und mit ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig. Allerdings wollen auch die ausländischen Finanzbehörden einen Teil des Arbeitslohns einbehalten. So entsteht eine Doppelbesteuerung. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, bleibt dem Betroffenen auch hier nichts anderes übrig, als sich die außerhalb Deutschland gezahlten Steuern im innerhalb Deutschland anrechnen zu lassen. Hierfür muss allerdings ein Nachweis über die geleistete Steuerabgabe erbracht werden.

Außerdem hat, wer von einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt wird, die Möglichkeit, sich in Deutschland von der Einkommensteuer ganz befreien zu lassen. Allerdings sollten dann, um Arbeitslosengeld-, Renten- und Pflegeversicherungsansprüche nicht zu verlieren, in Deutschland weiterhin Sozialabgaben gezahlt werden.


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