Wer im Krankenhaus kompetent und fürsorglich durch das Pflegepersonal betreut wird, möchte sich oft mit einem Trinkgeld erkenntlich zeigen. Dabei stellt sich jedoch die Frage: Ist ein Trinkgeld im Krankenhaus üblich und darf das Personal Geldgeschenke überhaupt annehmen?
Krankenhäuser sehen Trinkgelder oft nicht gern

Annahme von Trinkgeld verboten
Wird ein Patient im Krankenhaus fürsorglich betreut und durch das Pflegepersonal unterstützt, möchte er sich oft mithilfe eines Trinkgelds erkenntlich zeigen – das ist verständlich. Das Geldgeschenk soll dabei insbesondere die Dankbarkeit des Patienten gegenüber den für ihn verantwortlichen Pflegekräften ausdrücken.
Dennoch sind Trinkgelder in vielen Krankenhäusern aber nicht gern gesehen. Gelegentlich kommt es sogar vor, dass Patienten direkt darum gebeten werden, Ärzten und Pflegern keine Geldgeschenke zu machen. Außerdem ist es insbesondere dem Pflegepersonal oft arbeitsvertraglich nicht gestattet, Trinkgelder überhaupt anzunehmen.
Grund für die ablehnende Haltung der Krankenhäuser zu Trinkgeldern: Das Krankenhaus möchte vermeiden, dass unter den Patienten der Eindruck aufkommt, bestimmte Mitpatienten hätten sich mittels finanzieller Zuwendungen eine bevorzugte Behandlung erkauft.
Trinkgelder im Krankenhaus: Möglichst nicht zugunsten einzelner Mitarbeiter
Selbstverständlich ist niemand, der als Patient in einem Krankenhaus betreut wird, dazu verpflichtet, dem Pflegepersonal oder sonstigen Mitarbeitern ein Trinkgeld zu geben. Mehr noch: Die finanzielle Zuwendung wird von vielen Klinikbetreibern sogar missbilligt.
Wer sich dennoch für die im Krankenhaus erfahrene Pflege und Zuwendung finanziell erkenntlich zeigen möchte, sollte die Vorgaben des Krankenhauses beachten und Trinkgelder außerdem nicht nur an bestimmte Mitarbeiter übergeben. Besser ist es, das Trinkgeld als „Zuschuss für die Kaffeekasse“ für alle auf der Station tätigen Angestellten zu hinterlegen. Sofern eine „Kaffeekasse“ vorhanden ist, kann das Pflegepersonal das Trinkgeld bedenkenlos annehmen und auch „unsichtbare“ Stationsmitarbeiter (z.B. Reinigungskräfte) werden bedacht.
Vorgaben des Krankenhauses bezüglich des Trinkgeld beachten
In vielen Krankenhäusern ist es dem Pflegepersonal und anderen Mitarbeitern nicht gestattet, Trinkgelder und sonstige Geschenke entgegenzunehmen. Ist das der Fall, sollten Patienten nicht darauf bestehen, besonders liebgewonnenen Mitarbeiter dennoch ein Trinkgeld zu überreichen. Nehmen die Mitarbeiter das Trinkgeld an, obwohl ihnen dies durch den Arbeitgeber untersagt wurde, kann die Annahme des gutgemeinten Geldgeschenks negative Konsequenzen für die Krankenhausmitarbeiter haben.
Im Krankenhaus Trinkgeld geben – zusammengefasst
Viele Patienten haben den Wunsch, sich für eine kompetente und fürsorgliche Pflege im Krankenhaus mit einem Trinkgeld erkenntlich zu zeigen. Von den Krankenhäusern werden die finanziellen Zuwendungen an einzelne Pflegekräfte jedoch nicht gerne gesehen. Um den Eindruck zu vermeiden, Patienten könnten sich durch finanzielle Zuwendungen eine bessere Behandlung und Pflege erkaufen, wird die Trinkgeldannahme dem Pflegepersonal in vielen Krankenhäusern daher sogar untersagt. Patienten sollten darum darauf achten, einzelne Pflegende nicht zur Annahme des Trinkgeldes zu nötigen – die Annahme könnte negative Konsequenzen haben. Besser ist es, ein Trinkgeld für alle Stationsmitarbeiter in die „Kaffeekasse“ einzuzahlen. Ist eine solche nicht vorhanden, sind Trinkgelder nicht erwünscht und auch nicht angebracht.