Trinkgeld ist eine nette Geste, um seine Zufriedenheit mit besonders gutem Service zum Ausdruck zu bringen. So selbstverständlich, wie es für einige scheint, ist es allerdings nicht. Schließlich handelt es sich bei Trinkgeld immer um eine freiwillige Zuwendung. Dennoch gehört Trinkgeld in einigen Branchen zum „guten Ton“. Doch ist das auch dann so, wenn es um Trinkgeld für den Postboten geht?
In manchen Branchen gehört ein Trinkgeld zum guten Ton
In vielen Branchen – insbesondere solchen im Dienstleistungssektor – sind Trinkgelder absolut üblich. Sie werden nicht allein dann gegeben, wenn der Kunde seine Zufriedenheit mit dem außerordentlich guten Service ausdrücken möchte. Vielmehr gehört das Geldgeschenk zum guten Ton – es wird daher nicht als Anerkennung, sondern als Akt der Höflichkeit angesehen.
Besonders üblich sind Trinkgelder etwa in der Gastronomie. Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass im Restaurant oder Café ein Trinkgeld von mindestens 10 Prozent gegeben werden sollte. In anderen, vergleichbaren Dienstleistungsbereichen sind Trinkgelder hingegen eher unüblich: Obwohl insbesondere der Postbote zum täglichen Leben einen jeden gehört, sind Trinkgelder für Briefzusteller und Briefzustellerinnen eher unüblich.
Dennoch haben Trinkgelder für den Postboten und solche für Servicekräfte in der Gastronomie eines gemeinsam: Niemand ist dazu verpflichtet, sie zu geben. Schließlich stellt das Trinkgeld immer eine freiwilliges Geldgeschenk dar, mit dem besonders guter Service honoriert werden sollte. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus jedoch, dass es nicht verboten sein kann, bestimmten Dienstleistern eine Aufmerksamkeit für gute Leistungen zukommen zu lassen. Ist der Postbote stets freundlich und zuvorkommend, darf also darüber nachgedacht werden, ihn mit einem Trinkgeld zu „belohnen“.
Nicht jeder darf Trinkgelder annehmen
Obwohl es nicht verboten sein kann, insbesondere Beschäftigten im Dienstleistungsbereich ein Trinkgeld anzubieten, kann es den Beschäftigten verboten sein, Geldgeschenke anzunehmen. Ein solches Verbot kann sich etwa aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Wie viel Trinkgeld für den Postboten ist angebracht?
Postzustellerinnen und Postzusteller sind meist äußerst verlässlich und kommen ihrer Arbeit bei jeder Witterung nach. Gerade kurz vor den Feiertagen denken viele Menschen daher darüber nach, „ihren“ Postboten mit einem Trinkgeld zu belohnen. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Trinkgeldhöhe dabei angebracht ist.
Während sich Restaurantbesucher bei der Ermittlung der Trinkgeldhöhe am Rechnungsbetrag orientieren können, steht eine solche Orientierungshilfe beim Trinkgeld für den Postboten nicht zur Verfügung. Die Summe der Schenkung muss im Falle des Postboten daher allein von der persönlichen Zufriedenheit abhängig gemacht werden. Von den meisten Menschen, die dem Postboten etwa jährlich oder halbjährlich ein Trinkgeld zukommen lassen, wird eine Summe von 10 bis 20 Euro als angemessen angesehen.
Es muss nicht immer Geld sein
Vielen Menschen, die „ihrem“ Postboten eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen möchten, fällt es schwer, eine passende Trinkgeldhöhe auszuwählen. Schließlich wollen sie weder sich selbst noch den Postboten durch ein zu hohes oder zu geringes Trinkgeld in Verlegenheit bringen.
In solchen Fällen lässt sich das Problem der Trinkgeldhöhe jedoch unkompliziert durch eine einfache Alternative umgehen: Statt den Postboten mit Geld zu beschenken, kann auch auf eine Schachtel Pralinen oder – sofern zur Jahreszeit passend – auf eine Tüte Weihnachtsplätzchen zurückgegriffen werden. Schließlich drückt auch eine solche Aufmerksamkeit Wertschätzung und Dankbarkeit aus.
Fazit zum Trinkgeld für Post- und Paketboten
Sowohl Postboten als auch Paketlieferanten freuen sich über ein kleines Trinkgeld, sofern sie es annehmen dürfen. Hier gibt es aber keine festen Regeln und schon gar keine Erwartungen. Wenn Sie Ihren Zusteller nicht mit einem Geldgeschenk bedenken wollen, eignen sich auch Pralinen oder Plätzchen.