Estland ist der nördlichste der drei baltischen Staaten. Sein russischer Nachbar ist historisch von großer Bedeutung für dieses kleine, osteuropäische Land. 1991 erlangte Estland seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion und etablierte binnen weniger Jahre seine Souveränität. Nach westlichen Standards mag Estland zwar noch nicht so weit entwickelt sein, doch die wirtschaftliche und politische Entwicklung der letzten Jahre sorgt für eine positive Zukunftsbilanz. In diesem Artikel betrachten wir Estlands Lebenshaltungskosten, sein wirtschaftliches und steuerliches Potenzial und die hierfür ausschlaggebende Umsatzsteuer genauer.
Umsatzsteuer-Registierung + Wann brauchen Sie eine KMKR-number
Für den länderübergreifenden Güter- und Dienstleistungshandel in Europa benötigt man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In der Landessprache spricht man hierbei von der “Käibemaksukohustuslase registreerimisnumber”, oder auch “KMKR-number”. In Estland setzt sie sich aus dem Ländercode EE und neun Ziffern zusammen.
Deutsch | Estnisch | Beispiel |
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USt-IdNr. | KMKR-number (Käibemaksukohustuslase registreerimisnumber) | EE123456789 |
USt (Umsatzsteuer) | Käibemaks | - |
MwSt (Mehrwertsteuer) | - | - |
Registrierungspflicht
Ausländische steuerpflichtige Unternehmen, die im estnischen Inland eine Betriebsstätte haben, müssen sich in Estland registrieren. Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt, dem „Estonian Tax and Income Board“, wird die USt-IdNr allen EU-Unternehmern zugeteilt.
Ausländische steuerpflichtige Unternehmen, die Waren nach Estland liefern oder Dienstleistungen auf estnischem Staatsgebiet ausführen, sind dazu verpflichtet, eine KMKR-Nummer zu beantragen.Ausländische steuerpflichtige Personen wiederum – mit oder ohne Sitz in Estland – unterliegen keiner Registrierungspflicht, sofern die steuerpflichtigen Lieferungen ausschließlich dem Nullsatz unterliegen. Für innergemeinschaftlichen Lieferungen, besteht immer eine Registrierungspflicht.
Ausländische steuerpflichtige Personen, ohne Betriebsstätte in Estland, müssen sich nicht registrieren, sofern die Steuerschuld an den Leistungsempfänger übergeht. In diesem Fall unterliegt die Besteuerung dem in Estland ansässigen Waren- bzw. Lieferungsempfänger.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – Was ist was?
“Mehrwertsteuer” ist keine offizielle, steuerliche Bezeichnung. Da sich die Umsatzsteuer, wie diese Art der Steuer offiziell und in gesetzlichen Regelungen genannt wird, aber auf den Mehrwert eines Produkts bzw. eine Dienstleistung bezieht, werden die beiden Begriffe im Alltag synonym verwendet. Sie betreffen die Versteuerung des Wertes, der nach Abzug der Vorsteuer übrig bleibt.
Die aktuelle Mehrwertsteuer in Estland
Es gibt keine gesetzliche Regelung in der Europäischen Union, die den genauen Steuersatz für die Umsatzsteuer vorschreibt. Was jedoch verpflichtend, und von jedem EU-Mitgliedstaat zu erfüllen ist, ist eine reguläre Besteuerung von mindestens 15 % und die Existenz eines ermäßigten Steuersatzes von mindestens 5 %.
Die Umsatzsteuer wird auf allen Rechnungen und Belegen bescheinigt und ist proportional zum Verkaufspreis.
Die Umsatzsteuer wurde 1991 in Estland eingeführt und unterlag seither vier Veränderungen. Der aktuelle Normalsatz beträgt 20 % und der ermäßigte Satz liegt bei 9 %. Zudem existiert ein Nullsatz, der vor allem bei Auslandsgeschäften zur Geltung kommt.
KMKR | Seit 2009 |
---|---|
Normalsatz | 20 % |
ermäßigter Satz | 9 % |
Umsatzsteuersätze im Überblick
Der ermäßigte Satz findet in Estland nur bei sehr wenigen Waren und Leistungen Anwendung. Dies sorgt dafür, dass das Leben alleine durch die Versorgung mit Grundversorgungsmitteln bereits relativ teuer ist. Dies macht vor allem der ärmeren Bevölkerungsschicht zu schaffen.
- Arzneimitteln
- Büchern und Zeitschriften
- Übernachtungskosten
Der Normalsatz wird bei allen anderen Waren und Dienstleistungen verwendet. Der Nullsatz kommt nur selten zur Anwendung, er betrifft vor allem Transaktionen mit ausländischen Unternehmen.
Einkommensteuer als Einheitssteuer
Um die relativ hohe Umsatzversteuerung auszugleichen, führte die estnische Regierung eine Einheitssteuer von 26 % ein. 2005 wurde diese auf 24 % gesenkt und eine jährliche 1-%-Punkt-Senkung veranlasst. Seit 2015 liegt der Satz bei 20 % und schafft somit einen willkommenen Ausgleich zu den relativ hohen Lebenshaltungskosten, die aufgrund der Umsatzsteuer anfallen.
Die Entwicklung der Mehrwertsteuer in Estland
Nach der Einführung der Umsatzsteuer in Estland im Jahr 1991, zum damaligen Normalsatz von 10 %, wurde der Steuersatz bis zum heutigen Datum viermal verändert.
Veränderung der estnischen Mehrwertsteuer
- 1991: 10 % Normalsatz
- 1993: 18 % Normalsatz
- 2000: 16 % Normalsatz und 5 % ermäßigter Satz
- Januar 2009: 18 % Normalsatz und 9 % ermäßigter Satz
- Juli 2009: 20 % Normalsatz und 9 % ermäßigter Satz
Mehrwertsteuer-Rechner
Mit Hilfe dieses Umsatzsteuer-Rechners, lässt sich der Mehrwertsteuerbetrag sowie der korrelierende Brutto- und Nettobetrag berechnen.
So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner:
- Um den Bruttobetrag zu erhalten, geben Sie bitte den Mehrwertsteuersatz und den Nettobetrag an.
- Um den Nettobetrag zu berechnen, geben Sie bitte den Bruttobetrag und den Mehrwertsteuersatz an.
Der Mehrwertsteuerbetrag wird bei beiden Optionen mit angezeigt.
Die Zukunft der estnischen Wirtschaft und Mehrwertsteuer
Obwohl Estland erst 1991 seine Unabhängigkeit erlangt hat, hat es sich zu einer wirtschaftlich stabilen Nation entwickelt. 2004 ist Estland der EU beigetreten und 2011 wurde der Euro eingeführt.In Bezug auf seine Wettbewerbsfähigkeit liegt Estland auf Platz 29 von 137 Ländern und im Index für wirtschaftliche Freiheit belegt Estland Platz 6 von 180 Ländern.
Handelsbeziehungen
Estlands Haupthandelspartner sind seine Nachbarländer Schweden, Finnland, Lettland und Litauen. Deutschland ist in Bezug auf Estlands Exporte und Importe jeweils auf Rang 3.
Estlands Handelsbilanz ist bisher negativ, mit deutlich mehr Importen als Exporten.
Die Unterschiede zwischen Preisen mit estnischer und deutscher Umsatzsteuer können Sie über unseren Rechner ausrechnen lassen.
Investment
Nahezu 80 % von Estlands BIP sind Direktinvestitionen von ausländischem Kapital.
Schweden ist Estlands bedeutendster Direktinvestor, gefolgt von Finnland. Die USA und Deutschland folgen mit weitem Abstand auf Platz 3 und 4. Investiert wird vor allem im Bankwesen und der Telekommunikation.
- Swedbank mit 60 % and Hansapank (Finanzwesen)
- TeliaSonera an Eesti Telekom (Telekommunikation)
- Shell, E.on Ruhrgas, Fortum und Gazprom an Eesti Gaas, Daikia und Tallinna Küte (Wärmeenergie)
Handelsgüter
Die Nahrungsmittelindustrie ist mit 28 % Estlands stärkster Industriesektor, gefolgt von der Holz-, Papier- und Möbelindustrie mit 25 %. Die Elektroindustrie und der Maschinen- und Fahrzeugteilebau hat in den letzten Jahren einen starken Zuwachs verzeichnet.
- Maschinen und Maschinenteile
- Holz und Holzprodukte, Möbel
- Textilien
- Metalle und Metallprodukte
- Nahrungsmittel
Bedeutende Unternehmen
In Deutschland sind nur wenige estnische Firmen bekannt. Das liegt vor allem daran, dass das Land vor allem mit seinen Nachbarländern engen Handel treibt.
- Horizon (Holz- und Möbelindustrie)
- Norma (Fahrzeugteile)
- Elcoteq (Elektronik)
- Nordic Tsement (Baustoffe)
- Merko Ehitus (Bauindustrie)
- Kreenholm (Textilindustrie)
- Rakvere Lihakombinaat (Nahrungsmittelindustrie)
- Eesti Põlevkivi (Ölschieferabbau)
Einheitliche europäische Mehrwertsteuer
Als Mitgliedstaat der EU ist auch Estland Teil des Aktionsplans für eine einheitliche europäische Mehrwertsteuer, der 2016 von der Europäischen Kommission in Leben gerufen wurde.
- Modernisierung und Vereinfachung für den grenzübergreifenden elektronischen Handel
- Einführung wesentlicher Grundsätze, Reformen und technischer Änderungen für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem im europäischen Raum
- Neue Vorschriften bezüglich der administrativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuersätze verschiedener Produkte zu ändern
- Neue Vereinfachungsregelungen zur Kostenverringerung für Kleinunternehmer
Geschäftsbeziehungen mit Estland – Vor Ort und aus der Ferne
Bei geschäftlichen Interaktionen jeglicher Art zwischen einem ausländischen Unternehmen und Estland sind einige wichtige Anforderungen und Regeln zu beachten. Das sind zum Beispiel Rechnungsanforderungen und -fristen, Währungsmeldeanforderungen und Wechselkursquellen, und Korrekturregeln für Gutschriften und Rechnungen. Das Tax and Customs Board stellt hierzu weitere Informationen in englischer Sprache bereit.
Zu beachten sind zudem die folgenden Fristen und Vorschriften:
Umsatzsteuererklärung
Monatlich bis zum jeweils 20. des Folgemonats
Intrastat und zusammenfassende Meldungen
Monatliche Einreichung (wenn die jährliche Intrastat Schwelle überschritten wurde) bis zum 14. des Folgemonats.
Mehr Informationen zu den Intrastat Schwellenwerten finden Sie hier
Steuerliche Erstattungen
Der Vergütungszeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Estland beträgt mindestens 3 Monate und maximal 12 Monate.
Für Anträge mit dem Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten, gilt eine Mindestbetrag von 400 Euro. Für Anträge mit einem Erstattungszeitraum von 12 Monaten, gilt ein Mindestbetrag von 50 Euro.
- Messen, Konferenzen und Ausstellungen
- Beherbergungskosten
- Verpflegung und Bewirtung
- Anschaffung und Miete von Fahrzeugen, Fahrzeugaufwendungen wie Benzin und Reparaturen
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Anwalts- und Beratungskosten
- Fortbildungskosten
Fiskalvertreter
Die Repräsentation eines ausländischen Unternehmens durch einen Fiskalvertreter ist in Estland nicht zwingend notwendig. Wird Estland als Leistungsort einer Dienstleistung festgelegt, ist die Registrierung und Umsatzsteuerabgabe vor Ort nötig. Hierfür ist es ratsam sich einen lokalen Steuerfachmann zu suchen.
Übersicht zur Umsatzsteuer in Estland – Daten und Fakten:
Währung | Euro (€) |
---|---|
Name | Käibemaks |
Standardsatz | 20,00 % |
Ermäßigter Satz | 9,0 % |
Nullsatz | Ja |
UST-IdNr. | KMKR-number |
Informationsstelle | International Taxation Division Endla 8 EST – 15177 Tallinn Tel.: +372 676 1256 E-Mail: katrin.kullamaa@emta.ee Internet: http://www.emta.ee Estonian Tax and Customs Board Narva mnt 9j Tallinn 15176 EESTI (Estland) Fax: +372 676 2709 E-Mail: emta@emta.ee |
USt-Erstattung | International Taxation Division Endla 8 EST – 15177 Tallinn Tel.: +372 676 1256 Fax: +372 676 1111 E-Mail: katrin.kullamaa@emta.ee Internet: http://www.emta.ee Taxation Division Tax and Customs Board Lõõtsa 8a 15176 Tallinn Estonia Tel.: +372 676 1256 || +372 676 1187 E-Mail: vatrefund@emta.ee Internet: http://www.emta.ee |