Die Incoterms sind eine anerkannte Zusammenstellung typischer Vertragsklauseln, die regelmäßig im internationalen Warenhandel Anwendung finden. Was genau der Incoterm „FAS“ auf internationaler Ebene zu bedeuten hat und welche Konditionen gelten, wenn eine Ware mit FAS deklariert wird, zeigt dieser Artikel.
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Vereinheitlichte internationale Zollbegriffe
Die erste Fassung der Incoterms wurde von der Internationalen Handelskammer ICC bereits im Jahre 1936 zusammengestellt. Die fortlaufend überarbeiten Standard-Vertragsklauseln finden seither im internationalen Warenhandel Anwendung. So stellt jeder der Incoterms einen Vertragsaspekt dar, der bestimmte im internationalen Handel bedeutsame Punkte regelt.
Obwohl vielfach auf sie zurückgegriffen wird, stellen die Incoterms aber dennoch keine internationalen Gesetze dar. Vielmehr bilden sie ab, wie bestimmte Vertragsteile üblicherweise gehandhabt werden. Möchten die Vertragsparteien eine bestimmte Incoterm-Regelung darum in ihren Vertrag integrieren, müssen sie den gewünschten Incoterm ausdrücklich als Vertragsbestandteil benennen.
Was bedeutet FAS?
Damit es bei der Benennung einer Incoterm-Regelung als Vertragsbestandteil nicht zu Unklarheiten kommt, sind alle Incoterm-Regelungen mit einer aus nur drei Buchstaben bestehenden englischsprachigen Abkürzung benannt – hier FAS. Die Incoterm-Abkürzung FAS steht dabei für „Free Alongside Ship“ und kann mit „frei längsseits Schiff“ übersetzt werden.
Der FAS-Incoterm ist, wie der Name schon vermuten lässt, ausschließlich für per Seefracht transportierte Waren bestimmt. Darüber hinaus besagt der FAS-Incoterm, dass es dem Verkäufer obliegt, die betreffende Ware neben dem Transportschiff abzuliefern. Der Verkäufer ist dabei für sämtliche Risiken und Kosten einschließlich der Warenausfuhr verantwortlich. Er trägt sämtliche Kosten und Gefahren bis zu dem Moment, in dem die Ware längsseits des Schiffes abgelegt worden ist.
FAS Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware
- Transport der Ware zum Zielhafen
- Übernahme von Ausfuhrzöllen im Ursprungsland
FAS Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Übernahme eventueller Einfuhrzölle
- Übernahme von sonstigen Wareneingangskosten
- Weitertransport der Ware im Bestimmungsland