Es ist eine der beliebtesten Methoden der Finanzierung, z.B. beim Autokauf: Das Leasing. Im vertragsrechtlichen Sinne ist Leasing jedoch dem Mietvertrag ähnlicher als der Kreditvereinbarung. Wir erklären, wie Leasing genau funktioniert.
Grundzüge des Leasing
Beim Leasing wird ein Vertrag über die Nutzung eines Objekts abgeschlossen. Der Leasinggeber ist dabei die Instanz, welche das Objekt beschafft und finanziert. Der Leasingnehmer ist derjenige, welcher das Objekt nutzt.
Leasing wird zumeist von speziellen Leasingunternehmen angeboten. Diese kaufen bspw. Fahrzeuge und leasen Sie an Unternehmen und Privatpersonen. Durch die Leasingvereinbarung finanzieren die Unternehmen die Beschaffung und evtl. Kredite. Ein wichtiges Merkmal eines Leasingvertrages ist, dass lediglich eine Nutzungsüberlassung besteht. Dies ist vor dem Hintergrund des Steuerrechts entscheidend.
Ablauf von Leasing
Beim Leasing wird ein Objekt von einer Leasinggesellschaft angeschafft. Der Vertrag mit dem Leasingnehmer umfasst das Nutzungsrecht innerhalb der Laufzeit. Dafür zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate.
- Anschaffungspreis des Objekts
- Finanzierungskosten des Objekts
- geschätzter Restwert des Objekts nach Ablauf der Vereinbarung
- Gewinnerzielung
Nach Ablauf des Leasingvertrages geht das Leasingobjekt wieder in den Besitz des Leasinggebers über.
Dieser hat verschiedene Optionen:
- Verlängerung der Vereinbarung
- Verkauf
- Einlagerung
Ein Leasingfahrzeug wird demnach nach dem Ablauf des Vertrages weiter genutzt. Oftmals finden sie als Gebrauchtfahrzeuge Eingang in den Fahrzeugmarkt.
Beispiel für einen Leasingvertrag
Ein Unternehmer möchte einen Firmenwagen leasen. Der Leasinggeber schafft den PKW zu einem Preis von 50.000 Euro an. Die Laufzeit des Leasingvertrags soll drei Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Restwert des Wagens mit der Hälfte prognostiziert.
Die Leasinggesellschaft legt eine monatliche Rate von 1.050 Euro fest. Mit dieser Zahlung werden die Abnutzung des Objekts durch Gebrauch, Finanzierungsgebühren und die Gewinnerwartung abgegolten.
Der Leasinggeber hat in dieser Vereinbarung 37.800 Euro vom Leasingnehmer erhalten. Je nach beteiligten Zahlungen muss er nun den Wagen für mindestens 12.200 verkaufen, um einen Überschuss zu erzielen.
Rechtliche Situation
Leasingverträge sind im deutschen Recht Verträge sui generis. Das bedeutet, dass es keine rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Ausgestaltung dieser Vereinbarungen gibt. Es ist daher besondere Sorgfalt beim Abschluss eines Leasingvertrages geboten.
Vorteile von Leasing
Leasingvereinbarungen sind besonders für Unternehmen interessant. Da die Leasingraten als Betriebsausgaben angeführt werden können, ist es möglich, die Bilanzsumme zu schmälern. Dadurch ergeben sich oftmals steuerliche Vorteile.
Für die Leasinggeber bergen die Vereinbarungen gute Möglichkeiten zur Gewinnerzielung. Zum einen können die Einnahmen durch die Leasingraten die tatsächlichen Ausgaben für die Finanzierung des Objekts übersteigen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Weiterverkaufs. Viele Leasingunternehmen kooperieren zudem mit den Lieferanten des Leasingobjekts. So werden bspw. Nachlässe auf den Kaufpreis gewährt, die dem Leasingnehmer nicht bekannt sind.
Für Privatpersonen bietet Leasing meist wenige Vorteile. Da Leasingraten oftmals sehr hoch sind und das Objekt nicht in den Besitz des Leasingnehmers übergeht, bietet Leasing im Gegensatz zur Finanzierung für Privatkunden wenig Anreiz.
Arten des Leasing
Es lassen sich unterschiedliche Arten von Leasingverträgen klassifizieren.
- Teilamortisation: Der Leasingnehmer zahlt einen Teil der Anschaffungskosten des Objekts. Nach Ende der Vertragslaufzeit kann er das Objekt zum festgelegten Restwert kaufen. Es können Klauseln existieren, dass der Leasingnehmer die Differenz zum Restwert tragen muss, wenn der Leasinggeber das Objekt unter dem Restwert verkauft.
- Vollamortisation: Der gesamte Beschaffungswert des Objekts wird innerhalb der Laufzeit getilgt. Dies wird vor allem bei Objekten mit einem hohen Wertverfall (bspw. IT-Komponenten) vereinbart.
- Serviceleasing: Der Leasinggeber übernimmt Serviceleistungen, bspw. Inspektionen und Reifenwechsel. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer eine Pauschale. Diese Variante hat für den Leasinggeber den Vorteil, dass er den Werterhalt des Objekts besser absehen kann. Für den Leasingnehmer besteht der Vorteil in der besseren Kalkulierbarkeit seiner Ausgaben.
- Kilometerleasing: Sonderfall beim Fahrzeugleasing. Es dürfen in der Vertragslaufzeit nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern gefahren werden. Bei Überschreitung dieses Wertes greifen weitere Zahlungen.
- Herstellerleasing: Der Leasinggeber ist gleichzeitig der Hersteller des Objekts. In der Praxis sind es oft Tochterunternehmen des Herstellers (bspw. beim Autoleasing).
Unterschied zum Mietkauf
Der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf besteht in der Vereinbarung zum Kauf. Bei Leasing-Verträgen ist nicht unbedingt eine Klausel zum späteren Kauf des Leasingobjekts eingebunden. Der Mietkauf verfügt jedoch von vornherein über eine Vereinbarung zum Kauf des Mietobjekts. Der Vertragsnehmer muss beim Mietkauf den Kauf erklären, damit das Mietobjekt in seinen Besitz übergeht. Der Vertrag ist demnach von Anfang an darauf ausgerichtet, dass eine Eigentumsübertragung vonstatten geht.
Beim Leasing besteht die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern lediglich in der Nutzungsüberlassung. Während der gesamten Vertragslaufzeit verbleibt das Leasingobjekt im Besitz des Leasinggebers. Um steuerrechtlich nicht als Mietkauf klassifiziert zu werden, darf die Eigentumsüberlassung nicht der Hauptzweck des Vertrags sein. Dies wird vor allem angenommen, wenn eine mögliche Klausel zum Kauf nach Vertragsende den Wert des Objekts unterschreitet.
Leasingmarkt in Deutschland
Das Geschäftsvolumen bei Neuverträgen wurde für das Jahr 2014 auf gut 47 Mrd. Euro geschätzt. Ein Großteil dieser Verträge hatten bewegliche Güter als Leasinggegenstand.
- Fahrzeuge (PKW und LKW): knapp zwei Drittel aller Leasingverträge
- Produktionsgerät: gut 12 % aller Leasingverträge
- Computertechnik und Büroausstattung: knapp 10% aller Leasingverträge
Besonders im Baugewerbe werden Investitionen mit Leasingvereinbarungen finanziert. Das liegt daran, dass Baumaschinen hohe Anschaffungskosten haben und diese sich durch Leasingverträge abmildern lassen.
Risiken von Leasingverträgen
Weil Leasingverträge nicht gesetzlich reguliert sind, bieten sie verschiedene Risiken. Sie sind insbesondere für Betrug anfällig.
- Leasingnehmer verkauft Leasingobjekt
- Leasinggeber setzt sich mit Einnahmen ab
- Mehrfachleasing von nicht vorhandenen Maschinen
Zusammenfassung
- Bei einem Leasingvertrag tritt der Leasinggeber Nutzungsrechte, nicht aber Eigentumsrechte ab.
- Leasing ist vor allem für Gewerbetreibende interessant, da es in die Bilanzsumme eingerechnet wird, ohne das Eigenkapital zu berühren.
- Im Gegensatz zum Mietkauf ist das Vertragsziel nicht die Eigentumsübertragung.
- Es gibt verschiedene Ausgestaltungen von Leasingverträgen, da diese Vertragsform nicht explizit im BGB geregelt ist.