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China-Bestellungen: Muss Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden?

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Wer zum ersten Mal Produkte aus dem Ausland bestellt, wird häufig von einem Schreiben vom Zoll überrascht: Für die Ware sollen plötzlich Steuern oder Zollgebühren anfallen. Wir haben für Sie zusammengefasst, ab welchem Warenwert Sie eigentlich zahlen müssen und wie Sie die Höhe der Zollgebühren für Chinabestellungen berechnen können.


In einigen China-Shops werden Sie darauf aufmerksam gemacht – bei anderen erfahren Sie es erst, wenn das Paket festhängt: Es geht um Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer. Wenn Sie Ware aus dem Nicht-EU-Ausland bestellen, können Einfuhrabgaben anfallen. Ob und in welcher Höhe Sie diese bezahlen müssen, hängt vom Warenwert und den enthaltenen Produkten der einzelnen Sendung ab.

Die Grenzen gelten sowohl für gewerbliche als auch für private Empfänger und sind auch bei Geschenken von Unternehmen gültig. Dass viele China-Shops die Sendung als „Gift”, also „Geschenk”, deklarieren, ändert nichts an der Zahlungspflicht des Empfängers.

Information für Österreicher

Dieser Artikel befasst sich mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr von China-Waren nach Deutschland. Die Regelungen für Österreich haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Sie finden dort auch einen Online-Zollrechner.

Warenwert beachten und berechnen

Maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Einfuhrkosten ist der tatsächlich bezahlte Warenwert. Hier werden Sie unter Umständen dazu aufgefordert, dem Zoll eine Rechnung oder einen Überweisungsbeleg oder PayPal-Zahlungsauszug vorzulegen. Wurden zusätzlich Versandkosten bezahlt, sind diese ebenfalls in den Warenwert einzubeziehen.

Beispiel für die Warenwertberechnung

Warenpreis: 130,00 Euro
+ Versandkosten: 20,00 Euro
= Rechnungsendbetrag: 150,00 Euro

Der für die Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegte Warenwert beträgt also nicht 130,00 Euro, sondern 150,00 Euro.

Zum Warenwert gehören nicht nur die Versandkosten, sondern auch eine eventuell bereits im Ausland gezahlte Umsatzsteuer. Gutscheine oder Rabatte werden anerkannt und vom Warenwert abgezogen. Haben Sie den Wertgutschein vorher gekauft, wird der Betrag nicht abgerechnet.

Wenn Sie Ihre China-Bestellung nicht in Euro, sondern in US-Dollar oder einer anderen Währung bezahlt haben, wird der Rechnungsbetrag entsprechend dem jeweils geltenden offiziellen Umrechnungskurs des deutschen Zolls in Euro umgerechnet.

Falsche Deklaration des Versenders

Einige Händler machen auf der Zollinhaltserklärung absichtlich falsche Angaben, damit die Sendung vermeintlich ohne Prüfung durch den Zoll kommt. Dazu gehört die Deklaration als „Gift”, also als Geschenk, oder als „Sample”, obwohl es sich um eine Warensendung handelt. Aber auch der Inhalt oder der Warenwert werden häufig falsch deklariert. Dabei geht es nicht nur darum, dem Empfänger die Kosten zu ersparen, sondern auch als Versender hat der chinesische Händler so weniger Papierarbeit. Ab einem Warenwert von 150 Euro müsste nämlich eine ausführliche Deklaration inklusive Warentarifnummer stattfinden.

Tricks beim Versand

Da die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren pro Sendung berechnet werden, bieten einige chinesische Händler die Aufteilung der Ware in zwei oder mehr Pakete an. Der deutsche Zoll kennt diese Tricks allerdings und zählt Pakete als eine Sendung, die „an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird” (Quelle: Zoll).

Bei tatsächlich an unterschiedlichen Tagen getätigten und versendeten Bestellungen können Gebühren aber vermieden werden. Ob sich das lohnt, hängt aber immer auch von den Versandkosten des jeweiligen Shops ab.

So funktioniert die Verzollung

vollständige vorherige deklaration macht den einkauf leicht in china-shops

Damit der Zoll die Höhe der Abgaben zweifelsfrei bestimmen kann, ist eigentlich vom Versender außen an der Sendung eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese muss wahrheitsgemäß Inhalt und Wert der enthaltenen Ware bezeichnen.

In vielen Fällen sind diese Angaben ungenau, unvollständig oder fehlen komplett, sodass eine mündliche Zollanmeldung durch den Empfänger vorzunehmen ist. Sie werden vom Zoll kontaktiert, wenn Ihre Sendung betroffen ist. Eine Voranmeldung von Waren müssen Sie hingegen als privater Besteller nicht vornehmen.

Zur Feststellung des Warenwertes reicht es nicht, eine mündliche Angabe zu machen. Sie müssen vielmehr den tatsächlich gezahlten Betrag belegen. Legen Sie dafür geeignete Unterlagen vor, dazu gehören eine Handelsrechnung, ein PayPal-Auszug oder ein Kontobeleg über die Zahlung.

Wenn keine Belege vorgelegt werden (können), wird der tatsächliche Warenwert anhand von Erfahrungswerten oder ähnlichen Angeboten geschätzt.

Teilweise reicht es, wenn Sie die Unterlagen per Fax oder E-Mail an den Zoll schicken. Gerade bei weit entfernten Zollämtern kann es sich lohnen, die Modalitäten vorab zu besprechen. Die Ware wird dann vom Paketboten ausgeliefert und Sie zahlen die anfallenden Gebühren (oft plus Servicepauschale) direkt an den Zusteller. Erfragen Sie die Höhe der Gebühren für die komplette Verzollung vorher.
Unser Tipp: Geld passend bereithalten, oft können die Zusteller nicht wechseln!

In anderen Fällen müssen Sie Ihr Paket beim Zoll abholen und können den Betrag dort bezahlen.

So viel müssen Sie zahlen

Haben Sie die nötigen Unterlagen beim Zoll vorgelegt, wird der zu zahlende Betrag berechnet. Die Höhe des Betrags ist vom Warenwert abhängig, dabei gibt es drei Gruppen, in die unterschieden wird.

Kostenfreie Einfuhr bei Geschenken

Handelt es sich nicht um eine bezahlte Warensendung, sondern um ein privates Geschenk, liegt die Grenze bei 45 Euro, bis zu der Sie weder Steuern noch Abgaben zahlen müssen. Viele chinesische Händler passen darum den Absender der Ware so an, dass er an eine Privatperson erinnert. Der deutsche Zoll prüft Sendungen aber sehr genau, sodass auch bei wirklich privaten Sendungen häufig weitere Informationen vorgelegt werden müssen.

Freigrenze entfällt
Bis Juli 2021 war es möglich, dass bei geringwertigen Waren mit einem Wert von bis zu 22 Euro keine Abgaben gezahlt werden mussten. Das wollten viele Händler ausnutzen und haben die Sendungen mit einem geringen Warenwert deklariert. Um Steuerbetrug zu vermeiden, wurde die Freigrenze darum gestrichen.

Warenwert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer fällig

ab 150 Euro muss man steuern zahlen bei bestellungen aus china

Beträgt der Warenwert inklusive Versand bis150 Euro, müssen Sie keine Zollgebühren bezahlen. Es fällt allerdings die Einfuhrumsatzsteuer an, die abhängig vom tatsächlich gezahlten Betrag zu zahlen ist. Außerdem fällt bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie Alkoholika, Parfums, Tabak und Kaffee) die entsprechende Steuer an.

Die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7% bzw. 19% des Warenwertes. Welcher Steuersatz zugrunde gelegt wird, hängt von der Produktart ab. Eine Liste mit Beispielen für Warenarten und den jeweiligen Steuersatz haben wir für Sie zusammengetragen:

WarenartZollsatz
in Prozent
EUSt-Satz
in Prozent
Autoteile3,5 bis 4,519
Bekleidung aus Textilien 1219
Bekleidung aus Leder 419
Bekleidungszubehör aus Leder
(Handschuhe, Gürtel etc.)
5 bis 919
Bilddrucke, Poster, Fotos019
Bücher07
CD-Player9,519
CDs, DVDs3,519
DVD-Player13,919
E-Book-Reader3,719
Fahrräder15 (aus China zusätzlich 48,5)19
Fahrräder mit Motor (E-Bikes)619
Fantasieschmuck419
Fotoapparate (analog)4,219
Fotoapparate (digital)019
Gemälde07
Gold- und Silberschmuck2,5 bis 419
GPS-Geräte3,719
Handtaschen3 bis 9,719
Kosmetikprodukte0 bis 6,519
Mobiltelefone,
Smartphones im Taschenformat (170x10 x45 mm)
019
Möbel0 bis 5,619
Monitore
(abhängig von den technischen Eigenschaften)
0 bis 1419
Motorräder6 oder 819
MP3-Player2 bis 13,919
Notebooks, Tablet-PCs019
Objektive6,719
Pkw1019
Quads1019
Schuhe mit Oberteil aus Leder 819
Schuhe mit Oberteil aus anderem Material als Leder 16,8 bis 1719
Spielkonsolen019
Sportgeräte0 bis 4,719
USB-Sticks zur Datenspeicherung 019
Quelle: www.zoll.de

Beispiel für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer

Warenpreis: 90,00 Euro
+ Versandkosten: 10,00 Euro
= Rechnungsendbetrag: 100,00 Euro

Bei einer Einfuhrumsatzsteuer von 19% müssen 19,00 Euro bezahlt werden. Zölle fallen in dieser Preisklasse noch nicht an.

Warenwert über 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer plus Zollgebühren

Ab einem Warenwert oder Rechnungsbetrag von mehr als 150,00 Euro (also ab 150,01 Euro) müssen Sie sowohl Einfuhrumsatzsteuern als auch Zollabgaben zahlen. Wie hoch die Gesamteinfuhrabgaben für die China-Ware sind, hängt auch vom jeweiligen Produkttyp ab. Einige Waren haben nämlich sehr geringe Zollsätze, sodass sich die Bestellung von Technik oder Gadgets aus China auch bei einem höheren Warenwert als 150 Euro lohnen kann.

Höhe des Zollsatzes nach Warenart

TechnikMode & Kosmetik
Digitalkameras: 0%Kleidung aus Textilien: 12%
Analoge Kameras: 4,2%Kleidung aus Leder: 4%
Objektive: 6,7%Schuhe (nicht Leder): 16,8-17%
Notebooks, Tablets: 0%Schuhe aus Leder: 8%
Mobiltelefone, Smartphones: 0%Gold- und Silberschmuck: 2,5-4%
E-Book-Reader: 3,7%Modeschmuck: 4%
Monitore: 0-14%Accessoires aus Leder: 5-9%
GPS-Geräte: 3,7%Handtaschen: 3-9,7%
Spielekonsolen: 0%Kosmetik: 0-6,5%
MP3-Player: 2-13,9%

Eine Liste der wichtigsten Warengruppen finden Sie weiter oben bei Warenwert bis 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Je nach Warentyp variieren die Zollsätze, sodass der Steuersatz im Einzelfall abweichen kann. Produkte haben dafür Warentarifnummern, aus denen Art und Beschaffenheit hervorgeht und die mit bestimmten Steuersätzen verbunden sind.

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Bei der Reihenfolge der Berechnung von Gebühren werden zunächst Warenwert und Versandkosten zusammengerechnet. Daraus wird der jeweilige Zollwert berechnet und auf die Summe dessen ist die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Beispiele für die Abgabenberechnung


Bestellung eines Hochzeitskleids

Kaufpreis: 300 Euro
+ Versandkosten: 30 Euro
= Warenwert: 330 Euro

zzgl. Zollgebühren für Textilbekleidung: 330 + 12% = 369,60 Euro
zzgl. Einfuhrumsatzsteuer: 369,60 + 19% = 439,82 Euro

330 Euro wurden bereits an den Händler gezahlt, an den Zoll sind 109,82 Euro zu zahlen.


Bestellung eines Smartphones

Kaufpreis: 300 Euro
+ Versandkosten: 30 Euro
= Warenwert: 330 Euro

zzgl. Zollgebühren für Smartphones: 330 + 0% = 330 Euro
zzgl. Einfuhrumsatzsteuer: 330 + 19% = 392,70 Euro

330 Euro wurden bereits an den Händler gezahlt, an den Zoll sind 62,70 Euro zu entrichten.

Einfuhrumsatzsteuer & Zoll - berechnen Sie, ob die Bestellung sich lohnt!Bei gleichem Warenwert sind die zu entrichtenden Abgaben je nach Warenart sehr unterschiedlich, sodass sich die Bestellung von gewissen Produkten aus China mehr lohnt als die anderer. Insgesamt gesehen sind aber die Preise auch inklusive Steuern und Gebühren häufig deutlich günstiger als die in Deutschland zu zahlenden Preise. So kann sich die Bestellung auch von teuren Produkten aus China trotzdem lohnen.

Beziehen Sie aber vor der Bestellung immer die Berechnung von Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer mit ein, um den tatsächlich zu zahlenden Betrag zu ermitteln. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Lieferung.

Ware nachverzollen

Während Päckchen und Pakete häufig beim Zoll kontrolliert werden, werden Briefe und Versandtaschen tendenziell öfter ohne Prüfung direkt zugestellt. Hatten Sie das Glück, dass ihre Sendung ohne Zollkontrolle zugestellt wurde, müssen Sie die Einfuhrabgaben nachträglich entrichten, sofern der Wert der Ware über 22 Euro liegt.

Kontaktieren Sie für die Nachverzollung das zuständige Zollamt in Ihrer Nähe.

Zollrechner

Berechnen Leeren

Einfuhrbetrag: 0,00€


Zollgebühren: 0,00€

+ Einfuhrumsatzsteuer: 0,00€

= Einfuhrkosten: 0,00€


Gesamtbetrag: 0,00€

Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Zusammenfassung

Zoll und Steuern bei China-Bestellungen auf einen Blick:

  • Bei geringem Warenwert müssen keine Abgaben an den Zoll gezahlt werden
  • Ab 22 Euro ist die Einfuhrumsatzsteuer fällig (Toleranz: unter 5 Euro wird nicht kassiert), ab 150 Euro Warenwert auch Zollsteuer
  • Für Berechnung des Warenwertes sind auch Versandkosten relevant
  • Tricks von chinesischen Händlern werden vom Zoll häufig erkannt

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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

14 Kommentare

  1. Manfred sagt:
    9. September 2018 um 16:22 Uhr

    Hallo Team,
    vielen Dank für die Informationen, alles sehr hilfreich. Was ich jetzt noch wissen möchte: Wie informiere ich den Zoll, das ich eine Sendung erwarte, für die ich auch gerne Zol und Einfuhrumsatzsteuer zahlen möchte. Damit möchte ich vermeiden, das ich die Ware persönlich beim Zoll abholen muß. Ist wahrscheinlich für viel, die hier Rat suchen, nachvollziehbar, dass man nicht einen halben Tag bei Zoll verbringen möchte, nur um eine Ware in Empfang zu nehmen.
    mfg
    Manfred

    Antworten
    1. Jana sagt:
      11. September 2018 um 10:29 Uhr

      Hallo Manfred,

      tatsächlich können sie als Privatperson keine Warensendung anmelden. Aber wenn der Versandhändler, bei dem Sie eingekauft haben, alle benötigten Unterlagen beigefügt hat und es keine Auffälligkeiten in der Rechnung gibt, übernimmt DHL oder die Deutsche Post das Paket und liefert das dann direkt an Sie. Sie müssen dann die Zollgebühren/Einfuhrsteuer direkt beim Postboten an Ihrer Lieferadresse bezahlen. Das bedeutet, wenn der Händler alles richtig gemacht hat, müssen Sie nicht zum Zollamt. Leider gibt es oftmals Probleme bei asiatischen Versandhändlern, weswegen viele Sendungen beim Zoll bearbeitet werde müssen.
      Sie können lediglich den Händler vor Versand dazu anhalten, gewissenhaft vorzugehen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  2. Lutz sagt:
    3. Januar 2019 um 18:11 Uhr

    Hallo Team,
    Interessant für mich wäre zu erfahren wie es sich mit größeren Landwirtschaftlichen Geräten (400KG )
    verhält. Kann ich die überhaupt bei Alibaba privat bestellen? Und wie berechnen sich die Zollgebühren
    zB. für ein 1000€ Anbaugerät für einen Traktor. Wie bekomme ich das Teil direkt vor die Haustür?
    Gibt es Speditionen die darauf spezialisiert sind das Abzuwickeln?
    Fragen über Fragen . Schon mal danke für die Antworten.
    MfG Lutz

    Antworten
    1. Jana sagt:
      4. Januar 2019 um 19:48 Uhr

      Hallo Lutz,

      Alibaba ist für Großkunden und Händler, als Privatperson können Sie bei Aliexpress kaufen.
      Meinen Recherchen nach gibt es für landwirtschaftliche Geräte für fast alle Länder Zollpräferenzen. Es gibt zwar noch die Einfuhrumsatzsteuer, allerdings gibt es anscheinend die Möglichkeit, sich von dieser Befreien zu lassen, wenn das Gerät in einigen landwirtschaftlichen Kontexten genutzt wird. Da kann Ihnen aber die Spedition weiterhelfen.Es gibt darauf spezialisierte Speditionen, da wir aber diese nicht getestet haben und keine Empfehlung aussprechen können, suchen Sie in Ihrer Suchmaschine (z.B. Google oder Ecosia) am Besten Sie einfach nach „Spedition landwirtschaftliche Geräte„. Sie finden eine breite Auswahl.

      Viel Erfolg!
      Jana

      Antworten
  3. Barbara Holfert sagt:
    13. August 2020 um 8:51 Uhr

    Ich erwarte eine Sendung, E-Bike, aus China. Diese liegt angeblich seit dem 2.7.2020 in Polen. Kann es sein, daß die Zollabfertigung so lange dauert? Wo kann ich noch nachfragen? Vom Lieferer bekomme ich immer nur die Antwort, die Sendung muss nur noch an UPS gemeldet werden-

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. August 2020 um 9:56 Uhr

      Hallo Barbara,
      normalerweise dauert die Abwicklung beim Zoll nicht länger als einige Tage. Im Nachgang der Beschränkungen aufgrund von Corona kann es natürlich sein, dass es mal länger dauert. Mehr als ein Monat ist aber doch schon ungewöhnlich. Meldet der Lieferant denn die Sendung an UPS oder sollte das der Verkäufer tun …?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  4. Steffie sagt:
    9. März 2021 um 20:09 Uhr

    Wird man informiert, wenn man Einfuhr Gebühren zahlen muss? Ich habe etwas im Wert von 94€ bestellt mit Versand.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      11. März 2021 um 10:18 Uhr

      Hallo Steffie,
      nein, denn dass Sie zahlen müssen, wissen Sie ja schon durch den Bestellwert (über 22 Euro). Das Wann und Wo ist hier eher die Frage.

      Im Normalfall bekommen Sie eine Nachricht, dass Sie das Paket beim Zoll abholen müssen und können dann auch dort bezahlen. Fertigt die Post Ihre Sendung ab, kann es sein, dass Sie über den Betrag erst informiert werden, wenn der Zusteller bei Ihnen steht.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. Rudolf Schnekenburger sagt:
    18. Mai 2021 um 16:09 Uhr

    Hallo,
    ich möchte Elektrokleinfahrzeuge aus China importieren.
    Allerdings ohne Controller, Batterien und Ladeeinheit. Diese Bauteile möchte ich dann selbst einbauen.
    Kann ich ein solches unvollständiges Fahrzeug dann schon als Autoteile oder anderweitig deklarieren, um nicht die 10% Zollkosten zu entrichten.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      21. Mai 2021 um 10:45 Uhr

      Hallo Rudolf,
      bitte richten Sie sich mit dieser speziellen Frage direkt an den Deutschen Zoll. Dort wird die Ware schließlich am Ende auch geprüft. Verlässliche Aussagen können daher nur die Zollbeamten machen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  6. Dieter sagt:
    1. November 2021 um 18:31 Uhr

    Hallo, was ist mit Ware die ich bei E-Bay günstig ersteigert habe, die aber normalerweise das 2-3 fache kostet.
    Muss ich dann auch nur die 19% auf den Kaufpreis zahlen, oder kann dieser auf Grund einer Schätzung auch höher ausfallen.

    MfG Dieter

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      2. November 2021 um 20:20 Uhr

      Hallo Dieter,
      Sie müssten hier ja einen Zahlungsbeleg als Wertnachweis haben, oder? Die 19 % auf den Kaufpreis fallen bei Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland zwar trotzdem an, aber dann natürlich nur auf den Kaufpreis, nicht auf einen fiktiven Preis.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  7. Knut sagt:
    3. April 2022 um 12:39 Uhr

    Hallo,
    erstmal vielen Dank für die verständlichen Erklärungen zum Thema Zoll und Einfuhrabgaben. Für Sendungen mit einer Warentarifnummer (HS-CODE) ist die Berechnung klar. Wie ich allerdings Einfuhrabgaben die mir von einem Dienstleister wie DHL, UPS, DPD oder TNT/FedEx in Rechnung gestellt wurden nachträglich prüfen kann, bzw. wie ich solche Sendungen als „Selbstverzoller“ ggf. vorbereiten kann, wenn diese 2 oder mehr unterschiedliche Warentarifnummern enthalten ist mir unklar. Würde das wie in folgendem einfachen Beispiel mit 3 Warentarifnummern funktionieren, oder kann man die Versandkosten nicht im Verhältnis zum Kaufpreis für die Berechnung der anteiligen Warenwerte ran ziehen?

    Sendung aus China:
    Kaufpreis 1v3: 90 Euro / Warentarifnummer: 40011000 / Drittlandzollsatz 0,00%
    Kaufpreis 2v3: 270 Euro / Warentarifnummer: 95030095 / Drittlandzollsatz 4,70%
    Kaufpreis 3v3: 400 Euro / Warentarifnummer: 95069990 / Drittlandzollsatz 2,70%
    + Versandkosten: 100 Euro
    = Warenwert: 1000 Euro

    Würde man jetzt die Versandkosten anteilig auf die 3 Kaufpreisanteile der Gesamtbestellung aufteilen, dann von den Zwischensummen die Zollgebühren berechnen, und am Ende diese drei Ergebnisse zusammen als Warenwert für die weiteren 19% der abzuführenden EUSt. (19%) zu Grunde legen?

    Kaufpreis 1v3: 90 € = 10% vom Gesamtkaufpreis (900,00€) also 90,00€ + 10,00€ (10% von 100€ Versandkosten) = 100,00€ + 0,00% Zollsatz = 100,00€
    Kaufpreis 2v3: 270 € = 30% vom Gesamtkaufpreis also 270,00€€ + 30,00€ (30% von 100€) = 300,00€ + 4,70% Zollsatz = 314,10€
    Kaufpreis 3v3: 400 € = 60% vom Gesamtkaufpreis also 400,00€€ + 60,00€ (60% von 100€) = 460,00€ +2,70% Zollsatz = 616,20€

    Zwischensumme 1 + 2 + 3 = 100,00€ + 314,10€ + 616,20€ = 1030,30€
    zzgl. Einfuhrumsatzsteuer: 1030,30€ +19% = 1226,06€
    abzgl. der bereits bezahlten 1000,00€ würden dann noch 226,06€ zu bezahlen sein, oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Bonusfrage: Wenn man jetzt gewerblich importiert. Mit gültiger EORI Nummer und USt.-abzugsberechtigt ist, dürfte dann der volle Betrag von 226,06€ abgezogen werden, oder nur der Anteil von 195,76€ der auch der erhobenen EUSt. (1226,06€ – 1030,30€ =195,76€) entspricht?

    Sorry für diese Textaufgabe, aber ich komme da als Anfänger in der Materie nicht weiter. Und die verschiedenen Rechnungen von DHL, UPS und TNT verwirren da nur noch mehr. UPS gibt nur die Servicegebühr von 12,50€ zzgl. MwSt. in der Rechnung an. Zollgebühren und EUSt. sind zusammengeführt und werden mit 0% MwSt. ausgewiesen.

    Und ich versuche derzeit DHL einen offensichtlichen Berechnungsfehler im Detail nachzuweisen. Die haben mir eine Paketsendung aus UK mit 3 Paketen an 2 Tagen zugestellt. Bzw, ich habe zwei davon bei DHL Express abgeholt und vor Ort die Abgaben bezahlt.
    Eine Handelsrechnung mit Angabe welche Artikel in den einzelnen Paketen waren lag bei und wurde auf Anfrage (nur für ein Paket aus der Lieferung) mit dem Hinweis das es sich um eine Teillieferung handelt an DHL gesendet. Dazu die beiden Belege der bereits bezahlten Abgaben für Paket 1 und 2 von 3. Trotzdem haben die das 3 Paket basierend auf der vollen Handelsrechnung verzollt. Für eine Sendung im Gesamtwert inkl. Versandkosten von knapp 4800,00€ habe ich also bereits 314€ + 308€ für die ersten beiden Pakete bezahlt, soll aber noch 1200€ für das 3. Paket zahlen. Mehr als 1800€ Abgaben für einen Wert von 4800€? Das kann ja selbst mit viel Luft nicht passen. Zumal DHL auch noch mit dem höchsten Drittlandzollsatz (4,7%) die komplette Rechnung berechnet hat. Fast ein drittel der Artikel hatten aber laut Handelsrechnung mit ausgewiesenem Warentarif Code nur einen Drittlandzollsatz von 2,7%. Aud E-Mails kommen nur Standard Antworten zurück. Nachdem ich jetzt mit Nachdruck erklärt habe diese Summe nicht zu bezahlen und erst eine anständige Rechnung erwarte für die ich ja auch drei Mal Servicegebühren gezahlt habe, kommt seit 5 Tagen nichts mehr.

    Ich gehe aber davon aus, dass die Tage die Mahnung mit der Post kommt und DHL das aussitzen will.

    Vielen Dank für jeden Tip oder Hinweis der helfen kann Licht ins Dunkel zu bringen vorab.
    Wenn ich dann verstanden habe werde ich wohl kommende Sendungen als Selbstverzoller abfertigen. Wir haben max. 4 Warentarifnummern, und ich erhoffe mir die Berechnungen mit einer anständigen Exceltabelle relativ flott erledigen zu können.

    Viele Grüße und noch ein Danke im Voraus,
    Knut

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. April 2022 um 9:08 Uhr

      Hallo Knut,
      bei Ihren Berechnungen kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Ich würde aber vorschlagen, dass Sie sich Hilfe von einem Profi holen, der auf die Einfuhr spezialisiert ist. In unseren Artikeln richten wir uns an Privatkunden, bei denen die Regeln immer etwas anders sind als im gewerblichen Bereich.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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