Nach jedem Spontankauf bleiben zwei Wochen Zeit für Umtausch oder Rückgabe? Der Glaube an ein 14-tägiges Rückgaberecht für Neuwaren hält sich unter Verbrauchern hartnäckig. Wir erklären, in welchen Fällen die Möglichkeit, sich noch bis zu zwei Wochen nach dem Kauf vom Vertrag zu lösen, tatsächlich besteht.
- Wer Waren vor Ort im Geschäft kauft, hat laut Gesetz kein Recht dazu, Waren bei Nichtgefallen zurückzugeben.
- Räumt der Einzelhändler jedoch aus Kulanz ein Umtauschrecht ein, ist dieses Versprechen rechtlich bindend.
- Lediglich bei Fernabsatz-Verträgen (Online-Handel, telefonische Bestellungen etc.) gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Bequemer Shoppen: Widerrufsrecht bei Fernabsatz-Verträgen
Anders als oft angenommen, hat derjenige, der im Laden ein Produkt erwirbt, kein Recht darauf, dieses bei Nichtgefallen einfach zurückzugeben. Vielmehr ist der Käufer hier auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Will dieser die gekaufte Ware nicht umtauschen, muss das ungeliebte Stück wohl oder übel behalten werden. Grund hierfür ist die Annahme des Gesetzgebers, dass der Kunde im Ladengeschäft bereits vor dem Kauf die Möglichkeit hat, die Ware zu prüfen, zu begutachten und entsprechend zu entscheiden, ob er sie wirklich kaufen möchte oder nicht.
Anders sieht das jedoch beim Kauf im Online-Shop oder bei der Bestellung im Versandhaus aus. Hier erhält der Kunde schließlich nicht die Möglichkeit, die Ware anzufassen, zu testen und erst dann seine Kaufentscheidung zu treffen.
Vielmehr entscheidet er sich hier für den Kauf, bevor er die Ware überhaupt gesehen hat. Das ist relativ risikoreich. Das findet auch der Gesetzgeber und versucht darum, den Verbraucher durch besondere Regeln in dieser Situation zu schützen.
Darum gelten immer dann, wenn ein Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (Fernabsatzvertrag), besondere Regelungen zum Wiederruf eines solchen Vertrages.
Das bedeutet: Haben sich Käufer und Verkäufer zu keiner Zeit persönlich getroffen und ist der Vertrag allein per
- Telefon
- Brief
- Fax oder
- Bestellformular im Online-Shop
geschlossen worden, gelten die besonderen Regelungen der §§ 312g Abs. 1, 355, 356 BGB.
Hiernach steht dem Verbraucher das Recht zu, den geschlossen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Richtig widerrufen – so geht’s
Stellt der Online-Käufer fest, dass ihm die gelieferte Ware nicht gefällt, fragt sich, wie genau er vorgehen muss, um sein Widerrufrecht auszuüben.
Während es früher ausreichte, Waren kommentarlos an den Händler zurückzusenden, ist nach heutiger Rechtslage neben der Wahrung der Widerrufsfrist auch eine Widerrufserklärung erforderlich.
Möchte der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben, ist es hierfür jedoch ausreichend, dem Verkäufer eine Widerrufserklärung in Textform zukommen zu lassen. Das bedeutet, dass auch ein Fax, eine E-Mail oder ein anderer Schriftsatz ohne Originalunterschrift hierfür ausreichend ist. Lediglich die Person des Erklärenden und der zu widerrufende Vertrag müssen zweifelsfrei erkennbar sein.
Das Widerrufsschreiben sollte dabei folgende Informationen enthalten:
- Name, Anschrift, E-Mailadresse des Verkäufers
- Den Satz: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren / die Erbringung folgender Dienstleistung“
- Name der bestellten Ware, ggf. inklusive Bestellnummer und Preis
- Das Bestelldatum
- Name und Anschrift des Käufers
- bei schriftlichem Widerruf die Unterschrift des Käufers
Insgesamt hat der Käufer 14 Tage (ab Erhalt der Ware inklusive Widerrufsbelehrung) Zeit, um eine solche Widerrufserklärung abzugeben. Tut er dies, kann er die Ware einfach an den Verkäufer zurücksenden und bekommt im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
Achtung, Ausnahmen!
Beachten sollten Käufer jedoch, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nicht für alle bestellten Waren gilt. Für welche Waren das komfortable Rücksenderecht nicht gelten soll, bestimmt dabei § 312g Abs. 2 BGB.Hiernach sind insbesondere individuelle Sonderanfertigungen, verderbliche Waren, Zeitschriften, versiegelte CDs und Datenträger sowie Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, vom Verbraucher-Widerrufsrecht ausgenommen.
Die bestellte Ware besser nicht benutzen!
Obwohl Verbraucher prinzipiell das Recht haben, online bestellte Waren auszupacken, zu begutachten und den Vertrag dennoch innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, sollten bestellte Produkte aus dem Online-Shop besser nicht benutzt werden. Obwohl das Widerrufsrecht trotzdem gilt, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn eindeutige Gebrauchsspuren an der Ware vorhanden sind und diese hierdurch einen Wertverlust erfahren hat – das regelt § 357 Abs. 7 BGB.Rückgaberecht auch im Einzelhandel?
Obwohl oft angenommen, gibt es ein vergleichbares Rückgabe- oder Widerrufsrecht im Einzelhandel nicht. Hier gilt vielmehr: „Vertrag ist Vertrag und gekauft ist gekauft“.
Oftmals werben Einzelhändler jedoch mit sogenannten „Geld-zurück-“ oder „Zufriedenheits-Garantien“, die es dem Kunden erlauben, Waren innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzugeben oder umzutauschen.
Hat der Händler ein solches Versprechen abgegeben, muss er es auch einhalten und kann sich später nicht mehr davon lösen. Zu beachten ist hier jedoch: Hat der Händler lediglich den Umtausch der Ware gegen einen Gutschein oder ein anderes Produkt versprochen, besteht auch hier kein Anspruch darauf, den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Hiervon abweichende Regeln gelten jedoch in beiden Fällen immer dann, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist oder bei Vertragsschluss vereinbarte Eigenschaften nicht aufweist. In solchen Fällen greifen die besonderen gesetzlichen Gewährleistungsregeln, die dem Käufer einen Anspruch auf Umtausch oder Reparatur für 24 Monate gewähren.
Video: Wissenswertes zum Thema Umtausch
Im folgenden Video werden die hier besprochenen Themen noch einmal anschaulich zusammengefasst.
ich habe ein massagegerät gekauft bei wish dises funktioniert nich und es fehlen ein kabel und die dazugehörigern elektronen.ich habe es über klarna bezahlt und gleich nach erhalt bei klarna gemeldet,die zahlung an wish wurde zurück gehalten.die ware hat folgende sendungsnummer 00340434264275053677 und die referenznummer 302431492374,ich bitte um ersatz . der verkäufer ist nict erreichbar.
Hallo Beate,
Ersatz können wir Ihnen nicht zukommen lassen, hier müssen Sie mit dem Verkäufer in Kontakt treten. Da Wish aber keine deutsche Firma ist, gelten hier andere Regeln. Das 14-tägige Rückgaberecht beispielsweise ist in Ihrem Fall nicht anwendbar, da Sie ja zum einen nichts zurückgeben, sondern reklamieren möchten.
Sie sollten erneut versuchen, Wish zu erreichen. Das ist per Nachricht über Ihr Kundenkonto ganz einfach möglich.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
vielen Dank für den Artikel, er hilft mir schon viel weiter. Allerdings bleibt eine Frage für meinen konkreten Fall offen. Ich wollte ein Fahrrad kaufen und habe im Laden diverse Modelle probiert. 1 davon hat gepasst war allerdings die Männerausführung. Der Händler meinte er könnte mir das „identische“ Rad als Damenrad bestellen, ich hätte dann allerdings kein Recht zur Rückgabe. Und müsste es „ungesehen“ und unausprobiert behalten und kaufen. Stimmt das?
Viele Grüße Susanne
Hallo Susanne,
wenn Sie einen Kaufvertrag mit dem Händler abschließen (das geht auch mündlich), dann müssen Sie das Rad nach Bestellung tatsächlich erwerben. Ein normalerweise garantiertes Rückgaberecht nur für bestimmte Artikel auszuschließen, geht grundsätzlich ebenfalls. Sie sollten sich also überlegen, ob Sie das Risiko eingehen können und möchten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe gestern ein Unterbauschrank fürs Badezimmer gekauft. Ich habe ihn direct aufgebaut mit Hilfe der Anleitung. Leider ist es nicht stabil und ich will ihn zurückgeben. Kann ich den Schrank aufgebaut zurückgeben denn ich habe die dazu gehörende Klebe/Leim benutzt?
Mit freundlichen Grüßen
Christine
Hallo Christine,
wenn der Schrank nicht stabil ist, kann es sich um einen Mangel handeln. Dann können Sie ihn auch jetzt zurückgeben. Schließlich mussten Sie ihn erst aufbauen, um das feststellen zu können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Gibt es einen anderen Weg als den Widerruf, wenn im online-Handel Waren als „sofort verfügbar“ angeboten werden, sich nach der Bestellung aber plötzlich Verzögerungen beim Versand ergeben (z. B. „Status Ihrer Bestellung: demnächst wieder lieferbar“, oder über eine Woche der Hinweis „Ware ist im Lager für Sie reserviert“)? Auf meinen Widerruf erhielt ich in einem Fall die Antwort, obwohl die Waren noch nicht versendet wurden seien sie bereits „in der Kommissionierung“. Ich müsse daher auf die Zustellung warten, die Waren dann zurück senden und könne erst dann mein Geld zurück erhalten.
Hallo Otto,
den Widerruf haben Sie ja bereits erteilt, er sollte also Gültigkeit besitzen. Sie müssen nun tatsächlich die Lieferung der Ware abwarten und können dann beispielsweise die Annahme verweigern. Dann müssen Sie keine Rücksendekosten tragen. Über die internen Abläufe beim Dienstleister kann ich mir aber kein Urteil erlauben – eventuell erfolgt der Versand ja tatsächlich so, dass er jetzt nicht mehr aufzuhalten war.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo wertes bezahlen.net – Team! Ich habe einen Reifen beim örtlichen Händler bestellen lassen, da er dieses Modell nicht vor Ort hatte. Dieser sollte dann nach 2 Wochen verfügbar sein, Händler meldet sich dann. So der Plan. Tatsächlich habe ich nach 2,5 Jahren plötzlich eine Rechnung im Briefkasten für den Reifen, er läge abholbereit beim Händler. Muss ich den Reifen jetzt noch entgegen nehmen? Zwischenzeitlich wurde natürlich ein anderer Reifen bei der Konkurrenz gekauft, da es zu lange dauerte.
Hallo Markus,
wichtig wird wohl sein, ob über den Kauf der Reifen jemals ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde (schriftlich oder mündlich) – das müsste im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Eine so lange Zeit zwischen Bestellung und Lieferung ist natürlich unüblich und vermutlich kann es Ihnen kaum zugemutet werden, zweieinhalb Jahre ohne (Winter-?)Reifen herumzufahren. Dass Sie sich gegen die Reifen des Händlers entschieden haben, hätten Sie ihm aber eventuell mitteilen müssen, um einen solchen Fall zu vermeiden (persönlich verstehe ich aber, dass man es eventuell irgendwann vergisst …).
Melden Sie sich am besten beim Händler, eventuell kann man sich ja einigen, sodass Sie die Reifen nicht abnehmen müssen und er sie stattdessen an einen anderen Kunden weiterverkaufen kann. Andernfalls müssten Sie wohl Rechtsbeistand suchen und da ist gar nicht mal leicht vorauszusehen, wie ein Verfahren ausgehen könnte: Möglicherweise kann der Händler glaubhaft darlegen, dass ein Kaufvertrag – und sei es nur mündlich – geschlossen wurde, möglicherweise würde ein Gericht davon ausgehen, dass nach der langen Zeit zumindest eine Nachfrage bei Ihnen hätte getätigt werden können/müssen, möglicherweise werden aber auch Sie in der Pflicht gesehen, die laufende Bestellung zu stornieren, sofern Sie kein Interesse mehr an den Reifen haben (denn dass Sie diese speziellen Reifen nun nicht mehr wollen, konnte der Händler ja nicht wissen).
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Liebes Team,
ich habe auch eine Frage zum Rückgaberecht. Ich habe online eine XXL Relaxliege bestellt. Dafür musste man sich online für Stoff und Farbe entscheiden bzw. auswählen. Abgesehen, dass die vorher angegebe Lieferzeit um mehrere Wochen überschritten ist, passt die Liege optisch gar nicht gut in meinen Raum und so gemütlich wie sie aussah isst sie auch nicht. Kurz, ich möchte sie gerne zurückgeben. Unter den Ausnahmen des Widerrufsrechts stand, nicht bei extra Anfertigung. Ist das in meinem Fall so zu sehen? Und einfach zurück schicken geht nicht, dafür braucht man einen Transporter. Muss ich die Rücksendung selbst organisieren und selbst bezahlen?
Ganz lieben Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüße,
Katja
Hallo Katja,
wenn Sie Stoff und Farbe ausgewählt haben, kann es sich dabei um eine Sonderanfertigung handeln. Wie es sich damit konkret verhält, muss aber möglicherweise im Einzelfall durch einen Fachmann geprüft werden. Haben Sie denn schon einmal versucht, den Händler zu kontaktieren, um die Bestellung zu widerrufen? Für die Rücksendung bei Nichtgefallen müssten Sie, soweit ich weiß, die Speditionskosten selbst tragen. Sowas ist natürlich immer etwas ärgerlich, gerade wenn man sich die Farben vorab nicht anschauen konnte. Dafür gibt es im Normalfall ja das Rückgaberecht, das aber eben tatsächlich ausgesetzt werden kann. Wenn Sie sich mit dem Händler nicht einig werden, würde ich Ihnen daher raten, einen Anwalt zu befragen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo bezahlen.net!
Ich habe mir online ein TV ausgesucht, die Möglichkeit „Marktabholung“ zeigte mir einen Laden. Da angerufen hiss es, brauchst ein Termin und Corona Test, führ den Test brauchst auch ein Termin aber bezahlen (im Laden) und mitnehmen geht. Also telefonisch bestellt am nächsten Tag abgeholt. Hat sich als völlig unpassend für mein Wohnzimmer erwiesen ( trotz Beschreibung ). Auf telefonische Rückgabe Ankündigung „du kannst ja nicht der Beschreibung glauben und Rückgabe geht nicht weil du das Gerät im Laden gekauft hast“.
Ich habe ja telefonisch bestellt und ungesehen gekauft trieft das trotzdem auf mich zu? Noch eine Frage, am kommendem Freitag habe ich einen Termin bei denen soll ich Schriftliche Widerrufserklärung mitnehmen (wie es weiter oben „Richtig Widerrufen“ steht)?
Danke!
Hallo Andreas,
es gibt Gerichtsurteile, die beim Kauf per Telefon klar von einem Fernabsatzgeschäft ausgehen. Das Widerrufsrecht stünde Ihnen hier also – genau wie bei einem Onlinekauf oder einer telefonischen Bestellung und anschließender Lieferung – ganz normal zu.
Nehmen Sie die Widerrufserklärung sicherheitshalber mit und lassen Sie sich nicht abwimmeln.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich habe für meinen Sohn eine smart watch für Kinder gekauft, da er jetzt auf eine weiterführende Schule geht. Dafür habe ich einen 2-jährigen Vertrag für Mobilfunk plus eine Geräteversicherung abgeschlossen. Zuhause kommt auf, es herrscht kaum Netzabdeckung. Wenn er z. B in der Nachbarschaft unterwegs ist, kann ich ihn trotzdem nicht erreichen. Der Vertragsabschluss ist 10 Tage her. Gibt es eine Chance vom Kauf zurück zu treten? 14-tägiges Widerrufsrecht…?
Hallo Julia,
ja, prinzipiell können Sie auch einen Handyvertrag widerrufen. Wenn Sie den Vertrag im Geschäft abgeschlossen haben, ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Sie sollten mit Ihrer Beschwerde aber auf jeden Fall an den Netzanbieter herantreten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo zusammen,
Ich habe über eine Event Firma eine Planwagenfahrt gebucht nach 2 Tage wollte ich mein Widerrufsrecht wirkend machen. Es wurden mir mitgeteilt das aufgrund der AGBs dies nicht möglich sei? Ist das so richtig? Sie haben eine Klausel eingefügt mit dem Paragraphen § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
Hallo Luisa,
entscheidend kann hier sein, ob Sie eine Planwagenfahrt für ein bestimmtes Datum gebucht haben und inwiefern dem Veranstalter dafür schon Kosten entstanden sind. Tatsächlich ist es nämlich prinzipiell schon so, dass Eventtickets vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind/sein können. Möglicherweise ist ja eine Rückgabe möglich, wenn Sie einen Gutschein statt der Rückzahlung akzeptieren?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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