Überflüssiger Spontankauf oder versehentlicher Fehlgriff – oft lassen sich Fehlkäufe schnell und einfach wieder rückgängig machen. Das gilt zumindest dann, wenn sich Käufer auf praktische Rückgabe- und Umtauschrechte berufen können. Allerdings besteht die Möglichkeit, Waren auch bei Nichtgefallen einfach zu retournieren, nicht immer.
Wie Galeria Kaufhof (www.galeria-kaufhof.de) Rückgabe- und Umtauschwünsche handhabt und auf welche Rechte sich Verbraucher beim Umtausch im Online-Shop oder der Filiale wirklich berufen können, zeigen wir hier.
Umtausch bei Galeria Kaufhof: in der Filiale gekaufte Artikel
Wer Waren in einem Kaufhaus oder bei einer größeren Handelskette ersteht, geht meist davon aus, die gekauften Artikel bei Nichtgefallen innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen oder zurückgeben zu können. Groß ist die Enttäuschung dann, wenn der Umtausch ganz versagt oder die Rückgabe nicht gegen Erstattung des Kaufpreises, sondern nur gegen Ausstellung eines Warengutscheins möglich ist.
Kein Rechtsanspruch auf Umtausch:
Generell sieht das Gesetz nach dem Kauf im Einzelhandel keinen Anspruch des Verbrauchers auf Umtausch oder Rückgabe einwandfreier Waren vor. Vielmehr orientiert sich das Bürgerliche Gesetzbuch allein am sogenannten Vertragstreuegrundsatz, nach welchem beide Parteien an einen einmal geschlossenen Vertrag auch gebunden sein sollen.
Für Käufer bedeutet das: Weigert sich der Einzelhändler, mangelfreie Waren zurückzunehmen oder umzutauschen, besteht keine rechtliche Möglichkeit, ihn hierzu zu verpflichten. In diesem Falle muss der Käufer die ungeliebten Waren wohl oder übel behalten.
Allerdings steht es Käufer und Verkäufer frei, bei Vertragsschluss abweichende Vereinbarungen zu treffen und beispielsweise ein individuelles Umtausch- oder Rückgaberecht zu vereinbaren. Ebenfalls steht es dem Händler frei, allen seinen Kunden eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit einzuräumen. In beiden Fällen ist der Händler dann an sein Umtausch- oder Rückgabeversprechen gebunden.
Von dieser Möglichkeit, seinen Kunden eine kulante und attraktive Umtauschmöglichkeit einzuräumen, hat auch Galeria Kaufhof Gebrauch gemacht und wirbt auf seiner Webseite mit der Möglichkeit, gekaufte Waren unter Vorlage des Kassenbons in jeder beliebigen Galeria Kaufhof-Filiale umtauschen zu können.
Keine für alle Filialen geltenden Angaben werden jedoch darüber gemacht, innerhalb welchen Zeitraums ein Umtausch möglich sein soll, ob das Umtauschrecht für alle Waren gilt und ob auch eine Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung möglich ist. Dementsprechend sollte, wer sich beim Kauf einmal unsicher ist, genau nachfragen, ob der betreffende Artikel tatsächlich vom Umtauschrecht erfasst ist und innerhalb welcher Frist ein Umtausch möglich ist.
- der Kaufpreis nicht ausgezahlt, sondern eine Warengutscheins ausgestellt wird (Umtausch gegen Gutschein).
- bestimmte Waren (z.B. Sonderangebote) nicht umgetauscht werden können (reduzierte Ware umtauschen).
- der Umtausch innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 14 oder 30 Tage) erfolgen muss.
Solche Umtauschbedingungen für mangelfreie Waren sind zulässig. Schließlich handelt es sich bei der Einräumung der Umtauschmöglichkeit um eine Kulanzleistung des Händlers, deren Konditionen er selbst festlegen kann.
Umtausch bei Galeria Kaufhof: im Online-Shop gekaufte Artikel
Nicht nur in vielen Galeria Kaufhof-Filialen können Kleidung, Schuhe, Kosmetik und vieles mehr geshoppt werden. Auch im Onlineshop des Unternehmens (www.galeria-kaufhof.de) kann ein breites Warensortiment einfach und bequem von zuhause aus bestellt werden. Doch was passiert, wenn bestellte Waren ihrem Käufer doch nicht gefallen? Schließlich ist es gerade bei aus der Ferne georderten Waren besonders schwierig zu entscheiden, ob ein Produkt tatsächlich zu den Käufererwartungen passt.
14 Tage Rückgaberecht im Online-Handel
Sorgenfreies Einkaufsvergnügen garantiert dem Besteller beim Onlineshopping das praktische 14-tägige Widerrufs- und Rückgaberecht, das Verbrauchern gefahrloses Onlineshopping ermöglicht. In diesem Falle handelt es sich bei dem praktischen Rückgaberecht jedoch nicht um ein freundliches Entgegenkommen von Galeria Kaufhof, sondern vielmehr um ein gesetzlich in den §§ 312g, 355 BGB vorgesehenes Verbraucher-Widerrufsrecht für online geschlossene Kaufverträge.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften können darum fast alle online zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossenen Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt einseitig und ohne Angabe von Gründen durch den Verbraucher widerrufen werden. So wird dem Besteller gefahrloses Online-Shopping sowie die Prüfung der zugesendeten Ware möglich.
Gefällt dem Käufer die gelieferte Ware nicht, kann der Kaufvertrag problemlos und einseitig widerrufen und die erhaltenen Artikel an das Unternehmen zurückgesendet werden. Der gezahlte Kaufpreis wird dem Besteller vom Verkäufer zurückerstattet.
Widerruf und Rücksendung – so geht’s
Sollte dem Besteller die von Galeria Kaufhof gelieferte Ware einmal nicht gefallen, können Vertragswiderruf und Rücksendung der Artikel bequem online veranlasst werden.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass der mit Galeria Kaufhof geschlossene Kaufvertrag zuerst ausdrücklich widerrufen werden muss, bevor eine Rücksendung der Ware erfolgt. Eine kommentarlose Rücksendung allein beseitigt den geschlossenen Kaufvertrag hingegen nicht.
Ausreichend ist es hierfür, das von Galeria Kaufhof bereitgehaltene Muster-Widerrufsformular ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt per E-Mail an service@galeria-kaufhof.de zu übersenden oder alternativ die Online-Widerrufsmöglichkeit des Unternehmens zu nutzen.
Ist der Vertragswiderruf abgesendet, können die zurückzusendenden Waren per Post an Galeria Kaufhof geschickt werden. Auch hierfür sind nur wenige Schritte erforderlich:
- Die zurückzusendenden Waren müssen in einen geeigneten Transportkarton verpackt werden.
- Anschließend muss das verschlossene Paket mit dem der Lieferung beigefügten Retourenaufkleber von außen versehen werden.
- Das Paket kann nun kostenfrei in einer DHL-Filiale zum Versand aufgegeben werden.
- Alternativ können online bestellte Waren auch unter Vorlage des Lieferscheins in einer Galeria Kaufhof-Filiale zurückgegeben werden.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Waren
Wer online bestellte Waren an Galeria Kaufhof (www.galeria-kaufhof.de) zurücksenden möchte, muss jedoch beachten, dass das bequeme Online-Widerrufsrecht für einige Artikel nicht gilt. Diese Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und können bei Nichtgefallen nicht an Galeria Kaufhof zurückgesendet werden.
- Individuell hergestellte und personalisierte Waren
- Waren, die sich aus hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung eignen (z.B. geöffnete Kosmetika)
- Schnell verderbliche Waren oder Waren mit überschrittenem Verfallsdatum
- Entsiegelte CDs, DVDs, Computersoftware oder Games
Dieser Ausschluss ist zulässig und auch gesetzlich vorgesehen. Dementsprechend besteht bei Bestellung dieser Waren kein Anspruch auf Widerruf, Rücksendung und Rückerstattung des Kaufpreises.
Umtausch bei Galeria Kaufhof ohne Kassenbon?
Wie schon erklärt, ist Galeria Kaufhof nicht dazu verpflichtet, mangelfreie Waren umzutauschen oder zurückzunehmen, sondern bietet diesen Service als besonderes Entgegenkommen an seine Kunden an. Gewährt ein Händler eine solche Kulanzleistung, kann er selbst entscheiden, unter welchen Voraussetzungen er sie erlauben möchte.
Galeria Kaufhof hat sich hierbei dafür entschieden, den Umtausch mangelfreier Waren nur gegen Vorlage des Kassenbons anzubieten. Dementsprechend können Waren ohne Kaufbeleg generell nicht umgetauscht werden.
Mehr dazu im Ratgeber: Umtausch ohne Kassenbon
PayBack
kaufhof.de
Postfach 11 09
14731 Brandenburg
Hallo,
innerhalb welcher Frist kann ein Artikel bei Kaufhof Galeria umgetauscht werden (steht leider nicht auf dem Kassenbon)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Helia Saget
Guten Tag Frau Saget,
zu Fristen beim Umtausch in der Filiale macht Galeria Kaufhof keine direkten Angaben. Bekannt ist nur, dass bei Vorlage des Kassenbons üblicherweise keine Probleme auftreten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Habe eine Armbanduhr bei Galeria Kaufhof im Ladenlokal gekauft, also nicht online. Anschließend stellte ich fest das an der Uhr etwas nicht in Ordnung ist, sie ging immer wieder falsch, mal 2 Stunden vor und dann wieder 3 Stunden nach.
Umtauschen wollten Sie die Uhr nicht. Sie wollten die Uhr 3 Tage da behalten und die Uhr prüfen. Habe die Uhr abgeholt und stellte fest das sie immer noch den Fehler hat. Mittlerweile weiß ich das es der Stundenzeiger ist welcher bei bestimmter Bewegung sich frei bewegt.
Für mich steht fest das die Prüfung der Uhr darin bestand sie 3 Tage in eine Schublade zu legen.
Weiter wurde gesagt das ich die Uhr selbst wenn sie defekt wäre nicht einfach so umtauschen könnte da ich sie ja bereits getragen habe. Sie müssten die Uhr dann einschicken und das würde dann circa 4 Wochen dauern.
Ich möchte gerne wissen ob ich ein Recht auf Wandlung des Kaufs habe oder ob ich mich mit der Reparatur einverstanden geben muss. Eine komplette Rückgabe der defekten Uhr wäre mir natürlich lieber, wer will schon eine „neue“ Uhr an der schon gebastelt wurde.
Zudem möchte ich anmerken das die Filiale ca. 30km entfernt ist was auch Zeit und Fahrtkosten bedeutet.
Hallo Jürgen,
Sie haben ein Nacherfüllungsrecht, das bedeutet, dass der Händler verpflichtet ist, Ihnen eine funktionierende Uhr auszuhändigen, oder Sie können Ihr Geld zurückverlangen. Die Nacherfüllung kann allerdings auch bedeuten, dass die Uhr repariert wird. Wenn dies jedoch zweimal nicht funktioniert, also die Uhr nach zweimaliger Reparatur immer noch defekt ist, können Sie auf Ihr Nacherfüllungsrecht bestehen. Dass Sie die Uhr schon getragen haben änder die rechtliche Lage nicht, wenn die Uhr schon beim Erwerb defekt war, was angenommen werden kann.
Sie können sich zusätzlich auch an die Service Stelle von Galeria Kaufhof wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Kann ich Ware in jeder Kaufhof Filiale umtauschen, oder nur da wo ich sie gekauft habe
Guten Tag Frau Mader,
das sollte in jeder Filiale möglich sein.
Mit freundlichen Gräßen
Jana
Tag!
Gefallen mir gut Ihre Feedbacks, Jana.
5*
Weitermachen.
Gruß
Hallo Oliver,
vielen Dank!
Viele Grüße
Jana
Ich habe ein teures kosmetikprodukt zum geburtstag erhalten und habe allergisch darauf reagiert. 2 wochen sind seid dem kauf vergangen, habe das produkt jedoch seit 2 tagen (da ich es zum geburtstag erhalten habe). kann ich das produkt gegen ein gutschein bei galaria kaufhof umtauschen lassen oder ist diese möglichkeit ausgeschlossen und ich muss das allergieauslösende produkt behalten ?
LG
Hallo,
wenn Sie vom Schenkenden den Zahlungsbeleg erhalten können, dann dürfte es weniger schwierig werden. Allerdings ist der Umtausch von der Kulanz des Händlers abhängig in diesem Falle. Versuchen sollten Sie es trotzdem.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo ich habe vor 3 Wochen ein Takfun gekauft .Ich habe diese Kleid nur 1 mal gewaschen nach empfohlenen Vorgaben ,leider hat das Kleid an Form verloren und auch der Stoff sieht total mangelhaft aus .Was mache ich jetz ?es ist schade um das Geld
Guten Tag,
wenden Sie sich direkt an Galeria Kaufhof. Oftmals zeigt sich der Händler kulant.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
Mein mann hat mir heute Unterwäsche gekauft.
Ich habe die Unterwäsche nicht anprobiert, da ich sofort gesehen habe, dass er die falsche Größe genommen hat.
Kann ich die Unterwäsche umtauschen? Oder ist Unterwäsche vom Umtausch ausgeschlossen?
Vielen Dank
Olga
Hallo Olga,
normalerweise ist Unterwäsche vom Umtausch ausgeschlossen. Sie können aber trotzdem mit den VerkäuferInnen reden und darlegen, dass Sie diese nicht anprobiert haben und auf die Kulanz dieser hoffen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
hab heute in der gleichen Filiale umgetauscht, wo ich am Vortag gekauft habe, ging absolut problemlos mit Rückbuchung zu meinem
Konto, wurde sehr freundlich bedient.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Hallo, ich habe eingeschweißte Pralinen bei Galeria gekauft. Die waren leider im Vergleich zu anderen Geschäften zu 100% überteuert. Rückgabe war angeblich nur „ungern“ möglich. Sie würden solche Waren dann wegwerfen. Da sich diese Praktik nicht mit meinen Gewissen vereinbaren ließ, behielt ich die Ware. Leider verstehe ich nicht, warum eingeschweißte und in Karton verpackte Ware dann weggeworfen wird.
MfG
Volker
Hallo Volker,
generell gilt: Wenn die Ware nicht mangelhaft ist, dann muss der Händler diese nicht zurücknehmen oder umtauschen. Der Gesetzgeber räumt Kunden beim Online-Shopping 14 Tage Rückgaberecht ein, da man die Ware ja nicht beim Kauf sieht und die Kaufentscheidung somit noch vom echten Gegenstand abhängig ist.
Sie sind leider der Kulanz des Händlers überlassen in diesem Fall. Lebensmittel unterliegen einem besonderem Recht, da diese verzehrt werden und garantiert sein muss, dass der Händler keine schädlichen Lebensmittel verkauft. Sobald Lebensmittel nicht mehr „unter der Kontrolle“ des Händlers stehen, ist es für die meisten Händler sicherer, Lebensmittel zu vernichten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo, ich habe im Onlineshop ein Topfset bestellt, dieses in der 14Tage Frist in einer Kaufhoffiliale zurückgegeben. Habe die Rechnung mit abgegeben und einen Einlieferungsschein erhalten. Leider ist die Retoure in über 3 Wochen nicht als Retoure auffindbar und habe immer noch kein Geld zurück erhalten. Nach mehrfachen Emails wird gar nicht mehr auf meine Rückfragen reagiert. Wo bleibt da der Kundenservice? Muss man anscheinend über einen Anwalt regeln , telefonisch ist ja auch kein durchkommen, wegen hohem Retourenaufkommen. Gibt es noch eine weitere Lösung des Problems?
Mit freundlichem Gruß
Gerald
Hallo Gerald,
ich denke, ein Anwalt ist an dieser Stelle noch nicht zwingend nötig. Eventuell können Sie ja erst einmal eine Mail oder einen Brief mit Fristsetzung schicken? Das kann oft schon helfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo habe für Weihnachten eine Uhr verschenkt, der beschenkte verträgt das Band nicht kann sie umgetauscht werden? Geldrückgabe oder Gutschein.
Hallo Nadine,
der Zeitraum für einen freiwilligen Umtausch ist nun abgelaufen. Sie könnten trotzdem bei Kaufhof/Karstadt nachfragen, eventuell kommt man Ihnen dort entgegen. Da es sich hier aber nicht um einen Produktmangel, sondern quasi ein „persönliches Problem“ handelt, muss der Laden die Ware nicht zurücknehmen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich habe Parfüm gekauft, das ich seit 12 Jahren benutze. Als ich es benutzte, dachte ich, etwas sei anders. Ich habe sie mit meinem Flaschenparfüm in Reisegröße verglichen und festgestellt, dass sie gefälscht sind.
Die Flasche ist in einem etwas anderen Blauton und auch auf der Schachtel steht „Made in France“, aber auf der Flasche steht „Made in Italy
Hallo Agnieszka,
wenn Sie das Parfüm bei Kaufhof gekauft haben, sollten Sie sich auch an Kaufhof zur Reklamation wenden. Falls Sie online gekauft haben, wenden Sie sich an den Kundenservice, ansonsten müssten Sie am besten in der Filiale vorsprechen, in der Sie das Parfüm erworben haben. Dort wird man Ihnen sicher helfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo Carolyn
Ich bin heute Ihrem Rat gefolgt und nach Karstadt in Hamburg Bergedorf zurückgekehrt, wo das Parfüm gekauft wurde. Ich erklärte der Verkäuferin, dass das Parfüm als Geschenk zum Valentinstag gekauft und erst diese Woche geöffnet wurde, da ich eines verwendete, das ich kurz vor Erhalt dieses gekauft hatte. Sie hatte kein Interesse daran, eine Erklärung zu hören und sagte immer wieder, dass sie nur Originale im Laden habe und ohne Quittung habe ich keinen Beweis, dass ich sie dort gekauft habe. Ich erklärte, dass es mit einer 100 € Geschenkkarte gekauft wurde, die ich noch mit dem Restguthaben darauf habe. Das Parfüm war zum Zeitpunkt des Kaufs für rund 80 € erhältlich. Sie sagte mir, dass es kein Beweis sei.
Ich wurde behandelt, als wollte ich den Laden betrügen. Ich bin derjenige, der kein Geld mehr hat, weil mir ein gefälschtes Produkt verkauft wird. Gibt es noch etwas, das getan werden könnte?
Hallo Agniezska,
tatsächlich kann es schwierig sein, nun weiter vorzugehen. Sind Sie denn sicher, dass Sie eine Fälschung gekauft haben? Eventuell wurde der Duft auch überarbeitet und riecht nun deswegen anders? Oder war das früher von Ihnen gekaufte Parfüm eventuell kein Original und der Geruchsunterschied entsteht dadurch? Aufschluss darüber dürfte wahrscheinlich nur eine Laboranalyse geben und die wird vermutlich teuer sein.
Ansonsten könnten Sie sich eventuell beim Filialleiter beschweren oder einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich dort beraten lassen. Hierfür können aber Kosten anfallen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo. 16.11.2020 Ich habe ein Fundament in der Kaufhof Galerie in Paderborn gekauft, es passte nicht zu mir in Farbe. kann es zurückgegeben werden?
Hallo Darya,
ich habe keine Ahnung, was ein Fundament ist, aber eine Rückgabe im Laden wegen Nichtgefallen ist nur dann möglich, wenn der Händler sich hier kulant zeigt oder das Rückgaberecht schon vorher beworben hat. Fragen Sie am besten in der Filiale nach.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
Ich habe einen Wein- und Sektkühler von WMF online über Galeria Kaufhof bestellt und erhalten. Nun zu meiner Frage, ob darauf auch Garantie ist? Und wenn ja, wie lange? Falls dieser im Zeitraum der Garantie kaputt geht, kann ich ihn dann kostenlos zurückschicken und bekomme ich diesen dann ersetzt?
Hallo Mirjam,
ob eine seperate Garantie auf den Wein- und Sektkühler angeboten wird oder wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Was es aber gibt, ist eine 2-Jahres-Regelung für Mängel. Geht das Gerät bei sachgemäßer Benutzung innerhalb der ersten sechs Monate kaputt, wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Verkauf vorhanden war, hier erhalten Sie also „problemlos“ ein Ersatzprodukt. Innerhalb weiterer 18 Monate müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass der Mangel vorhanden war, können aber auch dann Ersatz erhalten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo Jana,
zu dem Post von Monika Mader v.29.06.18 und Ihrer Antwort:
Ich habe heute die oben angegebene ServicelineNr. 0221/58870588 angerufen, weil ich Laufschuhe bei Galeria Kaufhof bei einem Besuch in Heidelberg gekauft habe und sie leider wieder in der Filiale an meinem Heimatort Bamberg zurückgeben möchte, auch gegen Gutschein. Mir wurde geantwortet, dass das nicht möglich ist und es könne nur in der Filiale , in der gekauft wurde, auch zurückgegeben werden.
Hallo Gisela,
vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen Ihrer Erfahrung!
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net
Hallo,
Ich habe gestern einen Funkwecker Galeria essentials für 29.99€ (GE-1847/19) bei Galeria in Leipzig gekauft.
Leider habe ich zu Hause bemerkt, dass man die Zeiger kaum erkennen kann. Deshalb wollte ich am nächsten Tag den Wecker in der Filiale zurückgeben.
Nach dem bezahlen habe ich leider nur einen Schein mit der Rabattwerbung mitgenommen. Auf diesem Schein ist unten
die Bonnummer, Filiale, Kasse Rechnungsdatum , Uhrzeit vermerkt. Man hat mich sofort zurückgewiesen, mit der Begründung „ohne Bon kein Umtausch“.
Mit freundlichen Grüßen
Margit
Hallo Margit,
bitte wenden Sie sich direkt an den Kundenservice von Galeria, um herauszufinden, ob der Schein, den Sie erhalten haben, als Bon zählt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net