Ob Fehlgriff oder überflüssiger Spontankauf – hat man beim Shoppen einmal daneben gegriffen, lässt sich das durch Umtausch oder Rückgabe des ungeliebten Kaufs rückgängig machen. Allerdings gilt das nur dann, wenn sich der Käufer auf Rückgabe- oder Umtauschrechte berufen kann. Anders als von Käufern oft angenommen, bestehen solche Rechte, die eine Rückgabe auch bei Nichtgefallen erlauben, aber nicht immer. Wie die Drogeriemarktkette Müller Rückgabe- und Umtauschanliegen ihrer Kunden handhabt und auf welche Rechte sich Verbraucher beim Umtausch von in der Filiale oder im Onlineshop gekauften Produkten tatsächlich berufen können, erklären wir hier.
Im Müller Drogeriemarkt gekaufte Artikel umtauschen
Werden Waren im Einzelhandel gekauft, gehen viele Verbraucher davon aus, diese bei Nichtgefallen einfach wieder zurückgeben oder zumindest umtauschen zu können. Groß ist der Ärger dementsprechend, wenn der Verkäufer Umtausch oder Rückgabe entweder ganz ablehnt oder nur gegen Ausstellung eines Wertgutscheins erlauben will.
Schnell kommt dann die Frage auf, ob der Händler das ungeliebte Produkt nicht zurücknehmen muss und dem Kunden ein gesetzlicher Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch ungeliebter Waren zusteht.
Schaut man sich hierzu die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an, ist die Antwort eindeutig:
Umtauschrechte im Überblick
Prinzipiell sieht das BGB nämlich keinen Anspruch darauf vor, im Einzelhandel gekaufte mangelfreie Ware allein aufgrund von Nichtgefallen zurückzugeben oder umzutauschen. Stattdessen legt das Gesetz seinen Bestimmungen zu sämtlichen Kaufverträgen den sogenannten Vertragstreuegrundsatz zugrunde und bestimmt, dass beide Parteien an einen geschlossenen Vertrag auch endgültig gebunden sein sollen.
Soll also ein mangelfreies Produkt, das dem Käufer doch nicht mehr gefällt, zurückgegeben werden, besteht keine Möglichkeit, den Händler zu Umtausch oder Rücknahme zu verpflichten. Vielmehr ist auch der Käufer an den geschlossenen Kaufvertrag gebunden und muss das ungeliebte Produkt behalten.
Selbstverständlich steht es dem Verkäufer aber frei, Umtauschwünsche seiner Kunden freiwillig zu erfüllen. Außerdem sind auch zwischen Käufer und Verkäufer bereits bei Vertragsschluss vereinbarte Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten zulässig und – sofern sie einmal versprochen worden sind – auch für den Verkäufer rechtlich bindend.
Freiwilliges Umtauschversprechen – auch bei Müller?
Zwar gibt die Drogeriemarktkette Müller kein eindeutiges und für alle Filialen geltendes Umtauschversprechen an seine Kunden ab, erklärt aber beispielsweise auf seiner Webseite, dass:
- originalverpackte Waren
- gegen Vorlage des Kassenbons
auch bei Nichtgefallen gegen einen anderen Artikel oder einen Gutschein umgetauscht werden können.
Keine eindeutigen und für alle Filialen gleichermaßen geltenden Angaben werden jedoch darüber gemacht, ob der Umtausch für alle Arten von Produkten gestattet wird und innerhalb welchen Zeitraums er möglich sein soll. Klar erscheint jedoch, dass eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises nicht möglich ist.
Wer sich bei seinem Einkauf in einer Müller-Filiale darum einmal unsicher ist, sollte nach Möglichkeit bereits vor dem Kauf nachfragen, ob das betreffende Produkt vom Umtauschrecht erfasst ist, und innerhalb welcher Frist es zurückgegeben werden kann.
Umtausch bei Müller auch ohne Kassenbon?
Obwohl Müller nicht dazu verpflichtet ist, erlaubt es das Unternehmen üblicherweise, originalverpackte Waren auch bei Nichtgefallen umzutauschen. Hierfür ist bei den meisten Produkten jedoch die Vorlage des Kassenbons erforderlich. Allein beim Umtausch von Produkten der Müller-Eigenmarken muss der Kassenbon nicht zwingend vorgelegt werden.
Im Müller-Onlineshop gekaufte Artikel umtauschen
Drogerieartikel lassen sich bei Müller nicht nur in den vielen Filialen des Unternehmens, sondern auch in einem eigenen Müller-Onlineshop einkaufen und zur Lieferung nach Hause bestellen. Doch was passiert, wenn die Waren aus dem Onlinesortiment dem Besteller doch nicht gefallen? Schließlich kann es doch gerade bei aus der Ferne bestellten Waren einmal vorkommen, dass sie später nicht den Käufererwartungen entsprechen.
Damit es beim Onlineshopping nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, sieht das Gesetz für diese besondere Einkaufssituation ein verbraucherfreundliches 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht vor. Hierdurch soll Verbrauchern risikoloses Onlineshopping ermöglicht werden. Dementsprechend handelt es sich bei dem Rückgaberecht nicht um ein kulantes Entgegenkommen des Unternehmers, sondern um ein für alle aus der Ferne geschlossenen Kaufverträge gesetzlich in den §§ 312g, 355 BGB vorgeschriebenes Verbraucher-Widerrufsrecht.
Rechte des Verbrauchers beim Online-Einkauf
Die gesetzlichen Vorschriften legen fest, dass bei fast allen online zwischen Verbraucher und Unternehmer geschlossenen Kaufverträgen innerhalb der ersten 14 Tagen ab Warenerhalt ein einseitiges Widerrufsrecht des Verbrauchers bestehen soll. Dieses berechtigt den Besteller dazu, den online geschlossenen Vertrag einseitig und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, falls er kein Interesse daran hat, die gelieferten Waren zu behalten.
Gefällt dem Käufer ein geliefertes Produkt nicht, können der Online-Kaufvertrag darum problemlos widerrufen und die erhaltenen Waren an den Unternehmer zurückgesendet werden. Der bezahlte Kaufpreis wird dann vom Verkäufer zurückerstattet.
So funktionieren Widerruf und Rücksendung
Sollten dem Besteller ein oder mehrere von Müller gelieferte Artikel nicht gefallen, können auch Vertragswiderruf und Rücksendung für diese Artikel einfach online veranlasst werden. Besonders wichtig ist dabei, dass der mit Müller geschlossene Kaufvertrag zuerst ausdrücklich widerrufen wird, bevor eine Warenrücksendung erfolgt. Schließlich kann eine kommentarlose Rücksendung den zuvor geschlossenen Kaufvertrag nicht beseitigen.
Um den geschlossenen Vertrag ordnungsgemäß zu widerrufen ist es jedoch ausreichend, das von Müller bereitgehaltene Muster-Widerrufsformular innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt ausgefüllt per E-Mail an retourenabteilung@mueller.de zu übersenden. Alternativ kann der Online-Widerruf auch über das Müller-Kundenkonto abgewickelt werden.
Ist der Vertragswidderruf einmal abgeschickt, können die zurückzusendenden Waren anschließend per Post an Müller zurückgesendet werden. Das für den Paketversand erforderliche Retourenlabel kann ebenfalls über das Müller Kundenkonto oder nach Ausfüllen des Retourenformulars hier erstellt werden: DHL-Retoure an Müller.
Ist das geschehen, können die betreffenden Waren für den Versand verpackt und unter Beilage des ausgefüllten Retourenformulars mit Hilfe des Retourenlabels an Müller zurückgesendet werden.
Rückgabe auch in der Filiale möglich:
Alternativ zur Rücksendung auf dem Postwege können auch online bestellte Waren unter Vorlage der Rechnung in den Müller-Filialen zurückgegeben werden.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Waren
Wer online bestellte Waren an Müller zurücksenden möchte, muss beachten, dass bestimmte Waren nicht vom Online-Widerrufsrecht umfasst sind. Diese Waren können dementsprechend auch bei Nichtgefallen nicht an Müller zurückgegeben werden.
- Individuell hergestellte/personalisierte Waren
- Waren, die sich aus hygienischen Gründen für eine Rücksendung ungeeignet sind (z.B. geöffnete Kosmetika)
- Leicht verderbliche Waren oder Waren mit überschrittenem Verfallsdatum
- Entsiegelte CDs, DVDs, Computersoftware sowie Games
Der Ausschluss dieser Waren vom gesetzlichen Widerrufsrecht ist zulässig und gesetzlich sogar vorgesehen. Dementsprechend besteht bei der Bestellung solcher Waren auch kein Anspruch auf Widerruf, Rücksendung und Rückerstattung des Kaufpreises.
Hallo,
es wäre von Vorteil sich bei Müller wirklich vor dem Kauf zu erkundigen, ob bei Rückgabe eines original verpackten Artikels und Vorlage des Kassenbons Rückerstattung in Bar erfolgt oder man „nur“ eine Gutschrift erhält.
Wir wußten dies nicht, und waren überrascht, weil es seit Jahren möglich ist, Ware zurückgeben zu können und den Kaufpreis in bar zurück zu erhalten.
Leider NICHT bei MÜLLER.
Kann nur allen raten, vor Einkauf der Weihnachtsgeschenke, im Falle des Nichtgefallens, dies bei MÜLLER zu tun im Glauben, Geld zurück zu bekommen.
Wir sind maßlos enttäuscht von dieser Kaufhauskette und werden „nie“ wieder dort einkaufen. Es gibt einige mehr, die auf Kulanz und gute Bewertungen Wert legen, diese jedoch nicht. Wir wünschen denen wirklich ein schlechtes Weihnachtsgeschäft!!!
Gibt soviele Geschäfte wo man sein teuer verdientes Geld gut ausgeben kann, dort bestimmt nicht!!!
In diesem Sinne kaufen wir online ein…da hatten wir noch nie Probleme!!!
Grüße
Hallo,
da Sie die Waren online nicht vorher wirklich sehen und anfassen können, gilt dort das Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei Dingen, die Sie im Geschäft einkaufen, können Sie die Beschaffenheit überprüfen. Eine Rückgabe gegen Bargeld ist hier also nur als Kulanzleistung des Händlers möglich. Früher war es üblich, dass man Geschenke bei Nichtgefallen eben gegen einen Gutschein umgetauscht und sich dafür im gleichen Geschäft etwas ausgesucht hat, das einem gefällt. Müller hat ja durchaus eine große Auswahl, sodass das möglich sein dürfte.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo,
Müller hat einen onlineshop und bietet an, Ware ins Geschäft liefern zu lassen und so die Versandkosten zu sparen. Das bieten viele Shops an und bei Nichtgefallen wird die Ware entweder von dort retourniert oder man erledigt dies selber.
NICHT so bei Müller!!!
Ins Geschäft gelieferte Ware die nicht gefällt etc. wird nur gegen Gutschein oder Ware getauscht. Ob das mit dem Onlinehandelsgesetz zu vereinbaren ist sei dahingestellt.
Ich für meinen Teil bin mit dieser Praxis nicht einverstanden.
Jetzt mache ich alle Freunde darauf aufmerksam und Müller verliert so eben Kundschaft.
Hallo Kiri,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Müller.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich bin richtig enttäuscht das man den Kaufpreis nicht Rückerstattet bekommt und eine Gutschrift nehmen muss. Ich weis jetzt das ich nicht mehr bestellen werde. Den ich muss jetzt 200 Euro Gutschrift nehmen. Ich finde es eine Frechheit und nicht zeitgemäß. Danke Maria Völkl
Hallo Maria,
bei einer Onlinebestellung sollte eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises im Rahmen des regulären Widerrufs möglich sein.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich habe Socken Packung gekauft.Ich wollte zurück geben.Die waren Orginal Verpackt mit Rechnung.Die Dame wollte nicht zurück nehem,hat gesagt aus hygienischen Grunden darfman Strümpfe und Socken nicht zurück geben obwohl war zum sehen wurden nicht getragen.Also ich verstehe dass nicht,im Hofer usw.darfman und bei Müller nicht?
Hallo Gina,
die Rückgabe im Geschäft ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen. Insofern kann hier jedes Geschäft eigene Regeln aufstellen, die jedoch klar kommuniziert werden müssen. Oft hängt das beispielsweise im Kassenbereich aus. Sie konnten die Socken ja beim Kauf ansehen, was der große Unterschied zum Onlinekauf ist, wo ein Widerruf der Bestellung innerhalb von 14 Tagen auch ohne Grund möglich ist. Wenn kein Mangel vorliegt, beruht die Rückgabe im stationären Handel aber auf Kulanz.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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