DHL-Status: „Der Empfänger wurde nicht angetroffen und benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung bereit“
Dieser Status erscheint entweder, wenn der Empfänger tatsächlich nicht angetroffen und die Sendung in der Filiale hinterlegt wurde, oder wenn es sich um ein ausländisches Paket handelt. Im letzten Fall muss es gar nicht den Tatsachen entsprechen, dass der Empfänger nicht angetroffen wurde. Manchmal wird der Status der ausländischen Post nur falsch übersetzt.
Wann muss das Paket spätestens in der Filiale abgeholt werden?
Wird ein Paket in einer Filiale hinterlegt, so wird es sieben Tage lang dort aufbewahrt und wird danach an den Absender zurückgeschickt. Falls Sie ein Paket aus dem Ausland erwarten und gegebenenfalls Zölle anfallen, so können Sie diese dann direkt in der Filiale begleichen.
Wer kann die Sendung abholen
Die Sendung kann ausschließlich vom Empfänger oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Dafür müssen diese sich ausweisen. Der Bevollmächtigte muss zudem einen Nachweis vorlegen, dass er tatsächlich berechtigt ist, die Sendung entgegenzunehmen.
Wie kann eine Bevollmächtigung erteilt werden
Die Bevollmächtigung könne Sie auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte erteilen, die in Ihren Briefkasten liegt, wenn der DHL-Zusteller vergeblich versucht hat eine Sendung an Sie zuzustellen. Alternativ können Sie das Formular auch im Internet herunterladen, ausfüllen und dem Bevollmächtigten zur Abholung mitgeben.
In welchem Fall fallen Zölle und Steuern auf ausländische Pakete an?
Bei der Abfertigung von Sendungen aus dem Ausland, hat der Zoll verschiedene Arten von Sendungen zu beachten:
- Sendungen innerhalb der EU
- Sendungen in einen Nicht-EU-Staat
- Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Ob Steuern oder Zollgebühren anfallen hängt nun von diversen Faktoren ab.
Sendungen innerhalb der EU
Sendungen innerhalb der EU werden an den Empfänger zugestellt und nicht vom Zoll bearbeitet. Eine Ausnahme sind verbrauchssteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke, Tabakwaren und Kaffee. Für diese Waren müssen Sie in der Regel eine Verbrauchssteuer bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zollbeamte Pakete auch öffnen, um zu prüfen, ob die darin enthaltenen Waren steuerpflichtig sind oder gegen Gesetze verstoßen.
Sendungen in einen Nicht-EU-Staat
Werden Sendungen in Nicht-EU-Staaten geschickt, kann auf eine Anmeldung beim Zoll verzichtet werden, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Die Ware dient keinen kommerziellen Zwecken
- Sie dient kommerziellen Zwecken, liegt jedoch unter dem Wert von 1000 Euro
- Es wird keine Ausfuhrerstattung beantragt
- Es wird kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr gestellt
- Das Paket unterliegt keinen Verboten oder Beschränkungen
- Es sind keine Förmlichkeiten nötig
Erfüllt die Sendung einen oder mehrere dieser Punkte nicht, so muss eine Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle Ihres Wohnsitzes erfolgen.
Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Pakete die aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland ankommen, müssen immer beim Zoll abgefertigt werden. Je nachdem, was sie beinhalten und wie hoch der Wert der Ware ist, fallen dafür entsprechende Gebühren an.
Bei der Berechnung der Kosten sind jedoch viele Feinheiten zu beachten.
Geschenksendungen
Geschenksendungen sind zwischen Privatpersonen abgabenfrei, wenn ihr Wert 45,00 Euro nicht übersteigt.
Ausnahme:
Bei Waren wie Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm sind Grenzmengen zu beachten.
Internetbestellungen:
Ob Gebühren für Internetbestellungen anfallen, hängt vom Warenwert ab. Dies gilt für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen.
- Warenwert bis zu 150 Euro: Die Sendung ist zollfrei. Jedoch wird eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent fällig. Auch eine Verbrauchssteuer ist zu entrichten.
- Warenwert größer als 150 Euro: Sie müssen Zoll bezahlen. Abgesehen davon fallen auch eine Einfuhrumsatzsteuer und eine Verbrauchssteuer an.
Ausnahme:
Bei Waren wie zum Beispiel Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm sind besondere Richtlinien zu beachten.
Weitere Informationen zu Zollbestimmungen für Pakete aus dem bzw. ins Ausland finden Sie direkt auf der Webseite des Zolls: www.zoll.de
Zusammenfassung
- Der Paketstatus „Der Empfänger wurde nicht angetroffen und benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung bereit“ kann verschiedene Hintergründe haben.
- So kann es sein, dass der Empfänger bei der Zustellung nicht angetroffen wurde und das Paket nun in der Filiale auf die Abholung wartet.
- Oder das Paket liegt in der Filiale und muss dort abgeholt werden, weil Zollgebühren zu bezahlen sind.
Kontakt zu DHL
Kontakt | Details |
---|---|
Telefon | (Mo. - Fr., 7.00 - 20.00Uhr, auch an Feiertagen) |
Fax (Beschwerden) | 01803/002600 (kostenpflichtig: 0,09 €/min) |
Post (Reklamation) | DHL Paket GmbH Kundenservice 22795 Hamburg, Hamburg - Germany |
Chat | Post-Chat |
Sendungsverfolgung: | DHL Track and Trace |
Filiale finden | standorte.deutschepost.de |
www.facebook.com/DHLPaket | |
twitter.com/DHLPaket |