In vielen Lebenssituationen bietet sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an. Teilt man sich zum Beispiel eine gemeinsame Wohnung oder ist verheiratet, ist es oftmals schwierig, gemeinsame Ausgaben und Einnahmen transparent zu verwalten. In solchen Fällen helfen gemeinsame Konten dabei, den Überblick zu behalten. Vorher sollte man sich jedoch damit beschäftigen, worauf es bei solch einer Kontoeröffnung ankommt. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf man bei einem Gemeinschaftskonto achten muss und welche Unterschiede es zwischen den Konditionen der einzelnen Kreditinstitute gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Partnerkonto wird von gleichberechtigten Kontoinhabern verwaltet
- Beide Verfügungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch
- Es gibt die Möglichkeit, ein Partnerkonto als Drittkonto zu führen
- Vor der Kontoeröffnung zu beachten: es gibt Unterschiede zwischen Filial- und Direktbanken sowie Und-Konten bzw. Oder-Konten
- Die Höhe der Kontoführungsgebühren und Dispozinsen unterscheiden sich von Bank zu Bank
- Viele weitere beachtenswerte Konditionen sind unserem untenstehenden Kriterienkatalog zu entnehmen
Was ist ein Partnerkonto?
Als Gemeinschaftskonto wird ein Bankkonto bezeichnet, das von zwei verschiedenen aber gleichberechtigten Kontoinhabern geführt wird. Dabei ist es üblich, dass ein Gemeinschaftskonto von zwei Verfügungsberechtigten als Partnerkonto verwaltet wird. Es ist allerdings auch möglich, mehr als zwei Kontoinhaber anzugeben – beispielsweise bei einem geschäftlichen Konto.
Das Kontoguthaben steht den Verfügungsberechtigten zu gleichen Teilen zu; sie haften daher auch gesamtschuldnerisch.
Worin besteht der Unterschied zum Einzelkonto?
Im Gegensatz zu einem Partnerkonto kann man ein Einzelkonto nach Vorlage persönlicher Unterlagen alleine eröffnen. Als einziger Kontoinhaber ist man somit alleiniger Verfügungsberechtigter.
Dennoch besteht die Möglichkeit einer Kontovollmacht, um einer weiteren Person Zugriff auf das Konto zu erlauben. Jedoch sind die Risiken dabei – auch wenn die Vollmacht jederzeit entzogen werden kann – mitunter groß, da auf Guthaben, Kontoauszüge und Ähnliches ein voller Zugriff besteht.
Das Gemeinschaftskonto bietet sich als Alternative an, da alle Kontoinhaber gleichberechtigt sind und man die Zugriffsrechte dadurch konkret definieren kann.
Das Drei-Konten-Modell
Vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos besitzt in der Regel jeder der Partner bereits ein eigenes Konto. Damit beide Kontoinhaber für ihre jeweiligen Bedürfnisse ihr eigenes Girokonto weiterhin nutzen können, ist es sinnvoll, das Partnerkonto als drittes Konto einzurichten. Das Partnerkonto läuft dementsprechend auf die Namen beider Kontoinhaber.
Der Vorteil ist, dass gemeinsame Ausgaben und Einnahmen übersichtlich und gerecht verwaltet werden können, während jeder der Partner weiterhin seine persönlichen Finanzen selbstständig steuern kann.
Tipp: Gemeinsame Erwartungen an ein Partnerkonto definieren
Vor der Eröffnung eines Partnerkontos sollte mit dem Partner in einem Gespräch geklärt werden, welche Erwartungen beide Kontoinhaber an ein gemeinschaftliches Konto stellen und was für sie besonders wichtig erscheint.
Welche Art von Konten können als Gemeinschaftskonto geführt werden?
- Wertpapierdepots
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Festgeldkonten
Wenn es darum geht, ein Gemeinschaftskonto aufzulösen – jedoch weiterhin ein normales Girokonto benötigt wird – dann gibt es die Möglichkeit, das Konto umzuwandeln. So können bei vielen Banken Girokonten in Gemeinschaftskonten umgewandelt werden und umgekehrt.
Worauf sollte man bei der Wahl eines Partnerkontos achten?
Das Angebot und die Konditionen gemeinsamer Konten unterscheiden sich abhängig vom Kreditinstitut in einigen Aspekten. Neben unterschiedlichen Kontoführungsgebühren können beispielsweise auch verschieden hohe Dispozinsen oder Gehaltseingänge gefordert sein.
Außerdem empfiehlt es sich, Kundenbewertungen zu lesen und auf Testsiegel zu achten.
Um die Leistungen der Banken vergleichen zu können, lohnt es sich, sich mit den folgenden Kriterien auseinanderzusetzen. Auch die nachfolgend erklärten Unterschiede zwischen Filial- und Direktbanken sollten dabei beachtet werden. Ein solcher Vergleich empfiehlt sich besonders im Vorfeld einer Partnerkontoeröffnung.
Kriterienkatalog zum Vergleich von Partnerkonten
Im Folgenden wurden acht Kriterien zusammengestellt, die man bei der Entscheidung für ein Gemeinschaftskonto beachten sollte:
- Kontoführungsgebühren: Ist die Hauptsache, dass das Konto kostenlos ist oder ist man bereit für bessere Konditionen auch Geld zu zahlen? Ist das Konto wirklich kostenlos oder ist die Voraussetzung ein Mindestgeldeingang?
- Giro- und Kreditkarten: Braucht jeder der Verfügungsberechtigten eine Kreditkarte? Was kostet die Ausstellung von Kredit- und Girokarten?
- (Dispo-)kredite: Wie hoch belaufen sich eventuell anfallende Zinsen bei Überziehungen? Werden Kredite oft benötigt?
- Tagesgeldzinsen: Sollte sich ein Tagesgeldkonto an das Partnerkonto anschließen? Wie hoch sind dort die Guthabenzinsen?
- Einzahlungen: Wie viel (Bar-)geld muss eingezahlt werden? Gibt es viele Geldautomaten der entsprechenden Bank in unserer Stadt?
- Beratung: Ist uns eine persönliche Betreuung durch einen Bankberater wichtig?
- Auslandsreisen: Brauchen wir eine Kreditkarte, die im Ausland kostenfrei genutzt werden kann? Oder nutzen wir das Konto hauptsächlich Zuhause?
- Transaktionen: Wie hoch sind die Kosten für Buchungen und Überweisungen? Fallen im Kleingedruckten des Vertrags Gebühren für bestimmtes Services an?
Sind Gemeinschaftskonten gebührenfrei?
Einige Banken bieten Gemeinschaftskonten gebührenfrei an. Es sollte jedoch hinterfragt werden, ob dies an weitere Bedingungen geknüpft ist. Mitunter kann beispielsweise der Eingang einer bestimmten Gehaltshöhe gefordert sein.
Unterschiede bei der Eröffnung eines Partnerkontos
Grundsätzlich ist die Eröffnung eines Partnerkontos unkompliziert. Der Antrag zur Eröffnung kann meistens online ausgefüllt werden. Es müssen dann die Daten beider Kontoinhaber angegeben und von ihnen unterschrieben werden.
Das Konto wird dann nach der Identifikation – entweder mittels Webcam, der Post oder in der Filiale – eröffnet. Es ist üblich, dass zusätzlich Schufa-Auskünfte und Gehaltsinformationen der Beteiligten eingeholt werden. Ebenso verlangt jedes Kreditinstitut Zinsen für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits. Auch werden in den meisten Fällen Kosten für Bargeldabhebungen bei Fremdinstituten berechnet.
Unterschiede zwischen Direkt- und Filialbanken
Filial- und Direktbanken bieten ihre Konten zu verschiedenen Konditionen an. Ein kostenfreies Partnerkonto findet man beispielsweise häufig nur bei Direktbanken. Um über die Unterschiede zwischen beiden Bankarten zu informieren, werden sie nachfolgend verglichen.
Filialbank | Direktbank |
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Wegen hoher Mieten und Personalkosten meist kein Angebot kostenfreier Konten | Eröffnung gebührenfreier Gemeinschaftskonten möglich |
Für detaillierte Infos müssen die AGB der Filialbank gründlich gelesen und tiefreichend recherchiert werden | Vergleich angebotener Konditionen vor Vertragsabschluss im Internet besonders einfach |
Persönliche Beratung auch durch Bankberater | Beratung und Kontakt nur durch Chats, Telefonsupport und E-Mails möglich |
Hohe Verfügbarkeit von Geldautomaten | Geldautomatenverfügbarkeit sehr gering |
Lange Marktbeherrschung/Unternehmensgeschichte | Flexibel und modern (Online-Banking) |
Nach Beachtung der vorangestellten Punkte, sollte eine Abwägung – je nach persönlichen Bedürfnissen – stattfinden. Für welche Art von Bank man sich entscheidet, kann demnach davon abhängen, wie wichtig einem die persönliche Betreuung durch vor Ort anwesende Bankberater ist.
Und-Konten vs. Oder-Konten
Will man ein gemeinsames Konto führen, muss man zwischen einem Oder-Konto oder einem Und-Konto wählen. Beide Arten von Gemeinschaftskonten haben Vor- und Nachteile.
Oder-Konto | Und-Konto |
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Jeder Kontoberechtigte kann eigenständig über das Guthaben verfügen | Bei Transaktionen bedarf es einer Zustimmung aller Verfügungsberechtigten des Gemeinschaftskontos |
Oder-Konten machen den Großteil der Gemeinschaftskonten aus | Beispielsweise bei Erbengemeinschaften üblich, um zu verhindern, dass ein Konto abgeräumt wird |
Verlangt ein Vertrauensverhältnis beider Kontoinhaber | Häufig für Gemeinschaftskonten auf rein geschäftlicher Ebene genutzt |
In der Praxis bedeutet dies, dass mit einem Oder-Konto nicht bei jedem Einkauf mit EC-Karte beide Kontoinhaber zustimmen müssen. Dieser Vorteil birgt jedoch beispielsweise das Risiko, dass jeder einzelne – ohne Mitwirken des anderen – das gemeinsame Konto überziehen kann.
Es sollte sich daher bei Eröffnung eines Oder-Kontos die Frage gestellt werden, ob man sich gegenseitig vertraut. Bei Zweifeln ist das bereits erklärte Drei-Konten-Modell, bei dem jeder der Partner zusätzlich zum Gemeinschaftskonto sein eigenes Girokonto behält, zu empfehlen.
Tipp: Umwandlung von Und-Konten & Oder-Konten
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam (von allen Kontoinhabern) bei der Bank eingereicht werden.
Gemeinschaftskonten im Vergleich
Da Banken sich bei den Konditionen für Gemeinschaftskonten unterscheiden, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Zusammenfassung
Alle Gemeinschaftskontoinhaber sind voneinander abhängig – das gilt beispielsweise für die Kontoeröffnung, für die Schufa-Abfrage sowie bei Schulden eines Kontoverantwortlichen. Außerdem stehen allen Inhabern die gleichen Rechte zu – sie haften jedoch auch gesamtschuldnerisch für das Konto.
Eine Kontoeröffnung ist in der Regel unkompliziert. Sowohl Girokonten als auch Tages- und Festgeldkonten sowie Wertpapierdepots können als Gemeinschaftskonten geführt werden. Darüber hinaus kann ein Partnerkonto als Drittkonto eröffnet werden.
Einige Banken bieten Gemeinschaftskonten gebührenfrei an, es sollte jedoch hinterfragt werden, ob dies an weitere Bedingungen geknüpft ist. Ebenso fallen die Unterschiede zwischen Filial- und Direktbanken sowie zwischen Und-Konten & Oder-Konten ins Gewicht.
Neben vielen anderen Kriterien unterscheiden sich besonders die Höhe der Kontoführungsgebühren und Dispozinsen von Bank zu Bank. Man sollte daher im Gespräch mit potenziellen Mitinhabern des gemeinsamen Kontos sich vorher informieren und individuelle Prioritäten klären.