In vielen Lebenssituationen bietet sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskonto an. Vorher sollte man sich jedoch damit beschäftigen, worauf es bei solch einer Kontoeröffnung ankommt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos funktioniert und für wen diese Kontoform nützlich ist.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos: Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Gemeinschaftskonto kann sehr nützlich für Verwaltung gemeinsamer Finanzen sein
- Ein gemeinsames Konto eignet sich besonders für Paare und Wohngemeinschaften, aber auch für andere Zusammenschlüsse
- Vor der Kontoeröffnung sollten einige Aspekte Beachtung finden: gemeinsame Erwartung sollten geklärt werden; Steuerfallen und die Möglichkeit der Pfändung sollten bedacht werden
- Vor der Eröffnung sollten die Konditionen der Banken verglichen werden
Ein Partnerkonto eröffnen – die wichtigsten Schritte
- Der Eröffnungsantrag kann online gestellt werden
- Die Identifizierung aller Kontoinhaber erfolgt per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- personenbezogene Daten sowie Gehaltsauskünfte müssen angegeben werden
- In der Regel wird von der Bank eine Schufa-Auskunft eingeholt
Das Gemeinschaftskonto: Wozu dient ein gemeinsames Konto und was sollte beachtet werden?
Als Gemeinschaftskonto wird ein Bankkonto bezeichnet, das von zwei verschiedenen aber gleichberechtigten Kontoinhabern geführt wird. Der Vorteil eines gemeinsamen Kontos ist, dass über Ausgaben und Einnahmen gemeinschaftlich verfügt werden kann.
Das Partnerkonto erleichtert die Verwaltung von gemeinsamen Kosten wie:
- Mietkosten
- Internet- und Telefonkosten
- Stromkosten
- Ratenverträge
Besonders wichtig zu wissen ist, dass das Kontoguthaben allen Verfügungsberechtigten zu gleichen Teilen zusteht. So gehört das Geld bei einem Partnerkonto – unabhängig davon, woher das Guthaben stammt – jedem der Partner zur Hälfte. Sie haften bei Schulden ebenfalls als Gesamtschuldner.
Wird also das Partnerkonto überzogen, haften alle Verfügungsberechtigten für die Rückzahlung. Außer Kraft gesetzt wird diese Regelung nur, wenn einer der Partner das Konto überzieht, ohne dass der andere davon weiß. Wird das Konto kurz vor der Trennung leergeräumt, muss der Differenzbetrag dem Partner erstattet werden. Der wichtigste Faktor bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist daher gegenseitiges Vertrauen.
Ein gemeinsames Konto ohne gemeinsamen Wohnsitz
Ein gemeinsames Konto zu haben, ohne einen gleichen Wohnsitz, ist eher unüblich. Dennoch ist es – je nach Kreditinstitut – möglich, ein Gemeinschaftskonto ohne eine gemeinsame Adresse zu eröffnen. Einige Banken bieten eine Gemeinschaftskontoeröffnung auch ohne identische Adresse an, für andere wiederum ist dies eine notwendige Bedingung.
Für weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unseren Artikel zum Partnerkonto ohne gemeinsamen Wohnsitz.
Entscheidet man sich für ein Gemeinschaftskonto, muss man bei der Kontoeröffnung die Wahl zwischen Und- und Oder-Konto treffen. Beide Kontoformen eignen sich für unterschiedliche Zwecke. Mehr Informationen zu den beiden Kontoarten eines Partnerkontos folgen im weiteren Verlauf des Artikels.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto führen?
Das führen eines Gemeinschaftskontos ist für die verschiedensten Zusammenschlüsse möglich:
- Wohngemeinschaften
- Verheiratete oder nicht verheiratete Paare
- Vereine
- Firmen
In den meisten Fällen wird ein Gemeinschaftskonto, unabhängig davon, ob man verheiratet ist, als Partnerkonto geführt. Aber auch für andere Zielgruppen kann ein solches Konto Vorteile mit sich bringen – vorausgesetzt, es sind nicht mehr als zwei Personen.
Tipp: Kontovollmachten als Alternative zum Partnerkonto
Für den Fall, dass mehrere Personen Zugriff auf ein Konto bekommen sollen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Kontovollmacht. Diese Möglichkeit sollte auch bei Verschuldung eines Gemeinschaftskontoinhabers bedacht werden.
Worauf noch vor der Kontoeröffnung geachtet werden sollte
Trifft man schon mit der Eröffnung gewisse Vereinbarungen, erleichtert dies das Verfahren mit einem gemeinsamen Konto in besonderen Fällen wie dem Tod oder der Verschuldung eines Kontoinhabers. Ebenso kann es so ermöglicht werden, die richtigen Konditionen für das persönliche Gemeinschaftskonto zu wählen.
Die folgenden Aspekte sollte noch vor der Eröffnung eines Partnerkontos bedacht werden:
- Gemeinsame Erwartungen an das Konto: Es sollte in einem Gespräch mit dem Partner geklärt werden, welche Erwartungen beide Kontoinhaber an ein gemeinschaftliches Konto stellen und was für sie besonders wichtig ist
- Wahl zwischen Und- & Oder-Konto: Will man ein gemeinsames Konto führen, muss man zwischen einem Oder-Konto oder einem Und-Konto wählen. Beide Arten von Gemeinschaftskonten haben Vor- und Nachteile
- Die Möglichkeit einer Pfändung bedenken: Man sollte sich bewusst sein, dass auch das Geld von Unbeteiligten gepfändet werden kann, wenn einer der Inhaber verschuldet ist
- Steuerfallen beachten: Werden sehr hohe Summen von einem der beiden Kontoinhaber auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt, fällt gegebenenfalls eine Schenkungssteuer an
- Guthabenaufteilung schon bei der Kontoeröffnung klären: Damit es zum Beispiel im Todesfall nicht zu Streitigkeiten oder Unklarheiten über die Verfügung kommt, empfiehlt es sich, die Guthabenaufteilung durch Vereinbarungen gegenüber der Bank zu klären
- Konditionen einzelner Banken vergleichen: Auf diese Weise kann man die Bank mit den bestmöglichen Konditionen für sein persönliches Gemeinschaftskonto finden
Grundsätzlich sollten gemeinsame Konten – besonders wegen der gemeinschaftlichen Haftung – nur mit Personen eröffnet werden, denen man besonders vertraut.
Tipp: Mögliche Kosten eines Partnerkontos überblicken
Besonders die Höhe der Kontoführungsgebühren und Dispozinsen unterscheiden sich von Bank zu Bank. Eventuell fallen außerdem steuerliche Abgaben wie die Schenkungssteuer an. Dies sowie weitere mögliche Kostenfaktoren sollten bedacht werden.
Weitere Informationen anfallenden Kosten eines Partnerkontos finden Sie in unserem Artikel zu den Kosten & Gebühren eines Gemeinschaftskontos.
Kriterienkatalog zum Vergleich von Partnerkonten
Ist man auf der Suche nach einem passenden Gemeinschaftskonto, sollte diese Gelegenheit genutzt werden, um die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen.
Im Folgenden wurden acht Kriterien zusammengestellt, die man bei der Entscheidung für ein Gemeinschaftskonto beachten sollte:
- Kontoführungsgebühren: Ist die Hauptsache, dass das Konto kostenlos ist oder ist man bereit für bessere Konditionen auch Geld zu zahlen? Ist das Konto wirklich kostenlos oder ist die Voraussetzung ein Mindestgeldeingang?
- Giro- und Kreditkarten: Braucht jeder der Verfügungsberechtigten eine Kreditkarte? Was kostet die Ausstellung von Kredit- und Girokarten?
- (Dispo-)kredite: Wie hoch belaufen sich eventuell anfallende Zinsen bei Überziehungen? Werden Kredite oft benötigt?
- Tagesgeldzinsen: Sollte sich ein Tagesgeldkonto an das Partnerkonto anschließen? Wie hoch sind dort die Guthabenzinsen?
- Einzahlungen: Wie viel (Bar-)geld muss eingezahlt werden? Gibt es viele Geldautomaten der entsprechenden Bank in unserer Stadt?
- Beratung: Ist uns eine persönliche Betreuung durch einen Bankberater wichtig
- Auslandsreisen: Brauchen wir eine Kreditkarte, die im Ausland kostenfrei genutzt werden kann? Oder nutzen wir das Konto hauptsächlich Zuhause?
- Transaktionen: Wie hoch sind die Kosten für Buchungen und Überweisungen? Fallen im Kleingedruckten des Vertrags Gebühren für bestimmtes Services an?
Unterschiede zwischen Direkt- und Filialbanken
Filial- und Direktbanken bieten ihre Konten zu verschiedenen Konditionen an. Ein kostenfreies Partnerkonto findet man beispielsweise häufig nur bei Direktbanken. Ein wesentlicher Unterschied ist außerdem, dass Filialbanken den Vorteil einer persönlichen Betreuung durch vor Ort durch anwesende Bankberater bieten.
Diese Unterlagen werden zur Kontoeröffnung benötigt
Es werden nicht viele Unterlagen zur Eröffnung eines Gemeinschaftskonto benötigt. Ein Eröffnungsformular erhält man bei der jeweiligen Bank. Dieses kann auch online, von Zuhause aus, ausgefüllt werden.
- Die Personalausweise beider Kontoinhaber
- Informationen zum Gehalt, damit ggf. die Höhe des Gehalts angegeben werden kann
- Informationen zur Anschrift, Familienstand und Kontaktdaten der Kontoinhaber
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen: Wie funktioniert die Kontoeröffnung?
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist unkompliziert und kann innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Die dafür nötigen Online-Formulare können von Zuhause aus ausgefüllt werden. Dabei müssen die personenbezognen Daten beider Kontoinhaber angegeben werden.
Das Konto wird dann nach der Identifikation – entweder mittels Webcam, der Post oder in der Filiale – eröffnet. Es ist üblich, dass zusätzlich eine Schufa-Auskunft und Gehaltsinformationen der Beteiligten eingeholt werden.
- Der Eröffnungsantrag kann online gestellt werden
- Die Identifizierung aller Kontoinhaber erfolgt per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte
- In der Regel wird von der Bank eine Schufa-Auskunft eingeholt
Tipp: Das Drei-Konten-Modell
Vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos besitzt in der Regel jeder der Partner bereits ein eigenes Konto. Damit beide Kontoinhaber für ihre jeweiligen Bedürfnisse ihr eigenes Girokonto weiterhin nutzen können, ist es sinnvoll, das Partnerkonto als drittes Konto einzurichten. Das Partnerkonto läuft dementsprechend auf die Namen beider Kontoinhaber.
Der Vorteil ist, dass gemeinsame Ausgaben und Einnahmen übersichtlich und gerecht verwaltet werden können, während jeder der Partner weiterhin seine persönlichen Finanzen selbstständig steuern kann.
Die Wahl zwischen Oder- & Und-Konto
Wenn man über Kosten und Ausgaben gemeinschaftlich verfügen möchte, sollte man sich bei der Wahl des Gemeinschaftskontos über Und- sowie Oder-Konten informieren.
Während bei einem Oder-Konto jeder Kontoberechtigte eigenständig über das Guthaben verfügen kann, bedarf es bei einem Und-Konto bei Transaktionen einer Zustimmung aller Verfügungsberechtigten des Gemeinschaftskontos
Führt man gemeinsam ein Oder-Konto kann man viele Verfügungen unabhängig vom zweiten Kontoinhaber tätigen, so zum Beispiel:
- Überweisungen und Daueraufträge
- Bargeldabhebungen
- Einzahlungen
- Nutzung der Kredit- und Girokarten
- Erweiterung oder Einschränkung des Dispokreditrahmens
Doch auch beim Oder-Konto brauchen Sie für manche Verfügungen die Zustimmung des Partners. Dies ist der Fall bei:
- Änderung der Wohnadresse
- Widerruf der Verfügungsvollmacht des Kontomitinhabers
- Kündigung des Partnerkontos
Ein Und-Konto bietet zunächst mehr Transparenz und kann während der gegenseitigen Vertrauensbildung daher empfehlenswert sein. Auch für den Fall, dass einer der Kontoinhaber verstirbt, kann es ratsam sein, das Partnerkonto in ein Und-Konto umzuwandeln, damit die nachfolgenden Erben nur gemeinsam mit dem verbliebenen Kontoinhaber über das Guthaben verfügen können.
Tipp: Umwandlung von Und-Konten & Oder-Konten
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam (von allen Kontoinhabern) bei der Bank eingereicht werden. Genaue Informationen zum Ablauf der Kontoumwandlung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Bank.
Um weitere ausführliche Informationen über die Unterschiede der beiden Kontoformen zu erhalten, lesen Sie unseren Artikel zur Funktionsweise von Und- & Oder-Konten.
Gemeinschaftskonto Vergleich
Welches Partnerkonto zu Ihnen passt, können Sie hier herausfinden: