Ein gemeinsames Konto kann die Organisation vieler finanzieller Angelegenheiten erleichtern. Besonders wenn man verheiratet ist oder in einer gemeinsamen Wohnung lebt, fallen Kosten an, die es zu verwalten gilt – darunter auch die gemeinsamen Mietkosten. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnen kann, ein Partnerkonto für die Miete einzurichten. Außerdem erfahren Sie, was sie bei der Einrichtung von gemeinsamen Mietzahlungen noch beachten müssen.
Allgemeines zum Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto, über das zwei Kontoinhaber gleichberechtigt verfügen können. Das Guthaben gehört beiden Inhabern zu gleichen Teilen, also zur Hälfte. Sie haften außerdem als Gesamtschuldner. Bei einer Kontoüberziehung haften daher alle Inhaber – unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat.
Außer Kraft gesetzt wird diese Regelung nur, wenn einer der Partner das Konto überzieht, ohne dass der andere davon weiß. Wird das Konto kurz vor der Trennung leergeräumt, muss der Differenzbetrag dem Partner erstattet werden.
Tipp: Vertrauen zwischen Kontoinhabern
Da alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für das Gemeinschaftskonto haften, sollte zwischen den Inhabern eine gute Vertrauensbasis herrschen. Dieses kann gegebenenfalls Schritt für Schritt mithilfe eines Und-Kontos aufgebaut werden. Mehr diesem Thema erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Das Gemeinschaftskonto für Mietzahlungen
Die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos für die gemeinsame Miete ist in vielerlei Hinsicht praktisch. Einige Punkte müssen bei der Entscheidung für ein solches Konto dennoch beachtet werden. Die folgenden Aspekte können bei der Entscheidungsfindung helfen.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto führen?
In den meisten Fällen wird ein Gemeinschaftskonto, unabhängig davon, ob man verheiratet ist, als Partnerkonto geführt. Aber auch für andere Zielgruppen kann ein solches Konto Vorteile mit sich bringen – vorausgesetzt, es sind nicht mehr als zwei Personen.
- Wohngemeinschaften (WGs)
- Verheiratete oder nicht verheiratete Paare
- Vereine
- Firmen
Geht es um die Verwaltung gemeinsamer Kosten wie die Miete, ist ein Gemeinschaftskonto insbesondere für Wohngemeinschaften sowie Lebenspartner, die einen gemeinsamen Wohnsitz haben, empfehlenswert.
Tipp: Kontovollmachten als Alternative zum Partnerkonto
Für den Fall, dass mehrere Personen Zugriff auf ein Konto bekommen sollen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Kontovollmacht. Diese Möglichkeit sollte auch bei Verschuldung eines Gemeinschaftskontoinhabers bedacht werden.
Auch in einer Wohngemeinschaft, die aus mehr als zwei Personen besteht, kann so allen Mitbewohnern der Zugriff auf das Konto gewährt werden.
Ausführliche Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Kontovollmachten, erhalten Sie in unserem Artikel zum Vergleich von Vollmachten und Gemeinschaftskonten.
Vorteile eines gemeinsamen Kontos für die Miete
Wohnt man in einer gemeinsamen Wohnung, fallen einige Ausgaben sowie Einnahmen an, die organisiert werden müssen. Der Vorteil eines Gemeinschaftskontos ist, dass beispielsweise die Miete monatlich von allen Kontoinhabern gemeinsam überwiesen werden kann, nachdem jeder seinen Anteil auf das Konto übertragen hat.
Mithilfe eines gemeinsamen Kontos können Mietzahlungen transparent und übersichtlich verwaltet werden. Wichtig ist dabei auch, dass durch ein Gemeinschaftskonto alle Kontoinhaber gleichberechtigt sind und damit automatisch gemeinsam die Verantwortung für die Zahlung der Miete tragen.
Auf diese Weise kann ein Gemeinschaftskonto dabei helfen, Streitigkeiten zwischen den Mitbewohnern oder dem Partner beim Thema Miete zu vermeiden. Ebenso kann ein solches Konto dabei helfen, bei weiteren gemeinsamen Kosten den Überblick nicht zu verlieren.
Das Partnerkonto erleichtert die Verwaltung von gemeinsamen Kosten wie:
- Mietkosten
- Rundfunkbeiträge
- Internet- und Telefonkosten
- Stromkosten
- Ratenverträge
Tipp: Daueraufträge einrichten
Die Höhe der Miete ist meist jeden Monat gleich. Um Zahlungsfristen nicht zu verpassen, ist es ratsam, für die Miete einen monatlichen Dauerauftrag einzurichten – von den Einzelkonten auf das Gemeinschaftskonto sowie vom gemeinsamen Konto für die Mietzahlung.
Auf diese Weise entsteht kein Aufwand und niemand kann die monatliche Zahlung vergessen.
Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Überweisungen von den Einzelkonten frühzeitig geschieht, damit der Dispokreditrahmen nicht ausgereizt werden muss.
Wann ist bei einem Gemeinschaftskonto für Mietzahlungen Vorsicht geboten?
Mit einem Gemeinschaftskonto ist man wie erwähnt gleichberechtigt – jeder Kontoinhaber hat Anspruch auf die Hälfte des Guthabens. Besonders wenn das Gemeinschaftskonto als Oder-Konto geführt wird, sollten daher einige Aspekte beachtet werden.
Mit einem Oder-Konto können die folgenden Verfügungen unabhängig vom zweiten Kontoinhaber getätigt werden:
- Überweisungen und Daueraufträge
- Bargeldabhebungen
- Einzahlungen
- Nutzung der Kredit- und Girokarten
- Erweiterung oder Einschränkung des Dispokreditrahmens
Nur für Kontoverfügungen wie die Änderung der Wohnadresse oder die Kündigung des Partnerkontos wird die Unterschrift des anderen Kontoinhabers benötigt.
Die Wahl zwischen Und- & Oder-Konto
Möchte man ein gemeinsames Konto führen, muss man sich bei der Eröffnung zwischen einem Oder-Konto und einem Und-Konto entscheiden. Diese beiden Kontoformen bringen einige Vor- und Nachteile mit sich. In unserem Artikel zu den Unterschieden zwischen Und- und Oder-Konten können Sie sich zu diesem Thema umfassend informieren.
Da all die genannten Verfügungen selbstständig von einem Kontoinhaber getätigt werden können, ist besondere Vorsicht geboten.
Da die Kontoberechtigten gesamtschuldnerisch haften, kann bei einer Pfändung das gesamte Kontoguthaben – unabhängig davon, wer für die Schulden verantwortlich ist – für die Schuldentilgung herangezogen werden. Andere Regelungen gelten nur, wenn es entsprechende schriftliche Vereinbarung gibt.
Auch wenn einer der Verfügungsberechtigten das gemeinsame Konto überzieht, haften alle gemeinschaftlich.
Es sollte daher kein Oder-Konto mit jemandem, der verschuldet ist oder dem man nicht vertraut, eröffnet werden. Was Sie darüber hinaus beim Thema Schulden und Pfändungen beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel zur Pfändung von Gemeinschaftskonten.
Eine Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, ist die Eröffnung eines Und-Kontos, das nach einiger Zeit in ein Oder-Konto umgewandelt wird. Grund dafür ist, dass bei einem Und-Konto für jede Transaktion die Zustimmung aller Kontoinhaber benötigt wird.
Kontoumwandlung von Und- & Oder-Konten
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam (von allen Kontoinhabern) bei der Bank eingereicht werden. Genaue Informationen zum Ablauf der Kontoumwandlung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Bank.
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen
Die Eröffnung eines Partnerkontos ist normalerweise unkompliziert. Die folgenden Schritte müssen beachtet werden:
- Der Eröffnungsantrag kann online gestellt werden
- Die Identifizierung aller Kontoinhaber erfolgt per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- personenbezogene Daten sowie Gehaltsauskünfte müssen angegeben werden
- In der Regel wird von der Bank eine Schufa-Auskunft eingeholt
Es sollte auch ein Dispokreditrahmen in angemessener Höhe eingerichtet werden. Hierbei sollten die anfallenden Kreditzinsen beachtet werden.
Falls das gegenseitige Vertrauen noch herausgebildet werden muss, ist es ratsam ein Startkapital auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Jeder der Kontoinhaber kann so zu einem finanzielle Polster auf dem Konto beitragen – für den Fall, dass Monatsmieten nicht rechtzeitig überwiesen werden.
Tipp: Gemeinsame Erwartungen an ein Gemeinschaftskonto
Vor der Eröffnung eines Partnerkontos sollte mit dem Partner in einem Gespräch geklärt werden, welche Erwartungen beide Kontoinhaber an ein gemeinschaftliches Konto stellen und was für sie besonders wichtig erscheint.
Auch innerhalb einer Wohngemeinschaft sollte vor der Kontoeröffnung die Organisation der gemeinsamen Kosten geklärt werden.
Welche Aspekte noch vor der Partnerkontoeröffnung bedacht werden sollten sowie ein Kriterienkatalog zum Vergleich von Partnerkonten finden Sie in unserem Artikel zur Eröffnung von Gemeinschaftskonten.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen
Die Veranlassung einer Kontolöschung ist unkompliziert. Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber des gemeinsamen Kontos ihre Zustimmung in Form einer Unterschrift bekunden.
Das verbleibende Guthaben wird bei der Kontoauflösung zu gleichen Teilen auf die Kontoberechtigten aufgeteilt – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.
Um den Antrag bei der Bank einreichen zu können, werden folgende Daten benötigt:
- Name und Adresse aller Verfügungsberechtigten
- Kündigungsdatum
- Kontonummer
- Angabe des Kontos, auf das das Restguthaben des Partnerkontos überwiesen wird
- ggf. ein Vermerk zur Löschung von Freistellungsaufträgen
- Unterschrift der beiden Kontoinhaber
In unserem Artikel zur Kündigung von Gemeinschaftskonten erfahren Sie außerdem alles weitere, was bei diesem Thema beachtet werden muss. So erfahren Sie beispielsweise, wann Sie eine Zahlungsumleitung veranlassen sollten.
Gemeinschaftskonto Vergleich
Welches Partnerkonto zu Ihnen passt, können Sie hier herausfinden:
Fazit
- Ein Gemeinschaftskonto lässt alle Kontoinhaber gleichberechtigt über das Guthaben verfügen
- Es hilft Mietzahlungen transparent und gerecht monatlich zu verwalten
- Auch andere gemeinsame Wohnungskosten wie Internet und Rundfunkgebühren können mit einem Gemeinschaftskonto organisiert werden
- Da die Inhaber gesamtschuldnerisch haften, sollte eine gute Vertrauensbasis vor der Kontoeröffnung hergestellt werden
- Mit einem Und-Konto können unrechtmäßige Kontozugriffe und Überziehungen verhindert werden
- Die Eröffnung wie auch die Auflösung eines Gemeinschaftskontos ist unkompliziert