Gemeinsame Ausgaben und Einnahmen – wie Miete, Auto oder kleinere Anschaffungen – transparent zu verwalten, kann schwierig sein. Um den Überblick über das gemeinsame Geld zu wahren und möglichen Diskussionen darüber, wer etwas bezahlt, vorzubeugen, ist es besonders für Ehepaare sinnvoll, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Partnerkonto. Dazu gehören neben Vor- und Nachteilen eines gemeinsamen Kontos auch Bedingungen zur Eröffnung und Kündigung eines solchen Kontos. Außerdem erklären wir welche steuerlichen Besonderheiten Verheiratete beachten sollten.
Das Gemeinschaftskonto für Ehepaare: Wie funktioniert ein Partnerkonto?
Als Gemeinschaftskonto wird ein Bankkonto bezeichnet, das von zwei verschiedenen aber gleichberechtigten Kontoinhabern geführt wird. Dabei ist es üblich, dass ein Gemeinschaftskonto von zwei Verfügungsberechtigten als Partnerkonto verwaltet wird.
Besonders wichtig zu wissen ist, dass das Kontoguthaben allen Verfügungsberechtigten zu gleichen Teilen zusteht. So gehört das Geld bei einem Partnerkonto – unabhängig davon, woher das Guthaben stammt – jedem der Partner zur Hälfte. Sie haften bei Schulden ebenfalls als Gesamtschuldner.
Wird also das Partnerkonto überzogen, haften alle Verfügungsberechtigten für die Rückzahlung. Außer Kraft gesetzt wird diese Regelung nur, wenn einer der Partner das Konto überzieht, ohne dass der andere davon weiß. Wird das Konto kurz vor der Trennung leergeräumt, muss der Differenzbetrag dem Partner erstattet werden.
Der wichtigste Faktor bei der Eröffnung eines Partnerkontos ist daher gegenseitiges Vertrauen. Will man am Anfang auf Nummer sicher gehen, empfiehlt es sich daher zunächst, ein Und-Konto einzurichten. Ist die Beziehung dagegen schon gefestigt, ist ein Oder-Konto die meist gewählte Form des Gemeinschaftskontos. Mehr dazu erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Aufteilung des Einkommens auf einem Gemeinschaftskonto
Auch wenn nur einer der Partnerkontoinhaber ein Einkommen bezieht, das auf das gemeinsame Konto fließt, steht dem zweiten Kontoinhaber weiterhin die Hälfte des Kontoguthabens zu – vorausgesetzt es besteht keine entsprechende zusätzliche Vereinbarung.
Ein Partnerkonto für Ehepaare – welche Vorteile hat ein gemeinsames Konto?
Teilt man sich eine gemeinsame Wohnung, ist es oftmals schwierig, gemeinsame Ausgaben und Einnahmen – wie Miete, Auto oder kleinere Anschaffungen – transparent zu verwalten. Um den Überblick über das gemeinsame Geld zu wahren, ist es aus dem Grund sinnvoll ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen.
- Mietkosten
- Internet- und Telefonkosten
- Stromkosten
- Ratenverträge
Ist man auf der Suche nach einem passenden Gemeinschaftskonto, sollte man diese Gelegenheit außerdem nutzen, um die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen. Ein Kriterienkatalog zum Vergleich von Partnerkonten sowie weitere wichtige Information, zum Beispiel zu Unterschieden zwischen Filial- und Direktbanken, finden Sie in unserem Artikel zum Vergleich von Gemeinschaftskonten.
Vor- und Nachteile des Gemeinschaftskontos im Überblick
Das Partnerkonto kann für Ehepaare als auch für unverheiratete Paare viele Vorteile mit sich bringen. Dennoch sollten einige weitere Punkte beachtet werden. Zu diesem Zweck werden im Folgenden die Vor- und Nachteile von gemeinsamen Konten übersichtlich dargestellt.
- Transparenz für alle Kontoinhaber
- Besserer Überblick über gemeinsame Finanzangelegenheiten
- Erleichtert das gemeinsame Sparen
- Erspart komplizierte Buchungen von Konto zu Konto
- Mehr Gleichberechtigung zwischen den einzelnen Kontoinhabern als bei einer bloßen Kontovollmacht
- Ein Gemeinschaftskonto bietet sich für verschiedene Lebenskonzepte an
- Alle Kontoinhaber besitzen die gleichen Rechte
- Oft können Girokonten oder Wertpapierdepots in Gemeinschaftskonten umgewandelt werden
- Eine Gemeinschaftskonteneröffnung erfolgt normalerweise schnell und unkompliziert
- Verstirbt einer der Partner, ist der andere bei einem Oder-Konto weiterhin verfügungsberechtigt
- Bei Überschuldungen eines Verfügungsberechtigten haften in der Regel alle Gemeinschaftskontoinhaber
- Besonders bei Partnerkonten sollte die Beziehung vor der Eröffnung eines solchen Kontos stabil sein
- Die Kontoinhaber müssen sich bewusst sein, dass alle Ausgaben und Einnahmen für alle transparent sind
- Keiner der Verfügungsberechtigten kann die alleinige Entscheidungsmacht für sich beanspruchen
- Eventuell ist ein Gemeinschaftskonto an bestimmte Bedingungen geknüpft – beispielsweiser ein bestimmter Gehaltseingang
- Bei Einzahlungen von höheren Summen kann eine Schenkungssteuer für einen der Partner anfallen
- Falls einer der Partner stirbt, geht seine Kontoverfügung gegebenenfalls an Erben weiter, mit denen sich der verbliebene Kontoinhaber über das Guthaben einigen muss
- Nach einer Trennung kann es schwer sein, unrechtmäßig abgehobenes Geld des gemeinsamen Oder-Kontos zurück zu fordern
Was muss bei der Eröffnung eines gemeinsamen Kontos beachtet werden?
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist unkompliziert und kann innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Die dafür nötigen Online-Formulare können von Zuhause aus ausgefüllt werden. Dabei müssen die personenbezognen Daten beider Kontoinhaber angegeben werden. Das Konto wird dann nach der Identifikation – entweder mittels Webcam, der Post oder in der Filiale – eröffnet. Es ist üblich, dass zusätzlich Schufa-Auskünfte und Gehaltsinformationen der Beteiligten eingeholt werden
Voraussetzungen für die Gemeinschaftskontoeröffnung
Regelmäßige Geldeingänge oder ein Mindestguthaben sind dabei normalerweise keine Voraussetzung. Auch eine gemeinsame Adresse ist nicht immer erforderlich.
- Der Eröffnungsantrag kann online gestellt werden
- Die Identifizierung aller Kontoinhaber erfolgt per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte
- In der Regel wird von der Bank eine Schufa-Auskunft eingeholt
Sind Gemeinschaftskonten gebührenfrei?
Einige Banken bieten Gemeinschaftskonten gebührenfrei an. Es sollte jedoch hinterfragt werden, ob dies an weitere Bedingungen geknüpft ist. Mitunter kann beispielsweise der Eingang einer bestimmten Gehaltshöhe gefordert sein. Weitere Informationen zu Kosten und Gebühren eines Partnerkontos finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.
Darüber hinaus sollte man sich im Voraus über das Drei-Konten-Modell sowie über Oder- und Und-Konten informieren. Im weiteren Verlauf des Artikels erklären wir daher die Funktion dieser Kontoformen.
Das Drei-Konten-Modell
Vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos besitzt in der Regel jeder der Partner bereits ein eigenes Konto. Damit beide Kontoinhaber für ihre jeweiligen Bedürfnisse ihr eigenes Girokonto weiterhin nutzen können, ist es sinnvoll, das Partnerkonto als drittes Konto einzurichten. Das Partnerkonto läuft dementsprechend auf die Namen beider Kontoinhaber.
Der Vorteil ist, dass gemeinsame Ausgaben und Einnahmen übersichtlich und gerecht verwaltet werden können, während jeder der Partner weiterhin seine persönlichen Finanzen selbstständig steuern kann.
Tipp: Gemeinsame Erwartungen an ein Partnerkonto
Vor der Eröffnung eines Partnerkontos sollte mit dem Partner in einem Gespräch geklärt werden, welche Erwartungen beide Kontoinhaber an ein gemeinschaftliches Konto stellen und was für sie besonders wichtig erscheint.
Ein Gemeinschaftskonto für Verheiratete: Wahl zwischen Oder- & Und-Konto
Wenn man über gemeinsame Kosten und Ausgaben gerecht verfügen möchte und das gegenseitige Vertrauen sich jedoch erst noch herausbilden muss, ist es ratsam, sich bei der Wahl des Gemeinschaftskontos über Und- sowie Oder-Konten zu informieren.
Worin liegt der Unterschied zwischen Und- & Oder-Konten?
Will man ein gemeinsames Konto führen, muss man zwischen einem Oder-Konto und einem Und-Konto wählen. Während bei einem Oder-Konto jeder Kontoberechtigte eigenständig über das Guthaben verfügen kann, bedarf es bei einem Und-Konto bei Transaktionen einer Zustimmung aller Verfügungsberechtigten des Gemeinschaftskontos.
Schon bei der Eröffnung sollte daher geklärt werden, welches der beiden Gemeinschaftskontoarten sich für Ihre Zwecke am besten eignet.
Besonders wichtig ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen beiden Kontoinhabern, da sie für das gemeinsame Konto stets gesamtschuldnerisch haften. Führt man das Partnerkonto als Oder-Konto, kann jeder Verfügungsberechtigte beispielsweise über den Dispokredit des Kontos verfügen. So kann es passieren, dass Kontomitinhaber für Schulden haften, die sie nicht verursacht haben.
Ein Und-Konto bietet zunächst mehr Transparenz und kann während der gegenseitigen Vertrauensbildung daher empfehlenswert sein. Auch für den Fall, dass einer der Kontoinhaber verstirbt, kann es ratsam sein, das Partnerkonto in ein Und-Konto umzuwandeln, damit die nachfolgenden Erben nur gemeinsam mit dem verbliebenen Kontoinhaber über das Guthaben verfügen können.
Tipp: Umwandlung von Und-Konten & Oder-Konten
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam (von allen Kontoinhabern) bei der Bank eingereicht werden. Genaue Informationen zum Ablauf der Kontoumwandlung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Bank.
Die Unterschiede vom Und- & Oder-Konto im Überblick
Will man ein gemeinsames Konto führen, muss man zwischen einem Oder-Konto oder einem Und-Konto wählen. Beide Arten von Gemeinschaftskonten haben Vor- und Nachteile.
Führt man gemeinsam ein Oder-Konto kann man viele Verfügungen unabhängig vom zweiten Kontoinhaber tätigen, so zum Beispiel:
- Überweisungen und Daueraufträge
- Bargeldabhebungen
- Einzahlungen
- Nutzung der Kredit- und Girokarten
- Erweiterung oder Einschränkung des Dispokreditrahmens
Doch auch beim Oder-Konto brauchen Sie für manche Verfügungen die Zustimmung des Partners. Dies ist der Fall bei:
- Änderung der Wohnadresse
- Widerruf der Verfügungsvollmacht des Kontomitinhabers
- Kündigung des Partnerkontos
Das Oder-Konto ist bei Ehepaaren die am häufigsten genutzt Form des Gemeinschaftskontos. Dennoch lohnt es sich die beiden Kontoarten vor der Kontoeröffnung gegenüber zu stellen. Im Folgenden werden sie daher übersichtlich zusammengefasst.
- jeder Kontoberechtigte kann eigenständig über das Guthaben verfügen
- Oder-Konten machen den Großteil der Gemeinschaftskonten aus
- verlangt ein Vertrauensverhältnis beider Kontoinhaber
- Verstirbt einer der Partner, ist der andere bei einem Oder-Konto weiterhin verfügungsberechtigt
- bei Transaktionen bedarf es einer Zustimmung aller Verfügungsberechtigten des Gemeinschaftskontos
- beispielsweise bei Erbengemeinschaften üblich, um zu verhindern, dass ein Konto abgeräumt wird
- häufig für Gemeinschaftskonten auf rein geschäftlicher Ebene genutzt
- kann bei der Bildung einer gemeinsamen Vertrauensbasis hilfreich sein
Steuerliche Aspekte bei Partnerkonten: Worauf sollten Ehepartner achten?
Will man ein Partnerkonto eröffnen sollte man sich zunächst über die verschiedenen Konditionen der Kreditinstitute – wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren und Dispozinsen – informieren.
Ebenso sollten nicht-verheiratete Paare wie auch Eheleute berücksichtigen, welche Steuern anfallen können. Hier greifen unterschiedliche Regelungen. Dies betrifft beispielsweise die Themen Schenkungssteuer und Freistellungsaufträge, die aus diesem Grund im weiteren Verlauf erläutert werden.
Allgemein gilt: Für den Fall, dass ein höheres Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto besteht, müssen die Zinsen versteuert werden, denn sie unterliegen der Kapitalertragssteuer. Neben dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% müssen demnach 25% der Zinsen für die sogenannte Abgeltungssteuer berechnet werden. Außerdem kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer hinzu. Diese Zinserträge werden immer allen Verfügungsberechtigten zugeschrieben.
Steuerfreie Gemeinschaftskonten:
In der Regel dient ein gemeinsames Konto dem alltäglichen Zahlungsverkehr. Meistens befindet sich auf solch einem Girokonto kein größeres Guthaben. In diesen Fällen müssen keine steuerlichen Besonderheiten beachtet werden.
Schenkungssteuer bei Partnerkonten
Führt man ein gemeinsames Konto muss man den besonderen Fall der Schenkungssteuer beachten. Werden sehr hohe Summen von einem der beiden Kontoinhaber auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt, fällt gegebenenfalls eine Schenkungssteuer an. Das Finanzamt geht in einem solchen Fall von einer Schenkung aus und berechnet dem zweiten Kontoinhaber eine Schenkungssteuer.
Tipp: Steuererstattung
Eventuell zu viel gezahlte Steuern auf Zinserträge können sich die einzelnen Kontoinhaber durch die Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Für verheiratete Paare liegt die Grenze vor einer Schenkungssteuer bei 500.000€ – bei Beträgen über dieser Summe können Schenkungssteuern anfallen.
Die Grenze der Schenkungssteuer für Unverheiratete
Für unverheiratete Paare liegt die Grenze der Schenkungssteuer deutlich niedriger als bei Ehepaaren. Unverheiratete Paare müssen bei Summen über 20.000€, die einer der Kontoinhaber auf das Partnerkonto einzahlt, eine Schenkungssteuer zahlen. Nicht-verheiratete Paare müssen daher darauf achten, den Betrag, über dem eine Schenkungssteuer anfällt, nicht unwissentlich zu überschreiten.
Weitere Informationen für nicht-verheiratete Paare rund um das Thema Partnerkonto finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto für Nicht-verheiratete.
Freistellungsaufträge für verheiratete Paare
Für einen festgelegten Höchstbetrag kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Das bedeutet, dass für eine gewisse Summe an Zinserträgen keine Steuern gezahlt werden müssen.
Für alleinstehende Personen liegt dieser Höchstbetrag bei 801€; für Verheiratete bei 1.602€. Dieser Betrag kann auf mehrere Banken und Konten aufgeteilt werden. Die Höhe des Freistellungsauftrags wird bereits im Vorfeld bei der Bank eingereicht wird, damit keine Steuerforderungen entstehen. Abhängig von der zu erwartenden Summe an Zinserträgen reicht man für diesen Betrag demnach einen Freistellungsauftrag ein, um ihn von der Steuer zu befreien.
Freistellungsaufträge für unverheiratete Paare
Es können nur verheiratete Paare einen Freistellungsauftrag erteilen. Für unverheiratete Paare oder andere Gemeinschaften ist dies nicht möglich. Grund hierfür ist, dass die Zinserträge den Eheleuten gemeinsam zu gleichen Teilen zuzuschreiben sind. Diese eindeutige Zuordnung ist jedoch bei anderen Gemeinschaften nicht möglich, weshalb bei ihnen die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt.
Die Dauer eines Freistellungsauftrag beträgt ein Kalenderjahr. Er ist also grundsätzlich von Januar bis Dezember gültig. Will man jedoch nicht jedes Jahr einen neuen Auftrag einreichen und sind die Zinserwartungen gleichbleibend, dann empfiehlt sich die Einrichtung eines unbefristeten Freistellungsauftrages.
Partnerkonto im Sterbefall: Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Auch im Sterbefall muss, was die Folgen anbelangt, zwischen Ehepaaren und Unverheirateten unterschieden werden. Bei Verheirateten erbt im Normalfall der hinterbliebene Ehepartner; er hat zugleich die Entscheidungsgewalt über das Konto.
Bei unverheirateten Partnern muss die Erbfolge über ein Testament geregelt werden. Liegt bei unverheirateten Paaren jedoch keine schriftliche Vereinbarung oder ein Testament vor, greift die normale Erbfolge, die den Partner nicht berücksichtigt. Dieser muss sich daher mit den Erbberechtigten über Belange des Partnerkontos auseinandersetzen.
Kontovollmachten als Alternative zum Partnerkonto
Neben der Eröffnung eines gemeinsamen Kontos gibt es die Möglichkeit, Kontovollmachten zu erteilen. Dies ist sinnvoll, um beispielsweise mehreren Personen den Zugriff zum Girokonto zu erlauben. Hierbei gilt es zu beachten, dass im Vergleich zum Gemeinschaftskonto andere Regelungen greifen.
Anders als bei einem Partnerkonto ist der Kontoeigentümer für jede Verfügung des Bevollmächtigten über das Girokonto verantwortlich. Während die Inhaber eines gemeinschaftlichen Und-Kontos immer gemeinsam handeln, muss bei der Erteilung von Vollmachten der Kontoinhaber des Einzelkontos immer alleine für etwaige Transaktionen des Bevollmächtigten haften.
Die Erteilung einer Kontovollmacht kann daher eine Alternative zum Partnerkonto sein. Für Eheleute ist das Partnerkonto jedoch von Vorteil, da die Verantwortung für das Konto bei beiden Partnern liegt und somit mitunter mehr Gerechtigkeit herrscht.
Tipp: Ehevertrag schließen
Für den Fall, dass es zu einer Trennung kommt, erspart es Zeit und Geld, wenn man die Aufteilung des Vermögens vorab geregelt hat. Zu diesem Zweck ist es ratsam einen Ehevertrag zu schließen. Auch nach der Heirat ist es möglich, einen solchen Vertrag zu vereinbaren.
Gemeinschaftskonten vs. Kontovollmachten
Um die Unterschiede, die zwischen Gemeinschaftskonten und Kontovollmachten herrschen, überblicken zu können, werden folgend die Vor- und Nachteile der beiden Arten der Kontoführung dargestellt.
- Gleichberechtigung für beide Kontoinhaber
- Kann als Und- bzw. Oder-Konto geführt werden
- Inhaber eines Gemeinschaftskontos können nicht mehr als 2 Personen sein
- Wird das Partnerkonto als Und-Konto geführt, schützt dies vor Kontomissbrauch
- Kann jederzeit widerrufen werden
- Die Personen sind nicht gleichberechtigt, nur der Kontoinhaber haftet
- Eine Vollmacht kann mehreren Personen erteilt werden
- Vollmachten sollten nur an besonders vertrauenswürdige Personen erteilt werden
Das Partnerkonto kündigen
Die Veranlassung einer Kontolöschung ist unkompliziert. Nach der Angabe weniger Daten kann der Antrag zur Kontoauflösung bei der entsprechenden Bank eingereicht werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass beide Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos ihre Zustimmung in Form einer Unterschrift bekunden.
Das Guthaben wird bei der Kontoauflösung zu gleichen Teilen auf die Verfügungsberechtigten aufgeteilt – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem in unserem Artikel zur Kündigung von Gemeinschaftskonten.
Gemeinschaftskonto Vergleich
Welches Partnerkonto zu Ihnen passt, können Sie hier herausfinden:
Zusammenfassung
Insgesamt bringt ein Partnerkonto für die Verwaltung der gemeinsamen Finanzen viele Vorteile mit sich. Dennoch sollten einige allgemeine sowie steuerliche Besonderheiten beachtet werden, die im Folgenden zusammengefasst werden.
- Eine gute Vertrauensbasis: Die Kontoinhaber sollten sich gegenseitig vertrauen, da sie gleichberechtigt auf ihr Partnerkonto zugreifen und als Gesamtschuldner haften
- Das Drei-Konten-Modell: gemeinsame Ausgaben und Einnahmen übersichtlich und gerecht verwalten, während jeder der Partner weiterhin seine persönlichen Finanzen selbstständig steuern kann
- Unterschiede zwischen Und- & Oder-Konten beachten: Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber eigenständig über das Kontoguthaben verfügen; Ein Und-Konto ist bei Ehepaaren die Ausnahme
- Steuerfallen beachten: gegebenenfalls fällt eine Schenkungssteuer für einen der beiden Kontoinhaber an, die Freibetragsgrenze liegt bei Verheirateten bei 500.000 €
- Freistellungsaufträge für Zinserträge: Ehepartner können – im Gegensatz zu unverheirateten Paaren – Freistellungsaufträge erteilen; der Höchstbetrag liegt bei 1.602 €
- Partnerkonten im Sterbefall: Bei Verheirateten erbt im Normalfall der hinterbliebene Ehepartner; er hat die Entscheidungsgewalt über das Konto
- Kontovollmachten als Alternative: Der Kontoinhaber des Einzelkontos haftet immer alleine für Transaktionen des Bevollmächtigten; Für mehr Gerechtigkeit zwischen den Eheleuten empfiehlt sich das Partnerkonto