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GEZ abmelden – So kündigen Sie den Rundfunkbeitrag!

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Die GEZ Gebühr heißt seit 2013 Rundfunkbeitrag und ist von jedem Haushalt in Deutschland zu bezahlen. Sie beläuft sich auf 17,50€ im Monat und wird auch dann fällig, wenn kein Fernseher, kein Radio und kein Computer genutzt werden. Irrelevant ist auch, wie viele Menschen in dem Haushalt zusammenleben, denn die Gebühr muss immer nur einmal pro Haushalt bezahlt werden. In unserem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie den Rundfunkbeitrag kündigen können, wo Sie die Kündigung hinschicken müssen und ob Kündigungsfristen zum Tragen kommen.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Was ist der Unterschied zwischen der GEZ Gebühr und dem Rundfunkbeitrag?
  • 2 Wie kann die GEZ Gebühr / der Rundfunkbeitrag gekündigt werden?
  • 3 Welche Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen?
    • 3.1 Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
    • 3.2 Wer kann eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen?
    • 3.3 Wo kann man sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen?
  • 4 Gibt es eine Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss?

Was ist der Unterschied zwischen der GEZ Gebühr und dem Rundfunkbeitrag?

GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale, welche bis 2012 eine Gebühr erhob, die immer dann zu zahlen war, wenn im Haushalt ein Fernseher, ein Radio oder ein Computer genutzt wurden. Seit Januar 2013 gibt es diese Gebühr nicht mehr, stattdessen wird nun eine Rundfunkgebühr von jedem Haushalt eingezogen. Ob TV, Radio oder Computer genutzt werden spielt dabei keine Rolle. Seit diesem Zeitpunkt heißt die GEZ auch „ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice“. Der Betrag ist für jeden Haushalt verpflichtend.

Wie kann die GEZ Gebühr / der Rundfunkbeitrag gekündigt werden?

Bevor Sie sich nun an die Arbeit machen und ein Kündigungsschreiben verfassen, um endlich diesen lästigen Rundfunkbeitrag los zu werden, sollten Sie wissen, dass es Einiges zu beachten gibt. Ganz so einfach ist es nämlich nicht, den Rundfunkbeitrag zu kündigen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt verpflichtend.

Abmelden können Sie sich nur in folgenden Fällen:

  • Im Todesfall: Im Todesfall müssen die Verbliebenen darauf achten, dass das Konto des Beitragszahlers gekündigt wird. Wird das verpasst, laufen die Abbuchungen einfach weiter. Sie können für die Abmeldung das Online-Abmeldeformular benutzen, es ausdrucken und zusammen mit der Sterbeurkunde an den Beitragsservice schicken. Verbleibt jemand in der Wohnung, muss der Rundfunkbeitrag auf diese noch lebende Person überschrieben werden. Zieht jemand Neues in die Wohnung, muss diese Person sich neu anmelden.
  • Bei einem Umzug ins Ausland: Ziehen Sie ins Ausland, so können auch dort Mahngebühren auf Sie zukommen, wenn Sie vergessen sich in Deutschland vom Rundfunkbeitrag abzumelden. Online finden Sie ein Abmeldeformular, das Sie ausfüllen, ausdrucken und per Post an den Beitragsservice senden können. Vergessen Sie nicht, eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung beizulegen.
  • Bei Kündigung der Wohnung (zum Beispiel bei einer Wohnungszusammenlegung): Falls Sie mit Ihrem Partner oder jemand anderem zusammenziehen, kann der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung gekündigt werden. Den entsprechenden Online-Antrag finden Sie hinter diesem Link: Wohnung abmelden

Meinung zum Rundfunkbeitrag

Die Deutschen halten den Rundfunkbeitrag mehrheitlich für zu teuer und möchten keine Gebühren mehr zahlen.

Viele Deutsche möchten keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, weil sie die Gebühren für zu hoch halten oder sich von den Inhalten nicht angesprochen fühlen. Eine Abmeldung ist jedoch nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Welche Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen?

Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist an feste Voraussetzungen geknüpft. Abgesehen von einer Anmeldung gibt es jedoch noch die Möglichkeit sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu beantragen. Diese Optionen stehen allerdings nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung.

Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

Personen, die folgende Sozialleistungen beziehen, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Pflegegeld
  • Pflegezulagen
  • Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG

Befreien lassen können sich außerdem:

  • Personen, denen aufgrund von Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wurde
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist
  • Blindenhilfe-Empfänger
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Wer kann eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen?

Neben der vollständigen Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist auch die Zahlung eines ermäßigten Satzes möglich.

Eine Ermäßigung können folgende Personen beantragen:

  • Menschen mit einem andauernden Behinderungsgrad von mindestens 80, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
  • Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF“
  • Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60, die das Merkzeichen „RF“ haben
  • Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, für die eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und die das Merkzeichen „RF“ haben

Wo kann man sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen?

Das erforderliche Formular, um einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zu stellen, finden Sie auf der Webpage www.rundfunkbeitrag.de.

Abmeldeformular per Post senden
Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es anschließend aus und senden Sie es an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Gibt es eine Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss?

Nein, Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Sobald Ihre Abmeldung oder Ihr Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung beim Beitragsservice angekommen ist, wird er bearbeitet. Insofern eine Abmeldung, eine Befreiung oder Ermäßigung gerechtfertigt sind und Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben, bekommen Sie im Anschluss eine Bestätigung.

Andere interessante Ratgeber zum Thema Rundfunkbeitrag

  • Ratgeber: GEZ Befreiung – Rückwirkende Befreiung von der GEZ Gebühr
  • Ratgeber: GEZ umgehen – Lässt sich die Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden?
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6 Kommentare

  1. rof d. scheiff hittorf str 7 50735 koih sagt:
    28. Mai 2020 um 13:46 Uhr

    guten tag ich möcvhte gerne einen besitzerweechsel vornehmen lassen-Ich habe meine firma verrkauft,

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      2. Juni 2020 um 9:44 Uhr

      Hallo Rolf,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Rundfunkservice. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können aber keine Daten bezüglich Ihrer Rundfunkgebühren ändern.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Jürgen Hassdenteufel sagt:
    15. September 2020 um 12:49 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Teilnehmer Nummer lautet : [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Hiermit teile ich Ihnen mit , dass ich seit dem 15.08.2020 umgezogen bin, von der [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]. Bitte ändern Sie meine Anschrift entsprechend. Danke !

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Hassdenteufel

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      15. September 2020 um 13:07 Uhr

      Hallo Jürgen,
      bitte melden Sie sich selbstständig auf der Seite http://www.rundfunkbeitrag.de um. Wir von Bezahlen.net können Ihre Anschrift nicht ändern.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Denninger Gerd sagt:
    13. Januar 2021 um 18:00 Uhr

    Beitragsnummer [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Ich bin seit 2015 im Ruhestand und benütze mein Büro nicht mehr.

    Ich habe auch keine Beschäftigte oder Angestellte mehr.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      14. Januar 2021 um 11:21 Uhr

      Hallo Gerd,
      bitte klären Sie das direkt mit dem Beitragsservice. Wir von Bezahlen.net können keine Abmeldungen bearbeiten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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