Schon die GEZ Gebühr erfreute sich in der Vergangenheit keiner großen Beliebtheit. Im Januar 2013 wurde sie schließlich durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Zeitgleich änderte sich der Name von GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zu „ARD ZDF Rundfunkradio Beitragsservice“. Dadurch änderte sich für den Bürger jedoch nicht viel, außer dass der Beitrag nun nicht mehr an ein Gerät, sondern an den Haushalt gekoppelt war. In einer Verfassungsbeschwerde hofften mehrere Bürger, der Beitragspflicht endlich ein Ende zu setzen. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied anders und urteilte, dass der Rundfunkbeitrag mit der Verfassung konform geht. In unserem Artikel erklären wir Ihnen, was das für Sie bedeutet.
Warum wurde gegen den Rundfunkbeitrag geklagt?
Mehrere Privatleute und der Autovermieter Sixt klagten aus verschiedenen Gründen gegen den Rundfunkbeitrag. Zum einen wurde beanstandet, dass der Rundfunkbeitrag auch dann zu zahlen sei, wenn keine Geräte, wie zum Beispiel Fernseher, Radio oder Computer in dem jeweiligen Haushalt genutzt würden. Ebenso hielten die Kläger es für ungerecht, dass zum Beispiel Alleinerziehende genauso viel zahlen müssten, wie Familien oder Wohngemeinschaften. Auch die Pflicht zur Zahlung von mehreren Rundfunkbeiträgen für Besitzer mehrerer Wohnungen, wurde beanstandet. Der Autovermieter Sixt wollte es dahingegen nicht hinnehmen, dass er für jedes seiner Mietautos einen Drittelbeitrag und zusätzlich für jeden Standort Gebühren entrichten müsse.
Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? – So entschied das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018
Am 18. Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei und dementsprechend weiterhin verpflichtend für jeden Haushalt zu bezahlen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob entsprechende Geräte, wie zum Beispiel Fernseher etc. in dem Haushalt vorhanden sind oder genutzt werden. Auch die Anzahl der Bewohner ist irrelevant. Der Rundfunkbeitrag muss immer nur einmal pro Haushalt gezahlt werden.
Das Bundesverfassungsgericht machte außerdem deutlich, dass es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung beimesse, da dieser ohne den Druck zu Marktgewinnen in der Lage ist, die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen.
Auch der Autovermieter Sixt müsse die Beiträge in vollem Umfang weiterzahlen, da er einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Angebot der öffentlich-rechtlichen Programme ziehe und seine Kunden auf diese Weise informieren und unterhalten könne.
Doch die Kläger konnten auch einen Erfolg für sich verbuchen. So wurde entschieden, dass die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Personen, die bis zu diesem Zeitpunkt den Rundfunkbeitrag mehrfach gezahlt haben, können dementsprechend seit Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen.
Wie und wo kann man sich von dem zweiten Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Haben Sie den Rundfunkbeitrag bisher mehrfach gezahlt, weil Sie im Besitz einer Zweitwohnung oder Ferienwohnung sind, so können Sie sich von dem zweiten Beitrag befreien lassen.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie:
- Beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und einer Zweitwohnung angemeldet sind.
- Beim Beitragsservice bislang mit einer Haupt- und einer Zweitwohnung angemeldet sind.
Falls dies auf Sie zutrifft, können Sie untenstehendes Formular auf der Webpage des Beitragsservices ausfüllen, um sich befreien zu lassen. Vergessen Sie jedoch nicht, dem Formular eine Bescheinigung beizufügen, aus der klar ersichtlich ist, dass es sich um Ihre Zweitwohnung handelt. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie in dem Formular Ihre Beitragsnummer angeben, damit der Antrag Ihrem Konto beim Beitragsservice zugeordnet werden kann.
Beitragsnummer für den Rundfunkbeitrag finden
Die Beitragsnummer finden Sie auf Briefen des Beitragsservices bzw. der GEZ, auf Ihrem Kontoauszug unter den Abbuchungen des Beitragsservices oder alternativ können Sie sie auch über die Beitragsservice-Hotline unter 01806-99955510 (0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, 0,60 €/Min. für Mobilfunkanrufe) erhalten.
Den Antrag auf Befreiung der Zweit- oder Nebenwohnung finden Sie hier: Befreiung von Rundfunkbeitrag für einen Zweitwohnsitz
Können die bereits gezahlten Beiträge für eine Zweitwohnung rückerstattet werden?
Nein, das ist nicht möglich. Haben Sie jedoch bereits in der Vergangenheit gegen den Rundfunkbeitrag für Ihre Zweitwohnung Widerspruch eingelegt, so können Sie vom Beitragsservice eine Rückerstattung fordern.
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Bin mit diesem Sandfilter garnicht zu Frieden.
Habe erst ganz normaler Quarzsand eingefüllt… geändert hat sich nichts
Habe mir den gröbsten Sand für Sandfilter im Hercules Baumarkt geholt…es hat sich etwas gebässert
aber nicht zufrieden stellend.
Man bedenke dieses Gerät sollte 19m3 umwelzen und Reinigen .
Ich habe aber nur ca.800 Liter
(Wirlpool)warum Schaft der das nicht nicht ?????
Hallo Wolfgang,
ich habe nicht die geringste Ahnung, um welches Modell es sich handelt und wo Sie es gekauft haben. Fragen Sie am besten beim Händler oder beim Hersteller nach.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net