Seit Januar 2013 zahlt in Deutschland jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag. Dieser löste die GEZ Gebühr ab, die bis zu diesem Zeitpunkt erhoben wurde. Der Rundfunkbeitrag ist verpflichtend – auch wenn es in dem jeweiligen Haushalt keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer gibt. Durch den Beitrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. In unserem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen können und ob die Befreiung auch rückwirkend gilt.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- 1 Was ist der Unterschied zwischen GEZ Gebühren und dem Rundfunkbeitrag?
- 2 Ist der Rundfunkbeitrag für jede Person verpflichtend?
- 3 Wer kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
- 4 Wer kann einen ermäßigten Rundfunkbeitrag beantragen?
- 5 Wie kann eine Befreiung oder eine Ermäßigung beantragt werden?
- 6 Wann beginnt die Befreiung oder die Ermäßigung? Wie lange ist sie gültig?
- 7 Rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung – Ist das möglich?
- 8 Kann man sich auch aus anderen Gründen von den GEZ Gebühren befreien lassen?
- 9 Wie hoch sind die GEZ Gebühren/der Rundfunkbeitrag?
Was ist der Unterschied zwischen GEZ Gebühren und dem Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag löst die GEZ Gebühren ab. Er wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt. Bis Dezember 2012 wurden GEZ Gebühren gezahlt. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) gibt es nicht mehr und die Gemeinschaftseinrichtung wurde in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.
Ist der Rundfunkbeitrag für jede Person verpflichtend?
Nein, der Rundfunkbeitrag ist nicht für jede Person, allerdings für jeden Haushalt verpflichtend. Das bedeutet: Pro Haushalt muss nur einmal der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Dies ist ein Vorteil für Familien und für Wohngemeinschaften, stellt jedoch einen Nachteil für Singles und für Alleinerziehende dar. Im Juli 2018 entschied das oberste Gericht jedoch, dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Wer kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Grundsätzlich sind die Rundfunkgebühren für jeden Haushalt verpflichtend. Unter bestimmten Bedingungen, können Sie sich jedoch davon befreien lassen. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, wer keine oder nur ermäßigte Gebühren bezahlen muss.
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Blindenhilfe
- Pflegegeld
- Pflegezulagen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag erhalten
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
- Taubblinde Menschen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung haben
- Sonderfürsorgeberechtigte
Welche Nachweise müssen für eine Befreiung erbracht werden?
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu bekommen, ist es notwendig, dass Sie Ihre Berechtigung nachweisen können.
Fügen Sie Ihrem Antrag deshalb eine gut lesbare Kopie der folgenden Dokumente bei:
- Bewilligungsbescheid oder
- Bescheinigung der Behörde
Wer kann einen ermäßigten Rundfunkbeitrag beantragen?
Möglicherweise steht Ihnen alternativ eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag zu.
- Menschen mit einem andauernden Behinderungsgrad von mindestens 80, wenn sie nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und ihnen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
- Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF„
- Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad, der mindestens 60 beträgt, die das Merkzeichen „RF“ haben
- Gehörlose und hörgeschädigte Menschen, die eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht realisieren können und die das Merkzeichen „RF“ haben
Welche Nachweise müssen eingereicht werden?
Ihrem Antrag auf Ermäßigung müssen Sie einen Nachweis beilegen, um Ihre Berechtigung zu beweisen.
Fügen Sie deshalb eins der folgenden Dokumente als Kopie bei:
- Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder
- Bescheinigung der Behörde über das Merkzeichen „RF„
Wie kann eine Befreiung oder eine Ermäßigung beantragt werden?
Auf der Webpage www.rundfunkbeitrag.de finden Sie diverse Formulare vor, die Sie online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an den Beitragsservice versenden können. Achten Sie darauf, dass Sie erst einen Antrag stellen, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
An welche Adresse muss der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung gesendet werden?
Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann zwar online ausgefüllt, aber nur postalisch abgeschickt werden.
Befreiungsantrag per Post senden
Senden Sie den Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen an:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Wann beginnt die Befreiung oder die Ermäßigung? Wie lange ist sie gültig?
Der Beginn der Befreiung oder Ermäßigung orientiert sich an dem Leistungsbeginn des Nachweises, den Sie Ihrem Antrag beifügen. Dasselbe gilt für die Gültigkeit. Sie hängt davon ab, wie lange der Nachweis gilt.
Rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung – Ist das möglich?
Ja, eine Befreiung oder Ermäßigung sind rückwirkend drei Jahre ab Antragstellung möglich.
Kann man sich auch aus anderen Gründen von den GEZ Gebühren befreien lassen?
Nein, eine Befreiung oder Ermäßigung sind nur unter oben genannten Voraussetzungen möglich. Sie können allerdings eine Abmeldung vornehmen, wenn eine zahlende Person verstorben ist, wenn Sie ins Ausland umziehen oder wenn Sie mit jemandem zusammenziehen und Ihr Konto deshalb kündigen möchten. In allen Fällen sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
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Wie hoch sind die GEZ Gebühren/der Rundfunkbeitrag?
In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welche Kosten mit den Rundfunkbeitrag auf Sie zukommen.
Gebühr | Abrechnungszeitraum |
---|---|
18,36 € | Monatlich |
55,08 € | Dreimonatlich |
110,16 € | Halbjährlich |
220,32 € | Jährlich |