Was früher die GEZ Gebühr war, ist heute der Rundfunkbeitrag. Eins hat sich jedoch nicht geändert: Der Beitrag ist bei den Deutschen äußerst unbeliebt. Es handelt sich um eine Pflichtabgabe, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugutekommt. Jeder Haushalt ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Eine Befreiung ist nur aus bestimmten Gründen möglich. Was passiert, wenn Sie sich gegen die Zahlung des Beitrags entscheiden, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
GEZ und Rundfunkbeitrag – was ist der Unterschied?
Seit dem 1. Januar 2013 zahlt jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag. Dieser ist nicht an Personen und auch nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt, sondern an den Haushalt. Das bedeutet: Jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag nur einmal bezahlen. Die GEZ Gebühr, die bis Dezember 2012 fällig wurde, wurde dahingegen pro Rundfunkgerät bezahlt. Wie viele davon die jeweilige Person nutzte, musste sie selbst bei der GEZ angeben. Dies führte natürlich bundesweit zu vielen falschen Angaben und dementsprechend auch zu zahlreichen stichprobenartigen Kontrollen durch die GEZ. Heute ist das nicht mehr notwendig, denn der Beitragsservice muss nur noch die Angaben des Einwohnermeldeamtes mit den Anmeldungen zum Rundfunkbeitrag abgleichen, um zu erfahren, dass ein Haushalt noch nicht bezahlt.
Was passiert, wenn man sich einfach nicht für den Rundfunkbeitrag anmeldet?
Sie sind in eine neue Wohnung gezogen und haben sich noch nicht für den Rundfunkbeitrag angemeldet? Damit riskieren Sie möglicherweise hohe Nachzahlungen. Der Beitragsservice wird sich früher oder später bei Ihnen melden, da er seine Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgleicht. Wird für eine Wohnung noch kein Beitrag bezahlt, flattert bald ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung ins Haus.
Kann der Brief des Beitragsservices einfach ignoriert werden?
Sie sollten den Brief des Beitragsservices auf keinen Fall ignorieren. Stellen Sie sich einfach tot und beantworten die Anfragen nicht, so müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen. Diese ist definitiv zu leisten, denn bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine Pflichtabgabe. Sind Sie jedoch grundsätzlich nicht bereit den Betrag zu bezahlen, so müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Bedenken Sie jedoch, dass dabei Gerichtskosten auf Sie zukommen können. Eine Zahlungsverweigerung bzw. ein Widerspruch laufen auf ein Gerichtsverfahren hinaus, das Sie möglicherweise teuer zu stehen kommen kann. Eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist deshalb angebracht.
Was passiert, wenn man keinen Widerspruch einlegt und trotzdem nicht bezahlt?
Haben Sie keinen Widerspruch eingelegt und die Gebühr nicht bezahlt, so erhalten Sie nach etwa einem Monat eine Mahnung. Möglicherweise kommt dann auch noch eine zweite und eine dritte Mahnung. Im nächsten Schritt wird der Beitragsservice versuchen, die Gebühr zu vollstrecken. Dies kann sogar bis zur Konto- und Lohnpfändung führen.
Muss man ins Gefängnis, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?
Falls Sie den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate schuldig bleiben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Zuzüglich zu der Gebühr, die Sie eh schuldig sind, können die Rundfunkanstalten nun auch noch ein Bußgeld erheben. Wird auch das nicht bezahlt, kann es zu einer Haftstrafe kommen.
Kann eine Nachzahlung auch in Raten geleistet werden?
Müssen Sie eine hohe Nachzahlung leisten und können den Betrag nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Wie Sie den Beitragsservice kontaktieren und wie der Antrag auf Ratenzahlung des Rundfunkbeitrags gestellt werden kann, erfahren Sie in unserem Artikel über Nachzahlung beim Rundfunkbeitrag.
Damit Ihnen eine Ratenzahlung gewährt wird, muss die monatliche Rate in einem passenden Verhältnis zum Nachzahlungsbetrag stehen. Des Weiteren müssen bisherige Ratenzahlungsvereinbarung von Ihnen immer eingehalten worden sein und es darf bisher zu keiner Vollstreckung gekommen sein.
Weitere Ratgeber zum Thema GEZ & Rundfunkbeitrag
- Ratgeber: GEZ bar bezahlen – Das sind die Zahlungsarten für den Rundfunkbeitrag!
- Ratgeber: Beitragsnummer vom Rundfunkbeitrag – Was ist das? Wo findet man die Beitragsnummer?
- Ratgeber: GEZ Gebühren und Rundfunkbeitrag für 2018 und 2019
- Ratgeber: GEZ umgehen – Lässt sich die Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden?
Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen?
Auch wenn der Rundfunkbeitrag grundsätzlich für alle Haushalte verpflichtend ist, so gibt es dennoch bestimmte Personengruppen, die sich abmelden, sich befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen können.
- Eine Person ist verstorben.
- Eine Person verzieht ins Ausland.
- Ein Haushalt wird von zwei oder mehreren Personen zusammengelegt.
Bei der Haushaltszusammenlegung muss nur noch für den neuen Haushalt gezahlt werden. Die alte Wohnung kann abgemeldet werden.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Eine Ermäßigung oder sogar ein Erlass der Kosten des Rundfunkbeitrags ist auf Antrag möglich. Diese Bestimmung ist in den meisten Fällen befristet. Außerdem müssen Nachweise eingereicht werden, wenn eine Ermäßigung oder Befreiung beantragt wird.
- Personen mit Freibetrag aufgrund von Pflegebedürftigkeit
- Volljährige in einer stationären Einrichtung
- Taubblinde Menschen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung haben
- Empfänger von Blindenhilfe
- Sonderfürsorgeberechtigte
Auch, wer Sozialleistungen bezieht, kann möglicherweise von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.
Personen, die folgende Sozialleistungen beziehen können ebenfalls eine Befreiung beantragen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Pflegegeld & Pflegezulagen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- BAFöG
Nicht bei allen Arten der Einschränkung – ob gesundheitlich oder sozial – ist ein vollständiger Erlass des Rundfunkbeitrags vorgesehen. Es ist auch nur ein Teilerlass, also eine Ermäßigung, möglich. Hier muss dann ein festgelegter, aber reduzierter Satz gezahlt werden.
- Menschen mit einem konstanten Behinderungsgrad von mindestens 80. Voraussetzung ist, dass sie nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und ihnen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
- Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF„
- Konstant sehbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad, der mindestens 60 beträgt, und die das Merkzeichen „RF“ haben
- Gehörlose und hörgeschädigte Menschen, die eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht realisieren können, und die das Merkzeichen „RF“ haben
Auch wenn ein Befreiungsgrund vorliegt, kann die Zahlung nicht eingestellt werden. Dies ist nur nach erfolgter Bewilligung des Befreiungs- oder Ermäßigungsantrags möglich. Beachten Sie auch, dass ggf. weitere im Haushalt lebende Personen nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit sind, und so trotzdem bezahlen müssen.