Wer eine Immobilie erwirbt, der muss auch die dazugehörigen Nebenkosten einberechnen. Dazu gehört unter anderem auch die Grunderwerbssteuer. Doch wofür und wann wird diese eigentlich fällig? Und wie verhält es sich mit der Grunderwerbssteuer bei einem Ratenkauf?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei dem Erwerb einer Immobilie einer Immobilie ist die Grunderwerbsteuer vom Käufer zu zahlen.
- Die Grunderwerbsteuer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.
- Auch, wenn der Kaufpreis in Raten gezahlt wird, ist die volle Grunderwerbsteuer sofort fällig.
- Neben der Grunderwerbsteuer fallen weitere Nebenkosten bei einem Immobilienkauf an.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine staatliche Abgabe, die beim Erwerb einer Immobilie vom Käufer an das jeweilige Bundesland gezahlt werden muss.
- dem Kauf eines unbebauten Grundstücks
- beim Kauf eines unbebauten Grundstücks mit geplantem Neubau
- beim Kauf eines bebauten Grundstücks
Grundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der notariell beglaubigte Kaufpreis, welcher im Kaufvertrag festgehalten wird. Dieser wird mit dem jeweiligen Grunderwerbsteuersatz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt, multipliziert.
Grunderwerbsteuersatz in den Bundesländern
Die Sätze für die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich hoch:
Bundesland | Höhe des Grunderwerbsteuersatzes |
---|---|
Baden-Württemberg | 5 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 % |
Niedersachsen | 5 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
Beispiel zu den unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätzen
Wer in Bayern ein Grundstück für einen Preis von 500.000 Euro kauft, der muss insgesamt 17.500 Euro Grunderwerbsteuer (3,5%) an das zuständige Finanzamt abführen. Ein Grundstückskauf für den gleichen Preis im benachbarten Baden-Württemberg ist dagegen deutlich teurer. Hier verlangt das Finanzamt 25.000 Euro (5%) an Grunderwerbsteuer.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Ist der notarielle Kaufvertrag sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterzeichnet, so informiert der Notar das zuständige Finanzamt über den Kauf und teilt die Höhe des notariell beglaubigten Kaufpreises mit. Daraufhin verschickt das Finanzamt zeitnah den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Nach §15 GrEStG gilt für die Begleichung dieser Steuerschuld eine Frist von vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt überwiesen. Andernfalls gerät man in Verzug, was weitergehende Konsequenzen, bis hin zur Kontopfändung, haben kann. Mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die Übertragung des Eigentums an den Käufer abgeschlossen. Der Notar erhält vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst mit dieser kann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.
Wann keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss
Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 1 GrEStG muss in folgenden Fällen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden:
- Immobilienverkäufe unter Verwandten ersten Grades (Eltern und Kinder, Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartnern)
- Schenkungen und Erbschaften (Dafür wird unter Umständen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer fällig)
Wie verhält es sich mit der Grunderwerbsteuer bei einem Ratenkauf?
Die meistgenutzte Variante beim Erwerb eines Grundstücks mit oder ohne Bebauung ist die, dass der Käufer den Kaufpreis über eine Bank finanziert. Dadurch erhält der Verkäufer sofort den vollständigen Kaufpreis ausgezahlt und der Käufer zahlt diesen entsprechend der Finanzierungsbedingungen inklusiver der anfallenden Zinsen in Raten bei der Bank ab. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, den Kaufpreis direkt beim Verkäufer in Raten abzuzahlen. Solch Stundung des Kaufpreises muss im notariellen Kaufvertrag schriftlich festgehalten sein. Dies kommt beispielsweise bei einem Mietkauf vor, oder wenn der Käufer noch nicht über das volle Kapital zur Bezahlung des Kaufpreises verfügt.
Auch bei einer Stundung des Kaufpreises ist die Grunderwerbsteuer sofort und in voller Höhe fällig, sobald der Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde und damit rechtskräftig ist. Also auch, wenn Sie ein Grundstück auf Raten kaufen, muss die Grunderwerbsteuer sofort vollständig an das Finanzamt abgeführt werden.
Kann die Grunderwerbsteuer in Raten gezahlt werden?
Grundsätzlich muss die Grunderwerbsteuer sofort in einem Betrag an das Finanzamt überwiesen werden. Ausnahmen hierzu sind ausschließlich in Härtefällen möglich, die beim Finanzamt beantragt werden und nachgewiesen werden müssen.
- Finanzielle Schwierigkeiten resultierend aus einer plötzlichen Erkrankung
- Ein Unfall
- Persönliche und finanzielle Notlagen, die nicht vorhersehbar waren
Eine solche Stundung der Steuerschuld, also ein Abzahlen der Grunderwerbsteuer in Raten prüft das Finanzamt in jedem Einzelfall und kann dieser dann zustimmen.
Selbst wenn das Finanzamt einer Ratenzahlung der Grunderwerbsteuer zustimmt, so ergibt sich daraus ein Nachteil für den Käufer. Der Grundbucheintrag und damit die vollständige Eigentumsübertragung des Grundstückes kann erst erfolgen, wenn die Grunderwerbsteuer in voller Höhe bezahlt ist.
Fazit
Auch bei einem Ratenkauf ist die Grunderwerbsteuer sofort und komplett an das Finanzamt zu zahlen. Nur weil der Kaufpreis in Raten gezahlt wird, gilt das für die Kaufnebenkosten nicht. Eine Ratenzahlung der Grunderwerbsteuer selbst ist nur auf Antrag und nur bei Härtefällen möglich.